Kenntnisnahme - FB 61/0969/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Maßnahmen der zweiten Sitzung der Unfallkommission zu den Unfallhäufungsstellen für das Jahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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04.07.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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05.07.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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05.07.2018
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29.08.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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05.09.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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12.09.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstandsbericht:
Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO (Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 zur Bildung einer Unfallkommission verpflichtet. Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger, Polizei) werden regelmäßig die städtischen Verkehrsplaner, die Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.
Die Aufgabe der Unfallkommission besteht darin zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen. Bisher hat die Verwaltung ein Mal pro Jahr eine Unfallkommissionssitzung durchgeführt, in der sie sich sowohl mit den aktuellen Unfällen als auch in der Rückschau mit den Unfällen aus dem Vorjahr befasst hat. Ziel der Unfalluntersuchung war und ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit die Verhinderung von Verkehrsunfällen. In der Nachbetrachtung der Sitzung der Unfallkommission aus dem Vorjahr wurde die Wirksamkeit der dort vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft. Abhängig von der jeweiligen Entwicklung wurde über eine Vorjahresunfallhäufungsstelle auch erneut beraten.
Bisher wurden bei der Identifikation der Unfallhäufungsstellen sämtliche Unfälle gleichen Typs (z.B. Abbiegeunfälle) über einen Zeitraum von 12 Monaten ermittelt. Die Festlegung als Unfallhäufungsstelle erfolgte erlasskonform in Abhängig von der täglichen Verkehrsbelastung der jeweiligen Straße.
Entsprechend dem neuem Runderlass werden neben den Unfällen gleichen Typs über einen Zeitraum von drei Jahren auch alle Unfälle ungleichen Typs betrachtet, sofern es sich um Unfälle der Kategorie 1 und 2 ( Unfälle mit Toten und Schwerverletzten) und/oder um Unfälle der Kategorie 1-3 (Unfälle mit Toten, Schwerverletzten und Leichtverletzten) unter Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern handelt.
Nach Identifikation einer Unfallhäufungsstelle ist nun zwingend spätestens nach Ablauf von drei Monaten eine sogenannte anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen, um möglichst kurzfristig die unfallbegünstigenden Faktoren zu beseitigen. Nach aktueller Einschätzung geht die Verwaltung davon aus, dass mindestens pro Quartal eine anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen sein wird.
Über die erste Sitzung der Unfallkommission am 15.02.2018 hat die Verwaltung bereits berichtet und zugesagt, in kurzen Abständen über die weiteren Sitzungen zu berichten.
Am 12.04.2018 hat die zweite anlassbezogene Sitzung der Unfallkommission für das Jahr 2017 stattgefunden. Die Polizei hat im Vorfeld der Sitzung entsprechend dem Runderlass grundsätzliche Unfallhäufungsstellen festgelegt.
Die nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in der Sitzung beraten:
34/3/17 Pariser Ring / Seffenter Weg
Im Bereich Pariser Ring/Seffenter Weg haben sich insgesamt 3 Unfälle ereignet. Die Unfälle entstanden unter Beteiligung von Fahrradfahrern entlang des Seffenter Weges über die Zufahrt Pariser Ring hinweg. Alle Unfälle geschahen zwischen März und Mai jeweils morgens bei Schattenbildung durch die Bäume oder tief stehende Sonne. Ein Verschwenken der Radverkehrsanlage nach links zwischen Geradeausfahrstreifen und Rechtsabbieger macht keinen Sinn, weil sie weiterhin im dunklen schattigen Straßenabschnitt verbleibt. Denkbare Lösungsansätze:
- Ein Verlegen der Radverkehrsanlage auf die gegenüber liegende Straßenseite wäre mit erheblichen
baulichen Maßnahmen (u.a. Schutz der Bushaltestelle mit Aufstellfläche) und Komfortverlust für Radfahrer verbunden
- Die Verwaltung prüft für die nächste Verkehrsbesprechung (VB) auf wessen Grundstück die Bäume und Sträucher des Straßenbegleitgrüns stehen; die Mitglieder der VB wird als Unfallkommission die weitere Vorgehensweise besprechen
- Prüfung der Ergänzung einer Straßenbeleuchtung auch bei Tageslicht und entsprechend tief stehender Sonne im unfallrelevanten Straßenabschnitt
- Die Verwaltung prüft die Signalisierung mit allen Vor- und Nachteilen
Beschluss der Unfallkommission:
Nach Klärung der Grundstückssituation im Bereich des Fahrbahnrandgrüns durch die Verwaltung werden die Mitglieder der Verkehrsbesprechung bei nächster Gelegenheit als UK die weiteren Maßnahmen entsprechend vorgenannter Lösungsansätze beraten.
