Entscheidungsvorlage - FB 45/0479/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des 3. Berichtes Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII im Jahr 2017 legt die Verwaltung aktuelle und weiter qualifizierte Zahlen für diesen Bereich vor.

 

2. Ausgabenentwicklung

 

Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand in 2017 auf rd. 55,1 Mio. Euro. Der Aufwand in 2017 inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden betrug rd. 58,3 Mio. Euro.

 

2.1 "Klassische" Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe

Im "klassischen" HzE-Bereich wurden 38.976.653 Euro verausgabt. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2016 ergibt sich somit eine Steigerung der Ausgaben um 3.049.479 Euro.

Im Vergleich zur Kostensteigerung von rd. 967.000 Euro von Haushaltsjahr 2015 zu Haushaltsjahr 2016 ist somit ein weiterer Anstieg der Kosten im klassischen HzE-Bereich festzustellen.

 

2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer

Für den Bereich der UMA ergibt sich eine Gesamtsumme für den Aufwand von 15.577.984 Euro.

Hier zeigt sich eine Senkung um 6.402.155 Euro. Die Summe des Aufwands lag in 2016 noch bei 21.980.139 Euro.

Hier bestätigt sich die im 2. Bericht 2017 beschriebene Entwicklung weiter sinkender Kosten.

 

Der Ansatz der Krankenhilfekosten in Höhe von 1 Mio. Euro konnte mit Ausgaben von 577.300 Euro eingehalten werden.

 

Wie die Fachverwaltung bereits im letzten Bericht prognostiziert hat, wurden die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für diesen Bereich nicht vollumfänglich benötigt.

 

2.3 Ertragsseite

Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2017 eine Gesamtsumme in Höhe von 7.797.506 Euro (Stand der Konten am 03.04.2018 für 2017).

  • "Klassischer" HzE-Bereich                            4.822.217 Euro 
  • UMA-Bereich                            1.629.753 Euro
  • Verwaltungskostenpauschale                            1.309.750 Euro

 

Im UMA-Bereich wurden für die letzten beiden Jahre die nachfolgenden Beträge liquidiert und zum Soll gestellt:

  •      In 2016     9.878.409 Euro
  •      In 2017            13.420.146 Euro

 

Die Zahlung erfolgt seitens des Landschaftsverbands Rheinland. Der Zeitpunkt der dortigen Zahlungen lässt sich durch FB 45/300 nicht beeinflussen. Die kürzlich im Jahr 2018 für das Jahr 2017 erhaltenen Kostenerstattungen des Landes werden diesem entsprechend zugebucht.

 

3. Fallzahlenentwicklung

 

3.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA)

 

Datum

Gesamtfallzahl

Absolute Zugänge

Absolute Abgänge

Stichtag 31.12.

2015

4.262

1.824

1.564

2.698

2016

4.242

1.544

1.424

2.822

2017

4.120

1.292

1.142

2.978

 

Die sinkenden Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe sind auf die deutlich fallenden UMA/UMF-Zahlen zurück zu führen.

here Erörterung siehe Punkt 4 „Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung“.

 

3.2 „klassischer“ HzE Bereich

 

Datum

Gesamtfallzahl

Absolute Zugänge

Absolute Abgänge

Stichtag 31.12.

2015

3.057

1.032

991

2.066

2016

3.051

  985

856

2.195

2017

3.145

  946

749

2.396

 

3.3 Unbegleitete minderjährige Ausländer

 

Datum

Gesamtfallzahl

Absolute Zugänge

Absolute Abgänge

Stichtag 31.12.

2015

1.205

792

573

632

2016

1.191

559

564

627

2017

   973

 346

391

582

 

Die Entwicklung der sinkenden Fallzahlen hat sich, wie im 2. Bericht beschrieben, fortgesetzt.

 

4. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
 

4.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung

Wie bereits im ersten und zweiten Bericht 2017 dargelegt, zeigt sich eine weitere Steigerung der klassischen Hilfen zur Erziehung (ohne UMA / UMF) im ambulanten Bereich.

 

Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit ist wie im 2. Bericht 2017 bereits beschrieben, ausgebaut worden, sodass zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt 121 Kinder und Jugendliche an diesen Maßnahmen als niederschwelliges präventives Angebot teilgenommen haben.

Der Gewinn der sozialen Gruppenangebote liegt zum einen darin, dass mit einem Angebot mehr als ein Kind/Jugendlicher erreicht werden kann und dass ein anderes Lernen, Erfahren und Implementieren der individuellen Erfahrungen im Gruppenkontext erglicht wird.  

 

Die in 2017 verzeichneten Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen lagen bei 1.106 Meldungen (in 2016: 1.063; in 2015: 1.000 Meldungen).
 

