Entscheidungsvorlage - FB 61/0971/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Stellungnahme der Stadt Aachen zur Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen und beauftragt die Verwaltung, diese bei der Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

hier: Stellungnahme der Stadt Aachen zum Entwurf Stand 17.04.2018

 

 

Anlass:

Bereits 2015 wurde die Stadt Aachen am Entwurf des neuen LEP NRW beteiligt. Der Planungsausschuss hatte die Stellungnahme der Stadt Aachen zur Neuaufstellung des LEP NRW beraten und die Verwaltung beauftragt, diese bei der Landesplanungsbehörde einzureichen.

 

Zwischenzeitlich wurde das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der LEP NRW mit Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt am 25.01.2017 rechtskräftig.

 

Die nun vorgesehene Änderung des Landesentwicklungsplanes steht im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen der Landesregierung zum Bürokratieabbau und zur Belebung der Wirtschaft.

 

Mit Schreiben vom 26.04.2018 wurde der Stadt Aachen die Möglichkeit eingeräumt, sich am Änderungsverfahren zum LEP NRW zu beteiligen. Die Beteiligungsfrist hat die Landesplanungsbehörde auf den 15.07.2018 festgelegt.

 

Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist der von der Landesregierung beschlossene Entwurf Stand 17.04.2018. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen sind diese dem bestehenden LEP NRW in einem synoptischen Text gegenübergestellt. Die jeweils geänderten Passagen sind hierbei mittels Unterstreichung oder Durchstreichung eindeutig kenntlich gemacht. Die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme bezieht sich auf diese Änderungen.

 

Die Verfahrensunterlagen können auf der Internetseite des Landes eingesehen werden und stehen zum Herunterladen zur Verfügung (https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung).

 

Erläuterungen:

Um die Änderungen des LEP NRW besser einordnen zu können, werden im Folgenden einige kurze Erläuterungen gegeben.

 

Die im LEP NRW aufgeführten textlichen Festlegungen sind in Ziele der Raumordnung („zu beachten“) und Grundsätze der Raumordnung („zu berücksichtigen“) gegliedert und jeweils erläutert.

 

Für die Stadt Aachen als nachgelagerte konkretisierende Planungsebene bedeutet dies, dass die beschriebenen „Ziele“ zu beachten sind. Sie lösen eine strikte Bindung aus, die nicht durch Abwägung überwindbar ist. Die Bauleitpläne sind an die neuen Ziele der Raumordnung anzupassen. Es besteht Handlungspflicht zur Umsetzung der Ziele. Das heißt, bereits mit Rechtswirkung des LEP, spätestens mit Anpassung der Regionalplanung an die Ziele des neuen LEP NRW sind die Kommunen gehalten, die daraus resultierenden Änderungen in ihren Planungen umzusetzen.

 

Für die Abwägungs- und Ermessensentscheidung von Planungen und Vorhaben sind die „Grundsätze der Raumordnung“ zu berücksichtigen. Sie sind, entsprechend ihrem Gewicht, in die Abwägung einzustellen, können jedoch beim Abwägungsprozess mit anderen relevanten Belangen überwunden werden.

 

Stellungnahme der Stadt Aachen:

Die Stellungnahme der Stadt Aachen erfolgt zu dem von der Landesregierung beschlossenen Entwurf Stand 17.04.2018, und den darin enthaltenen neuen Zielsetzungen. Die Gliederung orientiert sich an der Struktur des Landesentwicklungsplanes und ist nach Zielen und Grundsätzen mit jeweiligen Erläuterungen geordnet.

 

Die angestrebten Änderungen des Landesentwicklungsplanes werden grundsätzlich begrüßt, da sie tendenziell zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und einer Erweiterung der lokalen Entwicklungsspielräume führen. Zu einzelnen Änderungen ergeben sich abweichende fachliche Positionen.

 

In der Stellungnahme der Stadt Aachen werden die für Aachen besonders relevanten Änderungen des LEP NRW herausgefiltert und mit Anmerkungen bzw. konkreten Änderungshinweisen versehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die in Anlage 1 beigefügte Stellungnahme als Eingabe der Stadt Aachen bei der Staatskanzlei einzureichen.

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Anlagen

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