Kenntnisnahme - FB 37/0039/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in der Euregio Maas-Rhein auf Grundlage der Vereinbarung der Lenkungsgruppe EMRIC zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr gibt es in der Euregio Maas-Rhein schon seit mehreren Jahrzenten eine Zusammenarbeit der verantwortlichen Behörden aus Belgien, den Niederlanden sowie aus Deutschland. Die Euregio Maas-Rhein stellt das geografische Gebiet der so genannten EMRIC-Zusammenarbeit dar. Dazu gehören u.a. die Veiligheidsregio Süd-Limburg (NL), die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen,

der Kreis Heinsberg, die Provinz Limburg (B) und die Provinz Lüttich (B).

 

Bildergebnis für stadt aachen 

 

 

Bildergebnis für Provincie Limburg België                                              

 

EMRIC steht für den niederländischen Namen „Euregio Maas-Rhijn Incidentenbestijding en Crisisbeheersing“ (Euregio Maas-Rhein Einsatz- und Krisenbewältigung).

 

Die Kultur- und Wissenschaftsstadt Aachen, als Bestandteil der ca. 4 Millionen Einwohner umfassenden Euregio Maas-Rhein, kann auf die bereits seit vielen Jahren erfolgreiche überregionale Zusammenarbeit vertrauen.

Aufgrund der Lage der Stadt Aachen, mit den unmittelbar angrenzenden Nachbarländern Belgien und den Niederlanden, ist für die Stadt Aachen die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Bereichen Rettungsdienst, Brandschutz und Katastrophenschutz unabdingbar.

 

Wenn es um Menschenleben geht, dürfen Landesgrenzen nicht zum Hindernis werden.

 

Vor mehr als 40 Jahren wurde die euregionale Arbeitsgruppe Öffentliche Sicherheit und Katastrophenschutz gegründet (Ösikat). Durch diese Arbeitsgruppe wurden mit dem ins Leben gerufenen und über Interreg-Mitteln unterstützen EMRIC-Project wichtige Impulse für die tatsächliche Zusammenarbeit bei Großschadensereignissen initiiert.

Die EMRIC-Kooperation ist heute ein einzigartiger fester Zusammenarbeitsverband der öffentlich-rechtlichen Partner in der Euregio Maas-Rhein, die für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst und Brandschutz/technische Hilfeleistung zuständig sind, wie z.B. die Feuerwehr der Stadt Aachen, und dessen Ziel es ist, den Schutz und die Hilfeleistung der grenznahen Bevölkerung bei Schadensereignissen zu optimieren.

EMRIC sorgt dafür, dass grenzüberschreitende Zusammenarbeit möglich ist, denn selbstverständlich ist das keineswegs. Die Systeme und Gesetze sind in den drei Ländern derart unterschiedlich, dass viele Regegelungen erforderlich sind, um mit einem Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeug die Grenze überqueren zu dürfen.

 

Im Lichte der Entwicklungen wurde 2007 beschlossen, die Zusammenarbeit in einer Lenkungsgruppe von strategischen Beratern und Dienststellenleitern zu organisieren.

Im Rahmen des mit Interreg-Mitteln unterstützen Projekts Emric+ sind neben einem Programmbüro stabile Netzwerke von Beteiligten aus verschiedenen Regionen entstanden. Schließlich hat der Zusammenarbeitsverband durch eine eigene Website (www.emric.info), eine Facebook- und eine LinkedIn-Seite auch ein „Gesicht“ erhalten.

 

Die euregionale Zusammenarbeit erfolgt heute in nachstehenden Themengebieten:

  • Brandschutz
  • Technische Hilfeleistung
  • CBRN
  • Medizinische Notfallhilfe
  • Bedrohungslagen
  • Krankenhausfürsorge
  • Bekämpfung von Infektionskrankheiten
  • Informationsaustausch
  • Tägliche Hilfeleistung
  • Großschadensereignisse/Katastrophen

 

 

Für die notwendigen Abstimmungen sind folgende Gremien eingerichtet:

  • Lenkungsgruppe EMRIC
  • Fokusgruppe „Brand- und Katastrophenschutz“ (BuKS)
  • Fokusgruppe „Eumed“ (rettungsdienstliche Versorgung und notfallmedizinische Versorgung im

             Krankenhaus)

  • Fokusgruppe „Bekämpfung von Infektionskrankheiten“
  • Arbeitsgruppe „Leitstellen“
  • Arbeitsgruppe „Bedrohungslagen“
  • Arbeitsgruppe „Strahlungsunfälle“
  • Arbeitsgruppe „EMREX“ (Übung)
  • Projektgruppe „IKIC“ (Ausbildung)
  • Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“
  • Arbeitsgruppe „Materialien“
  • Arbeitsgruppe „CBRN“

 

Innerhalb dieser Gruppen werden Arbeitsvereinbarungen getroffen und gemeinsame Initiativen entwickelt.

