Entscheidungsvorlage - FB 61/0943/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand nördlich der Trierer Straße zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2017 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand einschließlich aller Änderungen einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.

 

Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Plans.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15.01.2018 bis 16.02.2018 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Auf die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da eine Betroffenheit nicht zu erkennen ist.

 

Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Brand einschließlich aller Änderungen als Satzung zu beschließen.
 

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Anlagen

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