Entscheidungsvorlage - FB 61/0862/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Eginhardstraße - Erneuerung,Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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21.03.2018
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09.05.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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07.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2017_057_L1 und 2017_057_RQ1 und vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2019 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Eginhardstraße zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der Pläne 2017_057_L1 und 2017_057_RQ1 und vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2019 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Eginhardstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Eginhardstraße werden im Abschnitt zwischen Haus Nr. 12 und 42 Abwasserleitungen durch die STAWAG erneuert. Dabei werden große Teile der Verkehrsflächen tangiert. Eine eventuelle Erneuerung der Versorgungsleitungen wird noch geprüft. Die Bauarbeiten am Leitungsnetz werden 2018 durchgeführt.
Bei der anschließenden niveaugleichen Erneuerung der Verkehrsfläche können die funktionalen Mängel, wie z.B. die sehr schmalen Gehwege, beseitigt werden. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Straßenraum (Parken, Gehen, Erschließen) und die äußeren Rahmenbedingungen (enger Straßenraum) sind derzeit nicht verträglich miteinander zu kombinieren.
2. Heutige Situation
Die Eginhardstraße ist eine reine Wohnstraße. Sie schließt an die Passstraße, Normannenstraße und Alkuinstraße an. Die Straße ist im Trennprinzip (Fahrbahn und Gehweg) ausgebaut und Teil einer Tempo 30-Zone. Von der Passstraße in Richtung Normannenstraße ist sie als Einbahnstraße ausgewiesen. Lediglich der Straßenabschnitt zwischen Alkuinstraße und Eginhardstraße Haus Nr. 2 ist im Zweirichtungsverkehr befahrbar.
Der Fahrbahnquerschnitt liegt in der Regel zwischen 4,40 m und 5,00 m. Bei dieser Fahrbahnbreite ist ein Parken am Fahrbahnrand wegen der abschnittsweisen Unterschreitung der erforderlichen Restfahrbahn gemäß StVO nicht zulässig.
Die Gehwege entlang der Eginhardstraße sind sehr schmal, teilweise unter 1,00 m Breite, so dass ein Überholen, nebeneinander Gehen oder das Befahren mit Rollstühlen und Kinderwagen kaum oder gar nicht möglich ist.
Im Straßenraum der Eginhardstraße befinden sich 24 regelkonforme Parkplätze am Fahrbahnrand, dort wo neben einem parkenden Fahrzeug die Vorbeifahrt von Feuerwehr und Müllfahrzeugen möglich ist. Tatsächlich festgestellt wurden bei einer Begehung im September 2016 max. 36 Fahrzeuge.
3. Planung
Die Planung sieht einen niveaugleichen Ausbau der Eginhardstraße als verkehrsberuhigten Bereich vor. Die Fahrbahngasse ist 3,50 m breit, so dass die Erreichbarkeit durch Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge zukünftig gewährleistet ist.
Das Parken ist ausschließlich in den vorgegebenen Bereichen erlaubt. Durch die neue Straßenaufteilung ist das Parken auch im Abschnitt zwischen Passstraße und Eginhardstraße Haus Nr. 1 legal möglich. Es können 33 Parkplätze im öffentlichen Raum vorgehalten werden.
Die Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge wurden in Absprache mit der Feuerwehr an den notwendigen Stellen vorgesehen. Die Erschließung der nördlichen Eginhardstraße Haus Nr. 3 bis 27 bzw. 26 bis 42 durch die Feuerwehr erfolgt über die Alkuinstraße, da die erforderliche Fläche für die Kurvenfahrt der Feuerwehrfahrzeuge von der Passstraße kommend nicht ausreicht.
Am 17.05.2017 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte der Planungsbeschluss für die vorgestellte Variante 1 gefasst. Auf dieser Basis wurde die vorliegende Ausführungsplanung erstellt.
Eine Bürgerinformation findet am 07. März 2018 statt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Baumbilanz
Im Straßenraum werden an den Eingängen zum verkehrsberuhigten Bereich und im Bereich der T-Kreuzung insgesamt sechs Baumfelder mit niedrig wachsenden Bäumen angelegt, die sowohl auf die veränderte Verkehrssituation und -geschwindigkeit aufmerksam machen, als auch den Straßenraum gliedern und gestalten.
Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit ist neben dem niveaugleichen Ausbau durch Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte für Quer- und Längsneigungen gewährleistet. Außerdem können sich sehbehinderte Menschen zukünftig an einem taktilen Leitsystem orientieren.
Ausbauelemente
Der Ausbau der Fläche ist in einem einheitlichen Standard vorgesehen.
10 cmBetonsteinpflaster 20/10/10
4 cmBrechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm auf Geotextil
20 cmDränbetontragschicht 0/45 mm
31 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
65 cmGesamtaufbau
Entwässerung
Anstelle von den derzeit beidseitig im Dachprofil angeordneten Rinnen mit entsprechenden Abläufen erfolgt die Entwässerung nach dem niveaugleichen Ausbau über eine mittige Rinne in den vorhandenen Mischwasserkanal.
Straßenbeleuchtung
Die Straßenbeleuchtung der Eginhardstraße wurde bereits auf LED-Leuchten umgestellt. Im Zuge des Ausbaus werden von der STAWAG die alten Beleuchtungsmaste durch neue ersetzt.
4. Kosten und Finanzierung
Abweichend von der Vorlage zum Planungsbeschluss wurde bei der detaillierten Planung des Projektes festgestellt, dass der durch die Leitungsarbeiten verursachte Eingriff deutlich geringer als zunächst angenommen ausfällt. Da der bauliche und funktionale Zustand aber eine grundhafte Erneuerung erfordert, soll diese anschließend durchgeführt werden. Dabei ergeben sich Baukosten in Höhe von 600.000 €. Davon wird ein Anteil von 100.000 € der Erneuerung der Abwasserleitung zugeordnet. Der Ausbau der Straße ist für 2019 vorgesehen.
Die notwendigen Mittel werden mit der Haushaltsplanung 2019 haushaltsneutral in den Haushalt eingeplant.
Die Maßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG NRW dar, für die Ausbaubeiträge zu erheben sind.
5. Weiteres Vorgehen
Nach der Beschlussfassung wird der Bauauftrag für 2019 vorbereitet.
Die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen durch die STAWAG wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Ausbaupläne unabhängig vom Straßenbau bereits 2018 ausgeführt. Die Asphaltdecke wird durch die STAWAG im Anschluss daran bis zum geplanten Ausbau wieder provisorisch geschlossen.
Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes erfolgt der Straßenausbau im Haushaltsjahr 2019.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Die notwendigen Mittel werden mit der Haushaltsplanung 2019 haushaltsneutral in den Haushalt eingeplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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743,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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162,1 kB
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