Entscheidungsvorlage - FB 37/0036/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Genehmigung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Aachen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

I. Ausgangslage

Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hat aufgrund der Bestimmungen in § 1 das Ziel, „zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten

  1. bei Brandgefahren (Brandschutz)
  2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
  3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).“

 

§ 3 Abs. 1 BHKG konkretisiert die Aufgabe der Gemeinde: „Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige  Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen.“

Dabei geht das BHKG vom Örtlichkeitsprinzip aus. Somit ist die örtliche Gemeinde für den Brandschutz und für die (technische) Hilfeleistung zunächst alleine zuständig.

Da Feuerwehren zum Einsatz in Gefahrensituationen bestimmt sind, muss ihre Einrichtung nach Planung, Organisation (Standort, technische Ausstattung, Personal und Führung) und Übungsstand eine den möglichen Gefahrensituationen angemessene Funktionstüchtigkeit gewährleisten. Daher sind die Gemeinden verpflichtet, eine jederzeit leistungsstarke und einsatzfähige Feuerwehr zu unterhalten. Die Feuerwehr einer kreisfreien Stadt wird gebildet aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr.

Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Pflicht kann als Organisationsmangel festgestellt und gerügt werden.

Bereits im Jahre 1982 wurden die Richtlinien über die Stärke und Gliederung der Feuerwehr aufgehoben, hierüber entscheiden seit diesem Zeitpunkt die Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Dabei muss aber sichergestellt werden, dass das örtlich vorhandene Gefährdungspotential (allgemeine Wohnbebauung, Verkehrsnetz, topografische Lage, Industrie- und Gewerbeansiedlungen, Forschungseinrichtungen, Sondergebäude wie Kliniken und Pflegeheime) durch eine entsprechende leistungsfähige Feuerwehr in materieller, personeller und organisatorischer Hinsicht beherrscht werden kann.

Die Übernahme dieser Aufgabe wird in § 2 Abs. 2 BHKG als „Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung“ beschrieben. Damit steht der Gemeinde bei Erfüllung dieser Aufgabe ein Ermessensspielraum zu, solange im Rahmen der Aufsicht des Staates besondere Weisungen nicht erteilt sind.

Aus einschlägigen Gesetzestexten und hierzu bestehenden Kommentierungen wird deutlich, dass die durch den Gesetzgeber gewählte Formulierung, „eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten“, die Ausstattung und Organisation der Feuerwehr ausschließlich von der jeweiligen örtlichen Risikosituation und nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde abhängig macht.

 

Gem. § 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Das Beratungsunternehmen FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand und Katastrophenschutz mbH, Bonn wurde als externer Berater mit der Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Aachen beauftragt.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wurde laufend über den Sachstand der Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Aachen informiert:

        Vorstellung der Risikoanalyse für die Stadt Aachen in der Sitzung am 01.12.2016

        Vorstellung Bearbeitungsstand Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen in der Sitzung am 12.12.2017

        Vorstellung Soll-Konzept zum Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen in der Sitzung am 06.03.2018

Bei der Erstellung des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes haben Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr mitgewirkt. Die örtliche Personalvertretung war eingebunden.

Innerhalb der SOLL-Konzeption des Brandschutzbedarfsplanes wurden die „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ der im Deutschen Städtetag organisierten Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) herangezogen. Das BHKG selbst stellt keine zeitlichen und funktionellen Forderungen an Schnelligkeit und Schlagkraft einer gemeindlichen Feuerwehr auf.

Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Qualitätskriterien führt ein Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 aus, wonach die Schutzzielempfehlungen der AGBF als anerkannte Regeln der Technik angesehen werden, deren Nichtbeachtung zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann.

Weiterhin hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Rechtsstreit über die Notwendigkeit der baulichen Herstellung eines zweiten Rettungsweges mit Urteil vom 22.02.2010 (7 A 1235/08) ausgeführt, dass die Qualitätskriterien der AGBF, die auf wissenschaftlichen und einsatztaktischen Erkenntnissen basieren, bei der Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten maßgebend sind.

