Kenntnisnahme - FB 61/0909/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Sachstandsbericht:

Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO (Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 zur Bildung einer Unfallkommission verpflichtet. Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger, Polizei) werden regelmäßig die städtischen Verkehrsplaner, die Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.

 

Die Aufgabe der Unfallkommission besteht darin zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen. Bisher hat die Verwaltung ein Mal pro Jahr eine Unfallkommissionssitzung durchgeführt, in der sie sich sowohl mit den aktuellen Unfällen als auch in der Rückschau mit den Unfällen aus dem Vorjahr befasst hat. Ziel der Unfalluntersuchung war und ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit die Verhinderung von Verkehrsunfällen. In der Nachbetrachtung der Sitzung der Unfallkommission aus dem Vorjahr wurde die Wirksamkeit der dort vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft. Abhängig von der jeweiligen Entwicklung wurde über eine Vorjahresunfallhäufungsstelle auch erneut beraten.

 

Die jüngste Änderung des Runderlasses beinhaltet wesentliche Änderungen, durch die sich der Arbeitsaufwand für die Mitglieder der Unfallkommission sowohl bezogen auf die Anzahl der Unfallkommissionssitzungen als auch bezogen auf die daraus resultierenden zwingend umzusetzenden Maßnahmen erheblich erhöht hat.

Dies bedeutet einen zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand.

 

Bisher wurden bei der Identifikation der Unfallhäufungsstellen sämtliche Unfälle gleichen Typs (z.B. Abbiegeunfälle) über einen Zeitraum von 12 Monaten ermittelt. Die Festlegung als Unfallhäufungsstelle erfolgte erlasskonform in Abhängig von der täglichen Verkehrsbelastung der jeweiligen Straße.

 

Entsprechend dem neuem Runderlass werden neben den Unfällen gleichen Typs über einen Zeitraum von drei Jahren auch alle Unfälle ungleichen Typs betrachtet, sofern es sich um Unfälle der Kategorie 1 und 2 ( Unfälle mit Toten und Schwerverletzten) und/oder um Unfälle der Kategorie 1-3 (Unfälle mit Toten, Schwerverletzten und Leichtverletzten) unter Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern handelt.

 

Bereits hier wird deutlich, dass eine Unfallhäufungsstelle selbst nach einer wirksam umgesetzten Maßnahme nicht sofort behoben sein wird. Erst nach Ablauf des Dreijahreszeitraumes kann dies frühestens erreicht werden.

Nach Identifikation einer Unfallhäufungsstelle ist nun zwingend spätestens nach Ablauf von drei Monaten  eine sogenannte anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen, um möglichst kurzfristig die unfallbegünstigenden Faktoren zu beseitigen. Nach aktueller Einschätzung geht die Verwaltung davon aus,  dass mindestens pro Quartal eine anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen sein wird.

 

Neben den anlassbezogenen Unfallkommissionssitzungen ist die Verwaltung verpflichtet, im ersten Halbjahr eine Jahresunfallkommissionssitzung durchzuführen, in der die oben bereits erwähnte Rückschau auf die Unfälle des Vorjahres erfolgt. Auch hier können sich weitere umzusetzende Maßnahmen ergeben.

 

In den Erlass wurde darüber hinaus neu aufgenommen, dass Sonderuntersuchungen zur Identifikation von unfallauffälligen Stellen auf Außerortsstraßen durchgeführt werden müssen. Die Sonderuntersuchungen beziehen sich auf

a)      Unfälle mit Aufprall auf Bäume

b)      Unfälle auf Motorradrennstrecken

c)       Kurvenunfälle

 

Bereits die Bildung der Unfallkommission ist ein gesetzlicher Auftrag aus der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der StVO. Die Formulierung der Verwaltungsvorschrift lässt dabei keinen Interpretationsspielraum zu. Durch den RdErl. des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 wird die Verwaltungsvorschrift zu § 44 StVO konkretisiert. Der Erlass legt unter Punkt 5.5 fest, dass die beteiligten Behörden an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und zu einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet sind.

Die Verwaltung ist zu einem Controlling und zur regelmäßigen Berichterstattung an die Bezirksregierung verpflichtet.

