Entscheidungsvorlage - FB 45/0479/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2017 (01.01.2017 - 31.12.2017)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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24.04.2018
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29.05.2018
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Gestoppt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des 3. Berichtes Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII im Jahr 2017 legt die Verwaltung aktuelle und weiter qualifizierte Zahlen für diesen Bereich vor.
2. Ausgabenentwicklung
Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand in 2017 auf rd. 55,1 Mio. Euro. Der Aufwand in 2017 inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden betrug rd. 58,3 Mio. Euro.
2.1 "Klassische" Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe
Im "klassischen" HzE-Bereich wurden 38.976.653 Euro verausgabt. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2016 ergibt sich somit eine Steigerung der Ausgaben um 3.049.479 Euro.
Im Vergleich zur Kostensteigerung von rd. 967.000 Euro von Haushaltsjahr 2015 zu Haushaltsjahr 2016 ist somit ein weiterer Anstieg der Kosten im klassischen HzE-Bereich festzustellen.
2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer
Für den Bereich der UMA ergibt sich eine Gesamtsumme für den Aufwand von 15.577.984 Euro.
Hier zeigt sich eine Senkung um 6.402.155 Euro. Die Summe des Aufwands lag in 2016 noch bei 21.980.139 Euro.
Hier bestätigt sich die im 2. Bericht 2017 beschriebene Entwicklung weiter sinkender Kosten.
Der Ansatz der Krankenhilfekosten in Höhe von 1 Mio. Euro konnte mit Ausgaben von 577.300 Euro eingehalten werden.
Wie die Fachverwaltung bereits im letzten Bericht prognostiziert hat, wurden die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für diesen Bereich nicht vollumfänglich benötigt.
2.3 Ertragsseite
Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2017 eine Gesamtsumme in Höhe von 7.797.506 Euro (Stand der Konten am 03.04.2018 für 2017).
- "Klassischer" HzE-Bereich 4.822.217 Euro
- UMA-Bereich 1.629.753 Euro
- Verwaltungskostenpauschale 1.309.750 Euro
Im UMA-Bereich wurden für die letzten beiden Jahre die nachfolgenden Beträge liquidiert und zum Soll gestellt:
- In 2016 9.878.409 Euro
- In 2017 13.420.146 Euro
Die Zahlung erfolgt seitens des Landschaftsverbands Rheinland. Der Zeitpunkt der dortigen Zahlungen lässt sich durch FB 45/300 nicht beeinflussen. Die kürzlich im Jahr 2018 für das Jahr 2017 erhaltenen Kostenerstattungen des Landes werden diesem entsprechend zugebucht.
3. Fallzahlenentwicklung
3.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA)
Datum | Gesamtfallzahl | Absolute Zugänge | Absolute Abgänge | Stichtag 31.12. |
2015 | 4.262 | 1.824 | 1.564 | 2.698 |
2016 | 4.242 | 1.544 | 1.424 | 2.822 |
2017 | 4.120 | 1.292 | 1.142 | 2.978 |
Die sinkenden Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe sind auf die deutlich fallenden UMA/UMF-Zahlen zurück zu führen.
Nähere Erörterung siehe Punkt 4 „Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung“.
3.2 „klassischer“ HzE Bereich
Datum | Gesamtfallzahl | Absolute Zugänge | Absolute Abgänge | Stichtag 31.12. |
2015 | 3.057 | 1.032 | 991 | 2.066 |
2016 | 3.051 | 985 | 856 | 2.195 |
2017 | 3.145 | 946 | 749 | 2.396 |
3.3 Unbegleitete minderjährige Ausländer
Datum | Gesamtfallzahl | Absolute Zugänge | Absolute Abgänge | Stichtag 31.12. |
2015 | 1.205 | 792 | 573 | 632 |
2016 | 1.191 | 559 | 564 | 627 |
2017 | 973 | 346 | 391 | 582 |
Die Entwicklung der sinkenden Fallzahlen hat sich, wie im 2. Bericht beschrieben, fortgesetzt.
4. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
4.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Wie bereits im ersten und zweiten Bericht 2017 dargelegt, zeigt sich eine weitere Steigerung der klassischen Hilfen zur Erziehung (ohne UMA / UMF) im ambulanten Bereich.
Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit ist wie im 2. Bericht 2017 bereits beschrieben, ausgebaut worden, sodass zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt 121 Kinder und Jugendliche an diesen Maßnahmen als niederschwelliges präventives Angebot teilgenommen haben.
Der Gewinn der sozialen Gruppenangebote liegt zum einen darin, dass mit einem Angebot mehr als ein Kind/Jugendlicher erreicht werden kann und dass ein anderes Lernen, Erfahren und Implementieren der individuellen Erfahrungen im Gruppenkontext ermöglicht wird.
Die in 2017 verzeichneten Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen lagen bei 1.106 Meldungen (in 2016: 1.063; in 2015: 1.000 Meldungen).