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) hat in Anlehnung an die niederländische „Basis Brandweer Zorgnormen“ die Richtlinie „Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren“ erstellt. Sie kommt zu den gleichen Ergebnissen wie die Qualitätskriterien der AGBF.


Darüber hinaus sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die verbindlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV), wie beispielsweise die FwDV 7 „Atemschutz“, zu beachten. Diese FwDV 7 schreibt unter Absatz 7.2 vor: „An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke 2 Atemschutzgeräteträger) bereit stehen. Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt insbesondere bei Einsätzen in ausgedehnten Objekten, beispielsweise Tunnelanlagen und Tiefgaragen.“

Im vorliegenden Brandschutzbedarfsplan wurde der IST-Zustand der Feuerwehr Aachen in allen Bereichen analysiert und mit dem erforderlichen SOLL-Zustand abgeglichen. Daraus ergeben sich Maßnahmen, die in einer vorgegebenen zeitlichen Phase umgesetzt werden müssen, damit das ermittelte und als notwendig herausgearbeitete Sicherheitsniveau in Aachen erreicht werden kann.

 

Freiwillige Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr ist ein integraler Bestandteil der Feuerwehr Aachen. Die funktionierende Gefahrenabwehr in Aachen stellt sehr bewusst ab auf die Verzahnung von Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr. Neben den originären Aufgaben der jeweiligen Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr in ihren Zuständigkeitsbereichen (klassischer Feuereinsatz – Schutzziel 2 - und Unterstützung bei großen Schadenslagen) werden, wie bisher,  auch zukünftig Sonderaufgaben übertragen, um Spezialwissen und –fähigkeiten vorzuhalten.

Neben der Erfüllung von Pflichtaufgaben gem. BHKG ist die Arbeit in den Jugendabteilungen maßgeblich, um engagierte Menschen frühzeitig an die helfende, ehrenamtliche  Aufgabe zu binden mit der Zielsetzung, diese jungen Menschen später in die aktiven Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zu übernehmen. Die Möglichkeiten zur Förderungen und Anerkennung dieses Ehrenamtes werden auch zukünftig von der Stadt Aachen ausgeschöpft.

Die Freiwillige Feuerwehr ist auch ein wichtiger Bestandteil zur Personalgewinnung für die Berufsfeuerwehr.

 

II. Schutzziel

Das Schutzziel mit den größten Auswirkungen auf Organisation und Größe einer Feuerwehr ist das für den „kritischen Wohnungsbrand“. Wenn auch andere Schadensereignisse die Feuerwehren täglich fordern, so ist dieses beispielhafte Szenario ausgewählt worden, weil es im Gegensatz zu anderen Schadensereignissen eine sehr hohe Dynamik aufweist, die betroffenen Menschen unmittelbar und direkt gefährdet, damit die ersteintreffenden Einsatzkräfte der Feuerwehr taktisch , physisch und psychisch enorm fordert. Darüber hinaus ist der mit dem Schutzziel beschriebene personelle und zeitliche Rahmen so bestimmt, dass er auch bei anderen Schadensereignissen (technische Hilfeleistung, Gefahrgut etc.) herangezogen werden kann. Die bei diesen Ereignissen  initial erforderlichen Maßnahmen können mit dem „Schutzziel-Ansatz“ mit gleicher Effizienz vorgetragen werden.

Aus diesem Grunde wird neben der Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag  NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW vom Juli 2016 als festgelegtes Qualitätskriterium das „AGBF-Schutzziel“ herangezogen, welches bei vielen Feuerwehren, auch denen in deutschen Großstädten, Grundlage für die Ausrichtung der Feuerwehr ist und damit  den Status einer technischen Regel erlangt  hat. Diese erfüllt die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Voraussetzungen für das Prinzip der offenen normativen Standards. Hierunter sind zu fassen:

  • Anerkennung durch die Mehrheit der Fachleute
  • wissenschaftliche Begründung
  • praktische Erprobung
  • ausreichende Bewährung

 

Das AGBF-Schutzziel besagt, dass für den Fall des kritischen Wohnungsbrandes mit Menschengefährdung unter Berücksichtigung einer Meldezeit von 3,5 Minuten

  • 13 Minuten nach Brandausbruch 10 Einsatzkräfte vor Ort sein sollen

und

  • nach weiteren 5 Minuten zusätzlich 6 Einsatzkräfte.