 

Am 15.02.2018 hat die erste anlassbezogene Sitzung der Unfallkommission für das Jahr 2017 stattgefunden. Die Polizei hat im Vorfeld der Sitzung entsprechend dem Runderlass grundsätzliche Unfallhäufungsstellen festgelegt.

 

Die nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in der Sitzung beraten:  

 

10/1/17 Reichsweg/Düppelstraße

 

            In der Einmündung Reichsweg/Düppelstraße haben sich insgesamt drei Unfälle ereignet. Nach Auswertung der Unfallberichte haben sich diese Unfälle ereignet, weil die Abbieger aus der Düppelstraße die vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge auf dem Reichsweg übersehen haben. Zu den Unfallzeiten stand auf der linken Straßenseite ein Bauzaun an der Baustelle der Firma Rhein-Nadel, durch den Sichtbehinderungen für die dort abbiegenden Fahrzeuge auf die Straße Reichsweg entstanden sind.

 

           Beschluss der Unfallkommission:

           Da die eingeschränkte Sicht an der Örtlichkeit durch einen Bauzaun mittlerweile nicht mehr besteht,   

           beschließt die Unfallkommission, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.

 

11/1/04-17 Hohenzollernplatz

 

Im Bereich des Hohenzollernplatzes haben sich insgesamt neun Unfälle ereignet. Von diesen Unfällen

haben sich zwei Unfälle durch Linksabbieger von der Stolberger Straße in Fahrtrichtung Sedanstraße mit dem Geradeausverkehr, zwei Unfälle aufgrund von Baustellenverkehr und zwei Unfälle zwischen abbiegenden Fahrzeugen und den dazu parallel querenden Fußgängern ereignet. Durch die Verwaltung sind an dieser Unfallhäufungsstelle weitere Maßnahmen innerhalb des Projektes Radverkehr Aachen-Ost geplant. Im Rahmen dieser Maßnahmen sind zunächst die baulichen und markierungstechnischen Voraussetzungen durch die Abteilung Straßenbau zu schaffen. Durch die Maßnahmen sollen die Ampelphasen speziell für Linksabbieger angepasst werden. Die Polizei hat festgestellt, dass die Linksabbieger in der Kreuzung zu Beginn der Grünphasen versuchen noch abzubiegen, weil der geradeaus fahrende Gegenverkehr erst mit Verzögerung startet und dann auf den vorgerückten Linksabbieger zufährt.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt, dass die Verwaltung im Jahr 2018 die baulichen und markierungstechnischen Voraussetzungen schafft und die speziellen Ampelphasen für Links- Abbieger anpassen wird.

 

41/3/17  Alt-Haarener Straße zwischen Haarener Gracht und Einmündung Friedenstraße

 

Insgesamt haben sich auf der Unfallstrecke zwischen der Einmündung Friedenstraße auf die Alt-Haarener Straße und der Haarener Gracht  sechs Unfälle ereignet, wobei in drei Fällen Radfahrer beteiligt waren.

Es ist auffällig, dass sich die Unfälle auf der bergab führenden Fahrbahn in Richtung Haarener Gracht wegen aufschlagender Autotüren ereignet haben. Ein Sicherheitstrennstreifen ist nicht markiert.

Die Verwaltung plant zurzeit für die Alt-Haarener Straße Veränderungen der Fahrbahnführung bzw. des Straßenraumes. Das vorliegende Unfallbild soll in diese Planungen einfließen.

Aufgrund der Gefahrenlage ist die Fahrbahn aufzuweiten, damit speziell den Radfahrern genügend

Raum zur Verfügung steht. Da die Unfälle nicht auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen sind, sondern vielmehr aufschlagende Autotüren der parkenden Fahrzeuge ausschlaggebend waren, wird von einer Verlängerung der bereits ausgeschilderten streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h abgesehen. Die Gehwege in diesem Bereich haben eine Breite von 2,30 bis 2,70 m. Bei einer Befahrung dieses Straßenabschnittes mit Linienbussen wurde ebenfalls festgestellt, dass die  Fahrbahn im Kurvenbereich zu schmal ist und es zu kritischen Situationen gekommen ist. Als Konsequenz daraus, müssen u.U. Parkplätze auf dem Parkstreifen wegfallen. Unstrittig ist, dass das bestehende Problem nur durch eine Veränderung der Straßenaufteilung behoben werden kann.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt, dass die Verwaltung die Aufteilung der Straßenräume überprüft, insbesondere  an den Unfallstellen vor den Häusern Alt-Haarener Straße 104 und 145. 

