Entscheidungsvorlage - FB 11/0009/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Haushaltskonsolidierung nach dem 36-Punkte-Programm des Rates der Stadt- Personalkosten- Entwicklung einzelner Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Dezernat V
- Verfasst von:
- Herr Corr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
24.11.2004
| |||
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12.01.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und
Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der
Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, für die eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen eigenständige Konsolidierungsvorgaben mit der Verabschiedung der
Wirtschaftspläne festzulegen.
Die
mittelfristige Finanzplanung im Haushaltssicherungskonzept muß dem tatsächlich
erfolgten Personalabbau angepasst werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Haushaltskonsolidierung
nach dem 36-Punkte-Programm
Punkt 1 Personalkosten
Konsolidierungsbedarf bis 2006
In der nachstehenden Übersicht
ist dargestellt, wie sich die Personalkosten, ausgehend vom Rechnungsergebnis
2002, unter Beachtung der Konsolidierungsvorgabe von 9,5 Mio. € im SN 1 bis
2006, derzeit entwickeln. In den jeweiligen Ansätzen sind die Kosten für
Versorgungsaufwendungen und Beihilfen nicht enthalten, weil diese Kosten nicht
konsolidierbar sind.
Rechnungsergebnis 2002
Gehälter, Vergütungen, Löhne 148.720.407 €
Konsolidierungsziel 2006 (- 9,5 Mio. €) 139.220.407 €
Zur Erreichung des Konsolidierungszieles sollen
Stellenverlagerungen unberücksichtigt bleiben. Deshalb können Ausgliederungen
in Gesellschaften oder in Eigenbetriebe nicht als Konsolidierung gewertet
werden. Dies gilt auch für die Personalkosten der Beamten der Eigenbetriebe und
der regio it aachen, die weiterhin aus dem städt. Haushalts besoldet werden,
deren Aufwand aber dem Haushalt durch die Betriebe erstattet wird.
Das Konsolidierungsziel ist deshalb zu verändern:
./. Verlagerung
Arbeitnehmer E 18 18.770.116 €
./. Gehälter
Beamte E 18 573.000 €
./. Verlagerung
Arbeitnehmer regio it aachen GmbH 1.842.704 €
./. Beamte
regio it aachen GmbH 1.657.485 €
./. Verlagerung
ARA`s zum WVER 2.782.587 €
./. Beamte
EUROGRESS 138.000 €
./. Beamte
VHS 560.000 €
./. Beamte
Theater 160.000 €
./. Verlagerung
Arbeitnehmer E 26 7.155.000 €
./. Beamte
E 26 890.100 €
zu erreichendes Konsolidierungsziel 2006 für Gehälter,
Vergütungen und Löhne im SN 1 104.691.415
€
Konsolidierungen in den Wirtschaftsplänen der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wirken sich auf den SN 1 nicht aus.
Für die Eigenbetriebe VHS und Theater sieht das
36-Punkte-Programm in den Punkten 6 und 8 eigenständige Konsolidierungsvorgaben
für die Wirtschaftspläne vor, so dass im Rahmen der Personalkosten hierauf
nicht näher eingegangen werden muß.
Die neu gebildeten Eigenbetriebe Aachener
Stadtbetrieb und Gebäudemanagement sind an dem Konsolidierungsprozess zu
beteiligen. Da eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit nicht nur mit
Personalreduzierungen erreicht werden kann, ist den Einrichtungen ein konkretes
Konsolidierungsziel mit der Verabschiedung der Wirtschaftspläne vorzugeben.
Mit dem Gebäudemanagement besteht eine
Rahmenvereinbarung, die zur Konsolidierung der Personalausgaben den Abbau von
18 Planstellen und den Abbau aller Stellen für Reinigungskräfte beinhaltet.
Beim Abbau der Reinigungsstellen ist berücksichtigt, dass 20 % der Personalkosten
eingespart werden können, weil 80 % für die Sachkosten der Fremdvergaben
aufgewandt werden müssen.
Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen und der
Personalkosten in den Eigenbetrieben ist in der Folge noch dargestellt.
Die mittelfristige Finanzplanung für den SN 1 im
Haushaltssicherungskonzept muß um
die bereits erfolgten Ausgliederungen fortgeschrieben werden.
Der Konsolidierungsauftrag des
Haushaltsbegleitbeschlusses für die Personalkosten ist getragen von dem
politischen Willen, betriebsbedingte Kündigungen für die Bereiche der
Stadtverwaltung zu vermeiden. Diese Vorgabe hat die Verwaltung beachtet.
Damit ist der gesamte Prozess der Personalreduzierung
auf Altersabgänge, allgemeine Fluktuation, Altersteilzeit und freiwillige
vorzeitige Vertragslösungen begrenzt. Die für weite Bereiche der Verwaltung
geltende Wiederbesetzungssperre verhindert dort temporär Personalkostenaufwand,
wo freiwerdende Stellen nicht dauerhaft eingespart werden können.
Insgesamt muß die dadurch zu erzielende Personalkostenreduzierung
erheblich hinter den Erwartungen zurückbleiben, weil bis 2006 die geforderte
Personalmenge im Umfang von ca. 350 Vollzeitstellen nicht abgebaut werden kann.
Ohne Aufgabenverzicht in größeren zusammenhängenden Tätigkeitsfeldern, der Personal
unmittelbar überzählig macht und dann auch zur Entlassung einer solchen
Personalmenge führt, ist die Einsparvorgabe nicht erreichbar.
Entwicklung der Beschäftigtenzahlen
|
BeschäftigteStand Ende 2002 |
Beschäftigte Stand 31.10.2004 |
Gesamtverwaltung (ohne E 88, E 42, E 46) |
4145 |
-- |
Ausgliederung der GKDVZ
in die regio it aachen GmbH zum 1.1.2003 |
||
zugewiesene Beamte*) |
41 |
44 |
übergeleitete Arbeitnehmer
und Azubis |
51 |
-- |
Bildung des Aachener
Stadtbetriebes zum 1.1.2003 |
||
Beamte*) |
15 |
16 |
Arbeitnehmer und Azubis |
543 |
520 |
Ausgliederung der
Abwasserreinigungsanlagen zum WVER zum 1.4.2003 |
||
übergeleitete Beamte und
Arbeitnehmer |
82 |
-- |
Bildung des
Gebäudemanagement zum 1.1.2004 |
||
Beamte*) |
27 |
25 |
Arbeitnehmer |
217 |
191 |
(davon Reinigungskräfte
mit kw-Vermerk) |
79 |
61 |
Gesamtverwaltung (ohne E 18, E 26, E 42, E
46, E 88) |
-- |
3110 |
Mit der organisatorischen Anbindung von Call-Aachen
an den FB 11 ab 1.9.2004 wurden 12 Beschäftigte von E 26 nach FB 11 umgesetzt.
*) Die Beamten der regio it aachen GmbH und der
Eigenbetriebe werden im Stellenplan weitergeführt und aus den Mitteln des SN 1
besoldet. Die aufzuwendenden Kosten werden dem Haushalt aus den
Wirtschaftsplänen erstattet.
Die Mitarbeiterzahlen verändern sich in den kommenden
Jahren durch Altersteilzeitvereinbarungen konkret
in 2004 um 3
Dienst-/Arbeitsverhältnisse
in 2005 um 20 Dienst-/Arbeitsverhältnisse
in 2006 um 15 Dienst-/Arbeitsverhältnisse
Personalkostenentwicklung in 2004
Aufgrund der Personalkostenhochrechnung Ende August
ist für 2004 mit folgendem Ergebnis zu rechnen:
Haushaltsansatz SN 1 2004 insgesamt 144.046.800 €
(incl. Versorgungsaufwendungen und Beihilfe)
davon nicht konsolidierbar
Versorgungsaufwendungen 14.597.800 €
Beihilfen
5.419.400 €
verbleibender Ansatz für Gehälter/Vergütungen/Löhne 124.029.600
€
Dieser Ansatz ist noch um die Personalkosten für die
Arbeitnehmer
des E 26 (der zum 1.1.2004 gebildet wurde) in Höhe
von 7.155.000 €
zu reduzieren, weil diese im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes
ausgewiesen werden.
Verbleibender bereinigter Ansatz 2004 116.874.600
€
zu erwartende Personalkosten nach Hochrechnung August 118.124.414 €
voraussichtlicher Fehlbedarf für 2004 1.249.814 €
Personalkostenansatz für die Arbeitnehmer des E 26
Der für den Wirtschaftsplan des E 26 vorgesehenen
Personalkostenanteil für die Arbeitnehmer in Höhe von 7.155.000 € wird
nach der Hochrechnung September 2004 nur mit 6.655.729 € benötigt. Damit
entsteht hier eine Einsparung von 499.271 €. In dieser Hochrechnung ist
bereits die Personalreduzierung der Beschäftigten von Call-Aachen
berücksichtigt, die mit Wirkung vom 1.9.2004 dem FB 11 angegliedert sind.
Personalkostenansatz für die Arbeitnehmer des E 18
Bei Ausgliederung des E 18 zum 1.1.2003 wurden
Personalkosten für die Arbeitnehmer in Höhe von 18.770.116 € aus dem SN
1 verlagert. Nach der Hochrechnung September 2004 entstehen für die
Arbeitnehmer Personalkosten in Höhe von 19.673.413 €.
Bisherige Maßnahmenergebnisse im Bereich
Personalkosten
Nach der bisherigen Aufgabenkritik in verschiedenen
Verwaltungsbereichen ist in den folgenden Bereichen eine Aufgabenerfüllung mit
bestimmter Personalstärke
vorgesehen oder eine Personalreduzierung aufgabenbezogen oder
wirtschaftlich nicht sinnvoll. Insofern sind diese Bereiche von einer weiteren
Konsolidierung ausgenommen. Die darauf entfallenden Personalkosten sind
nachfolgend aufgeführt:
Öffentliche Bibliothek
gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 25.6.2003
insgesamt mit 52,5 Stellen zu bewirtschaften 2.126.248
€
Sozialraumteams des Jugendamtes
gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 16.7.2003
insgesamt mit 35,5 Stellen zu bewirtschaften 1.830.450
€
(nach den Berechnungen des A 51 konnten die Sachkosten
im Bereich
der Hilfen zur Erziehung um jährlich ca. 2 Mio. €
reduziert werden)
Schwimmhallen des Sportamtes
werden nach Beschluss des Hauptausschusses vom
8.10.2003 in der dort
dargestellten Konzeption weiter betrieben 2.248.413
€
Beihilfestelle des FB 11
wird nach Zusammenlegung mit der Beihilfestelle für
die Lehrkräfte
des Schulamtes nicht ausgegliedert
Beschluss des Hauptausschusses vom 9.3.2004
127.512 €
Sachgebiet UVG beim Jugendamt
Beschluss des Hauptausschusses vom 7.7.2004
487.570 €
(Einnahmesteigerungen im UVG-Bereich sind noch nicht
konkret zu beziffern)
Rechtsamt
gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 7.7.2004
(Personalaufstockung noch nicht enthalten) 630.850 €
Ausgleichsamt
eine Personalreduzierung erfolgt erst mit Auflösung der Dienststelle,
voraussichtlich in 2006 696.875 €
Im Bereich der Abwasserbeseitigung (Kanäle)
entstehen derzeit
Personalkosten in Höhe von ca. 4.000.000 €
Eine Reduzierung der Personalkosten wirkt sich nicht
auf die
Konsolidierung des Haushaltes aus, weil die
Aufwendungen durch
Gebühren gedeckt sind
Für den Bereich der Feuerwehr mit einem
Personalkostenanteil von 10.175.424
€
ist eine weitere Personalreduzierung zur
Sicherstellung der Aufgabenerfüllung
insbesondere des Brandschutzes und des
gebührengedeckten Rettungsdienstes
nicht zu vertreten.
Allein für die Übernahme des Brandschutzes für das
Klinikum der RWTH
erhält die Stadt eine jährliche Kostenerstattung des
Landes in Höhe von
2,4 Mio. €.
Zum 1.4.2004 mußten zur Deckung des Personalbedarfs
14 Brandmeisteranwärter
in den mittl. feuerwehrtechn. Dienst übernommen
werden.
Die Ausbildung weiterer 9 Brandmeisteranwärter/innen
ist ab 1.4.2005 notwendig.
Für den Bereich der Kindertagesstätten mit
einem hochgerechneten
Personalkostenvolumen von 20.720.000 €
wird ein Konsolidierungsbeitrag von 1 Mio. €
angestrebt. Davon sind
nach derzeitigem Stand 441.500 € p.A. erreicht.
Die weitere Konsolidierung erfolgt schrittweise, auch
abhängig von der Entwicklung
von weiteren Schulen zu offenen Ganztagsschulen und
Auswirkungen
im Hortbereich.