54/3/17 Roermonder Straße / Rathausstraße / Schlossparkstraße
Von den sechs registrierten Unfällen ereigneten sich je zwei zwischen Rechtsabbiegern bzw. Linksabbiegern in die Rathausstraße und Radfahrern auf der Radverkehrsanlage Roermonder Straße und zwei mit Linksabbiegern aus der Schlossparkstraße und Fußgängern auf der Fußgängerfurt Roermonder Straße. Die verursachenden Autofahrer gaben jeweils an, sie hätten die Radfahrer zu spät gesehen. Wegen der bereits bestehenden guten Sicht zwischen den Verkehrsteilnehmern sind keine baulichen Verbesserungen, sondern nur signaltechnische Lösungen denkbar. Außerdem ist die Fußgängerfurt über die Roermonder Straße neu zu markieren.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung prüft die bestehende Signalisierung des Knotens bezüglich möglicher signaltechnischer Trennungen der unfallrelevanten Verkehrsbeziehungen und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Knotens für eine der nächsten Verkehrsbesprechungen. Die vorhandenen Furtmarkierungen werden durch die Verwaltung nach örtlicher Überprüfung im notwendigen Umfang erneuert.
55/3/17 Monheimsallee / Mariahilfstraße / Heinzenstraße
Von den insgesamt fünf verteilten Unfälle haben sich zwei gleichartige an der Einmündung Heinzenstraße zwischen dort ausbiegenden PKW und Radfahrern entlang der Monheimsallee ereignet. Die Wegnahme der für die Ausbieger möglicherweise sichtbehindernden Poller auf dem Gehweg Monheimsallee wird allgemein abgelehnt, weil ansonsten der ungeschützte Gehweg von Ladewilligen häufig zugestellt würde und hierdurch die Sicht beim Ausbiegen noch deutlich schlechter würde.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung vereinbart einen Termin zur kurzfristigen Überprüfung sämtlicher Radverkehrsanlagen, bei dem die in der heutigen Sitzung behandelten Unfallhäufungsstellen mit besonderer Priorität diskutiert werden. Weiterhin prüft die Verwaltung die Möglichkeit und Auswirkungen einer vorgezogenen Grünphase für Fußgänger über die Furt Monheimsallee vor den Autofahrern aus der Verbindungsspange.
56/3/17 Seffenter Weg / Mies-van-der-Rohe-Straße
Im Bereich Seffenter Weg/Mies-van-der Rohe-Straßen haben sich insgesamt 6 Unfälle ereignet. Fünf der registrierten Unfälle sind unter Beteiligung von Radfahrern entlang des Seffenter Weges entstanden. Bei einem Unfall wurde ein Fußgänger, der den Seffenter Weg zwischen zwei Bussen gequert hat, von einem überholenden Fahrzeug erfasst. Die Markierungen im Knoten sind ohne Beanstandung. Die Teilnehmer sehen keine Möglichkeit, mit einer Sofortmaßnahme zur Entschärfung eines Teils der unfallträchtigen Fahrbeziehungen beizutragen. Es ist eine Entfernung der separaten Radverkehrsanlage auf der Nebenanlage anzustreben, damit die Radfahrer in dieser Tempo-30-Zone mit auf der Fahrbahn fahren.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung wird den Rückbau des anderen Radweges hinter den Straßenbäumen Seffenter Weg in einen breiten Gehweg durch Materialwechsel im Rahmen des Möglichen forcieren.