Es sollen folgende Varianten geprüft werden.

Variante A: 

Längsparkplätze auf Höhe der Kirche St. Germanus rechts in Fahrtrichtung Haarener Gracht entfernen                  

Variante B: 

Parkstreifen verbreitern und markieren eines Sicherheitstrennstreifens rechts in Fahrtrichtung Haarener Gracht

 

43/4/17  Freunder Landstraße zwischen Ellerhofweg und Eilendorfer Straße

 

Auf der Freunder Landstraße haben sich haben insgesamt drei Verkehrsunfälle ereignet. Bei einem Unfall wurde ein Jogger abends und dunkel gekleidet an dem dortigen FGÜ angefahren, ein weiterer Unfall war ein Auffahrunfall. Bei einem dritten Unfall wurde die Handynutzung eines Fahrzeugführers als Unfallursache festgestellt. Diese Unfälle stellen keine Vergleichbarkeit im Sinne einer Unfallhäufung dar.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit zwischen den Unfällen auf diesem Straßenabschnitt, beschließt die Unfallkommission, keine Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

48/3/17  Jülicher Straße/Robensstraße/Ottostraße

 

Die Örtlichkeit der Kreuzung Jülicher Straße/Robensstraße wurde bereits im Jahre 2010 als Unfallhäufungsstelle behandelt.  Die von der Polizei mitgeteilten insgesamt zwölf Verkehrsunfälle deuten nicht auf eine Gleichartigkeit hin. Bei zwei Unfällen sind Radfahrer aufgefahren, bei  zwei Unfällen haben Fußgänger die Lichtsignalanlage missachtet  und bei fünf Unfällen haben Fahrzeugführer und Radfahrer die querenden Fußgänger missachtet. Ebenfalls wurde ein Alleinunfall eines Radfahrers durch eine mangelhafte Bremsanlage bzw. eine Selbstanzeige eines Fahrzeugführers durch die Polizei aufgenommen. Allerdings wurde festgestellt, dass der Kreuzungsbereich immer wieder regelwidrig zugefahren wird und sich dadurch unübersichtliche Situationen ergeben.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Verwaltung wird die Phasen der LSA überprüfen und ggfs. anpassen.

Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit beschließt die Unfallkommission darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen in dem Bereich der Kreuzung Jülicher Straße/Robensstraße/Ottostraße zu ergreifen.

 

 

59/3/17  Jülicher Straße zwischen Passstraße und Thomashofstraße

 

Im Bereich der Jülicher Straße im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Passstraße und der Thomashofstraße wurden insgesamt acht Unfälle durch die Polizei mitgeteilt. Bei jeweils drei Unfällen in Fahrtrichtung Innenstadt bzw. drei Unfällen in Fahrtrichtung stadtauswärts sind Radfahrer in die geöffneten Türen von Fahrzeugen hineingefahren. Zurzeit bestehen im Straßenabschnitt zwei Fahrspuren in die  jeweilige Fahrtrichtung, es ist ein Breitstrich am rechten Fahrbahnrand markiert. Es besteht Einvernehmen, dass der gesamte Straßenabschnitt im Jahr 2018 überplant werden muss.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt als Sofortmaßnahme im Straßenabschnitt der Jülicher Straße zwischen den Einmündungen der Passstraße und der Thomashofstraße, die zurzeit bestehenden zwei Fahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen in je eine überbreite Fahrspur von 5,50 m umzuwandeln. Der vorhandene Breitstrich ist zu entfernen, der Sicherheitstrennstreifen ist in der Breite von 2 m neu zu markieren.

