Entscheidungsvorlage - FB 11/0292/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans 2018 durch

 

  1. Einrichtung von zwei Vollzeitstellen und drei halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE) in zwei halbe Stellen (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  3. Einsparung einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  4. Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine/n ErzieherIn bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019),
  5. Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine Ergänzungskraft bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019).

 

Des Weiteren empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit der Übernahme der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ die Veränderung des Stellenplans 2018 durch

  1. Einrichtung einer vollen Stelle „LeiterIn“ (auszuweisen nach S 9 TVöD-SuE),
  2. Einrichtung von vier Vollzeitstellen und einer halben Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  3. Einrichtung von zwei halben Stellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie
  4. Einrichtung einer halben Stelle für eine Küchenkraft (auszuweisen nach EG 2 TVöD).

 

Darüber hinaus empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen hinsichtlich der KiTa „Im Kollenbruch“  für den Stellenplan 2019

 

  1. die Einrichtung von weiteren vier Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. die Einrichtung einer Stelle für eine „ständige Vertretung“ (auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE),
  3. die Hebung der Leitungsstelle von Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE nach EG S 15 TVöD-SuE,
  4. die Einrichtung von zwei weiteren Vollzeitstellen und einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie

 

 

auf Grundlage des „Konzeptes zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters darüber hinaus die Veränderung des Stellenplans 2018 durch

 

  1. Einrichtung von fünf Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr und
  2. Einrichtung von drei halben Stellen für Küchenkräfte (auszuweisen nach EG 2 TVöD).

 

 

2.Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans 2018 durch

 

  1. Einrichtung von zwei Vollzeitstellen und drei halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE) in zwei halbe Stellen (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  3. Einsparung einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  4. Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine/n ErzieherIn bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019),
  5. Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine Ergänzungskraft bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019).

 

Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses im Zusammenhang mit der Übernahme der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ die Veränderung des Stellenplans 2018 durch

 

  1. Einrichtung einer vollen Stelle „LeiterIn“ (auszuweisen nach S 9 TVöD-SuE),
  2. Einrichtung von vier Vollzeitstellen und einer halben Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  3. Einrichtung von zwei halben Stellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie
  4. Einrichtung einer halben Stelle für eine Küchenkraft (auszuweisen nach EG 2 TVöD).

 

 

Darüber hinaus beschließt er auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses hinsichtlich der KiTa „Im Kollenbruch“  für den Stellenplan 2019

 

  1. die Einrichtung von weiteren vier Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. die Einrichtung einer Stelle für eine „ständige Vertretung“ (auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE),
  3. die Hebung der Leitungsstelle von Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE nach EG S 15 TVöD-SuE,
  4. die Einrichtung von zwei weiteren Vollzeitstellen und einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie

 

 

auf Grundlage des „Konzeptes zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des  Personal- und Verwaltungsausschusses darüber hinaus die Veränderung des Stellenplans 2018 durch

 

  1. Einrichtung von fünf Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr und
  2. Einrichtung von drei halben Stellen für Küchenkräfte (auszuweisen nach EG 2 TVöD).

 

 

Philipp

Oberbürgermeister


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Kindertagesstättenbedarfsplanung:

 

Die Stadt Aachen ist Träger von 56 städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Personalausstattung für diesen Bereich orientiert sich dem Grunde nach an den gesetzlichen Vorgaben (Anlage I zu § 19 des Kinderbildungsgesetzes [KiBiz]), welche u.a. auf die Anzahl vorhandener Plätze, die jeweiligen Gruppenstrukturen und die angebotenen Betreuungsumfänge in den einzelnen Einrichtungen abstellt. Darüber hinaus sind städtische Standards für diesen Bereich definiert, die ebenfalls in die Stellenbemessung mit einfließen.

Im Rahmen der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist daher eine Überprüfung und ggfs. Anpassung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und einhergehend hiermit der Stellenkontingente für jedes KiTa-Jahr erforderlich.

Unter Zugrundelegung der Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2018/2019 treten in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen Änderungen hinsichtlich der Anzahl an Plätzen bzw. Gruppen und deren Strukturen sowie den sogenannten Buchungskontingenten (25, 35 oder 45 Stunden/ Woche) ein.