Die Definition dieser Eintreffzeiten basiert darauf, dass 90% der Brandtoten an einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung (CO) sterben. Es ist davon auszugehen, dass

  • 13 Minuten nach Brandausbruch die Erträglichkeitsgrenze für CO

und nach

  • 17 Minuten die Reanimationsgrenze erreicht wird.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass 18-20 Minuten nach Brandausbruch ein sogenannter „Flashover“ erfolgen kann, der zu einer erheblichen Ausweitung des Schadens führt und Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte erheblich gefährdet.

Man geht davon aus, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400m² nur noch bei günstigen Randbedingungen zu einem zügigen Löscherfolg kommt.

Bei der Einhaltung der Schutzziele in zeitlicher und personeller Hinsicht muss auch hinterfragt werden, wie hoch der Zielerreichungsgrad ist – also in wieviel Prozent der Fälle die gesteckten Vorgaben eingehalten werden können.

Eine 100%-ige Zielerreichung ist nicht möglich, da sowohl Witterungs- und Straßenverkehrsbedingungen als auch Paralleleinsätze dieses verhindern. Durch die AGBF wird ein Zielerreichungsgrad von 90% angestrebt.

 

 

III. IST-Situation der Feuerwehr Aachen

Mit der durchgeführten Ermittlung des Status quo der Feuerwehr Aachen wird auch die Leistungsfähigkeit bewertet.

 

  1. Bauliche Situation

a)       Berufsfeuerwehr
Die Berufsfeuerwehr verfügt über drei Feuerwachen im Stadtgebiet und übernimmt darüber hinaus die Aufgaben der Werkfeuerwehr innerhalb des Uniklinikums Aachen mit einer in der Uniklinik installierten Wache.

 

Die Hauptfeuerwache an der Stolberger Str. wurde in den vergangenen Jahren kernsaniert und entspricht nunmehr den Anforderungen, die an eine moderne Feuerwache gestellt werden.
Alle Maßnahmen zum sogenannten 3. Bauabschnitt, nämlich die Anpassung der maroden und in Interimsbauten untergebrachten Logistikbereiche, befinden sich aktuell in der Planung.
Die Leitstelle der Feuerwehr Aachen, welche aufgrund des Aachen Gesetzes vom 26.02.2008 (Anlage 1, Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen § 3 Nr. 3) mit der Durchführung der Leitstellenaufgabe für die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen beauftragt ist, befindet sich in einem Gebäude, welches vor wenigen Jahren, u.a. zur Wahrnehmung dieser Aufgabe, errichtet wurde.
 

Die bauliche Situation der Feuerwachen Nord, Melaten und Süd, Kornelimünster ist suboptimal bis schlecht. Hier werden bauliche Maßnahmen erforderlich sein, um Forderungen der Arbeitssicherheit und einem geordneten organisatorischen Ablauf zu genügen.

 

b)       Freiwillige Feuerwehr

Zur Bewertung der baulichen Situation der Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehr wurden alle Gerätehäuser („Feuerwehrhäuser“) begangen. Mit Ausnahme des neu errichteten Gerätehauses in Sief wurde festgestellt, dass keines der anderen Gerätehäuser mängelfrei ist. Insofern werden hier in unterschiedlichstem Umfang und Intensität bauliche Maßnahmen zwingend erforderlich werden, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten und den veränderten Rahmenbedingungen (Fahrzeuggröße, Geschlechtertrennung, Kommunikationsinfrastruktur) Rechnung zu tragen.