 

 

19/1/17Eupener Straße B 57/Rhein-Maas-Straße

 

Für den Bereich wurden durch die Polizei sieben Unfälle mitgeteilt. Ein Unfall hat sich unter Alkoholeinwirkung ereignet. Bei einem weiteren Unfall hat sich ein Kind losgerissen und ist über die Fahrbahn zu einem Verwandten gelaufen. Bei einem dritten Unfall handelt es sich um einen Auffahrunfall, bei dem der nachfolgende KFZ-Führer den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Da bei diesen Unfällen kein Mangel im Verkehrsraum feststellbar ist, sind Maßnahmen, die geeignet sind, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, nicht erforderlich und auch nicht zielführend. Ein weiterer Unfall hat sich an einer anderen Örtlichkeit ereignet.

Die verbleibenden drei Unfälle haben sich an der Rhein-Maas-Straße ereignet, weil der ankommende Verkehr auf der Eupener Straße den Blinker nicht zurückgestellt hatte und der aus der Rhein-Maas-Straße Ausbiegende fälschlicherweise angenommen hat, ein gefahrloses Ausbiegen sei möglich.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Da ein Mangel im Verkehrsraum bei keinem der Unfälle ersichtlich ist und sich die Unfälle somit an jeder vergleichbaren Einmündung hätten ereignen können, beschließt die Unfallkommission, keine Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

23/1/17-14 Viktoriaallee/Bismarckstraße

 

Die Unfallhäufungsstelle ist bereits mehrfach behandelt worden. Im Knoten wurde erneut dreimal die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links missachtet. Die Situation ist aus allen zuführenden Ästen mit VZ. 102 StVO und einer Wartelinie (VZ. 341) beschildert. Mittelfristig ist die Einführung einer Radvorrangroute über die Bismarckstraße geplant. Die Bismarckstraße wird dann als Fahrradstraße aus der Tempo 30-Zone herausgenommen und erhält gegenüber den einmündenden Straßen die Vorfahrt.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt keine weiteren Maßnahmen, da mittelfristig die Bismarckstraße aufgrund der Radvorrangroute Vorfahrt erhält.

 

 

32/3/11-17 Trierer Straße B 258/Schönrathstraße/Zeppelinstraße

 

Bei zwei Unfällen hat ein Linksabbieger einen querenden Fußgänger übersehen. Die Unfälle ereigneten sich in unterschiedlichen Fahrbeziehungen. Die Sichtbeziehungen auf die Fußgänger sind gut, sichtbehindernde Faktoren sind nicht zu erkennen. Bei einem dritten Unfall hat ein Fahrzeugführer beim Rechtsabbiegen den parallel fahrenden Bus übersehen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Trotz der typengleichen Unfälle (Abbiegen) ist kein vergleichbares Muster zu erkennen, das auf Mängel im Verkehrsraum schließen lässt. Die Teilnehmer vereinbaren keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

42/3/17Adalbertsteinweg/ Triererstraße zwischen Beverstraße und Clermontstraße

 

Auf der Unfallstrecke haben sich Unfälle unterschiedlichster Art ereignet. Ein Unfall hat sich mit einem in der Busspur parkenden Fahrzeug ereignet. Zwei Unfälle haben sich unter Alkoholeinwirkung ereignet. Bei zwei weiteren Unfällen haben Fußgänger versucht, den auf der anderen Straßenseite haltenden Bus zu erreichen. Hierbei haben sie die Fahrbahn außerhalb der vorgesehenen Querungsstellen gequert.

Ein weiterer Unfall hat sich am Reichsweg beim Rechtsabbiegen ereignet. Ein Fahrzeugführer hat den parallel fahrenden Bus übersehen.

 

 

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallsituation am Reichsweg wurde bereits in der letztjährigen Unfallkommissionssitzung beraten. Die beschlossenen Maßnahmen wurden umgesetzt, die Unfallhäufung ist an dieser Stelle zurückgegangen. Weitere Maßnahmen werden an dieser Stelle nicht beschlossen.

Um den querenden Fußgängern ein besseres Angebot zu geben, wird die Verbreiterung der Fußgängerfurt auf Höhe der Robert-Koch-Straße über die Trierer Straße geprüft.

