Entscheidungsvorlage - FB 45/0496/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Ausführungen zur Realisierung der KiTa Franzstraße zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Herrichtung der KiTa Franzstraße entsprechend der vorliegenden Planung möglichst zeitnah zu erwirken und das Gebäudemanagement (E 26) mit der Umsetzung zu beauftragen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Realisierung der KiTa Franzstraße zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Herrichtung der KiTa Franzstraße entsprechend der vorliegenden Planung möglichst zeitnah zu erwirken und E 26 mit der Umsetzung zu beauftragen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

In dem an die Turnhalle der ehemaligen Hauptschule in der Franzstraße angrenzenden Gebäudeteil soll ein neuer KiTa-Standort hergerichtet werden. Die angrenzende Fläche der Schule wurde veräußert und wird über einen Investor neu beplant.

 

Eine von Seiten des E 26 durchgeführte Machbarkeitsstudie für den betreffenden Gebäudeteil hatte aufgezeigt, dass über einen Umbau des betroffenen Gebäudeteils in der Franzstraße die Herrichtung für eine bis zu fünfgruppige KiTa mit entsprechendem Außengelände möglich ist.

Hinsichtlich der Vergabe des Planungsauftrags an E 26 wurde bereits am 19.04.2016 ein Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses (KJA) herbeigeführt (FB 45/0222/WP17).

 

Die beschriebene Maßnahme ist im Zusammenhang mit dem Handlungsbedarf für die städtische zweigruppige KiTa Boxgraben zu sehen, deren Raumprogramm nicht mehr den Anforderungen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) entspricht und eine Anpassung der Räumlichkeiten baulich nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund ist perspektivisch eine Schließung der KiTa Boxgraben mit anschließender Verlagerung des Personals und der Kinder nach Fertigstellung des Umbaus der KiTa Franzstraße an diesen Standort zu prüfen.

 

Die Franzstraße liegt im Sozialraum 1 (Zentrum/ Soers) mit einer aktuellen Versorgungsquote im KiTa-Jahr 2018/ 2019 von 50,60 % im U3-Bereich und von 102,95 % im ü3-Bereich. Somit weisen die Versorgungsquoten im U3- und ü3-Bereich grundsätzlich bereits einen guten Wert aus. Dem Innenstadtbereich als Zentrum der Stadt kommt jedoch die Besonderheit anhaltend hoher Bedarfe der dort lebenden Familien und überschüssiger Nachfragen aus anderen Sozialräumen zu, sodass durch die Errichtung einer KiTa an dem zentral gelegenen Standort Franzstraße auf die bestehenden Bedarfe und Nachfragen entsprechend reagiert werden kann. Zudem kommt die Versorgungslage der gesamtstädtischen U3-Versorgungsquote zugute.

 

Bei Realisierung der Maßnahme Franzstraße unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen zu der Bestands-KiTa Boxgraben sowie eine darüber hinaus geplante weitere viergruppige Einrichtung als Investorenmodell im Sozialraum 1 könnte nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen eine Versorgungsquote von 54,01 % im U3-Bereich und von 113,11 % im ü3-Bereich erreicht werden.

 

  1. KiTa-Standort Franzstraße

Im Rahmen der durch E 26 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde der, an die Turnhalle der ehemaligen Hauptschule in der Franzstraße angrenzende Gebäudeteil dahingehend geprüft, ob die Herrichtung eines KiTa-Standorts unter wirtschaftlichen Aspekten möglich und sinnvoll ist.

 

Das Ergebnis dieser Planung zeigt auf, dass eine fünfgruppige KiTa mit einer Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren hergerichtet werden kann, die das Raumprogramm des LVR erfüllt.


Das für die KiTa vorgesehene Außengelände weist die erforderliche Größe auf und bietet den Kindern eine geeignete Spielmöglichkeit mit einer natürlichen Begrünung.

 

E 26 ist zeitnah mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen, damit der neue KiTa-Standort schnellstmöglich hergerichtet und nach aktuellem Stand voraussichtlich im Sommer 2020 in Betrieb genommen werden kann.

