Entscheidungsvorlage - FB 20/0160/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Stiftung Armenfonds - Entnahme von Stiftungsmitteln aus der freien Rücklage zur satzungsmäßigen Verwendung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Hr. Schlaak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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03.07.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Stiftungsverwaltung liegt der o.g. Antrag auf Zuschuss zur Förderung des Sozialwerks Aachener Christen vor. Die Förderung in der Höhe von insgesamt 228.190,- € (zwei Jahre mit je 114.095,- €) könnte grundsätzlich, entsprechend der Zweckübereinstimmung, vorbehaltlich des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 28.06.2018, durch die städtische Stiftung Armenfonds erfolgen.
Die ehemals aus dem Vermögen der liquidiertem „Josef und Maria-Rummeny-Stiftung“ beantragte Förderung der „Magarethe-Lorenz-Stiftung“ konnte aus stiftungsrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Mit der Übernahme des Projektes durch das Sozialwerk Aachener Christen kann eine Umsetzung der Maßnahme aus den Mitteln der Stiftung Armenfonds erfolgen.
Zur Sicherstellung der Finanzierung muss der Betrag von 114.095,- €/Jahr in den Jahren 2019 und 2020 aus der freien Rücklage der Stiftung entnommen werden. Diese Entnahme ist sowohl aus steuer-rechtlicher, wie auch operativer Sicht möglich.
Die freie Rücklage der Stiftung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO dient dazu, dauerhaft das Vermögen der Stiftung zu vermehren, um die Leistungserhaltung sicherzustellen oder zu einem späteren Zeitpunkt für satzungsmäßige Zwecke verwendet zu werden.
Aufgrund Ihrer Vermögensstruktur (Grundstockvermögen i.H.v. 19,017 Mio. € davon 82,11% in Immobilien, fast ausschließlich Grundstücke und 17,89 % in festen Finanzanlagen) benötigt die Stiftung den o.g. Betrag nicht zur Sicherung des Leistungserhalts. Aus diesem Grunde ist eine Reduzierung der freien Rücklage möglich.
Die Mittel in der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds betragen zum 31.12.2017 gemäß dem vorläufigen Jahresabschluss 1.735.517,53 € (31.12.2016: 1.694.238,53 €). Die Liquidität der Stiftung in der Stadtkasse betrug gemäß dem vorläufigen Jahresabschluss zum 31.12.2017 1.506.507,08 €. Somit sind ausreichend Mittel vorhanden, um den Gesamtbetrag i.H.v. insgesamt 228.190,- € zur Verfügung zu stellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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