Kenntnisnahme - FB 36/0270/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Optimierung des Reitwegesystems
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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29.05.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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03.07.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragte die Verwaltung in der Sitzung vom 14.11.2017, das derzeitige Reitwegesystem zu optimieren und dessen Lücken durch Ausweisung neuer Reitwegeabschnitte zu schließen, soweit rechtlich zulässig und tatsächlich umsetzbar.
Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu einen Sachstandsbericht in der letzten Ausschusssitzung vor den Sommerferien 2018 zu geben.
Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, diesen Sachstandsbericht zuvor dem Bürgerforum zu präsentieren.
Sachstandsbericht:
Das Gemeindeforstamt hat die beiden zuständigen Reitsportverbände (Kreispferdesportverband Aachen e.V. und VFD-Vereinigung der Freizeitreiter und –fahrer in Deutschland) zu gemeinsamen Gesprächen eingeladen. Zur Vorbereitung des Termins legten die Verbände dem Forstamt eine Liste mit elf Punkten vor, aus denen die Verbesserungswünsche hervorgingen. Es wurde geprüft, ob diese Vorschläge mit den sonstigen Waldbelangen korrespondieren; folgende Kriterien waren dabei maßgebend:
Vermeidung von Gefahrensituationen
Bei Anwendung der Reitwegeregelung ist eine räumliche oder mindestens sichtbare Trennung von Reit- und Fahrweg anzustreben[1]. In aller Regel entstehen Gefahren dort, wo aufgrund einer geringen Wegebreite die Grenzen zwischen Reit- und Fahrweg ineinander übergehen und Ausweichmöglichkeiten fehlen.
Das Gefahrenpotential steigt grundsätzlich mit der Höhe des Reitaufkommens und des Erholungsdruckes. Darüber hinaus beeinflusst die Art der Erholungsnutzung das Unfallrisiko (bspw. stören Radfahrer den Reitverkehr eher als Fußgänger).
Die Verwaltung geht bei der Bewertung der oben genannten Verbesserungsvorschläge davon aus, dass ab einer Fahrwegbreite von ca. 4 Meter und einer Reitbankettbreite von ca. 1,5 Meter Konfliktsituationen weitestgehend ausgeschlossen sind. Diese Einschätzung wird durch Literaturrecherchen und Erfahrungswerte anderer Forstämter gestützt.
Auch die Reiter profitieren von einer ausreichenden Bemessung der Waldwege, da die wegbegleitenden Reitbanketten bei ausreichender Fahrwegbreite nicht so stark durch Holzerntearbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden.
Naturschutzgebiete
In Naturschutzgebieten[2] ist das Neueinrichten von Reitwegen meist untersagt. Die Gründe hierfür sind vielfältig bspw. Verschlechterung der Ausgangssituation durch Einbringung/Verdichtung von Wegebaumaterial in bisher unbelastete Gebiete, durch Nährstoffeinträge (Pferdedung), usw.. Bestehende Reitwege bleiben bei der Ausweisung neuer NSGs bestehen.
Einschränkung der Waldwirtschaft (Jagd, Forstwirtschaft, Verkehrssicherung)
Es ist wichtig, dass die tatsächlich bejagbare Fläche nicht durch die Neuanlage weiterer Wege eingeschränkt wird, so dass der vom Jagdgesetz vorgegebene Auftrag auch künftig erfüllt werden kann. Ferner sollte die Holznutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, und auch die zusätzlichen Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen müssen sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen.
Die nachfolgenden Ausführungen geben den Sachstand der Reitwegediskussion wieder. In vielen Fällen wurde Einigkeit erzielt. Einige Punkte befinden sich noch in der Klärung.
1) Wunsch: Anschluss der Reitwege an das belgische Wegenetz im Bereich der Zyklopensteine.
Ergebnis: Die Verwaltung kam dem Wunsch einer Anbindung an das belgische Wegenetz im Bereich „Zyklopensteine – Augustinerweg“ nach und schlug vor, einen reinen Reitweg über eine bestehende Unterabteilungsgrenze (jetzt als „Trampelpfad“ genutzter Weg) in Richtung belgische Grenze auszuweisen. Ferner wird über eine Länge von ca. 20 m unmittelbar am Grenzübergang ein schmales Reitbankett errichtet. Die Ausweisung ist trotz geringer Wegebreite an dieser Stelle vertretbar, da es sich um einen gut einsehbaren Bereich mit nur sehr sporadischem Fahrverkehr handelt und das Reitaufkommen als gering eingestuft wird.
