Kenntnisnahme - FB 61/0900/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Grüner Weg - Erneuerung - Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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11.04.2018
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09.05.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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07.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umgestaltung des Grünen Wegs zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Pläne 2014_006_L1 bis 2014_006_L6, sowie 2014_006_RQ1 und 2014_006_RQ1 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umgestaltung des Grünen Wegs zur Kenntnis, fasst den Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Pläne 2014_006_L1 bis 2014_006_L6, sowie 2014_006_RQ1 und 2014_006_RQ1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Der Grüne Weg befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet zwischen den Radialstraßen Krefelder Straße und Jülicher Straße. Er stellt die Haupterschließung für das umgebende Gewerbegebiet dar.
Eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes im Grünen Weg ist zur Verbesserung der verkehrlichen, baulichen, gestalterischen und sicherheitstechnischen Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer, auch der Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, dringend notwendig.
Auf Grund funktionaler Mängel und alterungsbedingter Schäden in der Fahrbahn, im Parkstreifen, an den Bordsteinen und im Gehweg ist eine Erneuerung dringend erforderlich. Gleichzeitig soll die Haupterschließung des Gewerbegebiets gesichert und optisch aufgewertet werden.
Beschlusslage
Der Baubeschluss für diese Baumaßnahme wurde nach Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am
02.04.2014 empfohlen und im Mobilitätsausschuss am 10.04.2014 beschlossen. Auf dieser Basis wurde im Frühjahr 2014 der Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung gestellt, der aber erst „vor kurzem“ bewilligt wurde.
Im Rahmen der weiteren Planungsoptimierung werden vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ergänzende Anpassungen/Änderungen zum bisherigen Beschluss vorgeschlagen und nachfolgend erläutert.
- Aufweitung Einmündungsbereich Grüner Weg
im Kreuzungsbereich Grüner Weg/Lombardenstraße/Passstraße
- Anpassung Einmündungsbereiche Passstraße
im Kreuzungsbereich Grüner Weg/Lombardenstraße/Passstraße
- Einseitige Baumbepflanzung zwischen Am Gut Wolf und Lukasstraße
Planung
Ziel der Ausbauplanung ist es, für den Grünen Weg zwischen dem Kreuzungsbereich
Grüner Weg/Lombardenstraße/Passstraße und Abzweig Grüner Weg ein weitgehend einheitliches Gestaltungskonzept zu entwickeln, in dem die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
- Gewährleistung hinreichender Verkehrsqualität und Verbesserung der Verkehrssicherheit
- Verbesserung von Fuß- und Radwegverbindungen und der Belange des ÖPNV
- Barrierefreiheit gemäß aktuellen Standards
- Erlangung eines besseren und einheitlichen Gestaltungsbildes
Der geplante Abschnitt beinhaltet den Kreuzungsbereich Grüner Weg / Lombardenstraße / Passstraße und verläuft den Grünen Weg entlang bis kurz vor der Einmündung des Abzweigs „Grüner Weg“. Der Planungsbereich ist ca. 1360 m lang und beinhaltet Maßnahmen für alle Funktionen.
Stadtgestalt
Der zur Unterbrechung der langen Geraden im Vorentwurf vorgesehene Kreisverkehr an der Einmündung Am Gut Wolf kann nicht realisiert werden, da der erforderliche Grunderwerb nicht möglich ist. Zur besseren Strukturierung werden die Parkbereiche von den Zufahrten baulich getrennt und für den Radverkehr ein Schutzstreifen ausgewiesen. Baumpflanzungen sind aufgrund der zahlreichen vorhandenen Versorgungsleitungen nur im Bereich zwischen Am Gut Wolf und Lukasstraße einseitig realisierbar.
Kfz-Verkehr
Die Fahrbahnbreite wird einheitlich auf 4,80 m zuzüglich beidseitig 1,50 m Fahrradschutzstreifen festgesetzt. So steht insgesamt eine Fahrbahnbreite von 7,80 m zur Verfügung, die alle relevanten Begegnungsfälle ermöglicht.
