Kenntnisnahme - FB 61/0949/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Reservierung von Parkplätzen, Einrichtung einer Kurzparkzone / Kurzparkmöglichkeit oder einer Liefer- und Ladezone vor der Kindertagesstätte Clara Fey, Im Klostergarten 2, 52066 Aachen;Antrag des Familienzentrums Clara Fey vom 05.03.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerforum
|
Kenntnisnahme
|
|
|
29.05.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, dass weder Parkplätze reserviert, noch eine Kurzparkzone bzw. Kurzparkmöglichkeiten oder eine Liefer- und Ladezone im Bereich der Kindertagesstätte Clara Fey, Im Klostergarten 2, eingerichtet werden.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Es liegt ein Antrag des Elternbeirates der integrativen Kindertagesstätte Clara Fey vor, der von 55 BürgerInnen unterschrieben worden ist.
In dem Antrag wird angeregt, im Umfeld der Kita eine Kurzparkzone bzw. eine Kurzparkmöglichkeit für die Eltern der Kindergartenkinder zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Die Kindertagesstätte Clara Fey liegt im Stadtteil Burtscheid an der Privatstraße Im Klostergarten, abzweigend von der Friedrich-Ebert-Allee. Bei der Straße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem nur dort geparkt werden darf, wo Parkflächen entsprechend ausgewiesen sind. In der Straße sind keine markierten Flächen vorhanden, vielmehr befinden sich die Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken.
Auf dem Grundstück des Kindergartens befinden sich insgesamt zwei Stellplätze für schwerbehinderte Personen.
Nach Auskunft der Einrichtung stehen insgesamt 66 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon sind 10 Plätze für Kinder von 2 - 3 Jahren (U3 Kinder) und 56 Plätze für Kinder von 3 - 6 Jahren. Die Besonderheit des Systems „Clara Fey“ liegt in der hohen Quote an Förderkindern. So bietet Clara Fey insgesamt elf Kindern einen „Fink Platz“ an, davon muss ein Kind ein U3 Kind sein. Hinzu kommen 16 heilpädagogische Plätze, wovon 2 Plätze mit U3 Kindern belegt werden dürfen. Somit stehen insgesamt 27 Plätze für Förderkinder zur Verfügung. Diese Kinder sollen aus dem näheren Umfeld kommen, jedoch haben sich viele Eltern aus entfernteren Bereichen entschieden, ihre Kinder aufgrund von besonderen Erkrankungen und dem damit verbundenen höheren Förderbedarf, in der Kindertagesstätte Clara Fey anzumelden.
Für behinderte Kinder der Einrichtung Clara Fey stehen auf dem Gelände insgesamt zwei Stellplätze zur Verfügung, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind. Dem Kindergarten steht es frei, diese privaten Stellplätze für das Bringen und Holen der behinderten Kinder zu reservieren und ggf. auch zeitlich zu befristen, um eine höhere Frequentierung zu erreichen.
Darüber hinaus haben die Eltern der behinderten Kinder, die im Besitz eines Schwerbehindertenparkausweises sind, die Möglichkeit unter Nutzung der Parkscheibe im eingeschränkten Haltverbot (z.B. an der Elternhaltestelle im Abzweig zur Straße Im Gillesbachtal) bis zu drei Stunden zu parken.
Auch darf dieser Personenkreis in verkehrsberuhigten Bereichen unter Vorlage des Behindertenparkausweises auch außerhalb von gekennzeichneten Flächen parken, vorausgesetzt, der durchgehende Verkehr wird nicht behindert. In der Privatstraße, Im Klostergarten, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, besteht somit die Möglichkeit für den o.g. Personenkreis zu parken und die Kinder zu bringen und abzuholen.
Insofern haben die Eltern der behinderten Kinder eine praktikable Möglichkeit, ihre Kinder zu bringen bzw. abzuholen.
Die vorgenannten Möglichkeiten haben die Eltern, deren Kinder keine Schwerbehinderung haben, nicht.
Bei Schulkindern wird grundsätzlich die Einrichtung einer Elternhaltestelle befürwortet, weil die Kinder nach Verlassen des Fahrzeuges alleine zur Schule gehen und daher nur ein kurzfristiges Halten erforderlich ist und ausreicht.
Bei Kindergartenkindern - mit oder ohne Behinderung - ist es zwingend vorgeschrieben, dass die Kinder von den Eltern/Begleitpersonen bis in die Kita gebracht werden. Insofern hält der Fahrzeugführer an dieser Stelle nicht, sondern parkt.
Gleichlautende Anträge anderer Kindertagesstätten wurden bisher im Rahmen einer gleichmäßigen Ermessensausübung ebenfalls abgelehnt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass gesamtstädtisch eine Vielzahl an Wünschen auf Reservierung von Parkraum besteht. Aufgrund der Privilegienfeindlichkeit der Straßenverkehrsordnung ist eine Parkplatzreservierung für eine bestimmte Einrichtung ausgeschlossen, da eine Reservierung für Einzelne immer zu einer Einschränkung für die Allgemeinheit führt.
