Entscheidungsvorlage - BA 3/0132/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe bezirklicher Mittel 2018PSP Element 1-011903-300-8 , Kostenart 53180000 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Verfasst von:
- BA 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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20.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt (vorbehaltlich der Zustimmung der Kämmerin) eine
Teilverwendung der Mittel 2018
„Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ (PSP Element 1-011903-300-8, Kostenart
53180000) wie folgt:
Grundzuschuss an die im Stadtbezirk gelegenen Grundschulen und Kindertagesstätten
in Höhe von jeweils 500,00 EUR, gesamt 3.500,00 EUR
Grundschulen: GGS Am Haarbach, KGS Verlautenheide
städt. Kitas: Auf Überhaaren, Eibenweg, Gut-Knapp-Straße
Kitas freier Träger: Sankt Germanus, AWO-Kita Sternschnuppe
Grundzuschuss an die im Stadtbezirk gelegenen Jugendeinrichtungen
KOT Regenbogen 900,00 EUR
KOT Arche 700,00 EUR
Zuschuss SV Eintracht Verlautenheide zum Kunstrasenplatz 7.500,00 EUR
Über eine weitere Verwendung der Restmittel in Höhe von 17.400,00 EUR wird in einer
späteren Sitzung beraten und beschlossen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für das Jahr 2018 stehen bei PSP Element 1-011903-300-8, Kostenart 53180000
„Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ Mittel in Höhe von 30.000,00 EUR zur
Verfügung.
1. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 06.10.2010 wurde angeregt, den im
Stadtbezirk gelegenen Schulen und Kindertagesstätten aus diesen Mitteln jährlich einen
Grundbetrag in Höhe von 500,00 EUR zukommen zu lassen.
Für das Jahr 2018 könnten somit als Grundzuschuss 3.500,00 EUR gewährt werden:
Grundschulen: GGS Am Haarbach, KGS Verlautenheide
städt. Kitas: Auf Überhaaren, Eibenweg, Gut-Knapp-Straße
Kitas freier Träger: Pro Futura Kindergarten Sankt Germanus, AWO-Kita Sternschnuppe
2. Seitens der CDU Bezirksvertretungsfraktion wurde beantragt, auch die beiden Jugend-
einrichtungen (KOT Regenbogen (Haaren) und Arche (Verlautenheide) mit einem Grundbetrag
auszustatten. Hier wurde mit Antrag zur Tagesordnung der CDU Bezirksvertretungsfraktion vom
02.04.2016 angeregt, die KOT Regenbogen mit einem Grundbetrag in Höhe von 900,00 EUR und die
KOT Arche mit einem Grundbetrag in Höhe von 700,00 EUR aus den bezirklichen Mitteln zu
unterstützen.
3. Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 10.05.2017 soll der SV Eintracht
Verlautenheide als Zuschuss zum Kunstrasenplatz in den Jahren 2018 und 2019 jeweils
7.500,00 EUR erhalten.
Es erfolgt somit aus dem PSP Element „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
(PSP Element 1-011903-300-8, Kostenart 53180000)“ eine Teilverwendung der Mittel
in Höhe von 12.600,00 EUR.
Über eine weitere Verwendung der Restmittel in Höhe von 17.400,00 EUR wird in einer späteren
Sitzung beraten und beschlossen.
(Philipp)
Oberbürgermeister
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP Element 1-011903-300-8, Kostenart 53180000 | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2019 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 30.000,00 | 17.400,00 | 180.000,00 | 180.000,00 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0,00 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |