Kenntnisnahme - E 18/0122/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines zusätzlichen Reinigungsteams sowie anlassbezogene Reinigungsdienste an Wochenenden in den Stadtbezirken für eine Erprobungszeit von zwei Jahren.

Alternativ können die Bezirksämter, möglichst unter Inanspruchnahme des Programms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, dem erhöhten bzw. anlassbezogenen Reinigungsbedarf unmittelbar begegnen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 06.12.2017 darüber beraten, ob der Aachener Stadtbetrieb die Reinigung von Plätzen sowie Grünanlagen im Bezirk Aachen-Brand an allen Wochentagen bedarfsgerecht, d.h. im Falle von starken Verunreinigungen sowie zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, durchführen kann.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat ferner dem Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfohlen, diesen Beschluss auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, um eine Gleichbehandlung aller sieben Stadtbezirke zu erreichen.

 

Ebenso hat der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 den Aachener Stadtbetrieb um Prüfung gebeten, wie durch stärkere anlassbezogene Einsatzplanung gemeinsam mit den Bezirken eine Verbesserung der Sauberkeit erreicht werden kann.

 

Aufgrund der vorstehenden Beschluss- und Auftragslagen hat der Aachener Stadtbetrieb eine Abfrage bei den einzelnen Stadtbezirken hinsichtlich des dortigen Reinigungsbedarfes an Wochenenden durchgeführt. Das Ergebnis dieser Abfrage kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

 

BA 1 (Brand): Reinigung samstags und sonntags voraussichtlich April bis Oktober bzw. während der wärmeren Jahreszeiten auf dem Brander Markt mit Eschenallee und angrenzendem Park, Spielhaus am Alten Bahnhof sowie Unterführung der Autobahnbrücke Herderstraße/Rombachstraße (hier sehr häufig Scherben)

BA 2 (Eilendorf): Kein regulärer Bedarf, nur bei Veranstaltungen am Wochenende

BA 3 (Haaren): Reinigung samstags und sonntags ganzjährig am Markt Haaren, an der Welschen Mühle, im Park Alter Friedhof und voraussichtlich auch in der Grünanlage Neuköllner Straße (dort evtl. nur in den Sommermonaten). Während der Sommermonate auch am Friedenskreuz in Haaren.

BA 4 (Kornelimünster / Walheim): In den warmen Monaten Reinigung samstags und sonntags im historischen Ortskern (Eiscafé, am Imbiss, Café Paris und am Bezirksamt)

BA 5 (Laurensberg): Reinigung samstags und sonntags in den warmen Monaten bei/nach schönem Wetter an dem Grillplatz Alter Bahndamm und auf der Grünfläche Reutershag.

Zusätzlich aus Sicht des Stadtbetriebes: Bushaltestellen Klinikum und Vaals Grenze

BA 6 (Richterich): Derzeit kein Bedarf

 

Die Reinigungsmaßnahmen umfassen im Wesentlichen die Papierkorbentleerung, die Beseitigung „wilder“ Müllstellen sowie grober Verunreinigungen und Verkehrsgefährdungen, z.B. durch Glasscherben.

 

Um den Anforderungen dieses zusätzlichen Reinigungsbedarfes in den Stadtbezirken gerecht zu werden und gleichfalls zur Verbesserung des gesamtstädtischen Erscheinungsbildes in puncto Sauberkeit beizutragen, sollte diese Aufgabe in den planmäßigen Dienst der Stadtreinigung und Stadtbildpflege integriert werden. Da die Stadtreinigung und Stadtbildpflege bereits reguläre Reinigungstouren an jedem Samstag und Sonntag im Jahr durchführt und mit der Reinigung der wichtigsten Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Grünanlagen und Grillplätzen im Bezirk Aachen-Mitte beauftragt ist, bietet es sich an, ebenso die Reinigungsmaßnahmen in den Bezirken durch diese operativen Einheiten durchführen zu lassen.

Da durch eine Vielzahl von Veranstaltungen, die insbesondere in den Sommermonaten zunehmende Nutzungsintensität  (nicht zuletzt an ausgewiesen Grillflächen) sowie die Übernahme von Reinigungs- bzw. Winterdienstleistungen für städtische Einrichtungen (bei gleichzeitigem Entfall der dortigen Fremdvergabe)  die Belastungskapazitäten der vorhandenen Einheiten mit den bisherigen Aufgaben spürbar überschritten sind, ist zur Beibehaltung des Status quo eine Ausweitung der vorhandenen Kapazitäten notwendig. Unter Berücksichtigung der zusätzlich gewünschten Verbesserung der Stadtsauberkeit in allen Stadtbezirken könnte durch die Einrichtung eines zusätzlichen Teams (4 Personen und ein Fahrzeug) den ganzjährigen Anforderungen begegnet werden. Da der überwiegende Teil der durchzuführenden Arbeiten Aufgaben der Abfallbeseitigung und Stadtreinigung betrifft, ist eine nahezu vollständige Deckung der Kosten über den Gebührenhaushalt möglich.