Der Kreuzungsbereich Grüner Weg /Lombardenstraße /Passstraße wird neu ausgebaut und den Ansprüchen des heutigen Verkehrsaufkommens angepasst. Vor der Kreuzung wird die Fahrbahn Grüner Weg aufgeweitet, um die Anlage von Radfahrschutzstreifen zu ermöglichen. Hierzu stellt die STAWAG 90 m² der Parzelle Ecke Grüner Weg/Lombardenstraße zur Verfügung. Das Ende der Fußgängerbrücke zum Gebäudevorplatz liegt dann im Gehweg und wird angepasst und erhält aus statischen Gründen ein zusätzliches Streifenfundament. Eine große Esche direkt neben der Brücke ist von den Bauabarbeiten betroffen, sie wurde aufgrund von Wuchsschäden stark zurückgeschnitten, eine erneute Fachprüfung wird die weitere Lebensperspektive und Vorgehensweise beurteilen. Dem Grunderwerb und den weiteren Maßnahmen stimmt die STAWAG zu.
In der von Westen kommenden Passstraße entfällt die Dreiecksinsel und es entsteht eine überbreite Spur von 5,50 m, in der sich die Linksabbieger separat aufstellen können.
Durch diese Maßnahmen und Änderung des Programmes der Lichtsignalanlage von 3 auf 2 Phasen (ohne Linksabbieger aus Passstraße) können Zwischenzeiten reduziert und die Grünzeiten für die Linksabbiegespur vom Grünen Weg in die Lombardenstraße verlängert werden. Die Fahrbahnränder sind mit Schleppkurven überprüft und werden entsprechend angepasst.
Aufgrund des nicht möglichen Grunderwerbs kann kein Kreisverkehr für den Knotenpunkt Am Gut Wolf angelegt werden. Stattdessen wird der Grüne Weg im Bereich der Einmündung Am Gut Wolf mit einer Linksabbiegespur ausgestattet. Die Aufstelllänge von 5 PKW gewährleistet eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Linksabbieger vom Grünen Weg in die Einmündung Am Gut Wolf. Für die aus der Einmündung Am Gut Wolf“ fahrenden KFZ wird die Einmündung Am Gut Wolf so aufgeweitet, dass dort eine überbreite Spur für die Rechts- und Linksabbieger entsteht. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und den Komfort aufgrund der besseren Übersichtlichkeit und der schnelleren Verkehrsabwicklung. Die Breite des südlichen Gehwegs wird dafür von 3,15 m auf 2,00 m reduziert. Diese Einschränkung ist wegen der geringen Fußgängerfrequenz vertretbar.
Gegenüber der Einmündung Am Gut Wolf wird die Einmündung des städtischen Weges baulich als Zufahrt gestaltet. Für spätere Optionen (Durchstich zur Krantzstraße) werden damit keine Zwänge geschaffen.
Im Grünen Weg ist gegenüber der Linksabbiegespur zur Straße Am Gut Wolf eine Mittelinsel als Querungshilfe mit taktilen Leitsystem geplant, um Fußgängern ein sicheres Überqueren des Grünen Wegs zu ermöglichen.
Im Bereich der Einmündung werden Kabelleerrohre verlegt, so dass eine Nachrüstung mit Lichtsignalanlagen zu einem späteren Zeitpunkt ohne größere Tiefbauarbeiten möglich ist.
Die Einmündungen Lukasstraße und Liebigstraße werden in ihrer Geometrie überprüft und erneuert. Im Rahmen der Umgestaltung des Grünen Wegs sind für die querenden Fußgänger und den mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmern taktile Leitelemente und Absenkungen vorgesehen.
Die Höhenplanung erfolgte unter Berücksichtigung der bestehenden Grundstückshöhen an der Hinterkante Gehweg und Beibehaltung der privaten Grundstückszufahrten. Geringe Abweichungen werden durch Querneigungsanpassungen und ggfls. Anpassungsarbeiten der Grundstückszufahrten ausgeglichen. Im Gehweg ist möglichst einen Querneigung von 2,5 % angesetzt. Aufgrund dieser Zwangspunkte ist keine einheitliche Querneigung im gesamten Verlauf der Fahrbahn im Grünen Weg gegeben.
