Kenntnisnahme - FB 45/0507/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der 1. Sachstandbericht für das Jahr 2018 wird die Fallzahlen sowie die Ausgaben für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach SGB VIII in den Blick nehmen. Hierbei findet der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 24.07.2018 Berücksichtigung.

 

  1. Fallzahlen

Die Anlagen 1a bis 1c beschreiben die Fallzahlen im Bereich der HzE, der Eingliederungshilfe und der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA).

Diese basieren erstmalig ausschließlich auf der Grundlage der Eingaben der Mitarbeiter in den Sozialraumteams in der Fachsoftware LogoData. Daher ergibt sich eine veränderte Form der Darstellung, in der nun auch die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen auf Hilfen zur Erziehung bzw. Eingliederungshilfe aufgezeigt werden kann.

Die erste Spalte zeigt die Anzahl abgeschlossener und aktiver Leistungen im benannten Zeitraum. In den Spalten zwei bis fünf wird die Anzahl der jeweils aktiven Leistungen zu den Stichtagen dargestellt.

 

Im angegebenen Zeitraum 01.01.2018 bis 24.07.2018 wurden insgesamt 3.396 Leistungen der Hilfen zur Erziehung durchgeführt. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Gesamtrückgang von rund 300 Leistungen, der sich hauptsächlich durch den weiteren Rückgang der Hilfen bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern begründet.

Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe sind 2.646 Leistungen und bei den UMA insgesamt 750 Leistungen zu verzeichnen.

 

2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Bei den klassischen Hilfen zur Erziehung ist folgende Entwicklung erkennbar:

 

Während bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen im Jahr 2018 bisher 579 Leistungen gelistet sind, stehen insgesamt 738 Leistungen des Vorjahres dem gegenüber.
Angebote der sozialen Gruppenarbeit werden weiter verfolgt, damit Familien in gruppendynamischen Prozessen lernen, eigenes Erziehungsverhalten zu reflektieren und Erlerntes unter fachpädagogischer Begleitung adäquat umzusetzen.

Im Zuge des weiteren Ausbaus von alternativen Angeboten im Hinblick auf Inklusionsunterstützung anstelle von individuellen Schulbegleitungen werden die begonnenen Projekte ebenfalls qualifiziert. Hierzu wird in der gemeinsamen Sitzung des KJA und des Schulausschusses im Oktober 2018 mit einer separaten Vorlage berichtet.

 

Im Bereich der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist ein Aufwuchs von derzeit 369 Leistungen gegenüber der Gesamtsumme des Vorjahres von 322 Pflegeverhältnissen festzustellen. Hier ist zu beobachten, dass vor dem Hintergrund der bereits manifesten Beeinträchtigungen von Kleinkindern und Kindern fachspezifisch ausgebildete, und daher kostenintensivere Erziehungsstellen in Anspruch genommen werden müssen.

Für eine adäquate Entwicklung der Kinder ist diese Form der HzE zwingend erforderlich, da diese in der Regel unter anderem durch ausgeprägte Fetale Alkoholsyndrome (FAS), implementiertem Medikamenten- und Drogenmissbrauch der Eltern und manifeste Bindungsstörungen aufgrund des desolaten Erziehungsverhaltens ihrer Eltern, stark beeinträchtigt sind.

 

Bei den stationären Hilfen zur Erziehung setzt sich die oben beschriebene Entwicklung fort. Insgesamt 378 Unterbringungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen stehen 291 Unterbringungen im vergleichbaren Zeitraum 2017 entgegen.

Die Inanspruchnahme intensiv-pädagogischer Angebote im Hinblick auf eine notwendige Spezialisierung mit verschiedenen psycho-sozialen Schwerpunkten in der pädagogischen Arbeit wird vor dem Hintergrund der manifesten Entwicklungsstörungen/Entwicklungsbilder der Betroffenen deutlich.

Diese Thematik bedarf einer gesonderten Betrachtung und wird daher in einer der kommenden Sitzungen fachlich beleuchtet.

