Kenntnisnahme - BA 6/0157/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

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Erläuterungen

1a.) Bürgerantrag von Frau Thesing-Bleck vom 27.03.2018 zum Lärmschutz an der

Autobahn A 4

 

Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

1b.) Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau vom 20.04.2018 zum Bürgerantrag vom 27.03.2018

 

Der Landesbetrieb Straßenbau nimmt zur Bürgeranfrage vom 27.03.2018 wie folgt Stellung:

 

Anlass der Bürgeranfrage ist eine Berichterstattung in den lokalen Aachener Zeitungen seit dem 10.03.2018 mit missverständlichen, teils auch falschen Aussagen bezüglich der vorgesehenen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung der A4 zwischen dem Grenzübergang Vetschau und dem Autobahnkreuz Aachen.

 

In der Bürgeranfrage ist richtig dargestellt, dass in den 2000er Jahren entschieden wurde, im Zuge der Lärmsanierung sowohl Lärmschutzwände im Bereich der Stadtteile Richterich und Laurensberg zu errichten, wie auch einen lärmmindernden Belag mit einer Wirkung von -2 dB(A) auf die Fahrbahn zu bauen. Durch den lärmmindernden Belag wird die Reflexionswirkung noch höherer Wände als die ausgeführten verringert. Diese Reflexion hätte zu einer verstärkten Lärmbelastung weiter von der Autobahn entfernter Immissionsorte geführt In 2001 wurde die Lärmschutzwand „Richterich“ zwischen der Auffahrt in Fahrtrichtung Niederlande (Nordseite) und der Brücke „Roermonder Straße“ errichtet. In 2011 wurden in beiden Fahrtrichtungen von der „Karl-Friedrich-Straße bis zum „Hander Weg“ Lärmschutzwände errichtet. Die genannten politischen Versprechungen, einen „Flüsterasphalt“ – also offenporigen Asphalt (OPA), der eine Lärmminderungswirkung von -5 dB(A) aufweist, – wurden so seitens Straßen.NRW zu keinem Zeitpunkt abgegeben.

 

Im Zuge einer ganzheitlichen Untersuchung des Straßenkörpers hat sich herausgestellt, dass neben der Fahrbahn auch die Streckenentwässerung, die Bauwerksinstandsetzungen, die wegweisende Beschilderung, die passiven Schutzeinrichtungen, die Notrufeinrichtungen etc. mit den vorhandenen Fahrbahnbreiten von 11,50 m je Richtungsfahrbahn zu erneuern sind. Dies machte eine vollständige Neuplanung der Erhaltungsmaßnahme erforderlich.

 

Im Rahmen der Sanierung des bestehenden Autobahnabschnitts wird der Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmsanierung erneuert. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Baulastträgers Bund auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen. Eine der Grundvoraussetzungen für die Gewährung nachträglicher baulicher Schallschutzmaßnahmen – wie z.B. die Errichtung einer Lärmschutzwand – ist die Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie.

 

In 2016 wurde erneut nach den Kriterien der Lärmsanierung eine lärmtechnische Betrachtung des Erhaltungsabschnitts vorgenommen. Die Dimensionierung der Lärmschutzmaßnahmen erfolgte mit der für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehrsbelastung. Basis des Gutachtens waren die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) und die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen (VLärmSchR97). In der Analyse wurden zahlreiche Grenzwertüberschreitungen, auch in Richterich und Laurensberg, ermittelt.

 

Trotz des Neubaus mehrerer Lärmschutzwände im Bereich Richterich und Laurensberg sowie dem Einbau eines -2 dB(A) lärmmindernden Belages wird es mit den bis zum Prognosehorizont 2030 steigenden Verkehrsmengen an wenigen, vereinzelten Immissionsorten in Richterich und Laurensberg Ansprüche auf passiven Lärmschutz im Sinne der Lärmsanierung geben.

 

Bei „passivem Lärmschutz“ handelt es sich um den Einbau von Lärmschutzfenstern und -lüftern, sofern im Bestand keine ausreichenden Fenster und Lüfter vorhanden sind.

 

Straßen.NRW hat dem Bundesverkehrsministerium einen ganzheitlich betrachtenden Erhaltungsentwurf der A4 zur Genehmigung vorgelegt, der auch die vorgenannten aktiven Lärmschutzmaßnahmen vorsieht. Dieser Entwurf wurde mit Sichtvermerk des Bundesverkehrsministeriums im Juni 2017 genehmigt.

 

Die Sanierung der Autobahn befindet sich aktuell in der Ausführungsplanung, parallel werden die Entwürfe für die neuen Lärmschutzwände erstellt. Dabei werden alle genehmigten Lärmschutzmaßnahmen, also auch der -2 dB (A)-Belag, berücksichtigt. Der Baubeginn für die Lärmschutzwände ist für Ende des Jahres vorgesehen, nach deren Fertigstellung sollen die Bauarbeiten an den Fahrbahnen durchgeführt werden.

 

Ergänzend sei erwähnt, dass die Lärmschutzwände im Bereich der Brücke der A 4 über die Roermonder Straße erst mit dem erforderlichen Ersatzneubau des Bauwerks erfolgen, voraussichtlich bis zum Jahr 2025. Die Festlegung des Bauzeitraums ist allerdings nicht unwesentlich von der Gewährung von Sperrpausen durch die Deutsche Bahn abhängig.

 

2.) Bürgerantrag von Frau Beaujean vom 10.04.2018 zum Lärmschutz an der Autobahn A 4

 

Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

3.) Protokoll der Stadtteilkonferenz vom 17.04.2018

 

Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

 

 


 

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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