 

Alternative für die Durchführung einer bezirklichen Reinigung an Wochenenden

 

Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit – Förderrichtlinie ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

 

Zielsetzung:

Mit dem Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit gibt die Bundesregierung den Jobcentern eine weitere Möglichkeit an die Hand, um arbeitsmarkferne Langzeitarbeitslose ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern durch sog. Betriebsakquisiteure, Arbeitnehmercoaching nach Arbeitsaufnahme sowie der Ausgleich von Minderleistung durch degressive Lohnkostenzuschüsse.

 

Zielgruppe:

a)      Gefördert werden Personen, die

  • seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind,
  • mindestens 35 Jahre alt  sind,
  • über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen
  • und voraussichtlich nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

 

b)      Zur Zielgruppe der Intensivförderung zählen Personen,

  • die in letzten fünf Jahren arbeitslos waren und
  • mindestens ein weiteres in der Person liegendes Vermittlungshemmnis (z.B. gesundheitliche Einschränkung, keinen Schulabschluss, über 50 Jahre, mangelnde Deutschkenntnisse) aufweisen.

Förderung:

Die Teilnehmer werden mindestens sechs Monate lang gecoacht, um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren. Bei Bedarf kann das Coaching für weitere zwölf Monate, bei  Intensivförderfällen bis zu 36 Monate erbracht werden.

Es sind nur Förderungen von unbefristeten Arbeitsverträgen oder mindestens auf 24 Monate befristete Arbeitsverträge möglich. Die vereinbarte Arbeitszeit muss mindestens die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit betragen.

Bei Bedarf ist eine arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierung möglich oder eine Qualifizierung zur Verbesserung der Grundkompetenzen. Die Förderung einer Berufsausbildung ist im Rahmen des Programms nicht vorgesehen.

 

Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber:

Der Mindestlohn findet Anwendung und das Beschäftigungsverhältnis muss für die Dauer von mindestens 24 Monaten, Voll/Teilzeit, abgeschlossen werden:

Förderphase

Dauer

Förderfähige Maßnahme

Einstiegsphase

6 Monate

  • Coaching mit entsprechender Qualifikation – pädagogische Ausbildung und Erfahrung
  • Lohnkostenzuschuss 75 Prozent
  • Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
  • Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen (max. 2 Std./Woche)
     

Stabilisierungsphase

9 Monate

  • Coaching mit entsprechender Qualifikation – pädagogische Ausbildung und Erfahrung
  • Lohnkostenzuschuss 50 Prozent
  • Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
  • Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen (max. 2 Std./Woche)

 

Leistungsphase

3 Monate

  • Coaching mit entsprechender Qualifikation – pädagogische Ausbildung und Erfahrung
  • Lohnkostenzuschuss 25 Prozent
  • Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
  • Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen (max. 2 Std./Woche)
     

Nachbeschäftigungspflicht

6 Monate

  • Ohne Lohnkostenzuschuss
     

 

Lohnkostenzuschüsse  für Intensivförderung:

Förderphase

Dauer

Förderfähige Maßnahme

Einstiegsphase

12 Monate

  • Coaching fünf Stunden/Woche
  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent
  • Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
  • Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen (max. 2 Std./Woche)

Stabilisierungsphase

12 Monate

  • Coaching drei Stunden/Woche
  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von 65 Prozent
  • Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
  • Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen

Leistungsphase

12 Monate

  • Coaching eine Stunde pro Woche
  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent

 

Träger des Coachings:

Das Coaching kann durch Personal des Jobcenters oder durch Dritte erbracht werden, die im Wege des Vergabeverfahrens ermittelt werden.

Anforderungen an die Qualifikation

  • Mindestens ein Fachhochschul- oder Bachelorabschluss
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

 

Dieses Programm könnte den Bezirksämtern die Möglichkeit bieten, Arbeitskräfte für die beabsichtigten Wochenendreinigungen sowie zusätzlich im Bezirk anfallender individueller Anforderungen zu gewinnen und gleichfalls einen hohen Lohnkostenzuschuss aus dem Programm zu beziehen.

 

Gerade durch das intensive Coaching könnten die zusätzlichen Belastungen auf Führungsebene durch die Betreuung des Personals, welche in der Vergangenheit häufig ein Argument gegen derartige Initiativen darstellte, kompensiert werden. Zudem könnten sich mit Blick auf die Beschäftigtenfluktuation in den nächsten Jahren, unabhängig von der Fortführung des Programms und der hier in Rede stehenden Aufgabe, bei entsprechender Leistung gute Perspektiven für eine Anschlussbeschäftigung ergeben.

 

 


 

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