Kenntnisnahme - FB 14/0171/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 gem. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Entlastung zu erteilen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

(Emmerich)

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2016 am 12.10.2017 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 18.10.2017 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde jedoch um folgende Hinweise ergänzt:

 

     Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere  

     hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe       

     bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende

     Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 festgestellt.

 

Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einen Fehlbetrag von -33.245.860,25 € ab.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

X (s. Erläuterungen und Beschlussvorschlag)

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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