Entscheidungsvorlage - FB 45/0497/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen Mitte

  1. nimmt die Ausführungen zu der Erweiterung der KiTa Gartenstraße 25 zustimmend zur Kenntnis
  2. empfiehlt  dass die in dieser KiTa beabsichtigten zusätzlichen 20 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (2 x Gruppenform II) im Rahmen der Kindertagestättenbedarfsplanung  2020/ 2021 berücksichtigt werden
  3. empfiehlt die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen für die zwei neuen KiTa-Gruppen ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines jährlichen freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % des Kindpauschalenbudgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 34.300 €/ KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung).
  4. empfiehlt die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % der nach dem KiBiz refinanzierbaren Miete für die KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines lfd.  freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 7.100 €/ KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung
  5. empfiehlt  die Übernahme des nicht über KiBiz refinanzierbaren Anteils der Kaltmiete für die KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines lfd. freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 9.900€/ KiTa-Jahr (Betrag in Folge unterschiedlicher Indexierungswerte leicht abnehmend)
  6. empfiehlt, die Verwaltung bzgl. der Punkte 3., 4. und 5. mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit dem Träger der KiTa (AWO) zu beauftragen
  7. empfiehlt dem Träger der KiTa (AWO) einen einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 145.733 € für die Ausstattung der neuen KiTa Gartenstraße mit festen Einbauten, losem Mobiliar und Außenspielgeräten, unter dem Vorbehalt, dass hierfür keine Fördermittel bewilligt werden können, zu gewähren
  8. empfiehlt die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Haushaltsmittel zum Haushalt 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen zu der Erweiterung der KiTa Gartenstraße 25 zustimmend zur Kenntnis
  2. beschließt, dass die in dieser KiTa beabsichtigten zusätzlichen 20 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (2 x Gruppenform II) im Rahmen der Kindertagestättenbedarfsplanung  2020/ 2021 berücksichtigt werden
  3. beschließt die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen für die zwei neuen KiTa-Gruppen ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines jährlichen freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % des Kindpauschalenbudgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 34.300 €/ KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung)
  4. beschließt die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % der nach dem KiBiz refinanzierbaren Miete für die KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines lfd. freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 7.100 €/ KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung
  5. beschließt die Übernahme des nicht über KiBiz refinanzierbaren Anteils der Kaltmiete für die KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 9.900 €/ KiTa-Jahr (Betrag in Folge unterschiedlicher Indexierungswerte leicht abnehmend)
  6. beauftragt die Verwaltung bzgl. der Punkte 3., 4. und 5. mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit dem Träger der KiTa (AWO)
  7. gewährt dem Träger der KiTa (AWO) einen einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 145.733 € für die Ausstattung der neuen KiTa Gartenstraße mit festen Einbauten, losem Mobiliar und Außenspielgeräten, unter dem Vorbehalt, dass hierfür keine Fördermittel bewilligt werden können
  8. beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Haushaltsmittel zum Haushalt 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage/ Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen (AWO)

Mit Schreiben vom 28.03.2018 und 25.04.2018 teilt die AWO mit, dass sie beabsichtigt, die KiTa „Zauberwald“  in der Gartenstraße 25 im Rahmen eines Neubaus zu erweitern und beantragt

  1. die Aufnahme von zusätzlichen 20 U3-Plätzen (2 x Gruppenform II)  in die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/ 2021
  2. die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die zwei neuen  KiTa-Gruppen
  3. die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % der nach dem KiBiz refinanzierbaren Miete und die Übernahme des nicht über KiBiz refinanzierbaren Anteils der Kaltmiete für die neue KiTa Gartenstraße sowie
  4. einen einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 145.733 € für die Ausstattung der neuen KiTa Gartenstraße mit festen Einbauten, losem Mobiliar und Außenspielgeräten.

