Entscheidungsvorlage - FB 36/0260/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW zur Finanzierung der Verbraucherberatungsstelle Aachenfür die Jahre 2019 bis 2023 (Allgemeine Verbraucherberatung einschl. Schuldnerberatung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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08.05.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.05.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, dem Abschluss des Vertrages zur Weiterführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung sowie der Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2019 bis 2023 zuzustimmen.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, dem Abschluss des Vertrages zur Weiterführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung sowie der Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2019 bis 2023 zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss des Vertrages zur Weiterführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung einschließlich Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2019 bis 2023 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) besteht seit mehr als 55 Jahren. Mit einem Netz von insgesamt 58 Beratungsstellen in NRW ist sie kompetenter Dienstleister rund um Verbraucherberatung und – information.
Auch die Beratungsstelle in Aachen ist für die Aachener Bürgerinnen und Bürger eine bedeutende Anlaufstelle. Allein im Jahr 2017 gab es dort 11.281 Anfragen von Ratsuchenden. Hinzu kamen 3.788 Veranstaltungskontakte und 8.534 Internetzugriffe auf die Startseite der Aachener Beratungsstelle. Zwar hat es in den letzten 5 Jahren einen moderaten Rückgang der Anfragen von Ratsuchenden gegeben, jedoch sind die Beratungsthemen komplexer geworden, so dass der zeitlich kalkulierte Aufwand für die Gesprächstermine zwischenzeitlich um 50 % auf ca. 30 Minuten je Gespräch gestiegen ist.
Weiterhin wurden in den Jahren 2014 bis 2017 in der Beratungsstelle Aachen 5.506 Rechtsberatungen teilweise mit Rechtsvertretungen im Rahmen der allgemeinen Verbraucherberatung durchgeführt.
Seit vielen Jahren umfasst das Angebot der Beratungsstelle in Aachen neben der allgemeinen Verbraucherberatung (AVB) auch eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung (SVB). Hinzu kommen Sonderprojekte wie die Energieberatung oder das Projekt „Energiearmut“, das vom Land NRW finanziert wird und gezielt Menschen berät, die von dieser Problematik betroffen sind. Über die Arbeit der Beratungsstelle wurde im Dezember 2017 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz berichtet. Zur Sicherung von Kooperation und Information zwischen Stadt und der Beratungsstelle tagt regelmäßig ein Beirat, der sich aus Vertreter/-innen der Beratungsstelle bzw. der VZ und der Ratsfraktionen sowie der Verwaltung zusammensetzt.
Um diese Einrichtungen und einen kompetenten Service für Ratsuchende bieten zu können, benötigen die Verbraucherzentrale und ihre Beratungsstellen eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung, deren Basis die Vereinbarung mit der Landesregierung darstellt und durch die Beiträge der jeweiligen Kommunen- so auch der Stadt Aachen- ergänzt wird. Dies geschieht auf der Grundlage von Verträgen mit mehrjährigen Laufzeiten, in denen insbesondere das Beratungsangebot und die Details der Finanzierung geregelt sind.
Der aktuelle Vertrag zwischen der Stadt Aachen und der VZ zur Finanzierung der AVB und der SVB in der Beratungsstelle Aachen läuft zum 31.12.2018 aus, so dass möglichst bis zum 30.06.2018 abschließend über eine Fortführung dieses Angebotes zu entscheiden ist.
Wie auch in der Vergangenheit empfiehlt die Verwaltung, im Sinne der ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger eine Fortführung der Beratungsstelle und ihres Beratungsangebotes in Aachen für die kommenden fünf Jahre sicherzustellen. Entsprechende Verhandlungen zwischen der Verwaltung und der VZ haben zwischenzeitlich stattgefunden.
Grundsätzlich soll die bestehende Struktur der Vereinbarungen unverändert fortgeführt werden:
Der quantitative Umfang des Beratungsangebotes, die personelle Ausstattung, deren tarifliche Eingruppierung sowie das bestehende Raumangebot bleiben unverändert. Für die AVB übernimmt die Stadt Aachen 50 % der Kosten, die SVB wird weiterhin zu 100 % durch die Stadt Aachen finanziert.
Der entsprechende Vertragsentwurf entspricht im Wesentlichen dem vorangegangenen Vertrag (2014-2018), der sich auch in der Praxis bewährt hat.