2) Wunsch: Wiederherstellung eines vor Jahren aufgegebenen Reitweges in der Nähe des Restaurants „Forsthaus Weiden“.
Ergebnis: Nach Rücksprache der Reitverbände mit anliegenden Reiterhöfen wird dieser Reitwegabschnitt verworfen, da er keinen Mehrwert für die Reiterschaft darstellt.
3) Wunsch: Reitwegeanbindung über den Dreiländerweg an den Dreiländerpunkt und das belgische Wegenetz (Rundreitmöglichkeit).
Ergebnis: Es besteht bereits heute eine Anbindung ans belgische Wegenetz und an den Dreiländerpunkt über den Grünweg, Moresneter Weg und den Königsweg auf belgischer Seite. Ein Rundweg über den Dreiländerweg bietet sich aufgrund der geringen Gesamtwegebreite von rund 2,80 Meter im westlichen Streckenabschnitt zwischen dem FKK-Gelände und dem Dreiländerpunkt und aufgrund des zugleich hohen Besucheraufkommens am Dreiländerpunkt durch Spaziergänger, Schulklassen (Naturerlebnispfad) und Radfahrer (Bikepark) nicht an.
Als Kompromiss (Rundreitemöglichkeit) wurde seitens der Verwaltung die Verlängerung über den Friedrichweg in Richtung Gemmenicher Weg, Hasselholzerweg, Feldweg und zurück auf den Friedrichweg angeboten. Diese Lösung hätte den Charme, dass die Reiterhöfe Reinartzkehl, Hanbruch und Biohof Veith eine gewünschte Rundreitmöglichkeit hätten.
Da auch hier ein hoher Erholungsdruck herrscht, möchte die Untere Naturschutzbehörde diesen Kompromissvorschlag zunächst auf zwei Jahre begrenzen. Anschließend wird diese Reitwegeverbindung evaluiert, mit dem Ziel dauerhalt eingerichtet zu werden.
Eine zweite Rundreitmöglichkeit über den Neukellerweg, in Privatbesitz befindliche Wiesen zurück über den unteren, asphaltierten Teil des Dreiländerwegs befindet sich noch in Prüfung.
4) Wunsch: Einrichtung eines Reitweges im Nellessenpark; Anbindung des Reitstalls Gut Neuhaus an das städtische Reitwegenetz.
Ergebnis: Eine kurzfristige Lösung zeichnet sich nicht ab, da es sich beim Nellessenpark um einen Privatwald handelt und diverse Privatwaldinteressen einer Reitwegekennzeichnung entgegenstehen. Eine alternative Anbindung könnte über den aufgegebenen Schießplatz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erfolgen. Diese Option wird derzeit geprüft.
5) Wunsch: Einrichtung von Reitwegen oder Reitbanketten im FFH-Gebiet „Brander Wald“.
Ergebnis: Beim „Brander Wald“ handelt es sich um das einzige FFH-Gebiet auf Stadtgebiet (DE 5203-310, Naturschutzgebiet, N 12). Es wurde bereits 2003 eingerichtet. Das Reiten ist dort untersagt (Verbotstatbestand).
6) Wunsch: Rundreitmöglichkeit östlich der Monschauer Straße.
Ergebnis: Aufgrund der geringen Wegebreite bestand lediglich die Möglichkeit, einen Fuß- und Fahrweg als Reitweg zu kennzeichnen mit der Konsequenz, dass dieser den sonstigen Waldbesuchern nicht mehr zur Verfügung stände. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass dieser Weg ein Teilstück des vielbenutzten „gelben“ Waldrundweges ist und damit der ausgewiesene Weg seinen Inhalt verlieren würde. Daher konnte dem Wunsch der Reiter nicht entsprochen werden.
7) Frage: Warum wurden der Reitweg südlich der Waldschenke sowie das eingezeichnete Reitbankett entlang des Augustinerweges zwischen Eupener Straße und Monschauer Straße gestrichen?
Antwort: Im Fall „Waldschenke“ handelt sich um einen Übertragungsfehler bei der Erstellung der Reitwegekarte. Der Reitweg ist nach wie vor im Gelände gekennzeichnet; der Fehler wird bei der Neuauflage der Reitwegekarte korrigiert.
