Entscheidungsvorlage - B 03/0112/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Wasserversorgungskonzept der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- B03/000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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28.06.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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03.07.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt das erarbeitete Wasserversorgungskonzept zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt dieses Konzept als wichtige Grundlage für die zukünftige Wasserversorgung der Stadt zu beschließen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt das erarbeitete Wasserversorgungskonzept zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt dieses Konzept als wichtige Grundlage für die zukünftige Wasserversorgung der Stadt zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt das erarbeitete Wasserhaushaltskonzept zur Kenntnis. Er beschließt das Wasserversorgungskonzept als wichtige Grundlage für die zukünftige Wasserversorgung der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet.
Die Stadt hat dieses Konzept gemeinsam mit dem Konzessionär STAWAG erarbeitet.
Es besteht die Verpflichtung, dieses Konzept entsprechend den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes bis Mitte 2018 der Bezirksregierung vorzulegen. Die Gliederung des als Anlage beigefügten Konzeptes ist durch die Bezirksregierung vorgegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17 MB
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