Entscheidungsvorlage - FB 45/0486/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgenden Einrichtungen für das Landesprogramm Familienzentren 2018/2019 zu melden.

  • Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Eintrachtstraße 7, 52068 Aachen, Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz, DRK-Kreisverband, Städteregion Aachen e.V..
  •    Kindertagesstätte “Guter Freund“, An der Birk 8, 52068 Aachen, Trägerschaft

Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Stadt e.V.     


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage Landesförderung

Durch das Land NRW werden für das Kindergartenjahr 2018/2019 zwei Förderplätze bewilligt.

Die Anträge sind bis zum 15.06.2018 für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Grundlage für die Antragsstellung ist der Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses.

 

Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:

 

  • Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Alfons-Gerson-Straße 26a (Städtische Tageseinrichtung)
  • Alfonsstraße 22-24 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Am Pappelweiher 1 (Städt. Tageseinrichtung) im Verbund mit der Einrichtung Am Kupferofen 17 (Evangelische Kirchengemeinde)
  • An der Rahemühle  6 im Verbund mit dem Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beides städtische Tageseinrichtungen)
  • Barbarastraße 6-8 (pro futura)
  • Brunssumstraße 36 (Städt. Tageseinrichtung)
  • Eibenweg 16 (Städt. Tageseinrichtung)
  • Elsassstraße 64-72 (Städt. Tageseinrichtung)
  • Feldstraße 49 im Verbund mit Germanusstraße 24 (beide pro futura)
  • Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)
  • Goerdeler Straße 10 (AWO)
  • Großheidstraße  61 (AWO)
  • Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Johanniter Straße 4a  (Städtische Tageseinrichtung)
  • Jülicher Straße 68 (pro futura) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Königsbergerstraße 100 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Lindenstraße 27 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Lintertstraße 148 (Lebenshilfe)
  • Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg 6 (beides städtische Tageseinrichtungen)
  • Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische Tageseinrichtungen)
  • Robert-Koch-Straße 1a (SkF)
  • Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Schillerstraße 10 (Studierendenwerk Aachen)
  • Sigmundstraße 8 (AWO)
  • Ferberberg 9 (ehemals Kita Süsterfeldstraße9 (SkF)
  • Wiesental 8 (Städtische Tageseinrichtung)

 

Damit sind 28 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.

 

Die folgenden Tageseinrichtungen sind in der kommunalen Förderung  

  • Albert-Einstein Straße 84 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Am Höfling 10 (Städtische Tageseinrichtung) im Verbund mit Branderhofer Weg 14 (Ev. Frauenverein Aachen)
  • Holsteinstraße (Caritas Lebenswelten)
  • Lochnerstraße 60 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Reimser Straße 63 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Str. 6 (beide pro futura)
  • Schleswigstraße 3 (pro futura)
  • Weißwasserstraße 10 (Städtische Tageseinrichtung)
  •  

Darüber hinaus werden aus den Mitteln der kommunalen Förderung folgende Elterncafes gefördert

Matarestraße 9 (Städtische Tageseinrichtung)

Stolberger Straße 126 (Städtische Tageseinrichtung)

Johannstraße 15 (Städtische Tageseinrichtung)

Gut-Knapp-Straße 1 (Städtische Tageseinrichtung)

Passstraße 25 (Städtische Tageseinrichtung

Auf Überhaaren 20 (Städtische Tageseinrichtung)

 

2. Aktuelle Bewerbersituation

Für das Kindergartenjahr 2018/ 2019 liegen folgende Bewerbungen als Familienzentrum für die Landesförderung vor:

  • Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Eintrachtstraße 7, 52068 Aachen Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz.
  •    Kindertagesstätte am Eisenbahnweg, An der Birk 8, 52068 Aachen, Trägerschaft

     Arbeiterwohlfahrt.

Diese Kindertagesstätten befinden sich nicht in der kommunalen Förderung.

 

3. Planung für das Kindergartenjahr 2018 / 2019

Laut Schreiben vom 16.02.2018 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.

Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2018/2019 zwei weitere Familienzentren zur Zertifizierung gemeldet werden können, die an einem Ort mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen. Die Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2018.

 

4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

4.1 Auswahlkriterien

Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:

  • Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
  • Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund
  • hoher Arbeitslosigkeitsanteil
  • Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen  Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

 

Bei Zugrundelegung der Trägerpluralität besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung. Im letzten Jahr wurde eine städtische Tageseinrichtung für Kinder, Wiesental 8, in die Förderung aufgenommen und in diesem Jahr  sind es zwei Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft: Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz, und Kindertagesstätte An der Birk, Trägerschaft Arbeiterwohlfahrt.

 

4.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:

Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Eintrachtstraße 7, 52068 Aachen Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz.

Die inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße eröffnete im Oktober 2016 und hat seit August 2017 ein Betreuungsangebot für 6 Gruppen in den Gruppenformen I, II und III. Ca. 36 der über 90 Kinder sind unter drei Jahre, 12 Plätze der Überdreijährigen werden für Kinder mit besonderem Förderbedarf vorgehalten.