58/3/17 Kurbrunnenstraße / Dammstraße / Jägerstraße
Im Bereich Kurbrunnenstraße/Dammstraße/Jägerstraße haben sich insgesamt 7 Unfälle ereignet. Davon haben sich an den beiden Einmündungen Jägerstraße und Dammstraße je zwei Verkehrsunfälle unter Beteiligung vorfahrtberechtigter Radfahrer ereignet. Drei weitere Unfälle ereigneten sich im weiteren Verlauf der Strecke und sind nicht Bestandteil der Unfallhäufungsstelle. Grundsätzlich sind die Sichtverhältnisse zwischen den bestehenden Verkehrsbeziehungen sehr gut. Die Polizei hinterfragt lediglich eine mögliche Sichtbeeinträchtigung durch die Verkehrszeichen auf der Mittelinsel Dammstraße.
Beschluss der Unfallkommission:
Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Kurbrunnenstraße ist die Fahrbahnmarkierung durch die Kurve Dammstraße bis zur Jägerstraße aufzufrischen. Weitere Maßnahmen werden nicht ergriffen.
62/3/17 Komphausbadstraße / Seilgraben / Sandkaulstraße
Fünf Verkehrsunfälle ereigneten sich unter Beteiligung von Radfahrern, wobei eine Häufung nur an der Einmündung Kurhausstraße / Komphausbadstraße (drei Unfälle) erkennbar ist. Alle Unfälle waren durch Unaufmerksamkeit begründet.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt die Roteinfärbung der Radfahrfurt Kurhausstraße über die Einmündung Komphausbadstraße einschließlich der Aufbringung von Piktogrammen „Radverkehr“.
63/3/17Goethestr. / Aachener und Münchener Allee / Limburger Str. / Hermann-Löns-Allee
Alle fünf registrierten Unfälle sind Alleinunfälle von Radfahrern, die beim Befahren der Kreisfahrbahn in Höhe der Einmündung Goethestraße weggerutscht und gestürzt sind.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung wird die Griffigkeit des Asphaltbelages überprüfen.
64/3/17Peterstraße / Blondelstraße / Komphausbadstraße
Vier von fünf aufgenommenen Unfällen sind aus nicht verkehrsrelevanten Gründen entstanden (rücksichtsloses Verhalten einiger Fußgänger aus der „Bushofszene“).
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt keine Maßnahmen, da die Unfallursachen nicht in der Straßensituation liegen.
69/3/17Wilhelmstraße / Augustastraße / Gottfriedstraße
Bei drei der vier Unfälle erfassten Ausbieger aus den Nebenrichtungen Fußgänger auf der Furt der Wilhelmstraße. Dies wird der täglich zu beobachtenden Rückstaubildung in den Nebenstraßen zugeordnet, die die wartenden Autofahrer zu Abbiegemanövern in sehr kurzen Lücken veranlasst. Hier sehen die Teilnehmer keine Möglichkeiten der Verbesserung.
Ein Unfall geschah zwischen einem in die Augustastraße abbiegenden Kraftfahrer und einem parallel zügig in Richtung Kaiserplatz fahrenden Radfahrer. Hier ist wegen der schnell abschüssig ankommenden Radfahrer die Radfahrfurt rot einzufärben. Außerdem sind wegen der in beiden Richtungen fehlenden Sicherheitstrennstreifen neben den Parkstreifen die Wilhelmstraße ebenfalls im einzuberufenden Erörterungstermin Radverkehrsanlagen bevorzugt zu behandeln und die Ergebnisse vor Ort umzusetzen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, die Radfahrfurt der Wilhelmstraße über die Einmündung Augustastraße unter Ausschluss der Aufstellfläche für indirektes Linksabbiegen rot einzufärben und entsprechende Piktogramme „Radverkehr“ aufzutragen.
