Entscheidungsvorlage - FB 45/0504/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. stimmt der Einrichtung von zwei U3-Belegplätzen in der KiTa Passstr. 123 zu.
  3. beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Vertrag über die Finanzierung der
    Belegrechte mit Saint-Gobain Mitteleuropa, Zweigniederlassung Deutschland, abzuschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

.1. Ausgangslage

Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine 5-gruppige KiTa in den städtischen Räumlichkeiten der
Passstr. 123 mit insgesamt 80 Plätzen.

 

2. Betriebliche Kinderbetreuung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Komponente zur Stärkung des Standortes und der Wettbewerbsfähigkeit von ortsansässigen Arbeitgebern. Die Einrichtung von Belegplätzen für die Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Unternehmen ist eine gute Möglichkeit, um Arbeitgeber bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen, qualifiziertes Fachpersonal zu halten und zu gewinnen.

 

Die Stadt Aachen als familienfreundliche Stadt hat diese Möglichkeit bereits frühzeitig erkannt und den Weg durch die entsprechenden Grundlagenbeschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses (KJA/10/WP.16) vom 15.02.2011 und des Rates am 02.03.2011 (Rat/17/WP.16) geebnet. Hierdurch wird nicht zuletzt der Wirtschaftsstandort Aachen gestärkt.

 

Das weltweit aktive Unternehmen Saint-Gobain liegt mit seinem Standort in Aachen, Krefelder Str. 195, im Sozialraum 1. Saint-Gobain sucht für die Mitarbeiter/innen am Standort Aachen zwei Belegplätze in einer nahe gelegenen städtischen Kindertagesstätte. Die nahe gelegene Kindertagesstätte Passstr. 123 könnte zwei Belegplätze für U3-Kinder ab dem 01.08.2018 anbieten.

 

.3. Finanzierung

Nach den bestehenden Richtlinien der Stadt Aachen zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung (KJA/12/WP.16 und AAWW/09/WP.16) ist durch Saint-Gobain ein jährlicher Eigenanteil in Höhe von ca. 3.063,00 € für zwei U3-Belegplätze (2 x Gruppenform I c mit 45 Stunden) zu zahlen.

 

Diesem Betrag werden die Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2018/2019 sowie die Ansiedlung der Belegplätze in einer städtischen Kindertagesstätte zugrunde gelegt. Differenzen können noch durch eine eventuelle Spitzabrechnung der tatsächlichen Elternbeiträge pro KiTa-Jahr entstehen.

 

.4. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
     
  2. die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu der Einrichtung von zwei U3-Belegplätzen in der KiTa Passstr. 123 zu beauftragen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

1) -186.500

-187.750

-605.900

-614.900

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2) 40.557.800

40.557.800

134.146.100

134.146.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+1.200

+9.000

 

 

Deckung ist gegeben ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben ausreichende Deckung vorhanden

 

 

1) 4-060101-901-9; 44870000

 

2) 4-060101-901-9; 53180000

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