Nach Prüfung der damit einhergehenden Änderungen ist im ErzieherInnenbereich die Bereitstellung von insgesamt 3,5 zusätzlichen VZÄ erforderlich. Hierfür werden 2 volle Stellen und drei halbe Stellen (Beschlussvorschlag a) für ErzieherInnen eingerichtet. Im Bereich der Ergänzungskräfte ergibt sich ein Minderbedarf von 1,5 VZÄ, so dass insgesamt zwei bestehende Vollzeitstellen in halbe Stellen umgewandelt werden können (Einsparung von 1,0 VZÄ, Beschlussvorschlag b) und eine weitere halbe Stelle gänzlich entfallen kann (Beschlussvorschlag c).

Darüber hinaus ist die Verlängerung zweier kw-Vermerke (bisher kw 2018) an je einer ErzieherInnen- und einer Ergänzungskraftstelle erforderlich. Die beiden Stellen wurden befristet für die in der städtischen Kindertageseinrichtung Laurentiusstraße ursprünglich bis zum 31. Juli 2018 eingerichtete Notgruppe bereitgestellt. Da die Gruppe nunmehr auch im KiTa-Jahr 2018/2019 vorgehalten werden soll, ist die Verlängerung der befristeten Stelleneinrichtung/ die Fortschreibung der kw-Vermerke (kw 2019) erforderlich.

Neben den o.g. stellenplantechnischen Veränderungen ergeben sich weitere Stellenverschiebungen zwischen den einzelnen Einrichtungen, die ohne entsprechende Veränderung des Stellenplans realisiert werden können.

 

 

2. Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“

 

Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 22. März 2018 beschlossen, die Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ auf die Stadt Aachen zu übertragen. Da die Räumlichkeiten der neuen Kita voraussichtlich erst im April 2019 fertiggestellt werden, soll die Einrichtung zunächst mit zwei Gruppen im Auslagerungsstandort „Schagenstraße“ verortet werden. Nach dem Umzug ist dann die Inbetriebnahme aller fünf vorgesehenen Gruppen geplant.

Aufgrund dessen sind zum 01. August zunächst für zwei Gruppen zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Der genaue Umfang in Bezug auf die verschiedenen Funktionen und deren finanzielle Auswirkungen können den Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen entnommen werden.

Mit der Aufstockung der Gruppen – voraussichtlich im April 2019 – werden weitere Stelleneinrichtungen erforderlich, die ebenfalls detailliert in den finanziellen Auswirkungen aufgezeigt werden.

 

Die Verwaltung nutzt derzeit alle vorhandenen Möglichkeiten, um das erforderliche Fachpersonal rechtzeitig einsetzen zu können. Aufgrund des akuten Fachkräftemangels gestaltet sich die Rekrutierung jedoch schwierig. Ob bzw. inwieweit alle notwendigen Stellen zum Zeitpunkt der anvisierten Inbetriebnahme bzw. Gruppenausweitung besetzt werden können, ohne gleichzeitig Vakanzen in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen zu verursachen, ist aktuell noch nicht absehbar.

 

 

3. Stelleneinrichtungen auf Grundlage des „Konzeptes zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“

 

Aufgrund des fortschreitenden Fachkräftemangels im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen im Primarbereich hat die Stadt Aachen ein Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung erstellt, welches dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung im März 2018 vorgestellt wurde.

 

Wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist dabei u.a. der Ausbau der Ausbildungsmöglichkeiten für den Bereich des pädagogischen Personals. In einem ersten Schritt sollen daher zunächst fünf weitere Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr geschaffen werden. Unter Berücksichtigung der für das kommende KiTa-Jahr erfolgten Auswahlverfahren könnten diese Ausbildungsplätze bereits zum 01. August 2018 besetzt werden, so dass eine unterjährige Einrichtung der Stellen erforderlich wird.

 

Neben Maßnahmen zur Intensivierung der Personalgewinnung enthält das Konzept aber auch Ansätze, die der Personalerhaltung und -entlastung dienen sollen. In diesem Kontext ist die Einrichtung eines Springerpools für Küchenkräfte geplant.