 

 

  1. Personelle Situation

a)       Berufsfeuerwehr

aa) Personalausfallfaktor

Mit dem Personalausfallfaktor (PAF) werden typische Abwesenheiten wie Urlaub, Aus- und Fortbildung, Krankheit, Wochenfeiertage etc. in der Stellenbedarfsberechnung berücksichtigt. Die zu Grunde liegenden Parameter sind jedoch dynamisch (z.B. Einfluss von Langzeiterkrankungen) und müssen daher kontinuierlich überprüft und – außerhalb der eigentlichen Brandschutzbedarfsplanung - angepasst werden. Die Veränderungen im Personalausfallfaktor sind somit nicht auf grundlegende Anpassungen im Hinblick auf das städtische Sicherheitsniveau zurückzuführen, sondern im Wesentlichen auf die gesetzlichen Arbeitgeberverpflichtungen.

Der PAF des Einsatzpersonals wird jährlich neu ermittelt und in die folgenden Beratungen zum Stellenplan eingebracht.

 

ab) Einsatzdienstfunktionen

Innerhalb des Schichtdienstes der Einsatzfunktionen im ausschließlichen 24-Stunden-Schichtbetrieb an 365 Tagen im Jahr wird für die Besetzung von „Funktionen“ gesprochen. Um eine Funktion zu besetzen, wird so viel Personal benötigt, wie es Kompensationen für Ruhezeiten, Urlaubsansprüche aber auch Ausfälle durch Lehrgänge, Krankheit und anderen Gründen erfordert.

 

b)       Freiwillige Feuerwehr

ba) personelle Verfügbarkeiten

Im Rahmen des Gutachtens wurde unter aktiver Mitwirkung der Freiwilligen Feuerwehr eine Einsatzverfügbarkeitsanalyse durchgeführt. Hierbei erfolgte insbesondere eine Betrachtung der zeitlichen und wochentags abhängigen Verfügbarkeiten. Im Ergebnis wird sowohl die zeitliche Verfügbarkeit als auch die (feuerwehr-) fachliche Qualifikation ersichtlich. Bei der Verfügbarkeitsanalyse werden Zeitkategorien (werktags und sonstige Zeiten) berücksichtigt, welche einsatzplanerisch u.a. für die Zugriffsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Feuerwehr genutzt werden.

 

bb) Personalentwicklung

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sämtliche Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr Aachen eine hohe Personalverfügbarkeit haben, wenngleich diese werktags vor ca. 17-18 Uhr Schwierigkeiten haben, kurzfristig eine ausreichende Zahl an qualifizierten Einsatzkräften zu aktivieren.

Mehr als 50% der heute aktiven Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aachen haben einen Jugendfeuerwehrhintergrund. Die durchgeführte Jugendarbeit ist als sehr positiv anzusehen – dieser Eindruck wird auch von den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr geteilt.

 

  1. Fahrzeug- und Gerätetechnik

Im Rahmen des Gutachtens wurde die Fahrzeugvorhaltung sowie die Gerätetechnik der Feuerwehr Aachen analysiert. Teil dieser Analyse war auch der Abgleich zwischen der Vorhaltung und dem entgegenstehenden Gefahrenpotenzial.

Neben den originären Aufgaben einer Feuerwehr wie Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung werden auch Fahrzeuge und Gerätetechnik für besondere Aufgaben vorgehalten. Für den Bereich der Berufsfeuerwehr ist hier beispielsweise die Spezialrettungsgruppe zu nennen, welche Rettungsmaßnahmen aus großen Höhen und Tiefen vornehmen kann. Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr werden Sonderaufgaben wahrgenommen wie Dekontaminationsmaßnahmen, Wasserförderung über lange Wegestrecken oder Aufgaben im Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Darüber hinaus muss die Feuerwehr in der Lage sein, auch schwer zugängliche Einsatzstellen im Gelände oder bei außergewöhnlicher Witterung zu erreichen. Auch hierfür werden Löschfahrzeuge mit besonderen Fahrgestellen vorgehalten.

