Entscheidungsvorlage - FB 11/0009/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen eigenständige Konsolidierungsvorgaben mit der Verabschiedung der Wirtschaftspläne festzulegen.

 

Die mittelfristige Finanzplanung im Haushaltssicherungskonzept muß dem tatsächlich erfolgten Personalabbau angepasst werden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 

Haushaltskonsolidierung nach dem 36-Punkte-Programm

 

 

 

Punkt 1  Personalkosten

 

 

Konsolidierungsbedarf bis 2006

 

In der nachstehenden Übersicht ist dargestellt, wie sich die Personalkosten, ausgehend vom Rechnungsergebnis 2002, unter Beachtung der Konsolidierungsvorgabe von 9,5 Mio. € im SN 1 bis 2006, derzeit entwickeln. In den jeweiligen Ansätzen sind die Kosten für Versorgungsaufwendungen und Beihilfen nicht enthalten, weil diese Kosten nicht konsolidierbar sind.

 

Rechnungsergebnis 2002

Gehälter, Vergütungen, Löhne 148.720.407 €

 

Konsolidierungsziel 2006 (- 9,5 Mio. €) 139.220.407 €

 

Zur Erreichung des Konsolidierungszieles sollen Stellenverlagerungen unberücksichtigt bleiben. Deshalb können Ausgliederungen in Gesellschaften oder in Eigenbetriebe nicht als Konsolidierung gewertet werden. Dies gilt auch für die Personalkosten der Beamten der Eigenbetriebe und der regio it aachen, die weiterhin aus dem städt. Haushalts besoldet werden, deren Aufwand aber dem Haushalt durch die Betriebe erstattet wird.

 

Das Konsolidierungsziel ist deshalb zu verändern:

 

./. Verlagerung Arbeitnehmer E 18 18.770.116 €

./. Gehälter Beamte E 18      573.000 €

./.   Verlagerung Arbeitnehmer regio it aachen GmbH              1.842.704 €

./.         Beamte regio it aachen GmbH   1.657.485 €

./. Verlagerung ARA`s zum WVER   2.782.587 €

./.         Beamte EUROGRESS      138.000 €

./.         Beamte VHS      560.000 €

./.         Beamte Theater      160.000 €

./. Verlagerung Arbeitnehmer E 26   7.155.000 €

./.         Beamte E 26      890.100 €

 

zu erreichendes Konsolidierungsziel 2006 für Gehälter,

Vergütungen und Löhne im SN 1 104.691.415 €

 

Konsolidierungen in den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wirken sich auf den SN 1 nicht aus.

 

Für die Eigenbetriebe VHS und Theater sieht das 36-Punkte-Programm in den Punkten 6 und 8 eigenständige Konsolidierungsvorgaben für die Wirtschaftspläne vor, so dass im Rahmen der Personalkosten hierauf nicht näher eingegangen werden muß.

 

Die neu gebildeten Eigenbetriebe Aachener Stadtbetrieb und Gebäudemanagement sind an dem Konsolidierungsprozess zu beteiligen. Da eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit nicht nur mit Personalreduzierungen erreicht werden kann, ist den Einrichtungen ein konkretes Konsolidierungsziel mit der Verabschiedung der  Wirtschaftspläne vorzugeben.

 

Mit dem Gebäudemanagement besteht eine Rahmenvereinbarung, die zur Konsolidierung der Personalausgaben den Abbau von 18 Planstellen und den Abbau aller Stellen für Reinigungskräfte beinhaltet. Beim Abbau der Reinigungsstellen ist berücksichtigt, dass 20 % der Personalkosten eingespart werden können, weil 80 % für die Sachkosten der Fremdvergaben aufgewandt werden müssen.

 

Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen und der Personalkosten in den Eigenbetrieben ist in der Folge noch dargestellt.

 

Die mittelfristige Finanzplanung für den SN 1 im Haushaltssicherungskonzept  muß um die bereits erfolgten Ausgliederungen fortgeschrieben werden.

 

Der Konsolidierungsauftrag des Haushaltsbegleitbeschlusses für die Personalkosten ist getragen von dem politischen Willen, betriebsbedingte Kündigungen für die Bereiche der Stadtverwaltung zu vermeiden. Diese Vorgabe hat die Verwaltung beachtet.

