Entscheidungsvorlage - FB 61/0964/WP17

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2019, den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Martin-Luther-Straße und Richardstraße auf Grundlage der Pläne  2016_016 L1, 2016_016 L2, 2016_016 RQ1 und 2016_016 RQ2, zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss fasst vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2019 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Martin-Luther-Straße und Richardstraße auf Grundlage der Pläne 2016_016 L1, 2016_016 L2, 2016_016 RQ1 und 2016_016 RQ2.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Für Rad- und Fußverkehr nimmt das Suermondtviertel eine wesentliche Verbindungsfunktion ein, da durch das Quartier wesentliche Hauptrouten von der Innenstadt in den Südwesten, das dicht besiedelte Frankenberger Viertel und die Freizeitbereiche im Aachener Süden existieren. Aber auch die direkte fußläufige Verbindung vom Hauptbahnhof über die Bahnhofstraße und Harscampstraße zum neuen Einkaufszentrum Aquis Plaza hat in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen.

 

Im betrachtenden Bereich Richardstraße / Martin-Luther-Straße / Gottfriedstraße sind im Hinblick auf eine Unterbindung von Durchgangsverkehren und geringer Fahrbahnbreiten die Straßen teilweise nur als Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr befahrbar und Sackgassen ausgewiesen. In Richtung Wilhelmstraße ist die Gottfriedstraße mit einem gegen die Einbahnstraße verlaufenden Radstreifen kombiniert.

Die Richardstraße ist nur aus Richtung Lothringerstraße anfahrbar und ebenfalls für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

Die Martin-Luther-Straße ist in Höhe der Stiftsumfahrt als Sackgasse abgebunden. Lkws haben keine Wendemöglichkeit am Ende der Martin-Luther-Straße.

 

Der Verkehrsraum im Verlauf Beeckstraße – Martin-Luther-Straße – Gottfriedstraße wird als Verbindung vom Parkhaus Galeria Kaufhof / Saturn bzw. Sparkassenparkhaus zur Wilhelmstraße genutzt.

 

Nördlich des aufwendig neu gestalteten Suermondt-Parks, im Bereich Ecke Gottfriedstraße / Richardstraße, befindet sich ein in die Jahre gekommener Parkplatz mit Schrägparkplätzen. Im Zuge der Umgestaltung des Suermondt-Park wurde die Zufahrt zum Parkplatz in die östliche Gottfriedstraße gelegt. Die Parkplatzmarkierungen entsprechen nicht mehr der heutigen Fahrtrichtung. Drei Parkstände sind derzeit für das car-sharing „Cambio“ reserviert.

Ursprünglich wurde in 2014 die Variante 1 von Dreien als Vorzugsvariante beschlossen: Diese umfasste den Umbau des Kreuzungsbereichs und den niveaugleichen Ausbau sowie die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs bis zum Beginn der Einmündung Richardstraße. Nach aktueller Bestandsaufnahme im Bereich Richardstraße befindet sich diese drei weitere Winter nach Beschluss in einem erneuerungsbedürftigen Zustand, so dass eine Grundsanierung angebracht ist.

 

Planung

Zur Schaffung einer fußgänger- und fahrradfreundlichen sowie verkehrssicheren Anbindung der Freiflächen innerhalb des Viertels sowie einer Verbindung zwischen den beiden wichtigen Freiräumen an der Richardstraße und der Spielfläche an der Martin-Luther-Straße soll der Bereich Richardstraße / Martin-Luther-Straße bis zur Einmündung Gottfriedstraße und Wespienstraße niveaugleich ausgebaut als verkehrsberuhigter Bereich (StVO Z 325/326) ausgeschildert werden.

Um den Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches deutlich zu kennzeichnen soll die Einmündung Richardstraße an der Lothringerstraße auf Gehwegniveau angehoben werden. Dieser wird, ebenso wie die Anfänge des verkehrsberuhigten Bereiches an der Gottfriedstraße und Wespienstraße, als Rampe ausgebaut.

 

Die Verbindung von der Lothringerstraße (zukünftig „Premiumweg“) über die Richardstraße zum Parkeingang soll nun ebenfalls als fußläufige Anbindung ausgestaltet und niveaugleich im verkehrsberuhigten Bereich umgebaut werden. Zur Unterbindung der oben erwähnten Abkürzungsverkehre soll die Richardstraße im Einrichtungsverkehr von der Martin-Luther-Straße zur Lothringerstraße für den Kfz-Verkehr freigegeben werden. Auch die Martin-Luther-Straße soll aus gleichen Gründen und als Verbindung zum Kaiserplatz und der neuen „Aquis Plaza“-Shopping Mall in gleichem Sinne umgebaut werden.

 

Der gesamte Bereich soll als Mischverkehrsfläche niveaugleich ausgebaut werden. Eine Aufteilung des Straßenraums und Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzungen erfolgt durch verschiedene Materialien bzw. Materialfarben. Im Kreuzungsbereich soll der Begegnungsfall Lkw / Pkw mit reduzierter Geschwindigkeit möglich sein. Die Richardstraße ist für Lkw-Verkehr bei verminderter Geschwindigkeit vorgesehen.

 

Vor der Spielfläche Martin-Luther-Straße soll eine Abgrenzung zum Fahrverkehr mittels Sitzsteingruppen (1x1m) geschaffen werden, die das Mischverkehrsprinzip, die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer, untermauern, die Aufenthaltsfunktion  unterstützen und die Eingangssituation zur höher gelegenen Spielplatzfläche gestalten.

 

Baumbilanz

Die vorhandenen Bäume bleiben erhalten. Der Wurzelraum wird im Zuge der Bauarbeiten verbessert und vier Bäume werden neu gepflanzt.

