Entscheidungsvorlage - FB 61/0947/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachenhier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- Dezernat V; FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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20.06.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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20.06.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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20.06.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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27.06.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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04.07.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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04.07.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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04.07.2018
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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11.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss
die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 14 (1) LNatSchG NRW in Verbindung mit §§ 7 (3) LNatSchG NRW und § 20 (1) LNatSchG NRW zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität die Neuaufstellung des Landschaftsplans.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Planungsanlass:
Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030 zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungsleitlinien in der Bauleitplanung beschlossen, aus dem sich auch die Neuaufstellung des Landschaftsplans ableitet. Veränderte Rahmenbedingungen, neue gesetzliche Grundlagen und Vorgaben sowie erhöhte Anforderungen an den Natur- und Klimaschutz machen eine Neuaufstellung erforderlich.
Der Landschaftsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Der Geltungsbereich erstreckt sich hierbei nach
§ 7 Abs. 1 Satz 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) auf den sogenannten Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.
Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden Im Landschaftsplan dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt. Der neue Landschaftsplan soll den derzeitigen Landschaftsplan aus dem Jahr 1988 ablösen.
Zum bisherigen Beratungs- und Informationsstand wird auf die Vorlagen FB 61/0995/WP16 und FB 61/0193/WP17 verwiesen.
Der rechtskräftige Landschaftsplan aus dem Jahr 1988 (Stand 2007) mit seinen zeichnerischen Festsetzungen kann als „digitale Nachbearbeitung“ im Geoinformationssystem der Stadt Aachen unter http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/planen_bauen/geoinformationen/gis/index.html eingesehen werden.
Die dazugehörigen Texte und weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der Stadt Aachen unter:
www.aachen.de/landschaftsplan.
Kosten und Finanzierung:
Im städtischen Haushalt wurden auf dem PSP-Element 4-090101-913-7 "Landschaftsplan" seit dem Jahr 2014 insgesamt 400.000 € für die Maßnahme bereitgestellt.
Das Projekt „Neuaufstellung Landschaftsplan“ erhält Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 80 % des Gesamtvolumens der Maßnahme. Dies entspricht einer Fördersumme in Höhe von 320.000,- €. Der Bewilligungszeitraum ist bis 2020 festgesetzt.
Beteiligungskonzept:
Der Prozess der Neuaufstellung des Landschaftsplans wurde unter einer umfangreichen Einbindung und Beteiligung lokaler Akteure, weiterer Interessenvertreter sowie der Öffentlichkeit im Rahmen von Arbeitskreisen und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dies soll in gleicher Art im weiteren Verfahren erfolgen.
Dem Aufstellungsbeschluss folgend, soll der erste formliche Beteiligungsschritt zeitnah folgen.
Hierzu ist der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit nach §§ 15 und 16 LNatSchG zu fassen. Die Beschlussvorlage hierzu befindet sich derzeit parallel in der entsprechenden Gremienfolge.
Beschlussempfehlung
Zur Sicherung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch zur Förderung der Biodiversität wird empfohlen die Neuaufstellung des Landschaftsplans einzuleiten.
Der Beschluss über die Aufstellung wird nach § 14 (1) LNatSchG ortsüblich bekannt gemacht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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