70/3/17Roermonder Straße / Walkmühlenstraße
Die fünf registrierten Verkehrsunfälle erfolgten unter Beteiligung von Radfahrern. Die Radverkehrsanlagen haben keinen Sicherheitstrennstreifen, sodass Radfahrer bei Park- oder Aussteigevorgängen keine Ausweichmöglichkeiten haben. Diese Radverkehrsanlage ist ebenfalls in die Überarbeitung aller Radverkehrsanlagen prioritär aufzunehmen. Andere kurzfristige Maßnahmen werden nicht ergriffen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung wird auch diese Radverkehrsanlage im Rahmen des anstehenden Abstimmungsgespräches kritischer Radverkehrsanlagen prioritär behandeln und die beschlossenen Veränderungen vor Ort anschließend um zu setzen.
77/03/07-/17 Krefelder Straße / Prager Ring / Eulersweg
Im Kreuzungsbereich Krefelder Straße / Prager Ring / Eulersweg ereigneten sich insgesamt drei
Verkehrsunfälle, wobei in einem Fall ein Mofafahrer beim Spurwechsel angefahren wurde und bei
zwei weiteren Unfällen jeweils Radfahrer von Pkws übersehen worden sind. Aufgrund der sehr hohen
Belastungen in dem Knoten ist aus den Unfällen keine Systematik zu erkennen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, hier keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
83/3/12-17 Löhergraben / Alexianergraben / Annastraße / Mörgensstraße
Es haben sich in diesem Bereich insgesamt 7 Unfälle ereignet. Auch hier sind alle Verkehrsunfälle mit Beteiligung mindestens eines Radfahrers geschehen. Die Teilnehmer erkennen einen möglichen signaltechnischen Konflikt des Rundum- Fußgängergrüns zusammen mit dem markierten indirekten Linksabbiegen der Radfahrer darin, dass die Radfahrer als indirekte Linksabbieger bei Rundumgrün den Knoten auf der Fahrbahn queren und dann auf der anderen Straßenseite in die dort zeitgleich querenden Fußgänger fahren. Die Verwaltung wird diese Frage anhand der RiLSA prüfen. Weiterhin soll die Verwaltung die Signalisierung auf mögliche Vor- und Nachläufe in der Hauptrichtung prüfen, um ggfs. das Linksabbiegen zu sichern.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung überprüft die Signalisierung bezüglich der beschriebenen möglichen Konflikte zwischen indirektem Abbiegen der Radfahrer und Rundumgrün der Fußgängerfurten. Darüber hinaus überprüft sie die Leistungsfähigkeit der Signalisierung der Hauptrichtung zugunsten möglicher Vor- und Nachläufe zum konfliktfreien Linksabbiegen.
84/3/05-17 Turmstraße / Pontwall / Wüllnerstraße
Mit einigen der insgesamt 8 Unfälle der 3-Jahres-Betrachtung hat sich die Unfallkommission schon in 2017 in der 1-Jahres-Betrachtung beschäftigt. Die Fachverwaltung wurde seinerzeit beauftragt, die Beleuchtung und Markierung zu prüfen. Die Qualität der Markierung ist ohne Beanstandung. Die Verwaltung wird erneut die Beleuchtung prüfen.
Je vier Unfälle sind mit Fahrradbeteiligung und vier mit Fußgängerbeteiligung geschehen, fünf Unfälle ereigneten sich in der Dämmerung. Eventuell könnten die Radfahrer aus der Wüllnerstraße schon vor Ampel auf die Nebenanlage verschwenkt und dann abgesetzt neben der bestehenden Fußgängerfurt über den Pontwall geführt werden. Denkbar wäre auch eine separate Linksabbiege-Signalisierung auf dem Pontwall /Große Turmstraße und /oder eine Zuflusstrennung für die Wüllnerstraße sowie die Kleine Turmstraße, soweit die Leistungsfähigkeit des Knotens das zulässt.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung prüft die Beleuchtung des Knotens und überprüft, ob die bestehende Verkehrsbelastung separate Linksabbiegephasen auf der Hauptrichtung sowie getrennte Grünphasen für die Wüllnerstraße und die Kleine Turmstraße zulässt.