Weiterhin wird geprüft, ob in Mittellage der Trierer Straße zwischen den Querungsstellen auf Höhe der Robert-Koch-Straße und dem Eisenbahnweg eine Abgitterung erfolgen kann, um das Queren außerhalb der dafür vorgesehenen Querungsstellen zu verhindern.

Aufgrund des Unfalls wegen Falschparkens auf der Busspur wird FB 32 gebeten, die Überwachung an dieser Stelle zu intensivieren.

 

 

67/3/17Oppenhoffallee/Viktoriaallee

 

Im Knoten hat sich eine Vielzahl unterschiedlichster Unfälle ereignet. Auffällig ist die hohe Beteiligung von Fußgängern. Bei näherer Betrachtung sind die Ursachen jedoch unterschiedlich. Ein Unfall hat sich ereignet, weil sich ein Kind losgerissen hat. Es hat auf der anderen Fahrbahnseite einen Verwandten erblickt und ist zu diesem gelaufen. Bei einem weiteren Unfall hat ein Hund einen Fußgänger auf die Straße gezogen. Einzige Gemeinsamkeit bei der Mehrzahl dieser Unfälle ist, dass sie sich bei Dunkelheit ereignet haben.

Zwei Unfälle haben sich im eigentlichen Kreuzungsbereich ereignet. Aufgrund eines baulichen Rondells in der Mittellage der Allee kann es bei größeren Fahrzeugen, die von der Viktoriaallee kommend nach links in die Oppenhoffallee einbiegen wollen, zu einem Rückstau kommen. Der nachfolgende Verkehr kann den Kreuzungsbereich nicht rechtzeitig räumen, so dass es zu Unfällen mit dem Querverkehr gekommen ist.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt die Beleuchtungssituation im Knoten zu prüfen und falls erforderlich zu verbessern. Weiterhin wird beschlossen, die Räumzeiten im Knoten zu prüfen und falls erforderlich zu verlängern.

 

 

68/3/17  Adalbertsteinweg/Sedanstraße/Bismarckstraße/Elsassstraße

 

Insgesamt haben sich im Knoten zehn Unfälle ereignet. Darunter war ein Alleinunfall, bei dem ein Radfahrer gegen den Bordstein gefahren ist und zu Fall gekommen ist. Bei einem weiteren Unfall wurde ein Fußgänger angefahren, der eine Parklücke freihalten wollte. Ein weiterer Fahrzeugführer hat den Fußgänger beim Einparken aus der Parklücke gedrängt. Ein anderer Fußgänger ist beim „Abkürzen“ gegen einen stehenden Bus gelaufen. Bei zwei Unfällen wurden beim Linksabbiegen in die Sedan- bzw. Elsassstraße ein Fußgänger bzw. ein Radfahrer übersehen. Eine Vergleichbarkeit dieser Unfälle im Sinne einer Unfallhäufung ist nicht gegeben.

Auffällig sind jedoch die restlichen Unfälle, bei denen Fußgänger bei Rot die Fahrbahn des Adalbertsteinwegs gequert haben, um auf der gegenüberliegenden Seite den wartenden Bus zu erreichen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit beschließt die Unfallkommission nur die Unfälle mit den bei Rot gehenden Fußgängern zu behandeln. Es wird vereinbart, die Grünzeiten der Fußgänger zu prüfen und ggf. zu verlängern.

 

17/1/17Vaalser Straße B1 zwischen Pariser Ring und Halifaxstraße

 

Aus den insgesamt zehn Verkehrsunfällen in diesem Abschnitt treten zwei Auffahrunfälle stadteinwärts, drei Auffahrunfälle stadtauswärts und zwei Unfälle im separaten Rechtsabbieger zum Pariser Ring hervor. Die beiden stadteinwärtigen Auffahrunfälle vor der Ampel Kronenberg sind auf Konzentrationsmängel der Verursacher zurückzuführen, so dass hier keine Maßnahme erfolgt. Die Sichtverhältnisse sind als optimal zu bezeichnen. Stadtauswärts könnte die Kuppenlage der B1 vor der Ampel Westfriedhof das Erkennen des Stauendes möglicherweise beeinträchtigen. Deshalb wird vereinbart, unmittelbar hinter der Einmündung Bleiberger Straße ein VZ 101 i.V.m. 1006-31 aufzustellen.