 

2.2  Unbegleitete minderjährige Ausländer

Erstmalig wird kein Unterschied zwischen der Nennung UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) und UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer) mehr vorgenommen. Die entsprechende Gesetzesänderung im SGB VIII besteht seit dem 01.11.2015. 

 

Der Abbau vorhandener Leistungen setzt sich kontinuierlich fort. Bedingt durch das Volljährig werden vieler junger Menschen sinken die stationären Unterbringungen, während die ab Volljährigkeit konsequent – sofern es die individuelle Hilfeplanung zulässt – durch FB 45/300 initiierten ambulanten Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII hoch sind.

 

Die vorläufigen Inobhutnahmen gem. § 42 a SGB VIII liegen für den benannten Zeitraum bei 183 Leistungen. Die Meldung an die Landesverteilstelle des LVR funktioniert weiter in Bezug auf die Abgabe an andere Kommunen außerhalb NRW reibungslos.

Die UMA, die nach den gesetzlichen und kommunalen Kriterien in Aachen verbleiben, liegt bei 40 UMA. Hier erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgabe die weitere Klärung im Rahmen der Inobhutnahme gem. §42 SGB VIII, Beantragung der Vormundschaft und Unterbringung des UMA.

 

  1. Kostenentwicklung

Der Daten- und Kenntnisstand vom 23.07.2018 wurde auf der Grundlage erster Hochrechnungen aus der Fachsoftware LogoData der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ermittelt. Für das Jahr 2018 würden sich  voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von rd. 54,1 Mio. Euro ergeben.

 

Diese stehen einem Haushaltsansatz von insgesamt 56,9 Mio. Euro gegenüber. Der sich abzeichnende Minderbedarf ergibt sich primär aufgrund der sinkenden Fallzahlen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer.

 

Die Präzisierung der Kostenentwicklung beider Bereiche wird auf der Grundlage weiterer Hoch- und Ist-Rechnungen erfolgen und innerhalb der kommenden Wochen kommuniziert.

 

 

3.1  Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen

Entsprechend der ersten Hochrechnungen würde ein Aufwand von rd. 41 Mio. Euro entstehen, dem ein Ansatz in Höhe von rd. 38,9 Mio. Euro gegenüber steht.

 

3.2  Unbegleitete minderjährige Ausländer

Auf den UMA-Bereich würden entsprechend der ersten Hochrechnungen rd. 13,1 Mio. Euro incl. Krankenhilfekosten entfallen, dem Haushaltsmittel in Höhe von 18 Mio. Euro gegenüber stehen.

 

3.3  Einnahmeentwicklung

Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2018 bislang eine Ertragssumme in Höhe von 19.696.889 Euro

(Stand der Konten am 27.07.2018).

  •    Klassischer HzE-Bereich    3.781.129 Euro
  •    UMA-Bereich  15.915.760 Euro

 

Im UMA-Bereich werden die erstattungsfähigen Kosten fortlaufend liquidiert und zum Soll gestellt.

Die Erstattung erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland. Der Zeitpunkt der dortigen Zahlungen lässt sich durch FB 45/300 nicht beeinflussen.

 

  1. Ursachen der Fallzahlen- und  Kostenentwicklung 

Während sich bei verstärkt eingesetzten Angeboten im Bereich der Prävention und Frühen Hilfen frühzeitig Familien gewinnen lassen, eigenes erzieherisches Handeln mit fach-pädagogischer Begleitung anzusehen und sich den eigenen „blinden“ Flecken zu stellen, verstärkt sich auf der anderen Seite die Manifestierung erzieherischen „Unvermögens“ der Erziehungsberechtigten mit den oben beschriebenen Konsequenzen. Dies geht einher mit den sich weiter verstärkenden psychischen Erkrankungen der Sorgeberechtigten.

Die Jugendhilfe identifiziert Kinder, die bereits im Kindergarten- und Grundschulalter durch tiefgreifende Traumata jedweder Ursache zutiefst in ihren Grundbedürfnissen und Werten verunsichert und stark belastet sind.