 

Im aktuellen Gebäude in der Gartenstraße 25 sind die Verwaltung des AWO-Verbandes und die zweigruppige KiTa  (40 ü3-Plätze) untergebracht. Die AWO plant, voraussichtlich ab dem Jahr 2019, den Neubau des Gebäudekomplexes einschließlich einer baulichen Erweiterung. Dabei werden die Errichtung von Verwaltungsräumen, einer Begegnungsstätte, ca. 25 Wohneinheiten sowie Räume für eine viergruppige KiTa vorgesehen.

 

  1. Bedarfslage

Die KiTa Gartenstraße liegt im Sozialraum 11 (West/ Gut Kullen/ Vaalserquartier). Für das KiTa-Jahr 2018/ 2019 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 54,50 % für Kinder unter drei Jahren und von 110,97 % für Kinder über drei Jahren. Durch die Schaffung von zusätzlichen 20 U3-Plätzen würde sich die U3-Versorgungsquote auf 58,77 % erhöhen.

Damit wird die Zielversorgungsquote im U3-Bereich weiter überschritten. Die KiTa Gartenstraße grenzt aber unmittelbar an den Sozialraum 1 (Zentrum/ Soers), in dem zwar die U3-Versorgungsquote mit 50,60% erreicht ist, aber dennoch ein anhaltender hoher Bedarf bzw. überschüssige Nachfragen bestehen. Zudem kommt die Versorgungslage der gesamtstädtischen U3-Versorgungsquote zu Gute.

Die städtische dreigruppige KiTa Lochnerstraße 60 liegt in unmittelbarer räumlicher Nähe zur KiTa Gartenstraße. Ebenso wie die derzeitige KiTa Gartenstraße befindet sich auch die KiTa Lochnerstraße in einem so schlechten baulichen Zustand, dass eine Sanierung und Anpassung nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich wäre. Vor diesem Hintergrund und den guten Versorgungsquoten wird daher der Fortbestand der KiTa Lochnerstraße an diesem Standort hinterfragt und mögliche Alternativen geprüft.

 

  1. Erbbaupacht

Zwischen der Stadt Aachen (Grundstückseigentümerin) und der AWO (Erbbauberechtigte) besteht seit 1953 ein Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück Gartenstraße 25. Die Laufzeit des Erbbaurechts endet in 2064. Demnach zahlt die AWO, solange sie auf dem Grundstück die soziale Nutzung (Kindergarten, Altentagesstätte, Räume für den Ortsverband sowie die Verwaltung der Arbeiterwohlfahrt) aufrecht erhält, einen ermäßigten Erbbauzins. Bzgl. der beabsichtigten Planung zum Neubauvorhaben ist die AWO bereits in Abstimmung mit dem Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23).

 

  1. Finanzierung

Bauherr des geplanten viergruppigen KiTa-Baus soll die AWO Dienstleistung- und Verwaltungs-GmbH sein. Mieterin und Träger soll die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. werden. Dadurch findet ein Wechsel vom Eigentums- zum Mietverhältnis statt. Nach Abstimmung mit dem Landesjugendamt (LVR) ist im Falle der Realisierung von zwei neuen U3-Gruppen der Gruppenform II die Möglichkeit einer Mietförderung gem. § 20 Abs. 2 S. 6 KiBiz trotz wirtschaftlicher Einheit zwischen Bauherr und Träger gegeben, da über den Neubau sowie die Erweiterung der Bestands-KiTa eine erhebliche Anzahl neuer U3-Plätze geschaffen werden.

Der vorgesehene Mietpreis für den Neubau der KiTa beträgt 12,00 €/ m2. Die Mietfläche beträgt 701,12 m2. Die Miete soll jährlich um 1 % indexiert werden.

Gemäß § 6 DVO KiBiz beträgt die für die Stadt Aachen geltende Mietpauschale 11,00 €/ m² für das KiTa-Jahr 2020/ 2021, während für die vorgesehene Gruppenstruktur eine Mietfläche von 690 m2 anerkannt wird. Gemäß § 7 DVO Kibiz erhöhen sich die Mietpauschalen jährlich um 1,5 %.