86/3/01-17 Vaalser Str. / Halifaxstr. / Amsterdamer Ring
Es haben sich insgesamt 5 UnfälIe ereignet, im Knoten ist eine Unfallhäufung im separaten Rechtsabbieger aus dem Amsterdamer Ring in Richtung stadteinwärtige Vaalser Straße mit Radfahrern auf der Furt auffällig. Nach Auswertung der Unfallberichte sagen die verursachenden Autofahrer übereinstimmend, sie hätten in der Kurvenfahrt die hinter ihnen parallel ankommenden Radfahrer nicht gesehen. Diese Furt war auch in Vorjahren bereits eine Unfallhäufungsstelle, so dass die Roteinfärbung der Furt und beidseitige Ausschilderungen für den ankommenden Kraftfahrzeugverkehr beschlossen und vorgenommen wurden. Aktuell wird auch ein recht hoher Strauchbewuchs als sichtbehindernd und unfallbegünstigend angegeben.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, die Sträucher in der gesamten Innenkurve des separaten Rechtsabbiegers aus dem Amsterdamer Ring und auch im Rechtsabbieger zur Halifaxstraße entfernen zu lassen, da ein regelmäßiger ausreichender Rückschnitt nicht garantiert werden kann.
33/3/01-17 Madrider Ring / Eisenbahnweg / Neuenhofstraße
In dem Knoten haben sich insgesamt sieben Verkehrsunfälle ereignet. Bei zwei Unfällen kam es in der Kreuzung zu einem Zusammenstoß beim Linksabbiegen, während zwei weitere Unfälle sich nicht im Kreuzungsbereich, sondern in der Reinhardstraße bzw. an der Tunneleinfahrt Adenauerallee ereigneten. In einem weiteren Fall kam es zu einem Auffahren zwischen zwei Pkw beim Fahrstreifenwechsel. Bei zwei Unfällen kam ein Fahrzeug bei Glätte auf der Brücke des Madrider Ringes ins Schleudern bzw. ein Fahrzeug schleuderte und ein weiteres fuhr hinein. Aufgrund der breiten Streuung aller Unfälle in dem stark belasteten Knoten und der Kuppenlage ist die Gesamtbewertung aller Unfälle eher unauffällig.
Beschluss der Unfallkommission
Aufgrund der breiten Streuung aller Unfälle an dieser Kreuzung beschließt die Unfallkommission keine weiteren Maßnahmen.
66/3/17Berliner Ring / Madrider Ring / Von-Coels-Str.
Im Kreuzungsbereich Berliner Ring/Madrider Ring/von-Coels-Straße haben sich insgesamt fünf Verkehrsunfälle ereignet. Bei zwei Unfällen wurden Fußgänger in den Furten angefahren, wobei in einem Fall der Fahrzeugführer die Signalanlage des Linksabbiegers fälschlicher Weise für sich erkannt hat und bei Rotlicht durchgefahren ist. Ein Unfall mit Beteiligung eines Fußgängers ereignete sich in der Einmündung zur Hüttenstraße beim Rückwärtsfahren. In zwei weiteren Fällen kam es jeweils zu Alleinunfällen von Radfahrern. An diesem Knoten besteht somit eine Streuung von Einzelsituationen. Weiterhin soll die progressive Signalisierung der Fußgängerüberwege in diesem Knoten beobachtet werden. Bei der progressiven Signalisierung werden die Fußgängersignale auf dem Mittelstreifen zwischen den Fahrbahnen früher auf Rot geschaltet als die Fußgängersignale am Fahrbahnrand. Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass Fußgänger auf der sehr schmalen Mittelinsel stehen bleiben müssen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung wird die Signalisierung an dem Knoten überprüfen und die Situation beobachten.