Zu beobachten ist eine weitere Verschärfung der Lebensbedingungen und Problemlagen von (Ein-Eltern). Ambulante Hilfen zur Erziehung setzen hier auf Antrag der Betroffenen frühzeitig als erstes stringentes Fachangebot an, um dem Verfestigen von familiären Problemen entgegen zu wirken.

 

Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit und anderer ambulanter Hilfen zur Erziehung minimiert kostenintensive stationäre Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe.

 

Die gute Annahme von ambulanten Hilfsangeboten wird daher von der Fachverwaltung auch im Sinne des Kinderschutzes positiv bewertet. Die gesamte Entwicklung wird dennoch sensibel im Blick gehalten. (Siehe auch Punkt 5. „Ausblick“)

 

Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (ohne Teilleistungsstörungen) sind im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 von 212 auf 224 Fälle gestiegen.
 

Unter Verweis auf vorherige Vorlagen ist trotz bereits vorgestellter Gemeinschaftsprojekte (Poollösung Couven und JIM) ein weiterer Anstieg von Schulbegleitungen an anderen Schulen zu verzeichnen.
 

Das Angebot „KOBSI (Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfen) im Sinne einer systemischen Schulbegleitung - durchgeführt durch das Schulamt der Städteregion Aachen nnte erst mittelfristig bei Ausdehnung des Angebotes eine Reduzierung von individuellen Anträgen auf Schulbegleitung zur Folge haben.

 

4.2 Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung
Die teilstationären und stationären Leistungen der Jugendhilfe im klassischen HzE Bereich (ohne Hilfen gem. § 35a SGB VIII) sind im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 von 315 auf 362lle gestiegen.

Am 31.12.2017 waren davon 48 tter/Väter/Kinder nach § 19 SGB VIII stationär untergebracht.

Hier ist anzuerkennen, dass Eltern sich frühzeitig ihrer Erziehungsverantwortung stellen und entsprechend ihres Bedarfs die ihnen gebotenen Unterstützungsleistungen im Sinne des Kindes annehmen und nutzen.

 

Die Fallzahlenentwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer verzeichnet erwartungsgemäß einen Rückgang. Im stationären HzE-Bereich sind die Fallzahlen von 445 auf 331 gesunken. Dies sind 114 Fälle weniger als noch zum Stichtag 31.12.2016.

 

Hier zeichnet sich die allgemeine Entwicklung der sinkenden Anzahl von „neuen“ unbegleiteten Ausländern ab. Es wird jedoch auch deutlich, dass Hilfen erfolgreich beendet wurden und dass nach Erreichen der Volljährigkeit in der Regel der Wechsel von stationären zu ambulanten Hilfen erfolgt. Die jungen Menschen nnen hierdurch im eigenen Wohnumfeld ihre finale Selbstständigkeit erlangen. Darüber hinaus ist Aachen nach wie vor eine der „abgebenden“ Kommunen innerhalb des Landes NRW.

 

Im Übrigen wird zur weiteren Begründung auf die bereits im 2. Bericht 2017 beschriebenen Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung verwiesen.

 

Vor dem Hintergrund der tariflichen Steigerungen in 2017 wurden mit den örtlichen Leistungspartnern im Rahmen der Entgeltverhandlungen gem. § 78 ff SGB VIII die entsprechenden Entgeltsätze angepasst.

 

5. Ausblick

 

Die weitere Entwicklung der Eingliederungshilfe, auch durch das Inkrafttreten des neuen SGB IX zum 01.01.2018, und die damit verbundenen, noch nicht absehbaren Auswirkungen auf die Jugendhilfe werden seitens der Fachverwaltung in den kommenden Monaten in den Blick genommen.

 

Zudem soll die soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII und andere Gruppenangebotsformen (wie z.B. die Multi-Familien-Arbeit) insbesondere im Hinblick auf die Stabilisierung der ambulanten Einzelfallhilfen weiter in den Blick genommen und ausgebaut werden.

 

Weitergeführt werden zudem die gemeinsame Entwicklung der Standards für Schulbegleitungen mit den in Aachen ansässigen Anbietern sowie das Entwickeln weiterer effizienter Angebotsformen für diesen Bereich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017 *

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.****

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.*****

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag**

26.940.300

19.872.116******

67.488.800

67.488.800

0

0

Personal-/

Sachaufwand***

61.393.300

55.131.938

171.770.100

171.770.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-34.453.000

-35.259.822

-104.281.300

-104.281.300

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-806.822

 

 

 

Deckung ist gegeben durch Einsparungen in anderen Produkten

Deckung ist gegeben

 

 

 

* Fortgeschriebener Ansatz 2017

** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und 4-060301-916-5 SK 44820000

*** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000 und 4-060301-916-5 SK 53320000 und 533990000

**** Ergebnis aus Haushaltsplan 2018 - 2020

***** Ergebnis aus Haushaltsplan 2018 – 2020

****** Betrag beinhaltet bereits die noch umzubuchenden Gelder (siehe auch 2.3 der Vorlage)

 

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Anlagen

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