In der Einrichtung werden überwiegend Kinder aus bildungsfernen, sozial benachteiligten Familien, davon viele mit Migrationshintergrund betreut, gefördert und gebildet; derzeit sind dort über 22 Nationalitäten vertreten. Schon jetzt spricht die Einrichtung Familien als Ganzes an, um so eine größtmögliche und nachhaltige Erziehung und Förderung der Kinder zu gewährleisten. Sie weisen ein gutes Netzwerk mit verschiedenen Kooperationspartnern auf und vermitteln und begleiten Familien zu Beratungsstellen. Sie organisieren Dolmetscher zur Begleitung von Elterngesprächen, stellen die Turnhalle für einen Integrationskurs zur Verfügung, sie führen regelmäßige „Vätertreffs“ durch, um auch Vätern die Gelegenheit für Begegnung und Austausch zu geben und sind aktiv im Arbeitskreis „Kind und Familie“, der im Ortsteil tätig ist. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hält die Einrichtung auch vor 7.30 Uhr und nach 16.30 Uhr die Möglichkeit der Betreuung vor.

Darüber hinaus bietet die Kindertagesstätte gezielte Förderung in Form von logopädischer und physiotherapeutischer Therapie an, außerdem besondere Unterstützung im Bildungsbereich Sprache als Schlüsselkompetenz.

Bisher gibt es für die Kitas noch keinerlei finanzielle Förderung für die familienorientierte Arbeit. Um dem hohen Anspruch, ganzheitlich familienorientiert zu arbeiten, personell und materiell gerecht zu werden, bewirbt sich die Kindertagesstätte um die Förderung als Familienzentrum. Die finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme somit der Versorgung von Familien und Kindern im Sozialraum 1  durch die Steigerung adäquater Angebote für die bestehenden Familienstrukturen zugute.

 

Kindertagesstätte „Guter Freund“, An der Birk 8, 52068 Aachen, Trägerschaft Arbeiterwohlfahrt.      

Die Kindertagesstätte An der Birk wurde als Teil der Wohnanlage „Guter Freund“ geplant und eröffnete im August 2017 mit 80 Plätzen in den Gruppenformen I, II und III; 26 Plätze sind für Kinder unter drei Jahren, die sukzessive besetzt wurden.

In diesem Neubaugebiet entstanden viele Sozialwohnungen, die die spezielle Bedarfslage der Familien deutlich macht. Sehr schnell wurde die Einrichtung zu einem wichtigen Bestandteil, der Quartiersarbeit leistet: Beratung von Familien, besondere Angebote in Bildung, Bewegung und Gesundheit, integrative Arbeit und soziale Unterstützung sind einige Eckpunkte, die die besonderen Bedarfe der Familien deutlich machen. Die Kindertagesstätte möchte gemeinsam mit den umliegenden Einrichtungen und Kooperationspartnern ein Netzwerk schaffen, ein „Haus der Familien“ werden, durch Elternca und eine hausinterne Bibliothek Begegnungen möglich machen und so eine bestmögliche Unterstützung für die Familien, Förderung und Begleitung der Kinder erreichen.

Es wäre eine Bereicherung für den Sozialraum 6 der Stadt Aachen und dieses Wohngebiet im speziellen, diese Einrichtung als Familienzentrum zu fördern.

 

4.3    Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm

Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die

  • Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Eintrachtstraße 7, 52068 Aachen Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz und
  •    Kindertagesstätte am Eisenbahnweg, An der Birk 8, 52068 Aachen, Trägerschaft

Arbeiterwohlfahrt.      

für das Landesprogramm Familienzentren 2018/2019 mit der erhöhten Förderung zu melden, da beide Einrichtungen in sozial benachteiligten Stadtteilen liegen. Damit würden sich keine Auswirkungen auf die kommunalen Familienzentren und Elterncafes ergeben.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element: 5-060101-800-00600-900-1; 68120000 und 78350000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

23.000

23.000

69.000

69.000

0

0

Auszahlungen

23.000

23.000

69.000

69.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

PSP-Element: 4-060101-914-8; 41420000, 52790000, 52910000 und 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

387.800

387.800

1.314.000

1.314.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

465.800

465.800

1.548.000

1.548.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-78.000

-78.000

-234.000

-234.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Anmerkung:

Die tatsächliche Höhe der Ausgaben und der Fördersumme ist von der Entscheidung des Landes abhängig, wie viele Einrichtungen in die Förderung aufgenommen werden. Da die Landesförderung sich am Kindergartenjahr orientiert (also jeweils zum 01.08. des Jahres beginnt), wurden zur Ermittlung der Haushaltsansätze die Fördersummen im Verhältnis 05/12 und 07/12 aufgeteilt.

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