Das verkehrsrechtliche Instrument einer Liefer- und Ladezonen ist grundsätzlich nicht möglich, da das Bringen und Holen von Kindergartenkindern nicht unter den Vorgang des kurzzeitigen Ein- und Aussteigens gefasst werden darf, weil dieser Vorgang länger als 3 Minuten in Anspruch nimmt.
Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen für 30 Minuten unter Verwendung einer Parkscheibe ist auch nicht praktikabel, da der Beginn der Parkzeit immer jeweils auf die nächste halbe Stunde einzustellen ist.
(Beispiel: Ankunft 7.20 Uhr, Einstellung Beginn der Parkzeit auf Parkscheibe 7.30 Uhr, mögliche Parkzeit
bis 8.00 Uhr)
Anhand dieses Beispiels ist ersichtlich, dass ein kurzfristiger Wechsel zwischen den an- und abfahrenden Fahrzeugen nicht zwangsläufig erfolgt.
Das Einrichten von Kurzzeitparkplätzen würde auch schon deshalb nicht zum gewünschten Erfolg führen, weil einerseits alle Verkehrsteilnehmer diese Plätze nutzen und anderseits Personen, die im Besitz eines Behindertenparkausweises sind, grundsätzlich von einer zeitlichen Befristung ausgenommen sind und dauerhaft dort parken dürfen.
Aufgrund der örtlichen Lage der Einrichtung Clara Fey im Bereich der Friedrich-Ebert-Allee und dem dortigen Parkdruck müssen grundsätzlich alle Eltern für das Bringen und Abholen genügend Zeit einplanen und freie Parkplätze im Umfeld suchen und nutzen. Die Eltern können selbstverständlich auch im nahen Parkhaus des Marienhospitals parken.
Um die Gesamtparksituation im gesamten Viertel zu entspannen, wird zurzeit an der Einrichtung der Bewohner-Parkzone Bu 2 gearbeitet. Die Einrichtung der Bewohner-Parkzone soll dazu führen, dass der Parkdruck für Bewohner verringert wird, den Besuchern wird gleichzeitig aber auch die Möglichkeit gegeben, dort kostenpflichtig befristet zu parken. Aus der Erfahrung in anderen Bewohner-Parkzonen ist zu erwarten, dass sich besonders in den Morgenstunden bzw. den Nachmittagsstunden der Parkdruck insgesamt entspannen und sich dadurch auch die Situation für die Eltern verbessern wird.
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung ist es nachvollziehbar, dass die Situation aufgrund des Parkdrucks im Bereich der Kindertagesstätte für Eltern von Kindern ohne Behinderung schwierig ist. Sie unterscheidet sich aber nicht von anderen Kindertagesstätten mit vergleichbarem Parkdruck.
Aufgrund der gesamtstädtischen Gleichbehandlung aller Kindertagesstätten und Kindergärten im Stadtgebiet Aachen, kann die Straßenverkehrsbehörde weder Parkplätze im öffentlichen Raum reservieren, noch eine Kurzparkzone bzw. Kurzparkmöglichkeiten, noch eine Liefer- und Ladezone für die Eltern des Familienzentrums Clara Fey einrichten.
Durch die Einrichtung der Bewohner-Parkzone Bu 2 zum Ende des Jahres 2018 ist zu erwarten, dass der Parkdruck im Umfeld der Kindestagesstätte erheblich abnehmen wird, wodurch sich auch die Situation für die Eltern verbessern wird. Allerdings wird das Parken dann kostenpflichtig sein.
Für die Eltern von behinderten Kindern stehen auf dem Gelände des Familienzentrums Clara Fey schon jetzt
zwei gekennzeichnete Behindertenparkplätze zur Verfügung, die auch von der Kita zeitlich befristet werden können, um eine höhere Frequentierung zu ermöglichen.
Weitere Zonen mit einem eingeschränkten Haltverbot im Umfeld (z.B. die Elternhaltestelle im Abzweig zur Straße Im Gillesbachtal) dürfen mit Auslegung des Schwerbehindertenparkausweises für die Dauer von drei Stunden genutzt werden. Darüber hinaus darf in verkehrsberuhigten Bereichen unter Vorlage des Behindertenparkausweises auch außerhalb von gekennzeichneten Flächen geparkt werden, ohne dabei den durchgehenden Verkehr zu behindern.
Nach Prüfung aller Belange empfiehlt die Verwaltung, weder Parkplätze zu reservieren, noch eine Kurzparkzone bzw. Kurzparkmöglichkeiten oder eine Liefer- und Ladezone im Bereich der Kindertagesstätte Clara Fey einzurichten. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
| ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
2
|
(wie Dokument)
|
857,3 kB
|