Dadurch ergeben sich ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 folgende Kosten pro KiTa-Jahr:

 

KiTa-Jahr 2020/2021

KiTa-Jahr 2021/2022

KiTa-Jahr 2022/2023

Tatsächliche Kaltmiete

100.961,28 €

101.970,89 €

102.990,60 €

Über das KiBiz refinanzierbare Kaltmiete

91.080,00 €

92.446,20 €

93.832,89 €

Nicht über KiBiz refinanzierbarer Anteil der Kaltmiete

9.881,28 €

9.524,69 €

9.157,71 €

Nach Kibiz anerkennungsfähige Miete abzgl. Gruppenabzug gem. § 20 (2) KiBiz*

78.658,04 €

79.837,91 €

81.035,48 €

Trägeranteil (9%) der anerkennungsfähigen Miete

7.079,22 €

7.185,41 €

7.293,19 €

Landeszuschuss (36%) der anerkennungsfähigen Miete

28.316,89 €

28.741,64 €

29.172,77 €

kommunaler Anteil der anerkennungsfähigen Miete

43.261,93 €

43.910,86 €

44.569,52 €

* Der Gruppenabzug in Höhe von 3.105,49 € je Gruppe wird über die Kindpauschalen finanziert.

Der Trägeranteil an den Kindpauschalen für die beiden zusätzlichen Gruppen der Gruppenform  IIc  (20 U3-Plätze) beträgt ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 34.218,10 €/ Jahr zzgl. Indexierung um 1,5 % pro Jahr.

Gemäß dem mit der AWO für die KiTa Gartenstraße bestehenden Sondervertrag übernimmt die Stadt Aachen den 9%-Trägeranteil des Einrichtungsbudgets. Da bislang keine Mietzahlungen für die KiTa Gartenstraße fällig waren, bedeutet dies, dass bisher allein der 9%-Trägeranteil an den Kindpauschalen der beiden bestehenden Gruppen der Gruppenform III (40 ü3-Plätze) übernommen wird.

Vor dem Hintergrund der Beantragung der AWO von

1.       der Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die zwei neuen  KiTa-Gruppen

2.       der Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9% der nach dem KiBiz anerkennungsfähigen Miete und

3.       der Übernahme des nicht über KiBiz refinanzierbaren Anteils der Kaltmiete für die neue KiTa Gartenstraße

ist die Anpassung bzw. Neugestaltung des bestehenden Sondervertrags vorzunehmen.

 

  1. Einmaliger Einrichtungszuschuss

Der Kinder- und Jugendausschuss hat am 30.05.2017 einen Kriterienkatalog für Zuschüsse an freie Träger (KiTas) für Außenanlagen und Ausstattung beschlossen. Danach sollen die folgenden Zuschusshöhen gewährt werden:

 

dreigruppige KiTa

viergruppige KiTa

fünfgruppige KiTa

sechsgruppige KiTa

Feste Einbauten

46.800 €

62.400 €

78.000 €

93.600 €

Loses Mobiliar

60.000 €

80.000 €

100.000 €

120.000 €

Außenspielfläche

65.000 €

65.000 €

80.000 €

80.000 €

Summe

171.800 €

207.400 €

258.000 €

293.600 €

 

In der die KiTa Gartenstraße entstehen 2 neue Gruppen. Die festen Einbauten werden an das Gebäude angepasst und fest montiert. Eine Weiterverwendung der alten festen Einbauten ist somit nicht möglich. Daher wird diesbezüglich die Zuschusshöhe für eine viergruppige KiTa, also 62.400 €, beantragt und als notwendig betrachtet. Für das loses Mobiliar ist für 2 neue Gruppen ein Zuschuss in Höhe von 40.000 € zu gewähren. Für die Außenspielfläche einer dreigruppigen KiTa ist ein Betrag in Höhe von 65.000 € beschlossen. Für 2 neue Gruppen wird daher ein Zuschuss in Höhe von 43.333 € als angemessen und notwendig erachtet. Danach ergibt sich rechnerisch ein Gesamtzuschuss in Höhe von 145.733 €.

 

Gemäß o.g. KJA-Beschluss erfolgt die Zuschussgewährung unter folgenden Bedingungen:

  1. Fördermittel sind vorrangig einzusetzen und reduzieren den städtischen Zuschuss entsprechend. Das für die Stadt Aachen reservierte Budget des aktuellen Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ ist ausgeschöpft. Daher ist eine Bewilligung für die KiTa Gartenstraße unwahrscheinlich. Ein Fördermittelantrag ist dennoch vorsorglich zu stellen, für den Fall, dass das Budget nachträglich aufgestockt wird.
  2. Die geförderten Betreuungsplätze sind in den Räumlichkeiten für eine Dauer von mindestens fünf Jahren vorzuhalten (analog zu der Zweckbindungsfrist der Bundes- bzw. Landesförderprogramme).
  3. Die mit dem Zuschuss angeschafften (Einrichtungs-) Gegenstände und Außenspielgeräte befinden sich im Eigentum des freien Trägers, sodass dieser Wartungs-, Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Ersatzbeschaffungen übernimmt.
  4. Der freie Träger nimmt mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teil und stellt eine konsequente Nutzung aller Arbeitsschritte von Little Bird durch seine Einrichtungen sicher.
  5. Der freie Träger nimmt nach festgestelltem Bedarf durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) zusätzlich auf.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

Die gesetzlichen kommunalen Pflichtleistungen werden aus Mitteln der Betriebskostenförderung gedeckt. Darüber hinaus entstehen der Stadt Aachen folgende freiwillige Leistungen, umgerechnet von KiTa-Jahren (01.08. bis 31.07.) auf Haushaltsjahren bei folgenden Haushaltspositionen:

 

2020

2021

2022

PSP

SK

Bezeichnung

nicht über KiBiz refinanzierbarer Anteil der Kaltmiete

4.100 €

9.700 €

9.300 €

4-060101-901-9

53180000

Zuschuss zu den Betriebskosten d KiTas

Trägeranteil (9%) an der anerkennungsfähigen Miete

3.000 €

7.100 €

7.200 €

Trägeranteil (9%) an den Kindpauschalen

14.300 €

34.400 €

35.000 €

Folgekosten ARAP/ PRAP für Ausstattungszuschuss

29.200 €

29.200 €

29.200 €

1-060101-900-5

53180010

Auflösung ARAP

Einmaliger Ausstattungszuschuss

145.733€

 

 

5-060101-900-00300-300-4

78180000

Zuschüsse an freie Träger

 

Ausreichende Deckung für die konsumtiven Kosten steht auf PSP 4-060101-941-2; 53180000 „Folgekosten KiTa-Programm“ zur Verfügung.

Ausreichende Deckung für den investiven Ausstattungszuschuss steht auf PSP 5-060101-900-00100-991-6; 78650000 „KiTa-Programm Ausbau“ zur Verfügung.

Eine entsprechende Mittelverlagerung wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2019 ff berücksichtigt.

 

Im Rahmen einer möglicherweise notwendigen Auslagerung ab 2019 der KiTa Gartenstraße können neuerlich Kosten auf die Stadt Aachen zukommen.

Die Planungen und somit auch die Kosten hierzu sind noch nicht konkretisiert. Sobald diesbezüglich Klarheit besteht, wird dies dem Kinder- und Jugendausschuss zur Beratung, und bei haushalterischer Relevanz dem Rat, vorgelegt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen im Finanzplanungszeitraum ab 2020 ff.. Ausreichende Haushaltsmittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Deckung zur Verfügung. Eine entsprechende Verlagerung wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2019 ff. berücksichtigt (s. Punkt 6 der Erläuterungen.)

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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