Entscheidungsvorlage - FB 01/0413/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Ausschusses beim Amtsgericht, der die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019-2023 aus der Vorschlagsliste wählt und der über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.05.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß §§ 40, 41 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Ziffern 4.1, 4.3 und 10 Schöffenwahl-Ausführungsverordnung (AV) des Justizministeriums (3221 – I. 2) und RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313-6153) vom 04.03.2009 - JMBl. NRW S. 70 – in der Fassung vom 22.02.2011 ist beim Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlagsliste der Gemeinde die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode 2019 – 2023 wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.
Der Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion (§ 40 Abs. 2 S. 1 GVG).
Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung der Kreise und kreisfreien Städte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG, Ziffer 4.3 Schöffenwahl-AV).
Von den sieben Vertrauenspersonen sind für den Amtsgerichtsbezirk Aachen vom Rat der Stadt aus den Einwohnern der Stadt insgesamt vier Vertrauenspersonen zu wählen (Ziffer 10.2 Schöffenwahl-AV).
Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2018 zu wählen und bis 30.06.2018 dem Amtsgericht mitzuteilen.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat folgende Zuteilung ergeben:
vom Rat zu wählende Vertrauenspersonen | CDU | SPD | GRÜNE | LINKE | FDP | PIRATEN |
4 | 2 | 1 | 1 | - | - | - |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |