Kenntnisnahme - FB 61/0961/WP17

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Erneuerung der  Eginhardstraße zur inhaltlichen Beratung an den Mobilitätsausschuss.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und das Ergebnis des Bürgerforums zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei der Entscheidungsfindung zum Ausführungsbeschluss.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Zusammenhang mit der Vorlage für den Ausführungsbeschluss für die Sitzung der B0 am 09.05. 2018 und des Mobilitätsausschusses am 07.06.2018 ist es zu Irritationen gekommen, weil die aktuelle Vorlage von Aussagen zum  Planungsbeschluss abweicht und Zweifel an der notwendigen Erneuerung des Kanals geäußert wurden. Insbesondere geht es darum, dass das Bauvorhaben von der Verwaltung als beitragspflichtig eigeschätzt wird.

 

Vorbemerkung

Grundsätzlich beruht das das übliche zweistufige Verfahren aus Planungs- und Ausführungsbeschluss auf Unterlagen unterschiedlicher Tiefenschärfe hinsichtlich Planungsdetails und Kosten. In der ersten Stufe geht es vordringlich darum, ob überhaupt erneuert bzw. gebaut werden soll - und in welcher Form. Nach einer positiven Entscheidung werden in der weiteren Bearbeitung detailliertere Pläne erstellt und Kosten ermittelt. Dabei sind Abweichungen aufgrund konkreterer Erkenntnisse nicht auszuschließen.

In der öffentlichen Diskussion ist die Kostenbeteiligung der Anlieger verständlicherweise immer ein wichtiges Thema.

 

Kanalzustand

Der Kanal in der Eginhardstraße ist dringend erneuerungsbedürftig.

Das kann durch Fotos des Kanalzustands belegt werden. Dass dies im Zusammenhang mit der Maßnahme bisher nicht im Detail erläutert wurde, liegt daran, dass dies üblicherweise nicht Gegenstand einer politischen oder öffentlichen Diskussion ist, sondern Bestandteil des Kanalsanierungsprogramms, das im städtischen Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt wird und nach den Erfordernissen des Schadensbildes jährlich aktualisiert wird. Dazu hat die STAWAG folgendes mitgeteilt:

Im Zuge der routinemäßigen Kanal-TV-Untersuchungen (nach SüwVO Abw) wurde 2016 festgestellt, dass der Mischwasserkanal in der Eginhardstraße in einem stark erneuerungsbedürftigen Zustand ist. Das Schadensbild zeigt klaffende Fugen und an einigen Stellen eindringendes Erdreich. Es besteht die Gefahr, dass durch das Einspülen von Erdreich in den Kanal Hohlräume unter der öffentlichen Verkehrsfläche entstehen, die zu Absackungen führen können. Ebenso könnte Abwasser im Untergrund versickern und das Grundwasser belasten.

Wegen des Schadensbildes und des geringen Durchmessers (kleines Eiprofil 250/375 mm) scheidet eine unterirdische Sanierung mittels Inliner aus, da dieser bei kleinen Durchmessern zu Faltenwurf neigt, und Falten im Inliner zu Querschnittseinengungen und hydraulischen Problemen führen können bzw. Abflusshindernisse begünstigen. Die Kanalbaumaßnahme wurde von der Regionetz GmbH als Maßnahme mit hoher Priorität eingestuft und bei der jährlichen Fortschreibung des ABK (Abwasserbeseitigungskonzept nach § 47 LWG) der Bezirksregierung Köln mitgeteilt und ist damit verbindlich.

 

 

Hausanschlüsse

Die Hausanschlüsse in der Eginhardstraße sind gemäß Mitteilung der zuständigen Abteilung der STAWAG/Regionetz in einem relativ guten Zustand. Vorhandene Schäden können durch eine Renovierung in geschlossener Bauweise behoben werden. Keine einzige Grundstücksanschlussleitung muss zwingend in offener Bauweise erneuert werden. Die wenigen Eigentümer der Gebäude mit schadhaften Anschlüsse wurden über die Defekte informiert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Anlieger aus dem geringen Sanierungsbedarf der Hausanschlüsse fälschlicherweise zu der Einschätzung gekommen sind, dass der Hauptkanal nicht erneuerungsbedürftig ist.