 

Aktuell wird in jeder städtischen Kindertageseinrichtung eine Küchenkraft eingesetzt, die das pädagogische Personal insbesondere bei der Übermittagsbetreuung durch Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten, wie Tische decken, angeliefertes Essen verteilen, Geschirr spülen und Küche reinigen, entlastet. Der Beschäftigungsumfang der Küchenkraft ist dabei abhängig von der Größe der jeweiligen Einrichtung und schwankt aktuell zwischen 7,5 und 21,5 Wochenstunden.

 

Bei einem Ausfall der Küchenkraft – insbesondere durch kurzeitige Erkrankung und Urlaub außerhalb der Schließzeiten – war bislang die Gestellung eines Ersatzes nicht möglich. Die in der Mittagszeit anfallenden Arbeiten mussten in diesem Fall durch das pädagogische Personal vor Ort erledigt werden.

Um dieser zusätzlichen Belastung zukünftig entgegenwirken zu können, ist die Einrichtung eines Springerpools für Küchenkräfte geplant. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungswerte sollen hierfür insgesamt 3 halbe Stellen mit einem jeweiligen Beschäftigungsumfang von 15 Wochenstunden eingerichtet werden, die bei entsprechend eintretenden Vakanzen der jeweiligen KiTa kurzfristig zur Unterstützung zugewiesen werden können.

Die Auslastung des Springerpools soll nach Ablauf eines Jahres evaluiert werden.

 

 

Die Beteiligung des Gesamtpersonalrates gemäß § 75 Nr. 1 LPVG  (Anhörung) ist erfolgt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

11.300 €

0

137.100 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

303.100 €

0

3.147.500 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0  €

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-291.800 €

-3.010.400 €

 

Gesamtbetrag

Deckungsmöglichkeit/

Mittelverlagerung

193.600 €

2.202.600 €

Differenz/

+ Verbesserung/

- Verschlechterung

Gesamtstädtisch

-98.200 €

-807.800 €

 

 

 

 

 

Die zusätzlich entstehenden Personalkosten werden in 2018 aus dem Personalkostenverbund getragen. Die entsprechenden Mehrkosten ab 2019 werden im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet. Dabei ist eine mögliche Refinanzierung aufgrund unbesetzter Stellen im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung zu berücksichtigen.

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden die jeweiligen Durchschnittswerte der KGSt zur Grunde gelegt:

Funktion

Entgeltgruppe

KGSt-Wert

Ergänzungskräfte

S 3 TVöD-SuE

44.700 €

ErzieherInnen

S 8a TVöD-SuE

55.300 €

Leitungen bis 40 Plätze

S 9 TVöD-SuE

Keine Angaben*

Leitungen ab 70 Plätze

S 15 TVöD-SuE

72.700 €

Ständige Vertretungen ab 70 Plätze

S 13 TVöD-SuE

70.300 €

Küchenkräfte

2 TVöD

38.500 €

 

*Da für die Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE kein KGSt-Wert herangezogen werden kann, wurde hier ein Durchschnittswert der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE und Entgeltgruppe S 10 TVöD-SuE ermittelt (63.850 €)

 

 

Die dargestellten finanziellen Auswirkungen resultieren aus drei Maßnahmen:

  1. Anpassung des Stellenplans auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung (KBPL)
  2. Stelleneinrichtungen für die neue Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ (Übernahme der Trägerschaft)
  3. Stelleneinrichtungen im Zusammenhang mit dem in der Sitzung am 22. März vorgestellten „Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“.

 

 

1. Finanzielle Auswirkungen der Stellenplananpassungen im Zusammenhang mit der fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung für die 56 städtischen Kindertageseinrichtungen:

 

Im Rahmen der jährlich zum 01. August (Beginn KiTa-Jahr) anzupassenden Personal-/Stellenkontingente in den 56 städtischen KiTas werden für das KiTa-Jahr 2018/2019 unter Berücksichtigung der durch den Kinder- und Jugendausschuss am 20. Februar 2018 empfohlenen und durch den Rat der Stadt Aachen am 07. März 2018 beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung im Stellenplan 2018 folgende Maßnahmen erforderlich (Beschlussvorschläge a bis e):

 

 

Eine Deckung der zusätzlich anfallenden Personalkosten im Rahmen der Kindertagesstätten- bedarfsplanung kann überwiegend  durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden. FB 45 kann hierfür die o.g. Beträge aus dem Betriebskostenzuschuss (PSP Element 4-060101-901-9, 53180000) zur Verlagerung in den Personalkostenverbund anbieten.

