Kenntnisnahme - FB 61/0988/WP17

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

 

Das Verwaltungsgericht Aachen hat aufgrund der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 19.11.2015 in Sachen „Luftreinhalteplan Aachen“ gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln als planaufstellende Behörde, und gegen die Stadt Aachen als Beigeladene am 8. Juni 2018 folgendes Urteil erlassen:

 

„Das beklagte Land wird verurteilt, den Luftreinhalteplan für Aachen so fortzuschreiben, dass dieser unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsverboten zum 1. Januar 2019 die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Aachen enthält.“

 

Die Verwaltung prüft derzeit die unterschiedlichen Handlungsoptionen und Fördermöglichkeiten zur schnellstmöglichen Grenzwerteeinhaltung; diesbezüglich arbeitet Verwaltung schon seit längerem - gemeinsam mit Partnern wie etwa ASEAG, STAWAG oder RWTH – an einem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität. Zu deren Umsetzung sind finanzielle Aufwendungen und hoher Personaleinsatz notwendig. Dazu hat sich die Stadt bereits in der Vergangenheit an zahlreichen Förderaufrufen beteiligt und ist dabei, erfolgreich Mittel zu akquirieren. 

 

Dabei stehen die Themenfelder „Förderung sauberer Antriebsarten“, „Etablierung alternativer Mobilitätsmöglich-keiten bei Berufspendlern“,„Verbesserung der Radinfrastruktur“ und „Alternativen im Güterverkehr“ im Vordergrund. Bei allen Themenfeldern spielt die Digitalisierung der Verkehrssysteme eine große Rolle.

 

Besondere Bedeutung hat das Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020, das aus mehreren Förderrichtlinien und -aufrufen, die seit Herbst 2017 von mehreren Bundesministerien veröffentlicht werden, besteht. Darin enthalten ist der Green City Plan (Masterplan), der – anders als ursprünglich geplant – vor allem dazu dient , um die Projekte, die durch verschiedene Förderaufrufe entstanden sind oder zur Förderung angemeldet werden sollen, zusammenfassend darzustellen und zu dokumentieren. Darüber hinaus werden die darin beschriebenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer zu erwartenden Problemlösungsbeiträge (NO2 Minderung) bewertet. Bei fast allen Aufrufen des Sofortprogramms wurden Projektskizzen eingereicht.

 

Ebenso hat die Beteiligung am kommunalen Klimaschutzprogramm des Landes NRW große Bedeutung. Hier wurde Aachen neben Bonn, Dortmund und Bielefeld im Themenfeld „Emissionsfreie Innenstadt“ ausgewählt und es wurden für Aachen 15 Mio. € Fördermittel in Aussucht gestellt. Die konkrete Antragstellung wird mit Hochdruck bearbeitet.

 

Förderung sauberer Antriebsarten

-          Neue E-Fahrzeuge für das städtische Flottenmanagement

Zum 31. Januar 2018 wurde im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität ein Antrag auf Förderung von 11 E-Fahrzeugen inklusive Ladeinfrastruktur abgegeben. Die Fahrzeuge dienen dem Ausbau der Elektrifizierung der städtischen Dienstwagenflotte. Der Zuwendungsbescheid steht noch aus, wird aber in nächster Zeit erwartet. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent.

-          Elektrobusse im ÖPNV

Die ASEAG hat einen Antrag auf Förderung von zusätzlichen zwölf Standard-Batteriebussen mit einer Länge von zwölf Metern (Niederflur- oder Low-Entry) und einem zulässigen Gesamtgewicht von etwa 18 Tonnen fristgerecht gestellt. Vorgesehen ist der Einsatz auf den Linien 4, 5 und 45. Zwei Busse sollen in Eschweiler verkehren. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ der Ersatz des veralteten analogen Gleichwellenfunksystems der ASEAG mit eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten durch ein digitales DMR-Funksystem, die Umstellung des Fahrgastinformationssystems von GPRS- auf LTE-Technik und die Einführung neuer Fahrzeug-Bordrechner beantragt. Diese Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit der Elektrifizierung und der Digitalisierung des ÖPNV.

-          Nachrüstung von Dieselbussen

Die ASEAG hat fristgerecht einen Antrag auf Förderung der Ausstattung von 3 Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro III und 98 Fahrzeugen der Schadstoffklasse EEV mit SCRT-Filtern gestellt. Die Maßnahme soll schnellstmöglich beginnen, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird mit dem Projektträger und Fördergeber gerade erörtert.

