Entscheidungsvorlage - FB 61/0967/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 476 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Roermonder Straße und Rütscher Straßehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 476 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Roermonder Straße und Rütscher Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte in seiner Sitzung am 02.09.2010 beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 476 einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieses Planes.
Die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 476 fand vom 19.02.2018 bis einschließlich 23.03.2018 statt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während dieser Zeit nicht eingegangen.
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die Aufhebung nicht berührt, so dass auf eine Beteiligung verzichtet werden konnte.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 476 als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,6 kB
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