 

Diese Mittel basieren auf den im Kinderbildungsgesetz definierten „Kindspauschalen“. Diese sollen pauschal alle Kosten widerspiegeln, die zum Betrieb der KiTa erforderlich sind und bilden die Grundlage für die Finanzierung/Bezuschussung der KiTa. Aus Sicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers setzt sich die Pauschale aus dem Landeszuschuss, dem Trägeranteil, den Elternbeiträgen und dem städtischen kommunalen Anteil zusammen.                           

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Übernahme der neuen Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 22. März 2018 beschlossen, die Trägerschaft der neu errichteten Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ zum 01. August 2018 auf die Stadt Aachen zu übertragen.

Aufgrund der Tatsache, dass die neuen Räumlichkeiten erst im Laufe des kommenden KiTa-Jahres fertiggestellt werden, wird die Einrichtung im Übergangszeitraum in den Containern „Schagenstraße“ untergebracht. Während dieses Zeitraumes sollen zunächst nur zwei der eigentlich vorgesehenen fünf Gruppen vorgehalten werden. Mit Einzug in die Räumlichkeiten „Im Kollenbruch“ (voraussichtlich im April 2019) ist die Inbetriebnahme aller fünf Gruppen vorgesehen.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen ergeben sich folgende Stellenbedarfe/ finanzielle Auswirkungen (Beschlussvorschläge f bis m):

Eine Deckung der zusätzlich anfallenden Personalkosten für die notwendigen personellen Ressourcen der Einrichtung „Im Kollenbruch“ kann anteilig  durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden.  FB 45 stellt hierfür die o.g. Beträge aus dem Betriebskostenzuschuss (PSP Element 4-060101-901-9, 53180000) zur Verlagerung in den Personalkostenverbund zur Verfügung.

Diese Mittel basieren auf den im Kinderbildungsgesetz definierten „Kindspauschalen“ und sollen pauschal alle Kosten widerspiegeln, die zum Betrieb der KiTa erforderlich sind. Aus Sicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers setzt sich die Pauschale aus dem Landeszuschuss, dem Trägeranteil, den Elternbeiträgen und dem städtischen kommunalen Anteil zusammen.             

Neben den v.g. Mittel können für folgende Stelleneinrichtungen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten (Erträge) herangezogen werden:

 

Halbe Ergänzungskraftstelle „U3-Pauschale“ (Teil des Beschlussvorschlags h)

Die Finanzierung der halben Ergänzungskraftstelle kann vollumfänglich durch zufließende Landesmittel („U3-Pauschale“)  sichergestellt werden. Die Abwicklung der Personalkosten erfolgt dabei über das Budget des FB 45 (PSP-Element 4-060101-927-7 SK 50190000). Aufgrund dessen hat FB 45 für 2018 bereits einen Antrag gemäß § 9 Absatz I der Haushaltssatzung (überplanmäßige Mittelbereitstellung) gestellt. Die Deckung erfolgt durch die entsprechenden Mehrerträge auf dem Sachkonto 41410000 (U3-Pauschale/ Zuweisung vom Land).

 

Halbe Küchenkraftstelle (Beschlussvorschlag i)

Gemäß § 21 Absatz 3 des Kinderbildungsgesetzes gewährt das Land für jede Einrichtung eine sogenannte „Verfügungspauschale“. Die Höhe der Pauschale ist von der jeweiligen Gruppenstärke abhängig und kann auch für „nicht-pädagogisches Personal“ eingesetzt werden.

Eine 2-gruppige Einrichtung erhält aktuell 4.000 €, für eine 5-gruppige Einrichtung erhöht sich der Betrag auf 9.000 € pro KiTa-Jahr. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die zufließenden Mittel zur anteiligen Refinanzierung der Küchenkraftstellen herangezogen. Die im Kontext der nun erforderlichen Stelleneinrichtung für die Küchenkraftstelle in der KiTa „Im Kollenbruch“ anfallenden Personalkosten können somit anteilig refinanziert werden.

 

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit dem „Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“

 

In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 22. März 2018 wurde das „Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ vorgestellt. Unter anderem wurden hierin die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten und die Einrichtung eines „Springerpools“ im Bereich der Küchenkräfte dargestellt.

In einem ersten Schritt ist nun die Einrichtung von fünf weiteren Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr geplant. Die Einstellungen erfolgen jeweils zu Beginn eines KiTa-Jahres, so dass für die Berechnung der Personalkosten der 01. August als Besetzungszeitraum berücksichtigt wird.

Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Springerpools für Küchenkräfte geplant. Hierfür sollen drei halbe Stellen mit einem Bewirtschaftungsumfang von jeweils 15 Wochenstunden eingerichtet werden. Unter Berücksichtigung der notwendigen Zeiten für die Rekrutierung des entsprechenden Personals wurde für die Berechnung der Personalkosten eine Besetzung zum 01. Oktober 2018 unterstellt.

 

Maßnahme

Bedarf in VZÄ

Besetzung ab

Personal-kosten
p.a./ VZÄ

Summe Personal-kosten p.a.
gesamt

Personalkostenentwicklung

2018

2019

2020

2021

gerundet

gerundet

gerundet

gerundet

Stelleneinrichtung für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr

5,00

08/2018

21.500 €

107.500 €

44.800 €

107.500 €

107.500 €

107.500 €

Einrichtung „Springerstellen“ im Küchenkräftebereich
(3 Stellen mit je 15 Wochenstunden)

1,15

10/2018

38.500 €

44.300 €

11.100 €

44.300 €

44.300 €

44.300 €

Personalkosten/ Jahr

55.900 €

151.800 €

151.800 €

151.800 €

Summe Personalkosten 2019ff

 

455.400 €

 

Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann nicht angeboten werden, da weder für die zusätzlichen Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr, noch für die „Springerstellen“ im Küchenkräftebereich Refinanzierungsmöglichkeiten bestehen.

Da mit den skizzierten Ausfallzeiten der Stammkräfte im Küchenkräftebereich (kurzzeitige Erkrankungen und Urlaub außerhalb der Schließzeiten) in der Regel auch keine Personalkosteneinsparungen einhergehen, scheidet eine Deckung aus dem Personalkostenverbund ebenfalls aus.

 

Unter Berücksichtigung der unter 1. bis 3. dargestellten finanziellen Auswirkungen ergeben sich folgende Werte, deren Summen sich in der Tabelle „finanzielle Auswirkungen“ auf Seite 4 der Vorlage wiederfinden:

Maßnahme

2018

2019ff

Personal-
kosten

Re-finanzierung
(Erträge)

Deckung durch
Mittel im
Etat FB 45

Ergebnis

Personal-
kosten

Re-finanzierung
(Erträge)

Deckung durch
Mittel im
Etat FB 45

Ergebnis

Anpassungen

i.R. der KBPL

94.400 €

 0 €

77.500 €

-16.900 €

437.800 €

 0 €

294.600 €

-143.200 €

Stelleneinrichtungen
"Im Kollenbruch"

152.800 €

11.300 €

116.100 €

-25.400 €

2.254.300 €

137.100 €

1.908.000 €

-209.200 €

Stelleneinrichtungen
i.R. des PE-Konzeptes

55.900 €

0 €

0 €

-55.900 €

455.400 €

0 €

0 €

-455.400 €

Summe

303.100 €

11.300 €

193.600 €

-98.200 €

3.147.500 €

137.100 €

2.202.600 €

-807.800 €

Die nicht refinanzierten bzw. durch Mittel im Etat des FB 45 gedeckten Personalkosten (Spalte „Ergebnis“) werden in 2018 aus dem Personalkostenverbund getragen. Für die im Rahmen des Personalkonzeptes anfallenden Kosten ist – wie in der gesonderten Vorlage „Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses im März 2018 dargestellt – davon auszugehen, dass diese zumindest in 2018 durch Personalkosteneinsparungen aufgrund bestehender Stellenvakanzen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen kompensiert werden können.

Ab 2019 werden die entsprechenden Mehrkosten für die o.g. Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet. Dabei ist eine mögliche Refinanzierung aufgrund unbesetzter Stellen im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung zu berücksichtigen.

 

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