-          Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in gewerblichen Flotten

Die gemeinsam mit der RWTH entwickelte Projektskizze mit dem Akronym „ALigN“ (Ausbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung) im Rahmen der Förderrichtlinie „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ hat erfolgreich die erste Stufe durchlaufen. Hier geht es einerseits um die Errichtung von Ladeinfrastruktur insbesondere im nichtöffentlichen Bereich. Betriebe, die durch eine intensive Fahrtätigkeit im Aachener Stadtgebiet geprägt sind (Handwerksbetriebe, KEP-Dienste, Pflegedienste, Taxen, etc.), erhalten durch den Aufbau von Ladesäulen Unterstützung beim Umstieg auf Elektromobilität. Gleichzeitig soll ihnen die Möglichkeit geboten werden, über den Einsatz des Mobility Brokers ihre Flotte gemeinsam mit anderen Betrieben zu nutzen sowie ihre Mobilität auch multimodal zu organisieren. Andererseits soll mithilfe des Einsatzes sogenannter Solid-State-Transformatoren (SSTs) eine bessere Auslastung des Versorgungsnetzes durch Anwendung eines netzseitigen, intelligenten Lastmanagements für die Ladeinfrastruktur und gezieltem Energietransport auf Verteilnetzebene erreicht werden. Das Projekt befindet sich in der Qualifizierungsphase, es soll bereits im Spätsommer 2018 beginnen. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent, das Volumen rund 10 Millionen Euro.

 

 

Umsteigeprogramm für Berufspendler

-          Beantragt werden umfangreiche Investitionen für die Durchführung vielfältiger Maßnahmen zur Veränderung des Berufspendlerverhaltens. Der Aufbau orientiert sich am Vorbild von „Maastricht Bereikbar“ sowie „Slim naar Antwerpen“ und hat zum Ziel, gemeinsam mit Arbeitgebern privater und öffentlicher Unternehmen mithilfe umfangreicher Anreizmechanismen gezielt Jobpendler zum Umstieg auf alternative Antriebsarten zu bewegen und Autoverkehr gezielt zu reduzieren. Die Auswahl der Betriebe erfolgt nach bestimmten Kriterien, dabei spielen auch Großbaustellen im Straßenverkehr eine Rolle, im Zuge derer Verlagerungseffekte u.a. zur Stauvermeidung gewünscht sind. Das Projekt trägt den Titel „Aachen clever mobil“.

-          Dabei sollen die Möglichkeiten digitaler Technologien intensiv genutzt werden. Beispielsweise soll der Mobility Broker um eine Fahrgemeinschaftsvermittlung und um ein ausgefeiltes Anreizsystem erweitert werden, der Berufspendlern dazu bewegen soll, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte emissionsärmer zu gestalten.

-          Der Ausbau von Mobilstationen soll die Wahl- und Zugangsmöglichkeiten zu anderen Mobilitätsarten verbessern. Darüber hinaus sollen über Erprobungsprogramme die Kombination verschiedener Verkehrsmittel bei der Fahrt zur Arbeitsstätte gefördert werden: Den Beschäftigten werden nicht nur Pedelecs, sondern u.a. auch sogenannte Faltbikes zum Testen zur Verfügung gestellt, die sich einfach und kostenlos in Bus und Bahn mitnehmen lassen.

-          Das Projekt wird unterstützt durch eine umfangreiche Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit.

-          Förderung der verschiedenen Teilmaßnahmen im Kommunalen Klimaschutz.NRW und im Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020.

 

Verbesserung der Radinfrastruktur

-          Maßnahmenpaket im Kommunalen Klimaschutz und im Green City Masterplan, darunter die Finanzierung mehrerer Radvorrangrouten, die Verbesserung des Radwegebestandes, der  Ausbau von Radinfrastruktur an wichtigen Hauptverkehrsstraßen, der Ausbau des Pedelec-Verleihsystems, die Schaffung von Fahrradabstellinfrastruktur.

-          Der Aktionsplan für Verkehrssicherheit soll weiter ausgebaut werden

 

 

Alternativen im Güterverkehr

-          Im Arbeitspaket Urbane Logistik sind Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung durch Lieferverkehre vorgesehen, unter anderem die Elektrifizierung des Lieferverkehrs durch E-Fahrzeuge, Aufbau von Ladeinfrastruktur und den Einsatz von Lastenrädern, Mikrodepots und Güterverkehrszentren, intelligente Routenplanung und Parkkonzepte. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen verschiedener Förderprogramme (siehe auch oben unter „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in gewerblichen Flotten“). 
Die Minderungswirkungen für die lokale NO2-Belastung der Maßnahmen des Green City Masterplans werden aktuell ermittelt. Für die Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes steht in der Wirkungsabschätzung die CO2-Reduktion im Vordergrund. Gleichwohl haben die Maßnahmen auch große Effekte auf die NOx-Reduktion, deren Höhe noch nicht abgeschätzt bzw. bewertet werden konnte.

 

 

 

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung mündlich detaillierter berichten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2010 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

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