ÖPNV
An den Bushaltestellen Lombardenstraße, Am Gut Wolf und Lukasstraße werden zur Einstiegshilfe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Busbordsteine und taktile Leitstreifen vorgesehen, die den niveaugleichen Ein- und Ausstieg ermöglichen. Dies gewährleistet eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit. Die beiden Seiten der Lombardenstraße haben im Bestand keine Fahrgastunterstände und erhalten aus Platzgründen auch zukünftig keine. Die beiden weiteren stadtauswärts führenden Haltestellen können ebenfalls aus Platzgründen nicht mit Fahrgastunterständen ausgerüstet werden, hier sind die Fahrgastzahlen aber auch sehr niedrig. Die stadteinwärts führenden Haltestellen Am Gut Wolf und Lukasstraße werden, wie auch im Bestand vorhanden, Fahrgastunterstände erhalten. Aus Platzgründen wird der Fahrgastunterstand an der Haltestelle Lukasstraße zu Lasten eines Teilstückes der Hecke der Kleingartenanlage zurückversetzt. Die Fahrgastunterstände werden in das taktile Leitsystem integriert.
Exkurs: Erläuterungen zu den Radverkehrsanlagen
Im Ratsantrag der Grünen vom 19.10.2017: „Separaten Radweg am Grünen Weg ausbauen“
wird beantragt zu prüfen, „ob beim Ausbau des Grünen Wegs ein baulich getrennter und deutlich markierter Radweg statt der bisher vorgesehenen Schutzstreifen für Radfahrende vorgesehen werden kann“.
Begründet wird dies mit der zukünftigen Bedeutung des Abschnitts, der als innerstädtischer Teil des Bahntrassenradweges Aachen – Jülich eine wichtige Regionalverbindung herstellt und Bestandteil des städtischen Entwurfs des Radvorrangroutennetzes sei.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Machbarkeitsstudie zum „Bahntrassenradweg Aachen – Jülich“ sieht mittelfristig eine Führung auf/entlang der bestehenden Bahngleisanlage vom Abzweig Prager Ring bis zum Nordbahnhof an der Jülicher Straße vor. Der Radweg war Bestandteil des sog. „Eisenbahnpark“ zwischen Grüner Weg und Jülicher Straße, dessen Realisierung derzeit nicht aktuell ist. Ein Ankauf der Grundstücke zur Realisierung der Radwegverbindung wird von der Fachverwaltung weiterhin angestrebt.
Die in 2011 und 2014 beschlossene Planung des Grünen Weges sieht neben der Einrichtung von 1,50 m breiten Schutzstreifen zuzüglich eines 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifens auch eine Begrünung des Straßenraumes zwischen Am Gut Wolf und Lukasstraße vor. Diese war – als Planungsprinzip – ursprünglich für den gesamten Straßenraum vorgesehen, scheiterte jedoch an den Leitungstrassen im Untergrund.
Anpassungsmöglichkeiten der Planung müssen sich an den zur Verfügung stehenden Straßenbreiten orientieren. Der jetzt zu gestaltende Straßenraum des Grünen Weges weist verschiedene Querschnittsbreiten auf.
Im Knotenpunktzulauf Lombardenstraße bis Gut Lehmkülchen steht eine Straßenbreite von 16,75 m zur Verfügung. Hier ist zur Abwicklung der Verkehre eine zusätzliche Linksabbiegespur notwendig.
Zwischen Gut Lehmkülchen und Lukasstraße existieren Straßenbreiten zwischen 14,75 m und 15,10 m, die neben Fahrbahn, Schutzstreifen und Gehwegen auch Platz für einen wechselseitigen Parkstreifen bieten.
Zwischen Lukasstraße und Abzweig Grüner Weg sind schließlich nur 12,00 m Straßenbreite vorhanden.
Anpassungsmöglichkeiten ergeben sich daher nur im Abschnitt Gut Lehmkülchen bis Lukasstraße. Hier wäre sowohl eine Aufteilung mit jeweils 2,00m breiten Radfahrstreifen oder aber baulichen Radwegen möglich. Dazu müssten der Parkstreifen, die dort vorgesehenen Baumpflanzungen sowie ein größerer Bestandsbaum entfallen.
In der AG Radverkehr wurden diese verschiedenen Querschnittsvarianten diskutiert und von Vertreterinnen des ADFC, VCD und Städteregion befürwortet.