 

Beteiligung der STAWAG an der Bürgerinformation

Die Bürgerinformation stand unter der Überschrift „Erneuerung der Straße“. Da die Maßnahmen zur Kanalsanierung in aller Regel nicht Gegenstand der öffentlichen Diskussion sind, sondern vielmehr über den  Ablauf der Bauarbeiten berichtet wird, haben Vertreter der STAWAG nicht an der Bürgerinformation teilgenommen. Über die Sanierungsnotwendigkeit des jeweiligen Hausanschlusses werden die betroffenen Anlieger immer direkt von der STAWAG schriftlich informiert.

 

Erneuerung der Oberfläche

Im Zuge der Infrastrukturabstimmung zwischen STAWAG und Verwaltung wird im Vorfeld diskutiert, ob die Oberflächen über den Leitungsgräben in alter Form wieder hergestellt werden oder eine Umprofilierung sinnvoll ist.

Bei Straßen, die die gewöhnliche Lebensdauer erreicht haben, und bei umfangreichen Leitungsarbeiten ist meistens eine grundhafte Erneuerung notwendig. In Anbetracht des funktionalen und bautechnischen Missstands der  Eginhardstraße kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass nach den Leitungsarbeiten eine neue Aufteilung der Verkehrsfläche sinnvoll ist. Dazu wurden der Bezirksvertretung  zur Sitzung am 17.05.2017 zwei Varianten zur Beratung vorgelegt

Die Gründe für eine Umgestaltung der Verkehrsfläche  sind in der Vorlage zum Planungsbeschluss dargelegt. Die Bezirksvertretung  ist den Argumenten mit ihrem Beschluss, die Eginhardstraße nach den Kanalerneuerungsarbeiten als Mischfläche auszubauen, gefolgt.

 

Baukosten und Finanzierung

Zu den Kosten wurde folgendes in der Vorlage zum 17.05.2017 ausgeführt:

„Da die STAWAG die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen muss, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht, können die Straßenbaukosten zu 100% als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung betrachtet werden.“

Diese Formulierung ist von den Mitgliedern der Bezirksvertretung  und in der Bürgerschaft wahrscheinlich dahingehend interpretiert worden, dass eine Beitragspflicht nicht gegeben ist. Konkrete Aussagen wurden von der Verwaltung dazu nicht gemacht.

 

Da der Kostenaspekt in der öffentlichen Diskussion und in der politischen Beratung eine große Rolle spielt, muss an dieser Stelle ausführlicher auf die Diskrepanz zwischen der Einschätzung aus dem Jahr 2017 und dem derzeitigen Kenntnisstand eingegangen werden.

Anfang 2017 wurde der Erneuerungsbedarf der Hausanschlüsse deutlich höher eingeschätzt als sich bei genauer Analyse herausstellte. Das hat für die Mehrheit der Anlieger einerseits zwar geringere Kosten (für die Hausanschlüsse) zur Folge. Andererseits bedeutet dies aber auch, dass eine kleinere Fläche durch die Leitungsarbeiten beeinträchtigt wird. Dies  wiederum hat dann zur Folge,  dass die Verwaltung keine Gesamtwiederherstellung im Zuge der Kanalsanierung zulasten des Entwässerungsetats verlangen kann. Auch sprengt das den Rahmen des Budgets, das für flankierende Maßnahmen nach Leitungsverlegung jährlich vorgesehen ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist in Anbetracht des aktuellen Zustands eine funktionale und bautechnische Erneuerung wie im Planungsbeschluss begründet sinnvoll, auch wenn diese nun  mit höheren Kosten verbunden ist.

 

Anfang 2017 wurden die Baukosten zunächst mit 150€/m² angesetzt. Aufgrund der Entwicklung im Bausektor und aktueller Submissionsergebnisse wurde in der weiteren Bearbeitung von 220€/m² Herstellungskosten auf der Basis einer niveaugleichen Pflasterbauweise ausgegangen.