Die Unfälle im separaten Rechtsabbieger zum Pariser Ring (1x PKW mit bevorrechtigt kreuzendem Radfahrer, 1x Auffahrunfall PKW/PKW an der Radfahrfurt) sind vielleicht auf das Empfinden mancher Autofahrer zurückzuführen, sie befänden sich auf dem Rechtsabbieger schon auf einem Autobahnzubringer. Die Polizei plädiert für eine Vorfahrt der KFZ, da sich die Kraftfahrer dort nicht als Abbieger im Sinne des § 9 StVO vorkommen, sondern einen im Bogen verlaufenden Geradeausfahrstreifen nutzen.

Das Verkehrsmanagement weist darauf hin, dass nach den aktuellen Richtlinien in Innerortslagen keine freien Rechtsabbieger mehr zulässig sind, und plant eine Umgestaltung dahingehend, dass der Rechtsabbieger in den Knoten integriert wird, eventuell auch in die Signalanlage einbezogen wird. Die Verwaltung wird die Beleuchtungssituation prüfen.

Als Sofortmaßnahme sind die Autobahnsymbole aus dem Rechtsabbieger zu demarkieren und die

Markierung im Rechtsabbieger so zu ändern, dass ein schmaler den Schleppkurven der Gelenkbusse und Sattelzüge angepasster Fahrstreifen entlang der linken Dreiecksinsel verbleibt. Der einzuziehende rechte Teil der Verkehrsfläche ist mit Klemmfix-Elementen gegen ordnungswidriges Kurvenschneiden zu sichern. Wenn dies wirkt, ist die Verkehrsfläche mittelfristig ggfs. in Abstimmung mit Strassen.nrw zurückzubauen. Sollten Klemmfix-Elemente zu lange Lieferzeiten für eine Sofortmaßnahme haben, sind 2-3 ortsfeste Baken neben das VZ 295 zu setzen.

 

 

 

Beschluss der Unfallkommission:

In Fahrtrichtung Vaals wird hinter der Einmündung Bleiberger Straße ein Z. 101 mit Z.1006-31 als Hinweis auf Auffahrunfälle aufgestellt. Im separaten Rechtsabbieger zum Pariser Ring werden als Sofortmaßnahme die beiden Autobahn-Piktogramme auf dem Asphalt entfernt und der Fahrstreifen durch eine neue Fahrbahnrandmarkierung mit baulicher rückwärtiger Unterstützung so eingeengt, dass die Autofahrer deutlich langsamer und mit ausgeprägter Rechtskurve auf die Radfahrfurt zufahren.  Die Verwaltung plant eine Einbeziehung des nicht mehr zulässigen freien Rechtsabbiegers in den signalisierten Knoten.

 

 

07/1/16-17 Süsterfeldstraße/ Republikplatz/ Claßenstraße/ Bunsenstraße

 

Wegen fehlender Unfallberichte ist dieser Knoten leider nicht zu behandeln. Es ist der Unfallskizze lediglich zu entnehmen, dass alle Unfälle bei Dunkelheit geschehen sind.

 

 

16/1/17Horbacher Straße L 231/ Vetschauer Weg/ Banker Feldstraße

 

In allen drei registrierten Unfällen ist ein im Kreisverkehr befindlicher Zweiradfahrer von einem einfahrenden Kraftfahrer erfasst worden. Offensichtlich fahren Autofahrer zu zügig in den Minikreisel ein, um vorfahrtsberechtigte Zweiradfahrer rechtzeitig zu erkennen. Aufgrund ähnlicher Unfalllage am Kreisverkehr Charlottenburger Allee / Auf der Hüls vor einigen Jahren hat sich eine Aufpflasterung zumindest in den zuführenden Fahrstreifen als wirksam erwiesen. Die Verwaltung plant entsprechende bauliche Veränderungen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Verwaltung plant vollflächige Rampen an den zufließenden Fahrstreifen auf den Kreisverkehr, wird diese in einer der nächsten Verkehrsbesprechungen vorstellen und ggf. Beschlüsse als Unfallkommission einholen.