Die Kindeswohlgefährdungsmeldungen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018 lagen bei insgesamt 566 Meldungen.

Durch die Implementierung von drei Inobhutnahme-Gruppen nach erfolgten Kriseninterventionen in den Familien kann durch die systematisch erfolgende Klärungsphase unter Einbeziehung der Eltern möglichst passgenau weitere Jugendhilfeleistungen identifiziert und falls erforderlich, eingerichtet werden. Das Ziel der Jugendhilfe, eine – dauerhafte - Herausnahme des Kindes zu vermeiden, hat dabei obere Priorität.

 

Auf der Grundlage der Entgeltregelung gem. der §§ 78a ff des SGB VIII  ist das örtlich zuständige Jugendamt verpflichtet, mit den Trägern/Anbietern von Leistungen nach den §§13, 19, 21, 27, 32, 34, 35, 35a SGB VIII sowie Leistungen für junge Volljährige, sofern sie den zuvor aufgezählten

Leistungskatalog benötigen, entsprechende Entgelte zu verhandeln. Analog dieser Regelung werden ebenso Entgelte für  Schutz- sowie ambulante Angebote auf örtlicher Ebene verhandelt. FB 45/300 hat in den Jahren 2016 und 2017 (auch durch die zu schaffenden UMA-Plätze) mit den in Aachen verorteten Trägern/Anbietern insgesamt rund 115 Verhandlungen geführt.

 

Auf der von den Trägern eingereichten Kalkulation ihrer Kosten einhergehend mit einer pädagogischen Leistungsbeschreibung wird nach einem festgelegten Prozedere prospektiv ein Entgelt – in der Regel Tagessatz pro Kind – verhandelt und vereinbart.

Entsprechende, zumeist jährliche Tarifsteigerungen schlagen dabei in voller Höhe auf die Entgelte in den Folgejahren dynamisch durch. Sofern die Leistungen innerhalb der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe annähernd stabil bleiben, wirken sich diese Erhöhungen aus.

 

  1. Konsequenzen für die Jugendhilfe

Auf der Grundlage oben genannter Ausführungen ergeben sich folgende, nicht abschließend zu erfassende Konsequenzen für die Jugendhilfe:

 

  • Stringent zu führende Entgeltverhandlungen unter Nutzung der zu gestaltenden Beeinflussungsfaktoren, wobei bei der pädagogischen Ausgestaltung der stationären Angebote das LJA Rheinland im Rahmen der dortigen Heimaufsicht enge Parameter zur Betriebserlaubnis festlegt, an die die kommunale Jugendhilfe gebunden ist.
  • Engmaschiges Fach- und Finanz-Controlling der Fallzahlenentwicklung einhergehend mit enger Kommunikation zu den Sozialraumteams und freien Trägern der Jugendhilfe (ASD der freien Verbände) zwecks Schaffung alternativer bzw. noch passgenauerer Angebote.
  • Das Fortführen kontinuierlicher Hilfeplanung in laufenden Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
  • Weitere Schaffung und Implementierung alternativer Formen anstelle von individualisierter Schulbegleitung
  • Vertiefende Kooperation mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, sowie Kinder-, Jugend- und Erwachsenenpsychiatrien und anderen Fachärzten
    ……

 

Im Rahmen dieser und weiterer anspruchsvoller Handlungsfelder bleibt es dennoch abzuwarten, inwiefern sich die gesamtgesellschaftliche Entwicklung in den kommenden Jahren gestalten wird.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag*

-22.468.100

-22.468.100

-67.573.700

-67.573.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

56.866.300

56.866.300

172.949.100

172.949.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

34.398.200

34.398.200

105.375.400

105.375.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-

-

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

* Ergebnis aus 1-060301-916-5 SK 42120000 – 44820000 und 4-060301-916-5 SK 44820000

 

** Ergebnis aus 1-060301-916-5 SK 53310000, 53320000, 53390000 und 4-060301-916-5 SK 53320000 und 53390000

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Anlagen

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