Entscheidungsvorlage - FB 68/0132/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem  Verkehrsausschuss, die Aufhebung der Einbahnregelung zugunsten einer „unechten Einbahnregelung“ mit Freigabe für den Taxiverkehr in der Fußgängerzone Makt/ Jakobstraße in Richtung Judengasse zu beschließen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Aufhebung der Einbahnregelung zugunsten einer „unechten Einbahnregelung“ mit Freigabe für den Taxiverkehr in der Fußgängerzone Makt/ Jakobstraße in Richtung Judengasse.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Zusammenhang mit den Überlegungen, den Durchgangsverkehr in der Fußgängerzone Augustinerbach zu reduzieren, wurde die Aachener Autodroschkenvereinigung angehört. Dabei wurde von ihr vorgeschlagen, Taxen das Wenden im Bereich der Fußgängerzone und das Fahren vom Markt über die Jakobstraße bis zur Judengasse zu erlauben, um den Taxen den Umweg über Mostardstraße, Neupforte, Augustinerbach und Judengasse zu ersparen.

 

Der Markt wurde bereits nach der Umgestaltung 1990 für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt. Ende 1991 erfolgte dann die Beschilderung als Fußgängerzone. Radfahrer, Lieferverkehr, Linienverkehr und Taxen wurden von der Zufahrtsbeschränkung ausgenommen. Gleichzeitig erfolgte die Beschilderung als Einbahnstraße im Abschnitt zwischen Judengasse und Mostardstraße.

 

Schon vor Jahren wurde der Radverkehr gegen die bestehende Einbahnführung freigegeben. Auf dem Markt befindet sich ein Taxistand, von dem aus nach der heutigen Regelung nur in Richtung Mostardstraße gefahren werden darf.

 

Die Aufhebung der Einbahnregelung mit einer Freigabe des Taxiverkehrs in der Jakobstraße in Richtung Judengasse ist in Anbetracht des Umstandes vertretbar, dass der Linienverkehr seit der Umstellung von Midibussen auf normale Busse nicht mehr die Fußgängerzone befährt. Außerdem ist im Bereich des Platzes die Einbahnregelung nicht erforderlich, zumal Fahrzeuge in der Praxis dort zum Rangieren sowieso in alle Richtungen fahren.

 

Dem Vorschlag der Autodroschkenvereinigung folgend sollte daher die Einbahnregelung in der Fußgängerzone Markt/ Jakobstraße aufgehoben werden. Die vorhandenen Einfahrtverbote in der Mostardstraße, Großkölnstraße und Jakobstraße (Höhe Haus 36 – Lambertz) sollen beibehalten werden (unechte Einbahnstraße), um Störungen im Bereich der Engstellen zu vermeiden. Der Radverkehr bleibt bzw. wird von den genannten Beschränkungen ausgenommen. Auf Höhe Markt 36 wird zusätzlich der Taxiverkehr in Fahrtrichtung Judengasse freigegeben.

 

Trotz der schmalen Fahrgasse im Bereich der Jakobstraße ist nicht mit ernsthaften Störungen des Zweirichtungsverkehres zu rechnen, da die Straße gerade und somit übersichtlich verläuft und nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Die Freigabe für Taxen würde die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung unterstützen. Eine Freigabe für den Lieferverkehr in Fahrtrichtung Judengasse ist aber nicht zu empfehlen, da ein Rangieren mit größeren Fahrzeugen problematisch sein kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Beschilderungsmaßnahmen fallen nur geringfügige Kosten an.

 

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Anlagen

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