Entscheidungsvorlage - FB 45/0483/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbaumaßnahme KiTa Lintertstraße 148
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/221
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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09.05.2018
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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29.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss zu beschließen, dass
- die Verwaltung beauftragt wird, die Sanierung der beiden Sanitärbereiche der KiTa Lintertstraße 148 sowie die Herrichtung eines Sanitärbereichs für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren möglichst zeitnah zu erwirken. Hierfür ist E 26 mit der Umsetzung zu beauftragen.
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass
- die Verwaltung beauftragt wird, die Sanierung der beiden Sanitärbereiche der KiTa Lintertstraße 148 sowie die Herrichtung eines Sanitärbereichs für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren möglichst zeitnah zu erwirken. Hierfür ist E 26 mit der Umsetzung zu beauftragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Lebenshilfe Aachen betreibt derzeit eine viergruppige KiTa (½x GF II/ ½x GF III, 2x GF III, 1x hp) in den städtischen Räumlichkeiten in der Lintertstraße 148.
Die beiden Sanitärbereiche in den v.g. Räumlichkeiten sind sanierungsbedürftig. Im Rahmen der Sanierung der Sanitärbereiche soll eine Sanitäreinheit gleichzeitig U3-tauglich gemacht werden, damit die bestehende ½x GF II/ ½x GF III in eine reine GF II umgewandelt werden kann. Hierdurch könnten fünf neue U3-Plätze geschaffen und sechs ü3-Plätze abgebaut werden. Diese neue Gruppenstruktur (1x GF II, 2x GF III, (1x hp)) ist bereits in der beschlossenen KEPL 2018/ 2019 berücksichtigt.
Die im Rahmen der Sanierungs- und Herrichtungsmaßnahme zu erwartenden Belastungen für Kinder und Betreuungspersonal sind nicht zu vertreten, sodass die Maßnahme ausschließlich während der Schließzeiten der KiTa durchgeführt werden kann.
- Finanzierung
Die Kosten für die Sanierung der beiden Sanitärbereiche sowie für die Herrichtung eines Sanitärbereichs für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren belaufen sich einer Kostenschätzung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen (E 26) zufolge auf insgesamt 81.096,00 €.
Für diese Maßnahme wurde eine Förderung im Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ in Höhe von insgesamt 72.986,40 € beantragt.
Darüber hinaus wurden Fördermittel in Höhe von 15.750,00 € für die Ausstattung der neuen Gruppenform beantragt. Eine Bewilligung dieser Anträge ist bisher noch nicht erfolgt und bleibt entsprechend abzuwarten.
Die Sanierungs- und Herrichtungsmaßnahme kann wie zuvor dargelegt ausschließlich während der Schließzeiten der KiTa durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund ist E 26 zeitnah mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen, damit die geplante und bereits beschlossene Umwandlung der Gruppenstruktur zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 auch tatsächlich erfolgen kann.
In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen in 2018 auf der Position 5-060101-900-00100-991-4; 78650000 die benötigten Mittel für die durchzuführende Baumaßnahme in Höhe von insgesamt 81.096,00 € zur Verfügung.
Bei Bewilligung der beantragten Fördermittel würden diese über 5-060101-900-00100-992-2; 78150000 gebucht werden.
- Vorschlag der Verwaltung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung die Sanierung und teilweise Herrichtung der Sanitärbereiche in der KiTa Lintertstraße 148 aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln vor. Hierfür ist E 26 mit der entsprechenden Durchführung zu beauftragen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Die Betriebskostenförderung, die durch die Erhöhung des Platzangebots in der KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen anfallen wird, wurde bereits im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 angemeldet.
Baumaßnahme: 5-060101-900-00100-991-4; 786500001)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 1)145.300 (+ 291.700 € aus VJ) | 145.300 (+ 291.700 aus VJ) | 435.900 | 435.900 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |