Entscheidungsvorlage - FB 61/0930/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt der Vorlage der Verwaltung zu und beschließt den Einbau einer Schranke in der Nütheimer Straße nahe der Einmündung Monschauer Straße/Kinkebahn. Für Radfahrer und Fußgänger ist eine mindestens 1,20 m breite Möglichkeit des Vorbeigehens zu schaffen. Wegen der nicht definierbaren  Zahl berechtigter landwirtschaftlicher Nutzer wird die Schranke nicht verschlossen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die von der Bezirksfraktion Grüne Kornelimünster/Walheim in ihrem Antrag vom 08.01.2018 geschilderten Abkürzungsfahrten meist ortskundiger Anwohner der umliegenden Wohngebiete zum direkten Erreichen der Monschauer Straße bzw. auf dem direkten Heimweg von dort decken sich mit den Beobachtungen der Polizei und der Stadtverwaltung. Die vorhandene Verkehrsbeschilderung untersagt solche PKW-Fahrten, die Falschfahrer setzen sich im Wissen um die bestehende Sperrung aber bewusst über diese Sperrung hinweg. Deshalb macht die Ortskenntnis der Falschfahrer auch zusätzliche Beschilderungsmaßnahmen, z.B. doppelseitige Ausschilderungen oder  weitere Vorankündigungen, vermutlich erfolglos. Insofern werden sich diese oftmals zügig auftretenden Abkürzungsfahrten nur durch bauliche Abriegelungen zukünftig ausschließen lassen.

 

Die landwirtschaftlichen Flächen entlang des angesprochenen Teilstücks der Nütheimer Straße werden weitgehend von den Landwirten aus Nütheim und Schleckheim bewirtschaftet. Insofern ist eine ungehinderte Zufahrt aus Nütheim zu den Flächen zu gewährleisten. Somit bietet sich lediglich eine Abriegelung in unmittelbarer Nähe zur Monschauer Straße/Übergang in die Kinkebahn an. Es gibt allerdings auch berechtigte Nutzungsverkehre aus Richtung Sief über die Kinkebahn oder landwirtschaftliche Durchgangsverkehre zu Erntezeiten, die mit ihren langsamen Gespannen die Hauptverkehrsstraßen entlasten wollen und für die eine Durchfahrt zwischen Raerener Straße und Nütheim möglich bleiben soll.

Die zu wählende bauliche Unterbindung des die Fußgänger und Radfahrer gefährdenden PKW-Abkürzungsverkehres sollte deshalb von Landwirten zu öffnen sein und nicht mit einer abschließbaren Verriegelung ausgestattet werden. Der denkbare Einsatz herausnehmbarer rot-weißer Sperrpfosten lässt befürchten, dass die erlaubten landwirtschaftlichen Nutzer die Sperrpfosten herausnehmen, ins Bankett legen und besonders in den Erntezeiten nach ihrer jeweiligen Durchfahrt nicht wieder einsetzen. An anderen Abriegelungsstellen im städtischen Straßennetz sind solche Sperrpfosten oftmals verschwunden oder gestohlen worden und mussten immer wieder durch den Stadtbetrieb ersetzt werden. Diesen Materialaufwand lehnt der Stadtbetrieb für die Nütheimer Straße ab.

 

Es bietet sich deshalb der Einbau einer Schranke an, die in einer nicht abgeschlossenen Halterung lagert, bei Bedarf von Hand geöffnet werden kann und nach Durchfahrt wieder vom Landwirt geschlossen wird. An der Schranke vorbei ist ein mindestens 1,20 m breiter befestigter Pfad durch das Bankett anzulegen, der den Radfahrern, Rollstuhlfahrern und Familien mit Kinderwagen das passieren dieser Sperrstelle im Rahmen der gewünschten Freizeitnutzung und Nutzung des dortigen Radwegenetzes ermöglicht. Schließlich ist die Schranke mit retroreflektierenden rot-weißen Elementen so zu kennzeichnen, dass sie auch ohne vorhandene Straßenbeleuchtung von ankommenden Verkehrsteilnehmern bei Dunkelheit hinreichend gesehen werden kann. Als Einsatzstelle bietet sich die Nütheimer Straße ca. 20 m hinter der Querverbindung zur Monschauer Straße im Anschluss an das dortige rechte Weidetor an (siehe Fotomontage).

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Anlagen

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