Damit ist der gesamte Prozess der Personalreduzierung auf Altersabgänge, allgemeine Fluktuation, Altersteilzeit und freiwillige vorzeitige Vertragslösungen begrenzt. Die für weite Bereiche der Verwaltung geltende Wiederbesetzungssperre verhindert dort temporär Personalkostenaufwand, wo freiwerdende Stellen nicht dauerhaft eingespart werden können.

 

Insgesamt muß die dadurch zu erzielende Personalkostenreduzierung erheblich hinter den Erwartungen zurückbleiben, weil bis 2006 die geforderte Personalmenge im Umfang von ca. 350 Vollzeitstellen nicht abgebaut werden kann. Ohne Aufgabenverzicht in größeren zusammenhängenden Tätigkeitsfeldern, der Personal unmittelbar überzählig macht und dann auch zur Entlassung einer solchen Personalmenge führt, ist die Einsparvorgabe nicht erreichbar.

 

 

Entwicklung der Beschäftigtenzahlen

 

 

Beschäftigte

Stand

Ende 2002

Beschäftigte

Stand 31.10.2004

Gesamtverwaltung

(ohne E 88, E 42, E 46)

 

4145

 

--

Ausgliederung der GKDVZ in die regio it aachen GmbH

zum 1.1.2003

zugewiesene Beamte*)

41

44

übergeleitete Arbeitnehmer und Azubis

51

--

Bildung des Aachener Stadtbetriebes zum 1.1.2003

Beamte*)

15

16

Arbeitnehmer und Azubis

543

520

Ausgliederung der Abwasserreinigungsanlagen zum WVER

zum 1.4.2003

übergeleitete Beamte und Arbeitnehmer

82

--

Bildung des Gebäudemanagement zum 1.1.2004

Beamte*) 

27

25

Arbeitnehmer

217

191

(davon Reinigungskräfte mit kw-Vermerk)

79

61

Gesamtverwaltung

(ohne E 18, E 26, E 42, E 46, E 88)

 

--

 

3110

 

Mit der organisatorischen Anbindung von Call-Aachen an den FB 11 ab 1.9.2004 wurden 12 Beschäftigte von E 26 nach FB 11 umgesetzt.

 

*) Die Beamten der regio it aachen GmbH und der Eigenbetriebe werden im Stellenplan weitergeführt und aus den Mitteln des SN 1 besoldet. Die aufzuwendenden Kosten werden dem Haushalt aus den Wirtschaftsplänen erstattet.

 

Die Mitarbeiterzahlen verändern sich in den kommenden Jahren durch Altersteilzeitvereinbarungen konkret

 

in 2004  um         3 Dienst-/Arbeitsverhältnisse

in 2005  um       20 Dienst-/Arbeitsverhältnisse

in 2006  um       15 Dienst-/Arbeitsverhältnisse

 

 

Personalkostenentwicklung in 2004

 

Aufgrund der Personalkostenhochrechnung Ende August ist für 2004 mit folgendem Ergebnis zu rechnen:

 

Haushaltsansatz SN 1 2004 insgesamt 144.046.800 €

(incl. Versorgungsaufwendungen und Beihilfe)

 

davon nicht konsolidierbar

Versorgungsaufwendungen   14.597.800 €

Beihilfen                                           5.419.400 €

 

verbleibender Ansatz für Gehälter/Vergütungen/Löhne 124.029.600 €

 

Dieser Ansatz ist noch um die Personalkosten für die Arbeitnehmer

des E 26 (der zum 1.1.2004 gebildet wurde) in Höhe von     7.155.000 €

zu reduzieren, weil diese im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes

ausgewiesen werden.

 

Verbleibender bereinigter Ansatz 2004 116.874.600 €

 

zu erwartende Personalkosten nach Hochrechnung  August 118.124.414 €

 

voraussichtlicher Fehlbedarf für 2004     1.249.814 €

 

 

Personalkostenansatz für die Arbeitnehmer des E 26

 

Der für den Wirtschaftsplan des E 26 vorgesehenen Personalkostenanteil für die Arbeitnehmer in Höhe von 7.155.000 € wird nach der Hochrechnung September 2004 nur mit 6.655.729 € benötigt. Damit entsteht hier eine Einsparung von 499.271 €. In dieser Hochrechnung ist bereits die Personalreduzierung der Beschäftigten von Call-Aachen berücksichtigt, die mit Wirkung vom 1.9.2004 dem FB 11 angegliedert sind.

