Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0212/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - an der Nordstraße hier:Verlängerung gemäß § 17 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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26.10.2005
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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10.11.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück
73, Gemarkung Brand, Flur 10 die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zu
verlängern.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 73, Gemarkung
Brand, Flur 10 die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zu verlängern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für das Grundstück 78 - 82 an der Nordstraße in Aachen-Brand (Flurstück 73, Gemarkung Brand, Flur 10) hat der Rat der Stadt am 21.01.2004 zur Sicherung der Planung eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen, die durch Veröffentlichung vom 24.01.2004 in Kraft gesetzt wurde.
Für dieses Grundstück, das sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 828 -Gewerbegebiet Camp Pirotte- befindet, wurde in 2002 eine Verlängerung der befristeten Baugenehmigung vom 20.02.2001 für einen Abstellplatz für Baufahrzeuge und leere Container beantragt.
Eine Ablehnung des Vorhabens ist erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes möglich.
Da der Bebauungsplan aufgrund laufender Grundstücksverhandlungen noch nicht zur Rechtkraft gebracht werden kann, ist es erforderlich, die Frist um ein Jahr zu verlängern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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689,3 kB
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