 

Parkraumbilanz

Zur Zeit befinden sich 12 Parkplätze in der Richardstr. und 41 Parkplätze in der Martin-Luther Str.

Zukünftig werden in der Richardstraße 9 Parkplätze ausgewiesen, im weiteren Verlauf der Martin-Luther-Straße werden 36 Parkplätze ausgewiesen.

 

Barrierefreiheit

Der niveaugleiche Ausbau erleichtert die Nutzung der gesamten Fläche durch mobilitätseingeschränkte Personengruppen. Für Blinde und Sehbehinderte wird eine Leitlinie aus kontrastierenden Rippenplatten angelegt.

 

Ausbauelemente

Der Ausbau der Fläche ist in einem einheitlichen Standard vorgesehen.

Für die Oberfläche wird Standard-Material vorgeschlagen, das sich bereits an anderen vergleichbaren Stellen in der Innenstadt bewährt hat.

 

10 cmBetonsteinpflaster grau 10/20/10, Betonsteinpflaster anthrazit 10/20/10 für Parken

  4 cmBrechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm auf Geotextil

20 cmDränbetontragschicht

31 cm Frostschutzschicht 0/45 mm                                 

65 cmGesamtaufbau

 

Im Kreuzungsbereich zwischen Wespienstraße und Gottfriedstraße wird aufgrund der höheren Belastungen ein verstärkter Aufbau vorgesehen.

 

18 cmSchwerlastpflaster grau 16/24/18

  4 cmBrechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm auf Geotextil

20 cmDränbetontragschicht

23 cm Frostschutzschicht 0/45 mm             

65 cmGesamtaufbau

 

Je nach örtlichen Begebenheiten ergibt sich aus dem vorliegenden Bodengutachten eine zusätzliche 25 cm starke Bodenstabilisierung aus Grobschlag 60/120 mm auf Geotextil.

Für die Oberfläche wird Standard-Material vorgeschlagen, das sich bereits an anderen vergleichbaren Stellen in der Innenstadt bewährt hat.

 

Entwässerung

Das vorhandene Entwässerungssystem wird jeweils durch eine dreizeilige Rinne mit einer Breite von 30 bzw. 50 cm ersetzt. Diese ist in der Martin-Luther-Straße am nördlichen Fahrgassenrand, im Kreuzungsbereich zwischen Wespienstraße und Gottfriedstraße am südlichen Fahrgassenrand und in der Richardstraße mittig positioniert. Defekte Straßenabläufe und Anschlussleitungen werden erneuert.

 

Beleuchtung

Die im Ausbaubereich vorhandenen Beleuchtungsmasten werden ausgetauscht. Die Beleuchtung wird durch neue Lampentypen ersetzt.

 

Archäologie

Martin-Luther-Straße und Richardstraße liegen unmittelbar vor der jüngeren Aachener Stadtmauer des 13. / 14. Jahrhunderts. Aufgrund ihres annähernd parallelen Verlaufs ist es gut möglich, dass sie im Bereich des verfüllten Grabens, bzw. der zugehörigen Konterbauwerke angelegt wurden. Bei den geplanten Arbeiten im westlichen Abschnitt der Gottfriedstraße könnte sogar die Stadtmauer selbst angeschnitten werden. Am Übergang der Gottfried- zur Martin-Luther-Straße befinden sich auch die zur Eintragung als Bodendenkmal vorgesehene Bartning-Notkirche sowie ein Luftschutzstollen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, dessen genaue Position bislang nicht lokalisiert werden konnte.

Dementsprechend ist zumindest bei Leitungsarbeiten oder notwendiger Bodenstabilisierung mit archäologisch bedeutsamen Funden und Befunden (Bodendenkmäler) zu rechnen.

 

Umsetzung

Nach der Beschlussfassung erfolgen weitere Abstimmungen mit den Versorgern sowie die Vorbereitung der Vergabe der Straßenbauarbeiten. Die Veröffentlichung erfolgt nach Zugang des Förderbescheides Ende 2018. Die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen wird basierend auf den vorliegenden Ausbauplänen unabhängig vom Straßenbau ab dem 3. Quartal 2018 ausgeführt. Im Anschluss an den Leitungsbau wird voraussichtlich im 1. Quartal 2019 der Straßenbau beginnen.

 

Finanzierung

Die Gesamtkosten für die Erneuerung von Martin-Luther-Straße und Richardstraße betragen rd. 1.345.000,- €. Die Erneuerung der Beleuchtung wird zusätzlich mit rd. 42.900,- € angesetzt.

Im aktuellen Haushalt sind für die Baumaßnahme insgesamt rd. 1.444.000 € und zusätzlich 58.000 € für Beleuchtung bereitgestellt.

Der Ausbau ist beitragsfähig gem. KAG in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung. Die Abrechnung erfolgt voraussichtlich im Zuge einer Einzelsatzung.

Die Maßnahme wurde im Oktober 2018 als Bestandteil der 4. Förderstufe des Innenstadtkonzeptes 2022 angemeldet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

                            PSP-Element 5-120102-000-07400-300-1 "Gottfried-,Richard- M.Luther-Pl. (ISK)"

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018*

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-675.700,00

-675.700,00

-441.100

-441.100

 

 

Auszahlungen

893.469,26

893.469,26

551.200

551.200

 

 

Ergebnis

217.769,26

217.769,26

110.100

110.100

 

 

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

                  PSP-Element 4-120102-041-5 " Gottfried-,Richard- M.Luther-Pl. (ISK)"

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

-28.100

-28.100

-18.300

-18.300

0

0

Personal-/

Sachaufwand

35.200

35.200

22.800

22.800

0

0

Abschreibungen

44.000

44.000

28.500

28.500

0

0

Ergebnis

51.100

51.100

33.000

33.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 844.800 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 48.669,26 €

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Anlagen

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