Kenntnisnahme - FB 61/0998/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung Lastenpedelecshier: Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 09.01.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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05.07.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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05.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Auslobung eines städtischen Förderprogramms zur Beschaffung von Lastenfahrrädern für Unternehmen und Selbständige mit dem Ziel, innerstädtische Verkehre möglichst emissionsfrei zu gestalten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen haben am 09.01.2018 folgenden Antrag gestellt: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für die Anschaffung von Lastenpedelecs zu erarbeiten. Das Programm soll im Rahmen der Fördermittel für die Elektromobilität realisiert werden. Förderberechtigt sollen kleinere Gewerbetriebe, insb. Handwerksbetriebe, sein.“
Begründung aus dem Antrag
Im Bereich des innerstädtischen Verkehrs können viele Fahrten mit Hilfe von Fahrrädern mit E-Hilfsmotor unproblematisch und komfortabel erledigt werden und auf diese Weise zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Lastenfahrräder können gerade für kleine Gewerbetriebe eine praktikable Alternative sein. Sie senken die Mobilitätskosten und verschaffen Zeitgewinne. Erfahrungen aus anderen deutschen Städten zeigen, dass mit Hilfe der finanziellen Förderung ein spürbarer Anreiz für einen Einsatz von Lastenpedelecs geschaffen wird.
Die Förderung der Anschaffung von Lastenpedelecs wäre zudem ein zusätzlicher Baustein zu den bereits laufenden oder geplanten Anstrengungen der Stadt Aachen im Bereich der Luftreinhaltung. Förderfähig sollen Lastenpedelecs sein. Die Fördersumme wird für 2018 auf 50.000 Euro beschränkt und erfolgt im Rahmen des Förderpakets "E-Mobilität / Diesel-Gipfel". Die Förderung durch die Stadt Aachen soll äußerlich kenntlich gemacht werden.
Ausführung der Verwaltung
Elektrolastenräder sind ein Baustein, der dazu beitragen kann, die Ziele der Mobilitätsstrategie der Stadt Aachen zu erreichen. Sie entlasten den stark nachgefragten Parkraum und die vielfach zu beobachtende problematische Parksituation am Fahrbahnrand.
Lastenräder mit Elektroantrieb gibt es in verschiedenen Modellen von verschiedenen Anbietern. Sie kosten ca. 5.000 - 10.000 Euro. Im gewerblichen Einsatz in Aachen sind sie bisher nur wenig in Erscheinung getreten.
Die Umstellung des Wirtschaftsverkehrs auf emissionsfreie Antriebe ist ein Ziel, das in verschiedenen aktuellen Förderprojekten umgesetzt werden soll. Beispielsweise ist im Rahmen des Förderprogramms Kommunaler Klimaschutz.NRW im Arbeitspaket „Urbaner Wirtschaftsverkehr“ vorgesehen, Paketdienste zur Anlieferung der „letzten Meile“ mithilfe von Lastenrädern zu bewegen. Hierfür ist die Aufstellung von sogenannten Mikro-Depots in der Innenstadt geplant. Für Pflegedienste, Handwerksbetriebe und Taxen sollen Anreize geschaffen werden, ihre Dienstflotte auf elektrische Antriebe umzustellen. Die dafür notwendige Errichtung von Ladeinfrastruktur kann im Rahmen des Förderprojektes „ALigN“ - Ausbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung – erfolgen.
Im März 2018 hat das Bundesumweltministerium im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“, das nach dem „Diesel-Gipfel“ ins Leben gerufen wurde, eine Förderrichtlinie veröffentlicht, die es privaten Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) erlaubt, Förderanträge für die Beschaffung von E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) sowie Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenanhänger) mit einem Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und einer Mindest-Nutzlast von 150 kg zu stellen. Auch kommunale Unternehmen, Kommunen und Hochschulen können sich daran beteiligen. Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann. Als Nutzlast wird hier das zulässige Gesamtgewicht abzüglich dem Eigengewicht des Fahrzeugs (= Ladung + Fahrer) verstanden. Die Beantragung erfolgt zweistufig beim Projektträger, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, elektronisch über die Internetseite https://fms.bafa.de/BafaFrame/kleinserien .
Das Förderprogramm ist Teil der Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Richtlinie) des Bundesumweltministeriums. Die Reihenfolge der Antragstellung ist entscheidend für eine Förderzusage („Windhund-Prinzip“), die Förderrichtlinie läuft am 28. Februar 2021 aus. Die Auszahlung ist an das Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2018 gebunden, über die Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel wollte der Projektträger, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, keine Auskunft geben, es stünden jedoch „ausreichend Mittel zur Verfügung“, hieß es dort auf Nachfrage. Weitere Informationen und insbesondere auch die weiteren Bedingungen, die an eine Förderung geknüpft sind, sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Eine Ergänzung (Kumulierung) mit weiteren staatlichen bzw. städtischen Fördermitteln ist im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht möglich. Ein mögliches städtisches Förderprogramm für Lastenfahrräder müsste daher eigenständig angeboten werden, unabhängig vom „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Haushalt vorgesehene Summe von 50.000 Euro für ein eigenes, städtisches Förderprogramm von Lastenrädern zu verwenden, das nicht an ein Mindest-Transportvolumen oder eine Mindest-Nutzlast gekoppelt ist. Es gibt derzeit in Deutschland laut der Plattform „Cargobike.Jetzt“ Kaufprämien für Lastenpedelecs in 15 Städten: http://www.cargobike.jetzt/kaufpraemien
Der Fördersatz sollte wie im Bundesprogramm ebenfalls 30 Prozent der Kaufsumme, maximal 2.500 Euro, betragen. Im Unterschied zur Bundesförderung sollte eine möglichst intensive Nutzung im städtischen Wirtschaftsverkehr im Vordergrund stehen, dies sollte über eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung durch den Antragsteller glaubhaft gemacht werden. Anträge sollten bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht werden können, anschließend wird eine Jury über die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anträge entscheiden.
Die näheren Details des Verfahrens werden durch die Verwaltung entwickelt. In dem Zusammenhang sollen die Vorgaben zur Kenntlichmachung der Förderung durch die Stadt Aachen geklärt werden. Bei einer großen Zahl von Anträgen und etwa gleich hoher zu erwartender Fahrleistung weitere Kriterien herangezogen werden, bspw. eine gleichmäßige Verteilung auf mehrere Unternehmen oder die Unternehmensgröße. Eine Doppelförderung soll auch hier ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Förderrichtlinie müsste vom Rechtsamt geprüft werden.
Das Förderprogramm sollte nach den Sommerferien gemeinsam mit Industrie- und Handelskammer sowie Handwerksammer bekanntgemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Förderprogramm sind 50.000 € im PSP-Element 4-120201-978-7 mit der Kostenart 5318 0000 eingeplant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 4-120201-978-7 Maßnahmenpaket „Dieselgipfel“ | ||||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||||
PSP-Element 4-120201-978-7 Maßnahmenpaket „Dieselgipfel“ | ||||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019/20 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019/20 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 5.300.287,92 | 5.300.287,92 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||
Ergebnis | -5.300.287,92 | -5.300.287,92 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||||
Im Aufwand sind 50.000 Euro für das Förderprogramm eingeplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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520,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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227,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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224,2 kB
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