Zu den Eckpunkten gehören:
- Laufzeit:
5 Jahre (2019-2023) (bei außerordentlichem Kündigungsrecht, etwa, wenn bei Wegfall von Landesmitteln der Erfolg gefährdet ist) - Finanzierungsart:
Allgemein: Die Kosten für die AVB werden zu 50% und die der SVB zu 100 % durch die Stadt Aachen getragen. Zu Orientierung: Laut aktueller Kalkulation würde der Zuschussanteil in 2019 für die AVB ca. 120.000 €, der für die SVB ca. 61.000 € betragen.
Sachkosten (inkl. 15 % Gemeinkosten): Festbetragsfinanzierung d.h. 15.844 €/a für die AVB nach Abzug aller anrechenbarer Entgelte und Erstattungen, sowie 11.591 €/a für die SVB.
Hinweis: Sollten künftig entschieden werden, die SB, die Energieberatung und/oder das Projekt „Energiearmut“ nicht weiterzuführen, würden die Erstattungen, die diese Sonderberatungen z.B. für die Nutzung der Infrastruktur an die AVB zahlen, entfallen und sich der Festbetrag für die Sachmittel der AB um diesen Betrag erhöhen.
Personalkosten (inkl. 15 % Gemeinkosten): Anteilsfinanzierung der tatsächlich angefallenden Kosten. Zu den Personalkosten gehören u.a. auch Aushilfen, mit denen bei Abwesenheit der Stammkräfte das vereinbarte Beratungsangebot aufrechterhalten wird (Anteil AVB: 50%, SVB 100%)
Damit ist sowohl für den städtischen Haushalt eine größtmögliche Planungssicherheit gegeben als auch zugleich sichergestellt, dass tariflich bedingte, unvermeidliche Auswirkungen auf die Personalkosten, aber auch Einsparungen etwa durch temporär mögliche Vakanzen bei der Finanzierung Berücksichtigung finden und Überzahlungen ausgeschlossen werden können.
- Auswirkungen auf den Haushalt:
Da sich der Rat der Stadt Aachen seit Jahren stets für eine Weiterführung der Beratungsangebote der VZ ausgesprochen und entsprechende Mittel bereitgestellt hat, wurden im aktuellen Haushalt für die Jahre 2019 – 2021 bereits Ansätze auf dem Niveau der bisherigen kalkulierten Kosten eingestellt. Aufgrund einer kostenwirksamen Änderung im TV-L sowie der Kalkulation einer jährlichen 3%igen Tariferhöhung müssen diese Ansätze jedoch künftig angepasst und erhöht werden: Auf 238.400 € in 2019 (+ 8.400 €) bis hin zu 258.100 € in 2023 (+ 28.100 €). (Hinweis: diese Ansätze beinhalten auch die Kosten für die Energieberatung).
Diese Angaben beruhen auf der neuen Kalkulation, zur Auszahlung gelangt aber neben dem Festbetrag nur der jeweilige Anteil an den nachgewiesenen Kosten. Fallen z.B. die Tariferhöhungen niedriger aus, werden die jeweiligen Ansätze der Folgejahre in den jährlichen Haushaltsberatungen entsprechend nach unten angepasst.
Der Differenzbetrag wird durch Mehreinnahmen an anderer Stelle gedeckt.
Der Vertragsentwurf wurde sowohl durch den Fachbereich Recht und Versicherungen als auch den Fachbereich Rechnungsprüfung geprüft.
Aufgrund der Bedeutung der Verbraucherberatungsstelle für Aachen befürwortet die Verwaltung, einen Folgevertrag auf der Grundlage der beschriebenen Eckdaten zur Fortführung der Arbeit der Verbraucherzentrale in Aachen für die Jahre 2019 bis 2023 abzuschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 47.500 € | 47.500 € | 142.500 € | 142.500 € | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 230.000 € | 230.000 € | 690.000 € | 729.356 € | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -182.500 € | -182.500 € | -547.500 € | -586.856 € | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
| -39.356 € |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Der Fortgeschriebene Ansatz bildet die Jahre 2019 – 2021 ab. Da der Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW über 5 Jahre abgeschlossen werden soll, wird informatorisch eine Summe i.H. von insgesamt 50.900,- € für die Jahre 2022 und 2023 als Mehrbedarf genannt.