Anhörung - FB 61/0951/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebau­ungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden.

 

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der (erneuten) öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebau­ungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden.

 

Außerdem empfiehlt er dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Die Uniklinik Aachen beabsichtigt die Errichtung eines Parkhauses im Bereich Kullenhofstraße / Pariser Ring. Das Parkhaus soll der Unterbringung der Stellplätze sowohl für die Beschäftigten und Studenten, als auch für die Patienten der Uniklinik dienen. Standort ist der derzeitige Parkplatz des Studierendenwerkes am Pariser Ring. Es ist ein 2-schiffiges Parkhaus mit 1350 Stellplätzen auf 9 Parkebenen geplant mit einer Grundfläche von ca. 145 x 34 m und einer Höhe von ca. 21,0 bis 25,0 m.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, da die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 592, VIII. Änderung der Planung entgegenstehen.

Im Rahmen der Programmberatung war dem Planungsausschuss am 21.04.2016, dem Mobilitätsausschuss am 14.04.2016 sowie der Bezirksvertretung Aachen Laurensberg am 15.06.2016 die Planung vorgestellt worden (s. Vorlage Nr. FB 61/0402/WP17).

Das Bebauungsplanverfahren erfolgte auf Grundlage des § 2 BauGB mit Umweltprüfung bzw. Umweltbericht.

Die über den Bebauungsplan hinausgehenden Anforderungen an die Planung werden über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB sowie durch eine Gestaltungssatzung gesichert.

Um das Einfügen dieses erheblichen Bauvolumens in die Umgebung zu gewährleisten, wurde ein Qualitätssicherungsverfahren für die Fassadengestaltung durchgeführt. Die Ergebnisse waren dem Planungsausschuss am 18.05.2017 vorgestellt worden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden erfolgte vom 27.06. bis 08.07.2016 bzw. bis 29.07.2016.

 

Der Beschluss des Umweltberichtes erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 14.11.2017 (s. Vorlage Nr. FB 36/0209/WP17).

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgte im Planungsausschuss am 07.12.2017 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Laurensberg am 29.11.2011 (s. Vorlage Nr. FB 61/0808/WP17).

Der Planungsausschuss sowie die Bezirksvertretung hatten außerdem gefordert, dass die Ersatz-Baumpflanzungen wie auch die Ausgleichsmaßnahmen im direkten Umfeld des Klinikums im Bereich Kullen umzusetzen sind.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 11.12.2017 bis 19.01.2018.

 

Anschließend erfolgte der Beschluss des Gesamtverkehrskonzeptes für die verkehrlichen Maßnahmen im Bereich der Uniklinik (s. Vorlage Nr. FB 61/0841/WP17). Der Beschluss erfolgte im Mobilitätsausschuss am 01.03.2018 nach vorheriger Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Laurensberg am 31.01.2018.

 

 

  1.         Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 971 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lagen ab 15.01.2018 bis einschließlich 16.02.2018 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes wurde 3 Eingaben eingereicht.

2 Eingaben betreffen insbesondere die Auswirkungen auf die Umwelt und den Verkehr. Eine dritte Eingabe erfolgte von Seiten des Klimagutachters, der darauf hinwies, dass sich bestimmte Parameter bei Durchführung der Modellierungen des Kaltluftabflussmodels geändert haben. Dies erforderte eine Aktualisierung des Klimagutachtens, die jedoch nicht zu veränderten Aussagen in Bezug auf die Verträglichkeit des Vorhabens führte.

Die Eingaben und die Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit)  beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.

 

 

  1.         Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 2 davon haben eine Anregung bzw. Bedenken zur Planung abgegeben.

Die Bedenken bezogen auf eine mögliche Beeinträchtigung der Blickachsen zum denkmalgeschützten Klinikgebäude. Sowohl dem Landschaftsverband Rheinland, als auch der Bezirksregierung war im Rahmen der Beteiligung eine Untersuchung der Sichtachsen zugeschickt worden, die den Nachweis erbrachte, dass Sichtachsen nicht beeinträchtig werden. Inzwischen hat die Bezirksregierung die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt.