Wenn die aus Würselen kommende regionale Radwegverbindung mit Brückenbauwerken über die Straße Strangenhäuschen und die Wurm bis zum Prager Ring voraussichtlich im Jahr 2019 hergestellt sein wird, ist hier eine deutlich stärkere Radnutzung zu erwarten. Aus Sicht der Verwaltung ist es weiterhin das Ziel, den Bahntrassenradweg auf/entlang der bestehenden Bahntrasse entlang des Grünen Weges zu entwickeln. Auf dem Grünen Weg ist eine durchgängige Einrichtung breiterer Radverkehrsanlagen als die bisher geplanten Schutzstreifen unter Beachtung der Nutzungsansprüche anderer Verkehrsteilnehmer nicht möglich. Wie dargestellt, wäre eine Anpassung im Abschnitt Gut Lehmkülchen bis Lukasstraße mit dem bereits dargestellten Parkraum- und Baumverlust möglich. Die zusätzliche Begrünung des Straßenraumes war - neben der Verbesserung des Radverkehrs - ein wichtiges Ziel zu Beginn des Planungsprozesses. Aus diesem Grund wird eine Veränderung der Planung im Abschnitt Lukasstraße bis Am Gut Wolf, auf den sich die geplante Begrünung beschränkt, nicht für sinnvoll erachtet. Es verbleibt der Abschnitt zwischen Gut Lehmkülchen und Am Gut Wolf, in dem alternativ ein anderer Querschnitt hergestellt werden könnte. Dann würden 67 Parkstände entfallen.
Fazit:
Auf dem Grünen Weg ist eine durchgängige Einrichtung breiterer Radverkehrsanlagen als die geplanten Schutzstreifen unter Beachtung der Nutzungsansprüche anderer Verkehrsteilnehmer nicht möglich. Hiermit ist der Ratsantrag der Grünen vom 19.10.2017 „Separater Radweg am Grünen Weg“ behandelt.
Radverkehr: Verwaltungsvorschlag
Auf dem Grünen Weg sollen auf beiden Straßenseiten 1,50 m breite Schutzstreifen für den Radverkehr markiert werden. Somit ergibt sich für Radfahrer ein angemessener Schutzraum, der nur bei Bedarf durch den Kfz-Begegnungsverkehr mitbenutzt wird. Zwischen Schutzstreifen und Parkstreifen wird ein 50 cm breiter Sicherheitsstreifen angelegt. Somit erhält der Radverkehr durch den Umbau des Grünen Wegs eine den heutigen Richtlinien entsprechende Radverkehrsanlage, welche die Verkehrssicherheit erhöht.
Die Planung ist so angelegt, dass an den Ausbauenden eine kontinuierliche Weiterführung für die Radfahrer gewährleistet ist, wobei es dann teilweise freigestellt ist, den Gehweg oder die Fahrbahn zu benutzen. Im Kreuzungsbereich mit der Lombardenstraße und der Passstraße schließen die Schutzstreifen an die teilweise schon bestehenden Schutzstreifen an. Im Bereich Abzweig Grüner Weg wird der Schutzstreifen stadtauswärts über eine Nullabsenkung auf den vorhandenen kombinierten, nicht benutzungspflichtigen Rad- und Gehweg geführt. Hier bleibt es dem Radfahrer jedoch freigestellt auch weiterhin die Fahrbahn zu nutzen. Stadteinwärts wird der Radfahrer mit einer Rampe auf den neuen Schutzsteifen geführt.
Fußgänger
Den Fußgängern wird in Zukunft auf beiden Seiten eine Gehwegbreite zwischen 2,00 m und 2,70 m zur Verfügung stehen. Nur im Bereich gegenüber der Einmündung Liebigstraße kann der Gehweg nicht auf das Mindestmaß von
2,00 m ausgebaut werden. Dies ist aufgrund der Platzverhältnisse und der überprüften Schleppkurven nicht umsetzbar. Aufgrund des geringen Fußgängeranteils wird dies jedoch als unkritisch gesehen. Die bauliche Ausbildung der Zufahrten zu den Privatgrundstücken wird auf das erforderliche Maß reduziert und durch Materialwechsel verdeutlicht. Für die Fußgänger und die mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmer ergibt sich eine sehr deutliche Verbesserung der Sicherheit durch die Beseitigung der schadhaften Stellen im Gehwegbereich und der eindeutigen Führung durch die taktilen Leitsysteme im Bereich der Einmündungen an der Mittelinsel. Die Abgrenzung des Gehweges zum Parkstreifen oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn erfolgt durch Hochbordsteine.
Parken
Durch den Umbau verringert sich im öffentlichen Raum die Anzahl der Parkstände von ungefähr 100 auf 95. Die Reduzierung der Parkplätze resultiert aus der Neugestaltung der Nebenanlagen. Hier sind die Bushaltestellen, die Zufahrten und die 5 Baumbeete, bzw. Grünstreifen, zu nennen. Die Parkstreifen erhalten eine für PKW nutzbare Breite von 2,00 m. Im Bereich der Parkstreifen ist zu berücksichtigen, dass ein 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen als Abgrenzung zu den Fahrradschutzsteifen, durch andersfarbiges Pflaster, realisiert wird.
Begrünung
Im Jahr 2003 wurde ein Gestaltungskonzept entworfen, das eine intensive Begrünung im Straßenraum vorsah. Im Rahmen der weiteren Planungen musste dieses Konzept aufgrund der extremen Dichte der Ver- und Entsorgungsleitungen aufgegeben werden.
Im Zuge der Neuplanung sind im Abschnitt zwischen Am Gut Wolf und Lukasstraße einseitig 5 Baumpflanzungen vorgesehen. Aufgrund der dichten Lagen der vorhandenen Versorgungsleitungen in den Nebenanlagen, ist die Pflanzung von weiteren Bäumen nicht durchführbar. Die geplanten Bäume stehen auf der westlichen Seite zwischen den Parkplätzen. Die Baumbeete erhalten eine Größe von 2,50 m x 3,50 m. Um die vorhandenen Versorgungleitungen zu schützen, ist der Einbau von Wurzelschutzplatten zwingend notwendig.
Barrierefreiheit
Bei der Maßnahme Umgestaltung Grüner Weg handelt es sich um eine Standardmaßnahme. Gemäß Vereinbarung mit der Kommission für barrierefreies Bauen sind die Pläne für Standardmaßnahmen der Kommission nicht vorzulegen.
Die Belange der mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmer werden gemäß den mit der Kommission vereinbarten Standards und den Regelzeichnungen der Stadt Aachen berücksichtigt. Einzelne Bereiche werden anhand von Detailplänen in der Ausführungsplanung dargestellt.
Grunderwerb
Grunderwerb ist am Ausbauanfang des Grünen Wegs erforderlich. Hier müssen auf der südöstlichen Seite ca. 90 m² von der STAWAG erworben werden, um eine Linksabbiegespur zuzüglich Radfahrschutztreifen zu realisieren. Die STAWAG hat dem zugestimmt, das Grunderwerbsverfahren kann nach der Beschlussfassung abgeschlossen werden.
Sonstiges
Die Planung wurde mit Polizei, ASEAG und STAWAG abgestimmt.
Ausbauelemente
Die Querschnitts-Prognosebelastung zwischen Passstraße/Lombardenstraße und der Straße Am Gut Wolf beträgt in der Nachmittagsspitzenstunde ca. 1.050 Kfz. Dies entspricht etwa 10 % des Tagesverkehrs (6.00 bis19.00 Uhr). Bezogen auf den Tageswert (6.00 bis 19.00Uhr) liegt der Schwerverkehrsanteil bei ca. 5 %.
Gemäß RStO 12 resultiert daraus die Bauklasse 10 mit folgendem Aufbau:
Fahrbahn :
Splitt-Mastix-Decke3,5 cm
Asphaltbinderschicht8,5 cm
Asphalttragschicht14 cm
Frostschutzschicht34 cm
Gesamtaufbau60 cm
Gehweg-Überfahrten:
Betonsteinpflaster, Anthrazit12 cm
Splittbett 4 cm
Hydraulisch gebundene Tragschicht15 cm
Frostschutzschicht24 cm
Gesamtaufbau55 cm
Parken:
Betonsteinpflaster, Anthrazit 8 cm
Splittbett 4 cm
Hydraulisch gebundene Tragschicht 15 cm
Frostschutzschicht 28 cm
Gesamtaufbau55 cm
Gehwege:
Betonplatten 30/30, Betongrau 8 cm
Splittbett 4 cm
Hydraulisch gebundene Tragschicht 10 cm
Frostschutzschicht 18 cm
Gesamtaufbau 40 cm
Die taktilen Leitstreifen werden mit entsprechender Stärke integriert. Im Bereich von Bushaltestellen und Fahrbahnüberwegen schließen an die Leitstreifen Aufmerksamkeits- und Richtungsfelder mit Noppen- und Rippenplatten an. Im gesamten Planungsbereich sind die taktilen Elemente gemäß den Regelzeichnungen der Stadt Aachen geplant.
