Entscheidungsvorlage - FB 11/0291/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Frau Winkler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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28.06.2018
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.07.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt zur Kenntnis, dass auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses, dem Rat der Stadt die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200), bewertet nach A 10 LBesO A/ EG 9b TVöD, empfohlen wird.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200), bewertet nach A 10 LBesO A/EG 9b TVöD, zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters mit Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200).
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit Februar 2016 nahmen die Fallzahlen sowohl in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Menschen als auch Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kontinuierlich ab (siehe Anlagen 1 und 2).
Auf die sinkenden Fallzahlen wurde in beiden Bereichen dergestalt reagiert, dass Bevorratungsstellen (unbesetzte und finanziell beplante Planstellen), die mit Stellenplan 2017 aufgrund vorangegangener Prognoseberechnungen des Fachbereiches als Sicherheit für eventuell akut auftretende Fallzugänge eingerichtet wurden, für den Stellenplan 2018 bis auf das voraussichtlich notwendige Maß heruntergefahren wurden. Hierdurch wurde das Personalkostenbudget um 21,5 Bevorratungsstellen, hiervon 6,0 Stellen für die „Sachbearbeitung AsylbLG“, entlastet.
Desweiteren war im Bereich der Leistungen nach dem AsylbLG (FB 56/210) ein so deutlich geringerer Stellenbedarf zu verzeichnen, so dass über die o.a. Bevorratungsstellen hinaus Stellen im Umfang von 4,0 VZÄ für die Sachbearbeitung AsylbLG eingespart wurden.
Die Aufnahmequote der Stadt Aachen wurde seitens der Bezirksregierung Arnsberg im Frühjahr 2018 überprüft und aktualisiert. Auf Grund der neuen Zahlen wurde die Zuweisungsquote der Stadt Aachen neu berechnet. Sie liegt derzeit bei 79 %. Die Stadt Aachen befindet sich aus diesem Grunde wieder in der Verpflichtung, Flüchtlinge aufzunehmen. Mit der Bezirksregierung wurde abgestimmt, dass in einem ersten Schritt ab dem 09.04.2018 für 10 Wochen jeweils 20 Flüchtlinge aufgenommen werden. Auch danach ist mit weiteren Zuweisungen zu rechnen, wobei die Fachdienststelle von monatlichen Zuweisungen von 40 Personen ausgeht. Bis zum 30.06.2018 wird mit einem Anstieg der Fallzahl im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes von derzeit 847 auf insgesamt 996 gerechnet. Bis zum Jahresende wird eine Fallzahl von 1113 Fällen erwartet.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass sich aufgrund der Änderungen im Asylbewerberleistungsrecht, insbesondere durch Öffnung des Arbeitsmarktes für Leistungsempfänger nach dem AsylbLG, die Kundenkontaktdichte verändert hat, was zu einer höheren zeitlichen und inhaltlichen Inanspruchnahme der Sachbearbeitung für den einzelnen Leistungsfall führt. In der Konsequenz bedeutet dies eine geringer zu bearbeitende Fallzahl pro Vollzeitmitarbeitenden, was sich wiederum zusätzlich auf den Stellenbedarf auswirkt.
Das Zusammentreffen beider Umstände – einerseits die Zuweisung weiterer schutzbedürftiger Personen und andererseits die Zunahme der Komplexität in der Sachbearbeitung – veranlasste den Fachbereich, fristgerecht die Einrichtung von insgesamt 4 Sachbearbeiterstellen für den Bereich AsylbLG im Rahmen des standardisierten Stelleneinrichtungsverfahrens 2019 anzumelden.
Erste Berechnungen führen im Ergebnis zu einem sich bis Dezember 2018 auf 2 Vollzeitstellen sukzessive aufbauenden Stellenmehrbedarf. Unter Berücksichtigung der Stellenausschreibungsfristen und Einarbeitungszeiten ist es geboten, die bis zum Jahresende erforderlichen Stellen bereits jetzt einzurichten.
Ein Verweis auf das Stelleneinrichtungsverfahren 2019 versetzt den Fachbereich nicht zeitnah genug in die Lage, auf akut in 2018 steigende Fallzahlen reagieren zu können, weshalb die unterjährige Stelleneinrichtung empfohlen wird.
Sich darüber hinaus ergebende Bedarfe bleiben dem Stelleneinrichtungsverfahren 2019 vorbehalten. Die Fallzahlenentwicklung ist hierbei kontinuierlich zu betrachten und monatlich auszuwerten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
Personalaufwand | 0,00 € | 63.800,00 € | 0,00 € | 459.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
Ergebnis | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -63.800,00 € | -459.000,00 € |
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Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen werden Personalkosten nach A 10 LBesO A NRW entsprechend der KGSt-Richtwerte 2017/2018 mit jährlich 76.500 € veranschlagt. Ausgehend von einer Stellenbesetzung ab August 2018 ergeben sich für 2018 zusätzliche Personalkosten in Höhe von 63.800 € (je Stelle 31.900 €).
Die Personalkosten für 2018 können weder durch den Fachbereich noch durch das Dezernat gedeckt werden und sind somit für dieses Jahr aus dem Personalkostenverbund zu tragen. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2019 ff werden die Kosten für beide Stellen im Personalkostenverbund berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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303,2 kB
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