 

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung. Es wurde lediglich ein Hinweis zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Hubschrauberlandeplatzes in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen.

 

 

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - wird Planungsrecht für die Errichtung eines Parkhauses  mit 1350 Stellplätzen geschaffen. Dies erfolgt insbesondere über die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Parkhaus Uniklinik“ sowie über Festsetzung eines entsprechenden Baufensters und Höhenfestlegungen. Hierdurch wird das Ziel erreicht, einen Teil der derzeit vor der Uniklinik gelegen Parkplätze zu verlagern und so die Erweiterung der Klinik zu ermöglichen.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Auswirkungen wurden gutachterlich untersucht. Neben dem Verkehrsgutachten wurden ein Lärmgutachten, ein Klimagutachten, eine Artenschutzprüfung, ein Bodengutachten sowie ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Das Klimagutachten wurde nach der Offenlage aufgrund neuer Datengrundlagen nochmals aktualisiert.

 

Ergebnis ist, dass die Verträglichkeit der Planung über die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie über Maßnahmen, die im städtebaulichen Vertrag geregelt werden, gewährleistet werden kann.

Über die Festsetzungen zur Ausbildung der Fassade wird der Immissionsschutz gewährleistet. Über die Festlegung der Lage des Baukörpers und der maximalen Höhe werden die klimatischen Auswirkungen begrenzt.

 

Darüber hinaus sichert der städtebauliche Vertrag folgende Maßnahmen:

  • Für den Biotopverlust von 2.346 Wertpunkten kann im Bebauungsplangebiet kein Ersatz geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Diese werden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert. Hierzu schließt die Uniklinik einen Vertrag mit der Stiftung Rheinisches Kulturland. Die Kompensation erfolgt im Bereich des Ökokontos „Eupener Straße“.
  • Zur Sicherung des Hochwasserschutzes bzw. der Einleitung des Niederschlagwassers in den Dorbach, wird vertraglich gesichert, dass der Umbau des vorhandenen Lamellenklärers entsprechend der Entwässerungsplanung erfolgt. Darüber hinaus wird die die Regionetz GmbH (Stawag) bis Ende 2018 das Hochwasserrückhaltebecken „Klinikum“ ertüchtigen. Falls dies nicht rechtzeitig erfolgt, ist auf Kosten des Vorhabenträgers eine Rückhaltung vorzusehen.
  • Aus dem Verkehrsgutachten erfolgt die Empfehlung, durch verkehrslenkende Maßnahmen die Auslastung des Parkhauses sicherzustellen. Der Gutachter erstellt hierzu als Anlage zum städtebaulichen Vertrag ein Konzept, das in Abstimmung mit der APAG entsprechende Maßnahmen sowie ein Monitoring festlegt.
  • Insgesamt können 60 Bäume innerhalb des Plangebietes nicht erhalten bleiben. Insgesamt sind gemäß Baumschutzsatzung als Ersatz 68 Bäume zu pflanzen. Innerhalb des Plangebietes können gemäß Freiflächenplan 21 Ersatzbäume gepflanzt werden, außerhalb zusätzlich 18 Bäume. Darüber hinaus sind weitere 29 Ersatzbäume zu pflanzen. Diese Ersatzpflanzungen sollen im Bereich des Vorplatzes der Uniklinik erfolgen.

Die Auflagen aus der Baumschutzsatzung werden nicht über den städtebaulichen Vertrag               gesichert, sondern erfolgen im Rahmen der Fällgenehmigungen. Nur der ökologische               Ausgleich sowie die Sicherung der Freiflächenplanung einschließlich der Auflagen zu den               Pflanzmaßnahmen werden vertraglich gesichert.

  • Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch die Beleuchtung werden entsprechende Auflagen im Vertrag gesichert.
  • Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind über Grunddienstbarkeiten zu sichern.
  • In den Vertrag wurden Hinweise zur Bodendenkmalpflege, zur Kriminalprävention sowie zum Hubschrauberlandeplatz aufgenommen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Abwicklung des Ausgleichs und damit auch ein Abschluss des Vertrages zum geplanten Ratsbeschluss am 11. Juli erst ab offizieller Zulassung bzw. Anerkennung des Ökokontos durch die hierfür zuständige Behörde und Bestellung der erforderlichen Dienstbarkeit möglich ist. Darüber hinaus steht noch eine Überprüfung der Ausgleichsregelung durch den Fachbereich Recht aus.

Ebenfalls bis zum Ratsbeschluss ist nachzuweisen, dass die Eigentümer ihr Einverständnis zur Umsetzung der Maßnahmen im Plangebiet geben. Im städtebaulichen Vertrag sind diejenigen Textstellen markiert, bei denen bis zum Satzungsbeschluss im Rat noch besonderer Klärungsbedarf besteht.

Der Vertragsentwurf wird den Fraktionen gesondert zugesandt. 

 

Darüber hinaus wird die Qualität der Fassadengestaltung über eine Gestaltungsatzung gewährleistet, die parallel zum Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplanes beschlossen werden soll.

 

Bezirk und Planungsausschuss hatten im Rahmen des Offenlagebeschlusses gefordert, dass die Ausgleichsmaßnahmen im direkten Umfeld des Klinikums im Bereich Kullen umzusetzen sind. Soweit dies die gemäß Baumschutzsatzung erforderlichen Ersatzpflanzungen betreffen, können die 29 Ersatzbäume im Bereich des Vorplatzes gepflanzt werden (s. Anlage 11).

Derzeit liegt jedoch noch keine Lösung vor, wie diese Forderung für die Gesamtmaßnahme bzw. für alle Bebauungspläne  im Bereich der Uniklinik umgesetzt werden kann. Als Ausgleichsflächen für den Biotopverlust (Wertepunkte) müssen geeignete Grundstücke gesichert werden. Dies kann nicht kurzfristig umgesetzt werden. Deshalb wurde hier die Lösung über die Stiftung Rheinisches Kulturland gewählt, die eine Fläche im Bereich der Eupener Straße aufwerten wird.

Die Ersatzpflanzungen müssen gemäß Baumschutzsatzung im Innenbereich der Stadt Aachen erfolgen. Auch hier stehen derzeit keine ausreichenden Standorte für Neupflanzungen zur Verfügung.

Um die für die Gesamtentwicklung dringend erforderlichen ersten Schritte – der Umbau der Kullenhofstraße sowie die Errichtung des Parkhauses – in die Wege leiten zu können, wird seitens der Verwaltung befürwortet, die oben beschriebene Vorgehensweise in Bezug auf den Ausgleich und die Ersatzpflanzungen zu verfolgen.

Im Zuge der weiteren Verfahren für die Bebauungspläne Nr. 977 – Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg – und 1000 N - Erweiterung Uniklinik – wird ein Konzept erarbeitet, wie Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen im direkten Umfeld umgesetzt werden können.

 

Weiterhin erfolgte nach der Offenlage noch ein Änderungswunsch von Seiten des Studierendenwerkes im Bereich der seitlich gelegenen Stellplätze. Der festgesetzte Bereich für überdachte Stellplätze soll um 45 m nach Süden verschoben werden. Da hierdurch keine Auswirkungen entstehen und die Änderung im Einverständnis mit dem Eigentümer bzw. mit den Nutzern erfolgt, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.

Der Freiflächenplan und das städtebauliche Konzept (s. Anlage 8 und 10) wurden entsprechend angepasst.

Darüber hinaus erfolgten in der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen, insbesondere zur Konkretisierung der vertraglichen Maßnahmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den so geänderten Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - den Satzungsbeschluss zu fassen.

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Anlagen

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