26/1/17-15 Pariser Ring L 260/ Valkenburger Straße/ Forckenbeckstraße
Drei Verkehrsunfälle in diesem Oval ereigneten sich mit Radfahrerbeteiligung an den Zu- und Abfahrten. Dies liegt vermutlich auch an den hohen Zufahrtsgeschwindigkeiten aus der Rampe Pariser Ring. Strassen.nrw schlägt vor , den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn aufzuheben und die Radfahrer mit dem KFZ-Verkehr auf einem gemeinsamen Fahrstreifen zu führen. Hierfür müsste aber die Fahrstreifenbreite insgesamt deutlich eingeengt werden. Die ASEAG fordert hierbei die Nutzbarkeit des verbleibenden Fahrstreifens auch mit Doppelgelenkbussen und Kappa-City-Bussen ein. Die Verwaltung schlägt als kurzfristige Lösung vor, die großzügig lang markierten Unterbrechungen der Radfahrstreifenmarkierungen an den Einmündungen auf das für die Busse der ASEAG notwendige Maß einzukürzen und die durchgezogenen Linien mit Leitschwellen und Mini-Warnbaken gegen Kurvenschneiden der Autofahrer abzusichern. Wenn dies keinen Erfolg bringt, ist der Umbau der Oval-Fahrbahn mit Einengung des Fahrstreifens vorzunehmen. Die Bezirksregierung unterstützt diesen Vorschlag als Sofortmaßnahme. Zusätzlich sollten in den zuführenden Ästen über den VZ 206 Hinweise auf Radfahrer von links (VZ 1000-32 sinngemäß) ergänzt werden.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt als zweistufige Maßnahme zunächst die Einkürzung der Markierungslücken über die Zu- und Abfahrten auf das für die großen ASEAG-Busse und Sattelzüge notwendige Maß mit gleichzeitigem Aufbringen von Leitschwellen mit Miniwarnbaken auf die durchgezogenen Markierungsabschnitte. Sollte anschließend beobachtet werden, dass die Autofahrer jetzt links ausholen und die Markierung überfahren, ist dort eine Rüttelmarkierung zu ergänzen. Parallel ist aus den Nebenrichtungen durch sinngemäße Z. 1000-32 auf vorfahrtsberechtigte Radfahrer von links hinzuweisen.
22/1/17-04 Hansemannplatz
An dieser Unfallhäufungsstelle haben sich insgesamt 7 Unfälle ereignet, davon sind bei fünf Unfällen Rotlichtläufer als Unfallverursacher festzustellen. Es sind auch zwei Verkehrsunfälle aktenkundig, bei denen Autofahrer von der Monheimsallee vermutlich das Linksabbiegegrün als Grün für geradeaus gewertet haben und in der Kreuzung dann mit anderen schon freigegebenen Querverkehren zusammengestoßen sind.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung prüft, ob in der zufließenden Monheimsallee am linken Ampelausleger das Anbringen einer zusätzlichen Geradeaussignalgruppe rechts neben dem Linksabbiegesignals möglich ist, damit die in der Monheimsallee ankommenden Kraftfahrer auch frühzeitig schon die Signalschaltung für den Geradeausverkehr erkennen können. Weiterhin überprüft die Verwaltung die Sichtbarkeit der Streuscheiben besonders an den Fußgängerfurten; darüber hinaus überprüft die Verwaltung noch einmal die Ausleuchtung des Knotens.
94/3/14-17 Boxgraben B1, zw. Hubertusplatz und Mozartstraße
Im genannten Straßenabschnitt fallen insgesamt neun Verkehrsunfälle unter Beteiligung vorfahrtsberechtigter Radfahrer an der Einfahrt „Netto“ auf (fünf durch Linkseinbieger, je einer durch einen Rechtsein- und einen Rechtsausbieger und zwei durch Linksausbieger). Nach der in der letztjährig beschlossenen Roteinfärbung des Radfahrstreifens über die Einfahrt Netto hinweg am 17.10.2017 ist nur noch ein Unfall aufgenommen worden, der aber nicht in dieser Radfahrbeziehung entstand.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, zunächst die Entwicklung der Unfallsituation nach Roteinfärbung der Radverkehrsanlage weiter zu beobachten und bei neuen Unfällen den Knoten in den jetzt häufigeren Unfallkommissionssitzungen neu zu behandeln.
Fazit:
Der Beschluss der Unfallkommission ist für alle Beteiligten bindend. Das bedeutet, dass die Maßnahmen schnellstmöglich verkehrsrechtlich angeordnet und zeitnah umgesetzt werden sollen. Witterungsbedingte Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind die beschlossenen Planungsaufträge in die Wege zu leiten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |