Kenntnisnahme - FB 36/0273/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bergbauliche Zink- und Bleigewinnung in und um Plombières (Belgien)- Sachstandsbericht- Ratsantrag der AfD Nr. 327/17
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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03.07.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Wie der lokalen Presse in den vergangenen Monaten zu entnehmen war, gibt es ein belgisches Bergbau-unternehmen (Fa. WalZinc), das sich grundsätzlich für die Gewinnung von Zink und Blei im Bereich von Plombières interessiert und in 2017 mit den Vorbereitungen eines formellen Verfahrens begonnen hat, mit dem Ziel, eine Explorationsgenehmigung für ein Gebiet von ca. 146 km² zu erlangen. Zink und Blei sind weltweit gefragte Rohstoffe, die für unterschiedliche industrielle Fertigungsprozesse von Bedeutung sind (Zink u.a. für Korrosionsschutz und Batterien; Blei u.a. in der Elektrotechnik und im Apparatebau). Zu den wichtigsten Fördernationen gehören insbes. China, Australien und die USA.
Avisiertes Explorationsgebiet um Plombières
Zum bisherigen Verlauf:
Am 4. Okt. 2017 fand in Plombières eine Bürgerversammlung statt, in der die Firma WalZinc ihr Vorhaben vorgestellt hat; eine solche Veranstaltung ist - vorgeschrieben durch die Wallonische Provinz- vor jeglicher Genehmigung durchzuführen, (Präsentation der Veranstaltung siehe Anlage).
Diese Veranstaltung war –nach hier vorliegenden Informationen, in ihren Angaben sehr allgemein gehalten und in der Versammlung hat sich viel Unmut und Widerstand der Bevölkerung gezeigt.
Die Versammlung wurde inzwischen wg. Formfehlern von der Wallonischen Regierung für ungültig -im Sinne einer Verfahrensvoraussetzung- erklärt.
Es gibt darüber hinaus eine Unterschriftenliste mit über 2.500 Unterschriften (bei 10.000 Einwohnern) gegen die Genehmigung einer Exploration oder Gewinnung von Blei und Zink. Auch der Gemeinderat von Plombières hat eine negative Stellungnahme verfasst. (siehe Anlage)
Auf Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln Ende März 2018 der Stadt Aachen mit, dass nach mündlicher Auskunft der Wallonischen Regierung, für den Verlauf dieser Legislaturperiode das Verfahren eingestellt worden sei. Diese umfasst den Zeitraum bis einschliesslich April 2019.
Neueste Informationen aus der Gemeinde Kelmis (April 2018) bestätigen den Stillstand des Verfahrens aufgrund von Formfehlern.
Darüber hinaus ist eine Erneuerung des regionalen Bergbaudekrets für die Wallonie (gesetzliche Grundlage für die zur Rede stehenden Genehmigungsverfahren) in 2019 geplant, nach dessen Inkrafttreten Anträge wie die bisher geplanten aller Voraussicht nach mit deutlich erhöhtem Aufwand an Gutachten verbunden sein werden und nicht, wie noch nach derzeitigem Recht, formal eher einfache Anfragen nach einer Bohrgenehmigung sind (ohne Beteiligung der Kommunen, mit nur einer einfachen Umwelterklärung). Der verantwortliche Minister di Angelo (Umweltministerium der Wallonie) hat dies öffentlich verkündet.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Kelmis eine fraktionsübergreifende Sonderkommission gebildet, die, unterstützt durch einen beratenden Geologen, eine pro-aktive Kampagne plant, mit dem Ziel, zusammen mit den anderen betroffenen Kommunen Veranstaltungen zu organisieren und eine Resolution zu verfassen, die an die Wallonische Regierung gesendet werden soll. Außerdem wurde eigens zu diesem Thema eine eigene Webseite seitens der Gemeinde eingerichtet (https://bergbauinkelmis.wordpress.com)
Die Stadt Aachen hat die Kommune Kelmis gebeten, über Neuerungen im Verfahren informiert zu werden, da es bisher keine offizielle Beteiligung seitens der Wallonischen Regionalverwaltung gibt. Dies wurde bereitwillig zugesagt.
Fazit:
1.Es gibt derzeit kein offizielles Antrags-/oder Genehmigungsverfahren, weder für die Exploration noch für die Gewinnung von Erzen im Bereich Plombières.
2. Die Regierung der Wallonischen Provinz hat für die laufende Legislaturperiode jegliches Verfahren mit o.g. Absichten bis April 2019 ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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4,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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