Das Personalkostenvolumen von rd. 2.145.600 €
für die Überwachungskräfte für den ruhenden
Verkehr ist für eine
Konsolidierung nicht geeignet. Die Gebühreneinnahmen
übersteigen die
Personalkosten erheblich. Hier wurden zuletzt im
Oktober 2003 weitere
8 Überwachungskräfte eingestellt, um die
Gebühreneinnahmen zu erhöhen.
Die Gebühreneinnahmen für 2004 sind mit 3.412.515 €
hochgerechnet.
Durch die Aufgabenzusammenführung der Agentur für
Arbeit und des Sozialamtes zur neuen Leistung Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach Hartz IV in Form einer Arbeitsgemeinschaft, sind die sich
daraus ergebenden Konsequenzen und organisatorischen Veränderungen für das
Sozialamt, den Fachbereich Wohnen und die Bezirksämter noch nicht abschließend
erkennbar.
Zum 1.1.2005 werden voraussichtlich 84,5 städt.
Bedienstete für die Arbeitsgemeinschaft arbeiten. Davon werden 18,75
Mitarbeiter die der Stadt gesetzlich zugewiesenen Aufgaben für
Unterkunftskosten, einmalige Beihilfen in der ARGE, erfüllen, so dass
Personalkosten für 65,75 Mitarbeiter erstattet werden. Die Stadt erhält dafür
vorbehaltlich genauer Berechnungen eine Personalkostenerstattung durch die ARGE
von ca. 3 Mio. € jährlich.
Durch die Verpflichtung, in die ARGE 84,5 städt.
Bedienstete zu entsenden, sind
Personalkosten in Höhe von ca. 4.500.000 € von einer weiteren
Konsolidierung ausgenommen.
Neben den Ausgliederungen der Berufskollegs in den
Schulzweckverband der StädteRegion
(ca. 1.090.000 €) sowie einer unmittelbaren
Personalüberleitung für den Zweckverband StädteRegion (ca. 120.000 €)
sind derzeit keine weiteren Ausgliederungen beabsichtigt.
Beamte der Eigenbetriebe und der regio it aachen
Der Aufwand für die nachfolgenden Beamtengehälter
wird dem städt. Haushalt aus den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen und von der regio it aachen GmbH erstattet, so dass eine
Konsolidierung dieser Kosten nicht zu einer Entlastung des Haushaltes führt,
solange der Zuschußbedarf für die Wirtschaftspläne oder aber die Produktpreise
der regio it aachen GmbH dadurch nicht verändert werden.
Beamtengehälter der regio it aachen GmbH mit 1.719.000 €
Beamtengehälter E 18 mit 617.500 €
Beamtengehälter E 26 mit 880.000 €
Beamtengehälter E 42 mit 490.123 €
Beamtengehälter E 46 mit 159.332 €
Beamtengehälter E 88 mit 138.506 €
insgesamt 4.004.461
€
Die vorstehenden Bereiche, für die nach derzeitiger
Sicht eine weitere Konsolidierung
nicht vorgesehen ist oder keine unmittelbare Auswirkungen auf den SN 1 hat,
binden ein Personalkostenvolumen von insgesamt 54.903.403 €. Im
Vergleich mit dem Stand der Hochrechnung August 2004 von 118.124.414 €
bleiben die übrigen Bereiche der Kernverwaltung mit einem Personalkostenvolumen
von 63.221.011 €, die das ausstehende Konsolidierungsvolumen erbringen
müßten.
Prognose
Zur Erreichung des Konsolidierungszieles von
aufgerundet 104.691.415 € im Jahre 2006 ist gegenüber dem
Hochrechnungsergebnis von 118.124.414 € eine weitere Personalkostenreduzierung
in Höhe von 13.432.999 € erforderlich, die sich bei unverändertem Ausschluß der
vorstehenden Bereiche auf den Personalbestand der restlichen Verwaltung
konzentrieren muß. Hierauf sind die Erstattungen für die Feuerwehr im Bereich
der RWTH mit 2,4 Mio. € und der ARGE von ca. 3 Mio. € jährlich anzurechnen, so
dass Personalkosten in Höhe von rd. 8.033.000 € tatsächlich zu
konsolidieren bleiben.
Diese Größenordnung ist mit den bisherigen Maßnahmen
nicht erreichbar.
Die Möglichkeiten weiterer Personalreduzierungen werden
bei allen Fluktuationen durch
Aufgabenkritik mit Aufgabenreduzierung
und -verdichtung weiterhin untersucht. Allerdings hat die in allen
Bereichen eingetretene Arbeitsverdichtung dort Grenzen, wo Pflichtaufgaben zu
erfüllen sind und freiwillige Aufgaben nicht eingestellt oder eingeschränkt
werden. Weitere Personalreduzierungen können sich nur noch auf Einzelfälle
beschränken.