Entlang des Augustinerweges existierte dagegen nie ein Reitbankett. Der Bereich wird jedoch von reinen Reitwegen flankiert, was alle Beteiligten als ausreichend ansehen.
8) Frage: Warum wurde der reine Reitweg von Friesenrath in den Münsterwald gestrichen?
Antwort: Der Weg ist in einem sehr schlechten Zustand und daher seit Jahren nicht mehr zu bereiten; eine Wiederherstellung wäre sehr kostenintensiv. Fraglich ist, ob an dieser Stelle überhaupt der Bedarf einer Reitwegeanbindung besteht, denn in Friesenrath sind keine Reiterhöfe bekannt. Mit den Reitverbänden wurde abgestimmt, dass der Reitweg vorerst gekennzeichnet bleibt, aber nicht gepflegt wird. Sollten bis zur Neuauflage der Reitwegekarte keine Eingaben eingehen, wird der Reitweg aufgegeben.
9) Wunsch: Ein reiner Reitweg am Übergang Münsterwald zum Privatwald ‚Landvogt‘ soll in einen Fußweg mit Reitbankett umgewandelt werden.
Ergebnis: Ein Fußweg wäre auch von anderen Verkehrsteilnehmern (z. B. Radfahrer) nutzbar. Zum einen möchte das Gemeindeforstamt in diesem Bereich keinen zusätzlichen Verkehr eröffnen (Zuwegung zum NSG Oberlauf Inde mit Fobisbach, Schaffung neuer Gefahrenquellen), zum anderen wäre ein partieller Wegeausbau erforderlich.
10) Wunsch: Ausweisung eines neuen Reitbankettes westlich der ersten Kreuzung des Küllweges und Anbindung an das belgische Wegenetz.
Ergebnis: Der Übergang nach Belgien führt durch das NSG Oberlauf Inde mit Fobisbach. In diesem Bereich müsste ein neuer Weg eingerichtet werden, verbunden mit einem Trassenaufhieb und einer Wegebefestigung im Bachbereich. Diese Maßnahmen sind in einem Naturschutzgebiet nicht zu rechtfertigen. Als Kompromiss bietet das Gemeindeforstamt die Errichtung eines Reitbanketts entlang des Küllwegs in Richtung Roetgen nach Fertigstellung der Windenergieanlagen an[3].
11) Frage: Warum wurde der Reitweg westlich der Monschauer Str. zwischen dem Restaurant Bismarkturm und Waldparkplatz zurückgebaut?
Antwort: Der Reitweg existiert nach wie vor und ist sowohl in der Reitwegekarte ausgewiesen als auch im Gelände gekennzeichnet. Dieser Reitweg diente ehemals der Anbindung des Bauernhofes Waldhausen und des Geländes vom Ponyverein Lintert (Gelände an der Monschauer Str. Flurstück 1237, Flur 4, Gemarkung Burtscheid). Heute endet er „blind“ am I.-Rote-Haag-Weg (Hotel Bismarckturm), da der Bauernhof keine Pferde mehr hält und der Ponyverein nicht mehr aktiv ist. Die Verwaltung vereinbarte mit den Reitverbänden, dass die Kennzeichnung dennoch bestehen bleibt. Das Reitbankett wird jedoch aus der Pflege genommen, da die Kosten in Anbetracht des Nutzeraufkommens unverhältnismäßig hoch wären (Instandsetzung des Reitbankettes, Wiederherstellung des Lichtraumprofils). Bei der Neuauflage der Reitwegekarte wird dieser Punkt erneut besprochen.
Die zuvor beschriebenen Ergebnisse sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Naturschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht, so dass der Umsetzung der erarbeiteten Lösungen verwaltungsseitig nichts entgegensteht.
[1] In Freistellungsgebieten nutzen Reiter und andere Waldbesucher die Wege gemeinsam (Mehrfachnutzung)
[2] Die im Zuge der Neuaufstellung des Landschaftsplans in Rede stehenden Naturschutzgebiete wurden in die Betrachtung mit einbezogen.
[3] Die Wegeführung, Wegeprofile, Seitengräben, Durchlässe/Absturzsicherungen und dergleichen werden sich gegenüber dem ursprünglichen Zustand verändern. Die Frage der Neueinrichtung eines Reitweges muss sich an den neuen Gegebenheiten vor Ort orientieren.