Anhörung - FB 11/0297/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Veränderung des Stellenplans 2018 durch unterjährige Einrichtung von acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 zu beschließen.

 

Der Beschluss des Rates über die Stelleneinrichtungen wird einhergehend mit dem Beschluss über die Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 durch die Vorlagen von Dez III/FB 61 in der Sitzung am 11.07.2018 herbeigeführt (vgl. Vorlagen FB 61/0983/WP17 und /0984/WP17).
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 durch den Rat der Stadt Aachen ist für seine Sitzung am 11.07.2018 vorgesehen. Zuvor sollen der Mobilitätsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in der gemeinsamen Sitzung am 05.07. hierüber beschließen (vgl. Vorlagen FB 61/0983/WP17 und /0984/WP17). Mit dem Beschluss über die Einrichtung der Bewohnerparkzonen einhergehend soll der Beschluss über die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlichen Stellen herbeigeführt werden. Der Personal- und Verwaltungsausschuss wird mit dieser Vorlage hinsichtlich des empfehlenden Beschlusses für den Rat parallel angesteuert.

 

Die Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 sollen nach derzeitigem Planungsstand im Jahr 2018 eingerichtet werden, so dass es hinsichtlich einer dann erfolgenden Überwachung des ruhenden Verkehrs noch der unterjährigen Stelleneinrichtung im Stellenplan 2018 bedarf.

 

In den Bewohnerparkzonen werden nach derzeitiger Planung rund 1.800 zu bewirtschaftende Parkplätze ausgewiesen.

 

Auf Basis von Erfahrungswerten der bisher eingesetzten Überwachungskräfte sollen zunächst acht zusätzliche Stellen für Überwachungskräfte mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit eingerichtet werden.

 

Im Rahmen einer nachfolgenden Evaluation soll die Auskömmlichkeit im Zusammenhang mit anderen zur Einrichtung avisierten Bewohnerparkzonen überprüft werden.

 

Aufgrund derzeitiger Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass es infolge der Einrichtung der vorgenannten Bewohnerparkzonen im Innendienst (Bußgeldstelle) zu keiner Stellenmehrung / -einrichtung kommen wird.

 

Die Veränderung des Stellenplans ist dem Personalrat mit 14-tätiger Frist zur Anhörung vorgelegt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

23.400 €*2

0

860.600 € *3

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

23.400 € *1

0

860.600 € *3

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+ 0

+ 0

 

 

Deckung vorhanden

Deckung vorhanden

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von acht neuen EG 5 – Stellen  sowie den zusätzlichen Erträgen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten:

 

*1: Gemäß KGSt-Materialien Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) sind hierfür jährlich 45.700 € für eine Vollzeitstelle à EG 5 TVöD anzusetzen. Da die Stellen jedoch wegen des Schichtdienstes maximal mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit bewirtschaftet werden sollen, ergibt sich insofern ein anteiliger Personalkostengesamtbetrag. Für die Kostenkalkulation wurde hierbei auf den 01.12.2018 abgestellt (8,0 Stellen x 30 Wochenarbeitszeit / 39 Std. einer Vollzeitstelle x 45.700 € x 1/12 Monate f. d. J 2018).

 

*2: Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten gegenüber.

 

*3: Sowohl Personalkosten als auch Mehreinnahmen werden hinsichtlich des fortgeschriebenen Ansatzes 2019 ff. seitens FB 20 jeweils mit 1%-iger Steigerung p. a. berücksichtigt (2019: 284.000 €; 2020: 286.900 €; 2021: 289.700 €).

 

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