 

 

Personalkostenansatz für die Arbeitnehmer des E 18

 

Bei Ausgliederung des E 18 zum 1.1.2003 wurden Personalkosten für die Arbeitnehmer in Höhe von 18.770.116 € aus dem SN 1 verlagert. Nach der Hochrechnung September 2004 entstehen für die Arbeitnehmer Personalkosten in Höhe von 19.673.413 €.

 

 

Bisherige Maßnahmenergebnisse im Bereich Personalkosten

 

Nach der bisherigen Aufgabenkritik in verschiedenen Verwaltungsbereichen ist in den folgenden Bereichen eine Aufgabenerfüllung mit bestimmter Personalstärke  vorgesehen oder eine Personalreduzierung aufgabenbezogen oder wirtschaftlich nicht sinnvoll. Insofern sind diese Bereiche von einer weiteren Konsolidierung ausgenommen. Die darauf entfallenden Personalkosten sind nachfolgend aufgeführt:

 

Öffentliche Bibliothek

gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 25.6.2003

insgesamt mit 52,5 Stellen zu bewirtschaften 2.126.248 €

 

Sozialraumteams des Jugendamtes

gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 16.7.2003

insgesamt mit 35,5 Stellen zu bewirtschaften 1.830.450 €

(nach den Berechnungen des A 51 konnten die Sachkosten im Bereich

der Hilfen zur Erziehung um jährlich ca. 2 Mio. € reduziert werden)

 

Schwimmhallen des Sportamtes

werden nach Beschluss des Hauptausschusses vom 8.10.2003 in der dort

dargestellten Konzeption weiter betrieben 2.248.413 €

 

Beihilfestelle des FB 11

wird nach Zusammenlegung mit der Beihilfestelle für die Lehrkräfte

des Schulamtes nicht ausgegliedert

Beschluss des Hauptausschusses vom 9.3.2004    127.512 €

 

Sachgebiet UVG beim Jugendamt

Beschluss des Hauptausschusses vom 7.7.2004    487.570 €

(Einnahmesteigerungen im UVG-Bereich sind noch nicht konkret zu beziffern)

 

Rechtsamt

gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 7.7.2004

(Personalaufstockung noch nicht enthalten)    630.850 €

 

Ausgleichsamt

eine Personalreduzierung erfolgt erst mit  Auflösung der Dienststelle,

voraussichtlich in 2006                                                                                                                696.875 €

 

Im Bereich der Abwasserbeseitigung (Kanäle) entstehen derzeit

Personalkosten in Höhe von ca. 4.000.000 €

Eine Reduzierung der Personalkosten wirkt sich nicht auf die

Konsolidierung des Haushaltes aus, weil die Aufwendungen durch

Gebühren gedeckt sind

 

Für den Bereich der Feuerwehr mit einem Personalkostenanteil von 10.175.424 €

ist eine weitere Personalreduzierung zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung

insbesondere des Brandschutzes und des gebührengedeckten Rettungsdienstes

nicht zu vertreten.

Allein für die Übernahme des Brandschutzes für das Klinikum der RWTH

erhält die Stadt eine jährliche Kostenerstattung des Landes in Höhe von

2,4 Mio. €.

Zum 1.4.2004 mußten zur Deckung des Personalbedarfs 14 Brandmeisteranwärter

in den mittl. feuerwehrtechn. Dienst übernommen werden.

Die Ausbildung weiterer 9 Brandmeisteranwärter/innen ist ab 1.4.2005 notwendig.

 

Für den Bereich der Kindertagesstätten mit einem hochgerechneten

Personalkostenvolumen von 20.720.000 €

wird ein Konsolidierungsbeitrag von 1 Mio. € angestrebt. Davon sind

nach derzeitigem Stand 441.500 € p.A. erreicht.

Die weitere Konsolidierung erfolgt schrittweise, auch abhängig von der Entwicklung

von weiteren Schulen zu offenen Ganztagsschulen und Auswirkungen

im Hortbereich.

 

Das Personalkostenvolumen von rd.   2.145.600 €

für die Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr ist für eine

Konsolidierung nicht geeignet. Die Gebühreneinnahmen übersteigen die

Personalkosten erheblich. Hier wurden zuletzt im Oktober 2003 weitere

8 Überwachungskräfte eingestellt, um die Gebühreneinnahmen zu erhöhen.

