Kenntnisnahme - BA 6/0152/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 11.10.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Veranstalter des Karnevalsumzuges in Aachen-Richterich, der KG Koe Jonge,  den jährlich wiederkehrenden Zugweg am Karnevalssonntag im Ortsteil Richterich festzulegen. Hiermit wurden  weitere Prüfaufträge verbunden.

 

Erstmalig in der Session 2017/2018 wurde die folgende Wegestrecke vom austragenden Verein beantragt:

 

Aufstellung: Grünenthaler Straße und Gierstraße                                                                                                      Zugweg: Vetschauer Weg (Richtung Kreisverkehr), Banker Feld Straße, Dellstraße, Amstelbachstraße, Horbacher Straße, Roermonder Straße (Auflösung in Höhe des Rathausplatzes).

 

Auf dem Rathausplatz fand zum ersten Mal ein über die Stadtteilkonferenz organisierter Ausklang für alle Zugteilnehmer und Bürgerinnen und Bürger  statt.

 

Die neue Zugwegführung mit anschließender Feier  auf dem Rathausplatz hat nach Aussage des Karnevalsvereins sowohl bei den Zugteilnehmern als auch bei den Zuschauern Zustimmung gefunden. Dieses Format  soll in den kommenden Jahren beibehalten werden.

 

  1. Prüfung der notwendigen Beschilderung des Zugwegs mit dauerhaft installierten Klappschildern

Der Zugweg von der Gierstraße bis einschl. Horbacher Straße ist schon seit vielen Jahren fester

Bestandteil des Umzugs.

2015 hat die Bezirksvertretung Aachen-Richterich  Verkehrsschilder inkl. Zubehör in einer Gesamthöhe von 4.550,- € angeschafft. Ziel war es, die Kosten und den Aufwand  für die Durchführung des Umzugs für den Verein zu reduzieren.

Entlang der o.g. Strecke wurden 17 Klappschilder an bestehende Pfähle/Laternen  montiert.

14 weitere Schilder inkl. Zubehör wurden als mobile Elemente angeschafft. Letztere werden im Keller des Bezirksamtes gelagert und können auch für Veranstaltungen anderer Vereine genutzt werden.

 

  1. Anschaffung weitere Klappschilder

Bei einer  Begehung des aktuellen Zugweges  gemeinsam mit der Fachverwaltung am 15.11.2017  wurde geprüft, ob noch weitere Klappschilder installiert werden können. Inklusive der Roermonder Straße wäre dieses noch an 5 weiteren Stellen möglich.

 

  1. Notwendige Beschriftung der Klappschilder am Karnevalssonntag

Der Erlaubnis zur Durchführung des Karnevalsumzugs ist u.a. zu entnehmen, dass der Veranstalter gemäß § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO)  für die Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der angeordneten Verkehrszeichen und -einrichtungen verantwortlich ist.

 

Die angeordneten Verkehrszeichen sind mind. 72 Stunden vor Arbeitsbeginn mit den notwendigen Zusatzschildern (zeitliche Befristung/Seitenstreifen) in einer Höhe von min. 2  Meter Oberkante Schild vom Boden auf dem angrenzenden Gehweg aufzustellen. Diese Regelung gilt auch für die Klappschilder.

 

  1. Festlegung weiterer Sicherungsmaßnahmen durch den Veranstalter

Die Sicherungsvorschriften beziehen sich zum einen auf die Aufstellung der Verkehrsschilder und Absperrgittern, zum anderen auf den Einsatz von Ordnern an festgelegten Kreuzungen/Stellen. Zusätzlich zu den Verkehrsschildern waren 2018  6 Absperrgitter aufzustellen und 5 Ordner einzusetzen.

 

Die Kreuzung Roermonder Straße/Horbacher Straße/Berensberger Straße wird ausschließlich durch die Polizei abgesichert. Der Karnevalszug wird unter polizeilicher Absicherung durchgeführt.

 

Die Reinigung der Straßen und die Entsorgung der Cartonagen nach dem jeweiligen Umzug erfolgt als Unterstützungsleistung durch die Bezirkskolonnen des Aachener Stadtbetriebs.

 

Diese Regelungen haben schon seit vielen Jahren Bestand und haben keine wesentlichen Änderungen erfahren. Die letzte Änderung wurde in 2014 vorgenommen. Zur Berücksichtigung der Belange der ASEAG war die Aufstellung von 3 weiteren Halteverbotsschildern am Vetschauer Weg und der Einsatz von zwei zusätzlichen Ordnern notwendig.

 

Vor der Ausstellung der Genehmigung durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung wird jährlich  stadtweit die Sicherheitslage für die Karnevalsumzüge neu bewertet.


 

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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