Zu beobachten ist eine weitere Verschärfung der Lebensbedingungen und Problemlagen von (Ein-Eltern). Ambulante Hilfen zur Erziehung setzen hier auf Antrag der Betroffenen frühzeitig als erstes stringentes Fachangebot an, um dem Verfestigen von familiären Problemen entgegen zu wirken.
Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit und anderer ambulanter Hilfen zur Erziehung minimiert kostenintensive stationäre Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe.
Die gute Annahme von ambulanten Hilfsangeboten wird daher von der Fachverwaltung auch im Sinne des Kinderschutzes positiv bewertet. Die gesamte Entwicklung wird dennoch sensibel im Blick gehalten. (Siehe auch Punkt 5. „Ausblick“)
Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (ohne Teilleistungsstörungen) sind im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 von 212 auf 224 Fälle gestiegen.
Unter Verweis auf vorherige Vorlagen ist trotz bereits vorgestellter Gemeinschaftsprojekte (Poollösung Couven und JIM) ein weiterer Anstieg von Schulbegleitungen an anderen Schulen zu verzeichnen.
Das Angebot „KOBSI“ (Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfen) – im Sinne einer systemischen Schulbegleitung - durchgeführt durch das Schulamt der Städteregion Aachen könnte erst mittelfristig bei Ausdehnung des Angebotes eine Reduzierung von individuellen Anträgen auf Schulbegleitung zur Folge haben.
4.2 Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung
Die teilstationären und stationären Leistungen der Jugendhilfe im klassischen HzE – Bereich (ohne Hilfen gem. § 35a SGB VIII) sind im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 von 315 auf 362 Fälle gestiegen.
Am 31.12.2017 waren davon 48 Mütter/Väter/Kinder nach § 19 SGB VIII stationär untergebracht.
Hier ist anzuerkennen, dass Eltern sich frühzeitig ihrer Erziehungsverantwortung stellen und entsprechend ihres Bedarfs die ihnen gebotenen Unterstützungsleistungen im Sinne des Kindes annehmen und nutzen.
Die Fallzahlenentwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer verzeichnet erwartungsgemäß einen Rückgang. Im stationären HzE-Bereich sind die Fallzahlen von 445 auf 331 gesunken. Dies sind 114 Fälle weniger als noch zum Stichtag 31.12.2016.
Hier zeichnet sich die allgemeine Entwicklung der sinkenden Anzahl von „neuen“ unbegleiteten Ausländern ab. Es wird jedoch auch deutlich, dass Hilfen erfolgreich beendet wurden und dass nach Erreichen der Volljährigkeit in der Regel der Wechsel von stationären zu ambulanten Hilfen erfolgt. Die jungen Menschen können hierdurch im eigenen Wohnumfeld ihre finale Selbstständigkeit erlangen. Darüber hinaus ist Aachen nach wie vor eine der „abgebenden“ Kommunen innerhalb des Landes NRW.
Im Übrigen wird zur weiteren Begründung auf die bereits im 2. Bericht 2017 beschriebenen Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung verwiesen.
Vor dem Hintergrund der tariflichen Steigerungen in 2017 wurden mit den örtlichen Leistungspartnern im Rahmen der Entgeltverhandlungen gem. § 78 ff SGB VIII die entsprechenden Entgeltsätze angepasst.
5. Ausblick
Die weitere Entwicklung der Eingliederungshilfe, auch durch das Inkrafttreten des neuen SGB IX zum 01.01.2018, und die damit verbundenen, noch nicht absehbaren Auswirkungen auf die Jugendhilfe werden seitens der Fachverwaltung in den kommenden Monaten in den Blick genommen.
Zudem soll die soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII und andere Gruppenangebotsformen (wie z.B. die Multi-Familien-Arbeit) insbesondere im Hinblick auf die Stabilisierung der ambulanten Einzelfallhilfen weiter in den Blick genommen und ausgebaut werden.
Weitergeführt werden zudem die gemeinsame Entwicklung der Standards für Schulbegleitungen mit den in Aachen ansässigen Anbietern sowie das Entwickeln weiterer effizienter Angebotsformen für diesen Bereich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 * | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff.**** | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.***** | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag** | 26.940.300 | 19.872.116****** | 67.488.800 | 67.488.800 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand*** | 61.393.300 | 55.131.938 | 171.770.100 | 171.770.100 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -34.453.000 | -35.259.822 | -104.281.300 | -104.281.300 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -806.822 |
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| Deckung ist gegeben durch Einsparungen in anderen Produkten | Deckung ist gegeben |
* Fortgeschriebener Ansatz 2017
** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und 4-060301-916-5 SK 44820000
*** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000 und 4-060301-916-5 SK 53320000 und 533990000
**** Ergebnis aus Haushaltsplan 2018 - 2020
***** Ergebnis aus Haushaltsplan 2018 – 2020
****** Betrag beinhaltet bereits die noch umzubuchenden Gelder (siehe auch 2.3 der Vorlage)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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154,8 kB
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öffentlich
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1,3 MB
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