Die Gebühreneinnahmen für 2004 sind mit 3.412.515 € hochgerechnet.

 

Durch die Aufgabenzusammenführung der Agentur für Arbeit und des Sozialamtes zur neuen Leistung Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Hartz IV in Form einer Arbeitsgemeinschaft, sind die sich daraus ergebenden Konsequenzen und organisatorischen Veränderungen für das Sozialamt, den Fachbereich Wohnen und die Bezirksämter noch nicht abschließend erkennbar.

Zum 1.1.2005 werden voraussichtlich 84,5 städt. Bedienstete für die Arbeitsgemeinschaft arbeiten. Davon werden 18,75 Mitarbeiter die der Stadt gesetzlich zugewiesenen Aufgaben für Unterkunftskosten, einmalige Beihilfen in der ARGE, erfüllen, so dass Personalkosten für 65,75 Mitarbeiter erstattet werden. Die Stadt erhält dafür vorbehaltlich genauer Berechnungen eine Personalkostenerstattung durch die ARGE von ca. 3 Mio. € jährlich.

 

Durch die Verpflichtung, in die ARGE 84,5 städt. Bedienstete zu entsenden, sind  Personalkosten in Höhe von ca. 4.500.000 € von einer weiteren Konsolidierung ausgenommen.

 

Neben den Ausgliederungen der Berufskollegs in den Schulzweckverband der StädteRegion

(ca. 1.090.000 €) sowie einer unmittelbaren Personalüberleitung für den Zweckverband StädteRegion (ca. 120.000 €) sind derzeit keine weiteren Ausgliederungen beabsichtigt.

 

Beamte der Eigenbetriebe und der regio it aachen

 

Der Aufwand für die nachfolgenden Beamtengehälter wird dem städt. Haushalt aus den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und von der regio it aachen GmbH erstattet, so dass eine Konsolidierung dieser Kosten nicht zu einer Entlastung des Haushaltes führt, solange der Zuschußbedarf für die Wirtschaftspläne oder aber die Produktpreise der regio it aachen GmbH dadurch nicht verändert werden.

 

Beamtengehälter der regio it aachen GmbH mit 1.719.000 €

Beamtengehälter E 18 mit    617.500 €

Beamtengehälter E 26 mit    880.000 €

Beamtengehälter E 42 mit    490.123 €

Beamtengehälter E 46 mit    159.332 €

Beamtengehälter E 88 mit                           138.506 €

insgesamt         4.004.461 €

 

Die vorstehenden Bereiche, für die nach derzeitiger Sicht  eine weitere Konsolidierung nicht vorgesehen ist oder keine unmittelbare Auswirkungen auf den SN 1 hat, binden ein Personalkostenvolumen von insgesamt 54.903.403 €. Im Vergleich mit dem Stand der Hochrechnung August 2004 von 118.124.414 € bleiben die übrigen Bereiche der Kernverwaltung mit einem Personalkostenvolumen von 63.221.011 €, die das ausstehende Konsolidierungsvolumen erbringen müßten.

 

 

Prognose

 

Zur Erreichung des Konsolidierungszieles von aufgerundet 104.691.415 € im Jahre 2006 ist gegenüber dem Hochrechnungsergebnis von 118.124.414 € eine weitere Personalkostenreduzierung in Höhe von 13.432.999 € erforderlich, die sich bei unverändertem Ausschluß der vorstehenden Bereiche auf den Personalbestand der restlichen Verwaltung konzentrieren muß. Hierauf sind die Erstattungen für die Feuerwehr im Bereich der RWTH mit 2,4 Mio. € und der ARGE von ca. 3 Mio. € jährlich anzurechnen, so dass Personalkosten in Höhe von rd. 8.033.000 € tatsächlich zu konsolidieren bleiben.

Diese Größenordnung ist mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreichbar.

 

Die Möglichkeiten weiterer Personalreduzierungen werden bei allen Fluktuationen  durch Aufgabenkritik mit Aufgabenreduzierung  und -verdichtung weiterhin untersucht. Allerdings hat die in allen Bereichen eingetretene Arbeitsverdichtung dort Grenzen, wo Pflichtaufgaben zu erfüllen sind und freiwillige Aufgaben nicht eingestellt oder eingeschränkt werden. Weitere Personalreduzierungen können sich nur noch auf Einzelfälle beschränken.