Eine Überprüfung der Planung und der Bauweise hat inzwischen ergeben, dass in diesem speziellen Fall eine kostengünstigere Asphaltbauweise abweichend von der sonst übliche Bauform in Wohngebieten möglich ist, woraus sich Herstellungskosten von etwa 175€/m² führt. Eine genauere Berechnung wird derzeit durchgeführt.

 

Bei der damaligen Beschreibung der finanziellen Auswirkungen ist die Verwaltung nicht explizit auf die Unterscheidung zwischen haushaltsrechtlichen und beitragsrechtlichen Aspekten eingegangen. Die entsprechende Formulierung war insofern nicht eindeutig und hat zu einer Fehlinterpretation geführt, die keinesfalls beabsichtigt war und der Richtigstellung bedarf.

Haushaltsrechtlich ist die Wiederherstellung nach Kanalbauarbeiten für die Grabenflächen grundsätzlich aus dem Etat Abwasserbeseitigung vorgesehen. Das kann je nach der Situation vor Ort im Extremfall (enge Fahrbahn, tiefer Kanal, schmale Grundstücke, überwiegend schadhafte Hausanschlüsse, insgesamt schlechter Zustand) eine grundhafte Erneuerung zur Folge haben. Davon war die Verwaltung zunächst ausgegangen, sodass allenfalls in geringem Umfang Mittel aus dem Titel „Wiederherstellung nach Leitungsverlegung“ hätten bereitgestellt werden müssen.

Bei genauerer Betrachtung im Zuge der Ausführungsplanung musste diese Einschätzung aber revidiert werden, da, wie bereits oben erwähnt, durch die Kanalerneuerung eine kleinere Fläche beeinträchtigt wird, und die Kosten demzufolge weder vollständig dem Kanalbau anzulasten sind noch aus dem dafür im städtischen Haushalt vorgesehenen Etat ergänzt werden können. Aus diesem Grund muss diese  Finanzierung aus Straßenbaumitteln mit einem eigenen Haushaltsansatz erfolgen, der in die Haushaltsberatungen 2018 eingebracht wird.

Die höheren Kosten haben auch zur Folge hat, dass die Anlieger an den Kosten beteiligt werden müssen.

Aus beitragsrechtlicher Sicht ist es dabei unerheblich, ob die Kanalerneuerung Auslöser für den Straßenbau ist oder nicht. Die Eginhardstraße wurde bereits vor 1961 erstmalig endgültig hergestellt. Mit einem Alter von mehr als 50 Jahren ist die übliche Nutzungsdauer einer Anlage bei Weitem überschritten. Darüber hinaus ist sie auch tatsächlich verschlissen. Ein Neuausbau der Verkehrsfläche – unabhängig davon, ob diese im Separationsprinzip mit getrennten Teileinrichtungen oder als Mischfläche erfolgt – löst in jedem Fall eine Beitragspflicht der Anwohner nach § 8 KAG NW aus.

 

Eine Finanzierung aus Zuschussprogrammen ist bei dieser Maßnahme nicht möglich, da sie in keine der aktuellen Förderkulissen passt.

 

Zuständigkeit

Bei der Vorlage zum  Planungsbeschluss in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde davon ausgegangen, dass nur geringe städtische Mittel aus dem Straßenbau zur Finanzierung der Maßnahme erforderlich sind. Nun wird von Gesamtkosten in Höhe 470.000- 600.000€ je nach Bauweise ausgegangen. In Anbetracht der Summe liegt dann- auch bei bezirklichen Straßen - die Beschlusskompetenz beim Mobilitätsausschuss.

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung hält nach wie vor den Vorschlag, die Eginhardstraße als Mischfläche in der beschlossenen Form zu erneuern für richtig, auch wenn dies eine Beitragspflicht gem. §8 KAG auslöst.

Die Verwaltung bedauert die Irritation bezüglich der Beitragspflicht und wird zukünftig diese Thematik bereits in einem früheren Planungsstadium betrachten.

 

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Anlagen

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