Die Vorhaltung bei der Feuerwehr Aachen ist sachgerecht, entsprechende Ersatzbeschaffungen sind – unter Berücksichtigung der Vorgaben des NKF - zu veranlassen, wenn die Ausstattungsgegenstände ausgemustert werden müssen.

Unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassungen der Struktur der Berufsfeuerwehr (Schaffung eines vierten Wachenstandortes) wurde im Rahmen der Bedarfsplanungen ein bedarfsgerechtes Fahrzeugkonzept entwickelt.

Die regulären Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr und die den Löschzügen zugewiesenen Sonderaufgaben sind mit der vorhandenen Ausstattung vollumfänglich zu bewältigen. Auch das wachsende Gefahrenpotential wurde in der Fahrzeugkonzeption bereits berücksichtigt. Damit ist die Freiwillige Feuerwehr gut ausgerüstet. Ein darüber hinausgehender Beschaffungsbedarf wird gutachterlich nicht gesehen.

 

IV. Maßnahmen zur Schutzzielerreichung

 

  1. Bauliche Maßnahmen

a)       Berufsfeuerwehr

Unter Zugrundelegung der Schutzziele wurde festgestellt, dass  große Teile des südwestlichen Aachener Stadtgebietes nicht in der vorgegebenen Zeit mit den erforderlichen Einsatzmitteln erreicht werden können.

Um dieses Versorgungsdefizit zu beseitigen, wird der Bau einer weiteren Feuerwache empfohlen, in welcher eine Basiseinheit mit den im Schutzziel 1 erforderlichen 10 Einsatzfunktionen im Brandschutz stationiert werden kann.

Mit Feststellung dieser Notwendigkeit sind durch die Verwaltung bereits Vorplanungen angelaufen, um einen geeigneten Standort in diesem Teil des Stadtgebietes zu identifizieren.

Zur Besetzung dieser Wache können zukünftig teilweise Einsatzmittel verlagert werden, welche derzeit auf der Hauptfeuerwache stationiert sind. Hierdurch werden auf der Wache Stolberger Straße räumliche Kapazitäten in geringem Umfang frei (Fahrzeugstellplatz, Ruheräume), welche voraussichtlich genutzt werden können durch Maßnahmen, die aufgrund eines zukünftigen Bedarfes im Rettungsdienst entstehen können.

 

b)       Freiwillige Feuerwehr

Die derzeit festgelegten Ausrückbereiche der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr Aachen orientieren sich im Wesentlichen noch an den Gemeindegrenzen aus der Zeit vor der kommunalen Neugliederung 1973. Auch hier wurde bei der Bedarfsplanung festgestellt, dass verschiedene Bereiche des Aachener Stadtgebietes nicht in der vorgegebenen Zeit mit den erforderlichen Einsatzmitteln erreicht werden können, was u.a. eine Verlegung von Standorten verschiedener Löschzüge (Löschzug Mitte, Löschzug Nord) sowie eine neue Festlegung der Ausrückbereiche notwendig macht. Darüber hinaus sollen Standortverlegungen der Löschzüge Walheim und Richterich innerhalb der jeweiligen Stadtbezirke erfolgen aus Gründen der - von städtischer Seite geplanten – Nutzungsänderung der Bestandsgrundstücke.

 

  1. Personelle Maßnahmen

a)       Berufsfeuerwehr

Mit der Schaffung einer neuen, vierten Feuerwache für die Berufsfeuerwehr werden fünf Einsatzdienstfunktionen eines Hilfeleistungs-Lösch-Fahrzeuges (HLF), welches derzeit als 2. HLF auf der Hauptwache stationiert ist, auf die zukünftig neue Feuerwache verlagert. Zur Vorhaltung der vorgeschriebenen Basisfunktionen sind zusätzlich für die vierte Wache drei Funktionen einzuplanen für ein zusätzliches Hubrettungsgerät („Drehleiter“).

 

In der Vergangenheit wurden zur Vervollständigung der 10 Einsatzdienstfunktionen zur Erreichung der im Schutzziel geforderten Funktionsstärke zwei Einsatzdienstfunktionen eines Rettungswagens herangezogen. Diese Besatzung konnte in Personalunion den in der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 7 „Atemschutz“ zwingend geforderten Sicherheitstrupp für den vorgehenden Atemschutztrupp stellen.