Die Entwicklung in der Ausländerabteilung hat in den Sommermonaten deutlich gezeigt, dass die Grenzen erreicht bzw. auch überschritten waren. Die besondere Bereitschaft des Personals, teilweise weit über das normale Maß hinaus Leistungen zu erbringen, verhindern ähnliche Entwicklungen an anderen Stellen. Es war deshalb notwendig, alle Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes   zu übernehmen, um die besonderen Anstrengungen im Sozialamt im Zusammenhang mit Hartz IV und in der Ausländerabteilung schultern zu können.

Neben den 10 Nachwuchskräften für den gehobenen Dienst und den 14 Beamten für den mittl. feuerwehrtechn. Dienst wurden 5 Nachwuchskräfte für den mittl. Dienst, davon 3 im Angestelltenverhältnis, und 3 weitere Auszubildende in Arbeitsverhältnisse übernommen.

 

Der zur Kostenreduzierung notwendige tatsächliche Personalabbau begrenzt sich im wesentlichen auf die allgemeine Personalfluktuation (Altersabgänge und Altersteilzeitregelungen).

In 2004 wurden bis Ende Oktober 29 Dienst- und Arbeitsverhältnisse beendet, bei denen auf eine künftige Besetzung verzichtet werden soll. Dadurch ist im Verlaufe des Jahres im SN 1 unter Berücksichtigung von im Einzelfall gezahlten Abfindungen eine finanzielle Entlastung von 555.486 € eingetreten. Kosteneinsparungen durch Arbeitszeitreduzierungen und Beurlaubungen sind darin im Einzelnen nicht enthalten. Für das Haushaltsjahr 2005 erhöht sich diese Entlastung aus den beendeten Dienst- und Arbeitsverhältnissen auf 894.325 €, weil die jeweiligen Einsparungen für das gesamte Jahr wirken.

Zu berücksichtigen ist, dass für Beamte, die in den Ruhestand treten, anschließend den Pensionskosten von der Stadt weiter zu tragen sind. Die echte Einsparung reduziert sich erheblich.

 

Die Personalkostenreduzierung   wird  durch 27 Neueinstellungen und Rückkehrern aus Beurlaubungen und Elternzeit, die zusätzliche Kosten in Höhe von 623.750 € verursachen, geschmälert.

 

Über eine interne Personalbörse werden Beschäftigte, die in ihren derzeitigen Funktionen entbehrlich sind, vorrangig in andere Tätigkeiten vermittelt. Allerdings ist Personal nicht beliebig austauschbar. Hier lassen  die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen vielfach nicht die gewünschte Flexibilität zu. In einigen Fällen fehlen auch adäquate Beschäftigungsnotwendigkeiten in anderen Bereichen der Verwaltung.

Es ist hier die Feststellung wichtig, dass über das Instrument der Personalbörse keine Personalkostenreduzierung erreicht wird, solange diese Beschäftigten alle bei der Stadt verbleiben. Für diesen Personenkreis sind Beschäftigungsmöglichkeiten bei anderen Dienstherren oder Arbeitgebern nicht zu erreichen.

 

Die bisherigen Möglichkeiten zur Personalreduzierung (Personalfluktuation, Altersteilzeit, vorzeitige Vertragslösungen, Wiederbesetzungssperre etc.) reichen nicht aus, um das gesetzte Ziel zu erreichen. Die Notwendigkeit, in der Größenordnung über 8 Mio. € - und darin sind nicht einmal die für 2005 und 2006 ggfls. zu leistenden linearen Erhöhungen eingerechnet - Personal einzusparen und tatsächlich auch freizusetzen, fordert einschneidende Aufgabenkritik und Aufgabenreduzierung, die eine Freisetzung von Personal in größerem Umfang ermöglichen würde. Betriebsbedingte Beendigungen von Arbeitsverhältnissen sind zur Zielerreichung nicht gewollt. Damit scheidet auch eine Personalreduzierung in größerem Umfang kurzfristig aus.

Aus Sicht der Verwaltung ist das Konsolidierungsziel unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung nicht erreichbar. Es wäre geradezu irreführend, dieses Feld der Haushaltskonsolidierung nicht zu korrigieren.

