Kenntnisnahme - FB 20/0153/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Übersicht der Zweckverbände und weiterer Zusammenschlüsse mit Beteiligung der Stadt Aachen hier: Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 02.05.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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06.06.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorbemerkung
Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 02.05.2018 bezieht sich namentlich auf Zweckverbände und andere Zusammenschlüsse.
Abgrenzung
Zusammenschlüsse auf Landes- und Bundesebene ohne spezifischen regionalen Bezug zu Aachen (z.B. Deutscher Städtetag, Kommunaler Arbeitgeberverband, KGSt) werden hier nicht aufgeführt. Auch personenbezogene Mitgliedschaften z.B. von Beigeordneten (z.B. Verband kommunaler Wahlbeamter) werden nicht berücksichtigt.
Verbundene Unternehmen und Beteiligungen
Mittelbare und unmittelbare Beteiligungen der Stadt Aachen an Kapital- und Personengesellschaften dienen in vielen Fällen wie Zweckverbände der Verwirklichung eines gemeinschaftlichen Kooperationszwecks. Beispielhaft ist hier die Zusammenarbeit der Stadt Aachen mit der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft zu nennen. So wird die Mehrheit der Anteile an der AWA Entsorgung GmbH vom Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) gehalten, in dem die oben genannten Gebietskörperschaften kooperieren. Eine vergleichbare Situation findet sich beim Aachener Verkehrsverbund.
Hinsichtlich der Gesellschaften mit beschränkter Haftung und der Aktiengesellschaften, an denen die Stadt Aachen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, sei auf die Gesamtabschlüsse und die Beteiligungsberichte der Stadt Aachen verwiesen. Der Vollständigkeit halber sind dieser Vorlage als Anlage die Übersichten über die städtischen Beteiligungsunternehmen aus dem Beteiligungsbericht beigefügt.
Zweckverbände und andere Zusammenschlüsse
Mittelbare und unmittelbare Zusammenschlüsse im Sinne des Antrags, die nicht als Kapitalgesellschaften organisiert sind, sind insbesondere die folgenden (Zweck-)verbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine und Arbeitsgemeinschaften:
(Zweck-)verbände:
-Aachener Verkehrsverbund (AVV)
-Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR)
-Region Aachen - Zweckverband
-Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
-Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen
-Sparkasse Aachen
-Wasserverband Eifel-Rur
Anstalten des öffentlichen Rechts:
-Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Rheinland
-Sparkasse Aachen
-d-NRW AöR
Vereine:
-Metropolregion Rheinland e.V.
-digitalHUB Aachen e.V.
-Naturpark Nordeifel e.V.
-Alt-BAU plus e.V.
-aachen tourist service e.v.
-Trägerverein Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung Aachen e.V. der Handwerkskammer Aachen
Sonstige (z.B. Arbeitsgemeinschaften):
-Trinationale Arbeitsgemeinschaft Charlemagne
-Grenzinfopunkt (als Abteilung im Zweckverband Region Aachen organisiert)
-Stichting Euregio Maas-Rhein (über Region Aachen - Zweckverband)
-Arbeitsgruppe MAHHL-Städte im Rahmen der Euregio Maas-Rhein
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,5 kB
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(wie Dokument)
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406,7 kB
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