Die Entwicklung in der Ausländerabteilung hat in den
Sommermonaten deutlich gezeigt, dass die Grenzen erreicht bzw. auch überschritten
waren. Die besondere Bereitschaft des Personals, teilweise weit über das
normale Maß hinaus Leistungen zu erbringen, verhindern ähnliche Entwicklungen
an anderen Stellen. Es war deshalb notwendig, alle Nachwuchskräfte des
gehobenen Dienstes zu übernehmen,
um die besonderen Anstrengungen im Sozialamt im Zusammenhang mit Hartz IV und
in der Ausländerabteilung schultern zu können.
Neben den 10 Nachwuchskräften für den gehobenen
Dienst und den 14 Beamten für den mittl. feuerwehrtechn. Dienst wurden 5
Nachwuchskräfte für den mittl. Dienst, davon 3 im Angestelltenverhältnis, und 3
weitere Auszubildende in Arbeitsverhältnisse übernommen.
Der zur Kostenreduzierung notwendige tatsächliche
Personalabbau begrenzt sich im wesentlichen auf die allgemeine Personalfluktuation
(Altersabgänge und Altersteilzeitregelungen).
In 2004 wurden bis Ende Oktober 29 Dienst- und
Arbeitsverhältnisse beendet, bei denen auf eine künftige Besetzung verzichtet
werden soll. Dadurch ist im Verlaufe des Jahres im SN 1 unter Berücksichtigung
von im Einzelfall gezahlten Abfindungen eine finanzielle Entlastung von 555.486
€ eingetreten. Kosteneinsparungen durch Arbeitszeitreduzierungen und
Beurlaubungen sind darin im Einzelnen nicht enthalten. Für das Haushaltsjahr
2005 erhöht sich diese Entlastung aus den beendeten Dienst- und
Arbeitsverhältnissen auf 894.325 €, weil die jeweiligen Einsparungen für das
gesamte Jahr wirken.
Zu berücksichtigen ist, dass für Beamte, die in den
Ruhestand treten, anschließend den Pensionskosten von der Stadt weiter zu
tragen sind. Die echte Einsparung reduziert sich erheblich.
Die Personalkostenreduzierung wird durch 27 Neueinstellungen und Rückkehrern aus Beurlaubungen
und Elternzeit, die zusätzliche Kosten in Höhe von 623.750 € verursachen,
geschmälert.
Über eine interne Personalbörse werden Beschäftigte,
die in ihren derzeitigen Funktionen entbehrlich sind, vorrangig in andere
Tätigkeiten vermittelt. Allerdings ist Personal nicht beliebig austauschbar.
Hier lassen die gesetzlichen und
tarifvertraglichen Bestimmungen vielfach nicht die gewünschte Flexibilität zu.
In einigen Fällen fehlen auch adäquate Beschäftigungsnotwendigkeiten in anderen
Bereichen der Verwaltung.
Es ist hier die Feststellung wichtig, dass über
das Instrument der Personalbörse keine Personalkostenreduzierung erreicht wird,
solange diese Beschäftigten alle bei der Stadt verbleiben. Für diesen
Personenkreis sind Beschäftigungsmöglichkeiten bei anderen Dienstherren oder
Arbeitgebern nicht zu erreichen.
Die bisherigen Möglichkeiten zur Personalreduzierung
(Personalfluktuation, Altersteilzeit, vorzeitige Vertragslösungen,
Wiederbesetzungssperre etc.) reichen nicht aus, um das gesetzte Ziel zu
erreichen. Die Notwendigkeit, in der Größenordnung über 8 Mio. € - und
darin sind nicht einmal die für 2005 und 2006 ggfls. zu leistenden linearen
Erhöhungen eingerechnet - Personal einzusparen und tatsächlich auch
freizusetzen, fordert einschneidende Aufgabenkritik und Aufgabenreduzierung,
die eine Freisetzung von Personal in größerem Umfang ermöglichen würde.
Betriebsbedingte Beendigungen von Arbeitsverhältnissen sind zur Zielerreichung
nicht gewollt. Damit scheidet auch eine Personalreduzierung in größerem Umfang
kurzfristig aus.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Konsolidierungsziel
unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung nicht erreichbar. Es wäre geradezu
irreführend, dieses Feld der Haushaltskonsolidierung nicht zu korrigieren.
Es wird deshalb empfohlen, die
Haushaltskonsolidierung für die
Zukunft nicht weiter auf die städt. Personalkosten zu fokussieren und die
Eckdaten des Haushaltssicherungskonzeptes für die kommenden Jahre anzupassen.
Die mittelfristige Finanzplanung für die Personalausgaben der Jahre 2005, 2006
und 2007 sollte so fortgeschrieben werden, dass auch lineare Entgelterhöhungen
mit berücksichtigt werden, um so zu einer planbaren Personalbewirtschaftung
zurückzufinden, die selbstverständlich die weitere Personalkostenreduzierung
als zentralen Punkt im Fokus hat.
Der für 2005 vorgesehene Gesamtansatz des SN 1 von 136.200.000
€ (Personalkosten einschl. Versorgungsleistungen und Beihilfen) ist dabei
die untere Grenze. In diesem Ansatz ist bereits ein weiterer
Konsolidierungsbeitrag von 1,7 Mio. € enthalten, der durch entsprechenden
Personalabbau bis Ende 2005 erreicht werden muß.
Entwicklung weiterer Maßnahmen
Punkt 2 Budgetierung
Die Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung,
Controlling und Berichtswesen werden im Zusammenhang mit der Einführung von NKF
umgesetzt. Die Umstellung auf das neue Rechnungswesen ist stufenweise bis 2008
geplant.
Punkt 3 Bezirksämter
Der Reorganisationsprozess für die Bezirksämter ist
eingeleitet und wird nach den Veränderungen durch Hartz IV in den Bezirksämtern
durchgeführt.
Punkt 8 Volkshochschule
Die Einsparvorgabe von 400.000 €, um die der
Zuschussbedarf im Wirtschaftsplan des E 42 reduziert wurde, wird, soweit der
Betrag nicht im lfd. Jahr erwirtschaftet werden kann, aus der Rücklage der VHS
gedeckt.
Organisatorische Änderungen im Weiterbildungsangebot
werden unter Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen weiter verfolgt. Eine
Zusammenführung der Schulabschlußkurse der VHS mit dem Weiterbildungsangebot
des EUREGIO-Kollegs wird 2006 angestrebt.
Punkt 10 Museen
Hier steht noch eine Optimierung der Servicedienste
aus. Eine europaweite
Ausschreibung der Aufsichtsdienste ist in Vorbereitung. Die Überleitung der
Aufsichtskräfte, die noch im städt. Dienst stehen, ist dabei nicht vorgesehen,
weil die Gesamtkosten der Firmen dadurch erfahrungsgemäß steigen.
Punkt 13 Musikschule
Es werden derzeit Zielvereinbarungen vorbereitet, die
eine Qualitätssteigerung und eine
Erhöhung des Kostendeckungsgrades für die Musikschule sichern.
Punkt 23 Feuerwehr
Das Thema gemeinsame Leitstelle für die Feuerwehren
von Stadt und Kreis Aachen wird weiter verfolgt. Ergebnisse hierzu liegen noch
nicht vor.
Punkt 24 Gesundheitsamt
Punkt 26 Chemisches
und Lebensmitteluntersuchungsamt
Punkt 28 Veterinäramt
Mit
Wirkung vom 1.9.2004 wurde der Fachbereich Verbraucherschutz (FB 58) als
neue Organisationseinheit aus dem bisherigen CLUA, dem Veterinäramt und dem
Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes gebildet. Die räumliche
Zusammenführung erfolgt voraussichtlich bis zum 1.1.2005. Im Rahmen des
Fachbereichsaufbaues sollen Synergien durch Geschäftsprozessoptimierung
erreicht werden.
Punkt 25 Betriebsärzte
und Arbeitssicherheit
Eine Veränderung kann frühestens bei personellen
Veränderungen erfolgen.
Punkt 31 Billinggesellschaft
Die bisherigen Prüfungen haben ergeben, dass für die
Stadt kein wirtschaftlicher Vorteil durch eine Vergabe von Aufträgen an die
Billinggesellschaft entsteht.
Punkt 33 StädteRegion
Der
Zweckverband für die Berufskollegs von Stadt und Kreis Aachen wurde gebildet.
Das Personal ist zum 1.9.2004 abgeordnet und soll zum 1.1.2005 übergeleitet
werden.