 

  1. Finanzierung

Mit Vorlage der Ergebnisse der durchgeführten Leistungsphasen 1 – 3 HOAI durch E 26 wurden für die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen des betroffenen Gebäudeteils Kosten in Höhe von insgesamt 2.596.691 € kalkuliert. Diese Kostenermittlung bezieht sich auf den Erhalt eines Teils des Bestandsgebäudes Franzstraße, welches für die KiTa komplett saniert und barrierefrei hergerichtet wird.

 

In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen für die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in 2018 ausreichende Mittel in Höhe von 1.321.000 € (inkl. Planungskosten aus Vorjahren) bei 5-060101-900-00100-991-3; 7865000 und in Höhe von 1.279.000 € bei 5-060101-900-00100-991-6; 78650000 zur Verfügung.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung stehen für die Ausstattung der KiTa in 2019 ausreichende Mittel in Höhe 78.000 € für feste Einbauten und in Höhe von 60.000 € für loses Mobiliar bei
5-060101-800-00100-810-1; 78350000 und für die Herrichtung des Außengeländes in Höhe von 65.000 € bei 5-060101-800-00900-900-1; 78310000 zur Verfügung.

 

Damit ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt.

 

Für die voraussichtlich neu zu schaffenden Betreuungsplätze in der KiTa Franzstraße wurde bereits eine Förderung über Bundes- und Landesmittel beantragt, die bisher allerdings noch nicht bewilligt wurden.

Bei fristgerechter Bewilligung der beantragten Fördermittel ist eine entsprechende Anpassung der Finanzierung der Maßnahme und der Folgekostenberechnung zu Gunsten des Haushalts erforderlich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Bei fristgerechter Bewilligung der beantragten Fördermittel ist eine entsprechende Anpassung des Finanztableaus in der Folgekostenberechnung 6) zu Gunsten des Haushaltes erforderlich.

 

Baumaßnahme:

5-060101-900-00100-991-3; 78650000 1)

5-060101-900-00100-991-6; 78650000 2)

 

Ausstattung:

5-060101-800-00100-810-1; 78350000 3)

 

Außenspielgeräte:

5-060101-800-00900-900-1; 78310000 4)

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

fortgeschrie-bener Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1) 1.200.000

(+ 1.561.700 aus VJ)

2) 5.375.600

(+ 2.194.463 aus VJ)

3) 275.000

(+ 149.398 aus VJ)

4) 90.000

(+ 54.483 aus VJ)

1.200.000

(+ 1.561.700 aus VJ)

5.375.600

(+ 2.194.463 aus VJ)

275.000

(+ 149.398 aus VJ)

90.000

(+ 54.483 aus VJ)

0

 

4.481.600

 

408.400

 

240.000

 

0

 

4.481.600

 

408.400

 

240.000

 

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Folgekosten Festwert:

1-060101-800-4; 52560000 5)

 

Abschreibung Außenspielgeräte:

1-060101-800-4; 57300000 6)

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2018 ff.

fortgeschrie-bener Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

5) 772.000

(+ 156.777 aus VJ)

772.000

(+ 156.777 aus VJ)

1.709.400

 

1.709.400

 

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

6) 65.000

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Folgekostenberechnung E 26:

 

 

Ansatz

2018

fortgeschrie-bener Ansatz 2018

Ansatz

2019 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2019 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

 

0

0

171.300

0

3.762.400

 

 

 

 

137.000

 

2.459.600

0

0

0

-308.300

0

0

 

0

 

-308.300

 

konsumtive Auswirkungen

 

 

 

Ertrag

 

Personal/Sach-aufwendungen

 

Abschreibung

 

 

Ergebnis

 

+Verbesserung/ Verschlechterung

Deckung ist gegebenDeckung ist gegeben ausPSP

4-060101-941-2; 53180000

„Folgekosten KiTa-Programm“

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Anlagen

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