Entwässerung:
Die Fahrbahn wird beidseitig mit einem Rinnenstein 24/16/14 eingefasst. Es kommen Straßenabläufe der Abmessung 500/500 zur Ausführung.
Beleuchtung
Die vorhandene Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme angepasst. Zum Teil müssen vorhandene Lampen an die Hinterkante der Verkehrsfläche versetzt werden, an die Neuplanung der Verkehrsfläche angepasst werden oder ersetzt werden. Besondere Schwierigkeiten bei der Ausführung der Maßnahme sind nicht zu erwarten. Lediglich bei der Dichte und Menge der Versorgungsleitungen könnten die Arbeiten teilweise erschwert werden.
Umsetzung
Nach der Beschlussfassung wird der Finanzierungsantrag aktualisiert. Die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen wird basierend auf den vorliegenden Ausbauplänen durch die STAWAG ab Sommer 2018 bis Frühjahr 2019 ausgeführt. Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten kann nach Rechtskraft des Haushaltes 2019 veröffentlicht werden. Im Anschluss an den Leitungsbau der STAWAG wird der Straßenbau beginnen können.
Der Bauablauf wird bis zur Sitzung im Detail koordiniert.
Finanzierung
Die voraussichtlichen Tiefbaukosten gemäß Kostenberechnung betragen für den Kreuzungsbereich Passstraße brutto 206.280,00€ und für den weiteren Verlauf des Grünen Wegs 3.726.190,00 €. Die Gesamtkosten inkl. Beleuchtungsanpassung, Planungshonorare, Brückenanpassung, Grunderwerb und Nebenkosten betragen voraussichtlich rd. 4,3 Millionen Euro. Für die Maßnahme stehen bei PSP-Element 5-120102-000-00300-300-1 / 4-120102-018-3 "Grüner Weg, Umbau" mit dem aktuellen Haushalt 2018 für die Jahre 2018 bis 2020 insgesamt rd. 3.740.000 € zur Verfügung. Mit der Haushaltsplanung 2019 werden die zur Durchführung der Gesamtmaßnahme notwendigen Mittel in den Haushalt eingeplant.
Die Maßnahme wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, das zwischenzeitliche Fördermitteldefizit besteht nicht mehr. Nach dem Entflechtungsgesetz kann eine Förderung in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet werden. Der Finanzierungsantrag aus 2014 beinhaltet noch nicht die Aufweitung des Grünen Weg vor der Lombardenstraße und die Anpassung der Passstraße. Die Antragsunterlagen werden nach der Beschlussfassung entsprechend der aktuellen Planung aktualisiert, eine Voranmeldung hierzu ist beim Fördergeber erfolgt.
Die Baumaßnahme löst eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz aus, so dass hierfür Beiträge gemäß § 8 KAG NRW zu erheben sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-00300-300-1 „Grüner Weg, Umbau“ | |||||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018* | Fortgeschriebener Ansatz 2018* | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||||||||
Einzahlungen | -518.400,00 | -518.400,00 | -1.325.600 | -1.325.600 | 0 | 0 | |||||||||||
Auszahlungen | 1.382.372,65 | 1.382.372,65 | 2.209.500 | 2.209.500 | 0 | 0 | |||||||||||
Ergebnis | 863.972,65 | 863.972,65 | 883.900 | 883.900 | 0 | 0 | |||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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PSP-Element 4-120102-018-3 „Grüner Weg, Umbau“ | |||||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018** | Fortgeschriebener Ansatz 2018** | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |||||||||||
Ertrag | -21.600,00 | -21.600,00 | -56.700 | -56.700 | 0 | 0 | |||||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 56.000,00 | 56.000,00 | 94.600 | 94.600 | 0 | 0 | |||||||||||
Abschreibungen | 70.000,00 | 70.000,00 | 118.300 | 118.300 | 0 | 0 | |||||||||||
Ergebnis | 104.400,00 | 104.400,00 | 156.200 | 156.200 | 0 | 0 | |||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||||
*Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 864.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 518.372,65 €
** Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 36.000 € Sachaufwand und 45.000 € Abschreibungen zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 20.000 € Sachaufwand und 25.000 € Abschreibungen
Mit der Haushaltsplanung 2019 werden die zur Durchführung der Gesamtmaßnahme notwendigen Mittel haushaltsneutral in den Haushalt eingeplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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