 

 

21/1/17-16  Seilgraben/ Hirschgraben

 

Aus Richtung Hirschgraben sind an der Einmündung Neupforte drei Radfahrer und an der nachfolgenden Parkhauseinfahrt zwei Radfahrer jeweils von nach rechts abbiegenden Kraftfahrern erfasst worden. Hinzu kommt ein gleich gelagerter Unfall eines Linksabbiegers vom Seilgraben ins Parkhaus. Da diese Stelle auch im letzten Jahr bereits in der Unfallkommission behandelt wurde, prüft die Straßenverkehrsbehörde, wann die dort beschlossenen Maßnahmen vor Ort umgesetzt wurden und ob vielleicht einige der neuen Unfälle noch vor dieser Veränderung passiert sind. Das Ergebnis ist in eine der nächsten Verkehrsbesprechungen einzubringen, um ggf. weitere Maßnahmen zu diskutieren.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Zeitpunkt der Umsetzung der in der letzten Unfallkommission beschlossenen Verbesserungen und gleicht diesen Termin mit den Daten der Unfälle 2017 ab. Das Ergebnis bringt die Straßenverkehrsbehörde in eine der nächsten Verkehrsbesprechungen ein, um ggfs. weitergehende Maßnahmen als Unfallkommission zu diskutieren.

 

 

26/1/17-15  Pariser Ring L 260/ Valkenburger Straße/ Forckenbeckstraße

 

Bei drei aufgenommenen Verkehrsunfällen wurden Radfahrer in der Kreisfahrbahn von abbiegenden bzw. einbiegenden Kraftfahrern nicht gesehen und erfasst. Die einmündenden Straßen sind sehr breit und   gegebenenfalls einzuengen. Wegen der unklaren Grenze der Baulast ist die Beratung dieses Knotens auf die nächste Sitzung der Unfallkommission zu verschieben. Bis dahin ist die Baulast der Rampen L 260 zu klären.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Behandlung dieser Unfallhäufungsstelle wird auf die nächste Sitzung der Unfallkommission mit Vertretern des Landesbetriebes strassen.nrw verschoben.

 

29/1/17 Wilhelmstraße B1 zwischen Theaterstraße und Augustastraße

 

Im Unfallbild fallen zwei Auffahrunfälle auf, bei denen die Verursacher zugeben, nicht aufmerksam gewesen zu sein; bei drei Unfällen haben Autofahrer beim Spurwechseln oder Einparken Radfahrer übersehen. Positiv ist festzuhalten, dass z.B. anders als in der Jülicher Straße, der 2,50m breite Park- und Ladestreifen einen imaginären Sicherheitstrennstreifen zwischen abgestellten PKW und vorbeifahrenden Radfahrern bewirkt und deshalb keine Unfälle mit Radfahrern durch öffnende Autotüren entstanden sind. Für die nächsten Jahre bereitet die STAWAG eine große Kanalsanierung in der gesamten Wilhelmstraße vor. Bei der Wiederherstellung kann auch eine grundsätzliche Neuaufteilung der Verkehrsfläche zugunsten erhöhter Radfahrsicherheit geprüft werden.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Verwaltung überplant die Verkehrsführung auf der Wilhelmstraße im Rahmen der anstehenden Kanalbaumaßnahme der STAWAG. Darüber hinaus werden keine kurzfristigen Maßnahmen ergriffen.

 

Fazit:

Der Beschluss der Unfallkommission ist für alle Beteiligten bindend. Das bedeutet, dass die Maßnahmen schnellstmöglich verkehrsrechtlich angeordnet und zeitnah umgesetzt werden sollen. Witterungsbedingte Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind die beschlossenen Planungsaufträge in die Wege zu leiten.

In Anbetracht der damit verbundenen kurzfristigen planerischen und baulichen Auswirkungen ist für die nächsten Jahre ein zusätzliches Budget vorzusehen, dessen Größenordnung aktuell aber noch nicht belastbar beziffert werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung zukünftig in engerer Zeitfolge aus der Unfallkommission berichten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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konsumtive Auswirkungen

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