 

Es wird deshalb empfohlen, die Haushaltskonsolidierung  für die Zukunft nicht weiter auf die städt. Personalkosten zu fokussieren und die Eckdaten des Haushaltssicherungskonzeptes für die kommenden Jahre anzupassen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Personalausgaben der Jahre 2005, 2006 und 2007 sollte so fortgeschrieben werden, dass auch lineare Entgelterhöhungen mit berücksichtigt werden, um so zu einer planbaren Personalbewirtschaftung zurückzufinden, die selbstverständlich die weitere Personalkostenreduzierung als zentralen Punkt im Fokus hat.

 

Der für 2005 vorgesehene Gesamtansatz des SN 1 von 136.200.000 € (Personalkosten einschl. Versorgungsleistungen und Beihilfen) ist dabei die untere Grenze. In diesem Ansatz ist bereits ein weiterer Konsolidierungsbeitrag von 1,7 Mio. € enthalten, der durch entsprechenden Personalabbau bis Ende 2005 erreicht werden muß.

 

 

 

Entwicklung weiterer Maßnahmen

 

 

Punkt 2 Budgetierung

 

Die Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling und Berichtswesen werden im Zusammenhang mit der Einführung von NKF umgesetzt. Die Umstellung auf das neue Rechnungswesen ist stufenweise bis 2008 geplant.

 

 

 

Punkt 3 Bezirksämter

Der Reorganisationsprozess für die Bezirksämter ist eingeleitet und wird nach den Veränderungen durch Hartz IV in den Bezirksämtern durchgeführt.

 

 

 

Punkt 8 Volkshochschule

 

Die Einsparvorgabe von 400.000 €, um die der Zuschussbedarf im Wirtschaftsplan des E 42 reduziert wurde, wird, soweit der Betrag nicht im lfd. Jahr erwirtschaftet werden kann, aus der Rücklage der VHS gedeckt.

Organisatorische Änderungen im Weiterbildungsangebot werden unter Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen weiter verfolgt. Eine Zusammenführung der Schulabschlußkurse der VHS mit dem Weiterbildungsangebot des EUREGIO-Kollegs wird 2006 angestrebt.

 

 

 

Punkt 10 Museen

 

Hier steht noch eine Optimierung der Servicedienste aus.  Eine europaweite Ausschreibung der Aufsichtsdienste ist in Vorbereitung. Die Überleitung der Aufsichtskräfte, die noch im städt. Dienst stehen, ist dabei nicht vorgesehen, weil die Gesamtkosten der Firmen dadurch erfahrungsgemäß steigen.

 

 

 

Punkt 13 Musikschule

 

Es werden derzeit Zielvereinbarungen vorbereitet, die eine Qualitätssteigerung und eine  Erhöhung des Kostendeckungsgrades für die Musikschule sichern.

 

 

 

Punkt 23 Feuerwehr

 

Das Thema gemeinsame Leitstelle für die Feuerwehren von Stadt und Kreis Aachen wird weiter verfolgt. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.

 

 

 

Punkt 24 Gesundheitsamt

 

 

Punkt 26 Chemisches und Lebensmitteluntersuchungsamt

 

 

Punkt 28 Veterinäramt

 

Mit  Wirkung vom 1.9.2004 wurde der Fachbereich Verbraucherschutz (FB 58) als neue Organisationseinheit aus dem bisherigen CLUA, dem Veterinäramt und dem Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes gebildet. Die räumliche Zusammenführung erfolgt voraussichtlich bis zum 1.1.2005. Im Rahmen des Fachbereichsaufbaues sollen Synergien durch Geschäftsprozessoptimierung erreicht werden.

 

 

 

Punkt 25 Betriebsärzte und Arbeitssicherheit

 

Eine Veränderung kann frühestens bei personellen Veränderungen erfolgen.

 

 

 

Punkt 31 Billinggesellschaft

 

Die bisherigen Prüfungen haben ergeben, dass für die Stadt kein wirtschaftlicher Vorteil durch eine Vergabe von Aufträgen an die Billinggesellschaft entsteht.

 

 

 

Punkt 33 StädteRegion

 

Der Zweckverband für die Berufskollegs von Stadt und Kreis Aachen wurde gebildet. Das Personal ist zum 1.9.2004 abgeordnet und soll zum 1.1.2005 übergeleitet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf die Personalkosten des SN 1 sind in den Erläuterungen dargestellt.

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