Entscheidungsvorlage - FB 52/0091/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, dass die Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Sportplatz Heider-Hof-Weg erneuert werden soll.

 

In Vertretung

 

 

(Schwier)

Beigeordnete

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Seit einigen Jahren wird in der Regel im Zusammenhang mit der Umwandlung eines Tennenspielfeldes in Kunstrasen auch gleichzeitig die Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert. Dies ist bei den ersten umgewandelten Sportplätzen, wozu auch der Kunstrasenplatz Heider-Hof-Weg gehört,  nicht immer erfolgt.

Derzeit steht dort noch die Trainingsbeleuchtungsanlage, die mit Erstellung des Sportplatzes 1971 errichtet wurde.

 

Durch das Gebäudemanagement wurden die auf den Sportplätzen vorhandenen Trainingsbeleuchtungsanlagen hinsichtlich ihres Zustandes, der notwendigen Ausleuchtung des Spielfeldes, des Alters usw. überprüft.

Danach ist die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz Heider-Hof-Weg als vorrangig anzusehen.

 

Die Trainingsbeleuchtungsanlage ist jetzt 47 Jahre alt.

Erfahrungsgemäß haben die Maste von Trainingsbeleuchtungsanlagen eine Haltbarkeit von ca. 40 bis 50 Jahren, so dass sie hier jetzt schon an der Grenze liegen.

Im Jahr 2006 wurde das damals vorhandene Tennenspielfeld im Rahmen der Umwandlung in Kunstrasen verkleinert, was dazu führte, dass der Abstand der Maste zum Spielfeldrand an einer Längsseite 12 m und an der anderen Längsseite 14 m beträgt. Um dies zu kompensieren wurden zusätzliche Scheinwerfer angebracht, so dass die elektrische Leistung derzeit insg. 30,5 kW beträgt.

Beleuchtungsmessungen ergaben, dass trotzdem die normgerechte Beleuchtungsstärke für eine Trainingsbeleuchtungsanlage von 80 lux nicht mehr erreicht wird.

 

Daher ist vorgesehen eine neue, dem heutigen Standard entsprechende 6-Mast-Trainingsbleuchtungsanlage mit insgesamt 8 Strahlern zu errichten, wodurch eine gleichmäßige Ausleuchtung der Spielfläche erreicht wird. Die elektrische Leistung würde sich auf ca. 20 kW verringern.  Die Maste einer neuen Trainingsbeleuchtungsanlage würden im regulären Abstand zum Spielfeldrand aufgestellt.

Hinzu kommt, dass im Rahmen dieser Maßnahme nicht nur der Potentialausgleich für die Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert, sondern auch der inzwischen vorgeschriebene Potentialausgleich an den vorhandenen Barrieren und Ballfangzäunen erstellt wird.

 

Durch das Gebäudemanagement wurden die Kosten für die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage insgesamt auf rd. 109.000 € geschätzt. Darin ist eine vorsorgliche Preissteigerungsrate von 5 % einkalkuliert.

 

Im Haushaltsplan 2018 sind  für die Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen auf Sportplätzen  (PSP 5-080102-900-00200-900-2/ Sachkonto 78310000) Haushaltsmittel in Höhe von 87.000 € sowie im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung 180.000 €) veranschlagt. Da es sich bei der Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen um eine sog. Fortführungsmaßnahme handelt, ist die Finanzierung über den Haushaltsansatz in Verbindung mit einem Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigung gegeben.

 

Es ist vorgesehen in diesem Jahr die Maßnahme soweit vorzubereiten (Ausschreibung usw. bis möglichst zur Auftragserteilung), so dass sie  im nächsten Jahr in der spielfreien Zeit durchgeführt werden kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 „Trainingsbel.-Anlagen auf Sportplätzen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

225.573,85

225.573,85

450.000,00

450.000,00

675.573,85

675.573,85

Ergebnis

225.573,85

225.573,85

450.000,00

450.000,00

675.573,85

675.573,85

 

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

 

0

 

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

Im Haushaltsplan 2018 ist eine Verpflichtungsermächtigung 2018 mit Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 180.000,00 € eingeplant.

 

* enthält eine Auszahlungsermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 138.573,85 €

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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