In dieser Vielzahl an verschiedenen Gruppierungen sind diverse Vertreter der Feuerwehr Aachen intensiv eingebunden (personelle Einbindung siehe Organigramm Anlage 1). Somit ist gewährleistet, dass die international erfolgten Absprachen auch zeitnah in die Planungen der Feuerwehr eingebunden werden können sowie auch die Belange der Feuerwehr Aachen Berücksichtigung finden.

 

Zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erfolgte 2012 die Einrichtung des bereits erwähnten und gemeinsam finanzierten EMRIC-Büros mit zwei Vollzeitstellen. Dieses übernimmt die Organisation einer weiterhin wachsenden Zahl an Fokus- und Arbeitsgruppen und erfüllt die Funktion eines Kontakt- und Koordinationspunktes, bietet aber vor allem auch Programmunterstützung für die Partner im Netzwerk.

 

Dies erwies sich in den vergangenen Jahren als wesentlicher Aspekt bei der tatsächlichen Umsetzung der geleisteten Anstrengungen. Es ist wichtig, dass im Netzwerk eine Initiativfunktion gewährleistet bleibt.

Eine Vorgehensunterstützung in verschiedenen Sprachen ist dabei ebenso von wesentlicher Bedeutung. Dadurch werden Ideen übertragbar und von der jeweiligen Person unabhängig verfügbar.                                           

Das EMRIC-Büro sorgt aber auch dafür, dass die richtigen Personen und Instanzen miteinander in Kontakt treten, damit die Ausführung des Programms, wie entsprechend des in Anlage 2 beigefügten Mehrjahresplan 2019-2024 festgelegt, erfolgen kann.

 

Die EMRIC-Kooperation mit den sieben festen Partnern aus den drei Ländern der Euregio Maas-Rhein beteiligten sich bisher mit einem Beitrag von 35.000 €, wobei die Brandweer Zuid-Limburg die Mitarbeiter des EMRIC-Büros einstellt. Dieser Betrag wurde in den vergangenen Jahren auch seitens der Stadt Aachen bereitgestellt.

Der aktuelle Zusammenarbeitszeitraum läuft formell am 31.12.2018 aus. Daher verständigten sich die beteiligten Organisationen im Jahre 2017 auf die Fortführung der Zusammenarbeit, einschließlich des Programmbüros in ihrer jetzigen Form, um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2023.

Außerdem kam man überein, den jährlichen Beitrag von 35.000 € auf 40.000 € anzuheben. Diese Erhöhung liegt in der inzwischen eingetretenen Kostensteigerung begründet.

Die Fortführung der Zusammenarbeit sowie deren Finanzierung werden in einer neuen Vereinbarung festgelegt, die im Entwurf als Anlage 3 beigefügt ist.

 

In den nächsten Jahren sollen die bestehenden Absprachen auf der Grundlage des Mehrjahresplans gefestigt, verbessert und um einige spezielle Themen erweitert werden. Dazu werden in einem zweijährigen, sich wiederholenden Zyklus auf verschiedenen Ebenen auch Übungen durchgeführt, neue bzw. aktualisierte Vereinbarungen abgeschlossen und die Ergebnisse neuer Arbeitsgruppen in Absprachen aufgenommen.

 

Weitergehenden Informationen zur umfangreichen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen der EMRIC-Kooperation können der Internetseite von EMRIC unter emric.info entnommen werden.

 

   

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Produkt 021503 Abwehr von Großschadensereignissen

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

35.400

35.400

106.200

120.0001

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

1 Die ab 2019 entstehenden Mehraufwendungen i.H. von jährlich 4.600 € werden in den Haushaltsplan 2019 eingebracht.

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Anlagen

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