Mit Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) vom 12.08.2015, Az. 234-0717 wird den Trägern des Brandschutzes untersagt, rettungsdienstliche Einsatzmittel auf die geforderte Funktionsstärke des Brandschutzes einzusetzen und damit auf die Schutzziele und Erreichungsgrade anzurechnen.

Dieses nunmehr unzulässige Verfahren war auch bei der Feuerwehr der Stadt Aachen üblich. So wurde dem Löschzug immer ein Feuerwehr-besetzter Rettungswagen beigefügt, damit waren die geforderten 10 Funktionen für den ersten Zugriff vorhanden.

In der Umsetzung dieses Erlasses müssen die zwei Funktionen für die Sicherstellung des Sicherheitstrupps zukünftig von Einheiten sichergestellt werden, die ausschließlich dem Brandschutz zuzuordnen sind. Bei zukünftig vier Feuerwachen im Stadtgebiet erfordert das 8 Funktionen, die auf Grundlage des jeweils gültigen Personalausfallfaktors zu besetzen sind. Das sind derzeit gerundet 40 zusätzliche Stellen sowie investive Kosten für entsprechende Einsatzfahrzeuge. 

 

Unter Zugrundelegung des aktuellen Personalausfallfaktors von 5,26 werden demnach in der Umsetzungsphase des Brandschutzbedarfsplanes 55 zusätzliche Stellen für den Brandschutz in der Stadt Aachen notwendig werden.

 

b)       Freiwillige Feuerwehr

Die Maßnahmen zur Personalgewinnung in der Freiwilligen Feuerwehr auf Basis einer intensiven Jugendarbeit müssen nicht zuletzt darauf ausgerichtet sein, das mittelfristige Ausscheiden der heute über 50-jährigen Aktiven rechtzeitig aufzufangen.

 

V. Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen

Eine Umsetzungsempfehlung zu den erarbeiteten Maßnahmen wurde entwickelt. Diese Maßnahmen sind im Brandschutzbedarfsplan priorisiert dargestellt und orientieren sich an der Schutzzielerreichung im gesamten Stadtgebiet und insbesondere hinsichtlich der erforderlichen baulichen Maßnahmen an den Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr Aachen.

Die Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes stellt die Grundlage dar für weitere zwingend erforderliche Maßnahmen, um den Brandschutz in der Stadt Aachen an die sich ändernden Rahmenbedingungen und Herausforderungen anzupassen.

Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird in Abstimmung mit den zuständigen politischen Gremien bei Vorliegen der erforderlichen organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen erfolgen.

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass ein Brandschutzbedarfsplan umzusetzen und nach längstens fünf Jahren fortzuschreiben ist. Die Fortschreibung wird ihren Ausgangspunkt in dem bis dahin geltenden Brandschutzbedarfsplan und den darin aufgeführten und umgesetzten Forderungen haben.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Die Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes wird unmittelbar keine weiteren Kosten nach sich ziehen. Die konkrete Umsetzung von Maßnahmen wird kontinuierlich mit der Verwaltung abgestimmt und den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

 

Der Haushaltsplan 2018  sieht  folgende Ansätze für Baumaßnahmen des FB 37 (Planungskosten) vor (Gesellschafterdarlehen E 26):

Verlegung FF Nord und CBRN-Zug: 116.000 € Produkt Brandschutz

Sanierung Erweiterung Gerätehaus Mitte:    78.000 € Produkt Brandschutz

Neueinrichtung Feuerwache AC-Burtscheid:  50.000 € Produkt Brandschutz

Erweiterung Feuerwache Süd: 140.000 € Produkt Brandschutz

   95.000 € Produkt Notfallrettung

Sanierung Feuerwache Nord:   95.000 € Produkt Brandschutz

   60.000 € Produkt Notfallrettung

 

 

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Anlagen

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