Entscheidungsvorlage - FB 11/0299/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung durch die befristete Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen für die Digitalisierung im Mobilitätssektor
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Frau Oldenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
05.07.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
11.07.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch die, zunächst bis 31.12.2020 befristete, Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen für die Digitalisierung im Mobilitätssektor (auszuweisen nach Entgeltgruppe 12 TVöD).
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch die, zunächst bis 31.12.2020 befristete, Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen für die Digitalisierung im Mobilitätssektor (auszuweisen nach Entgeltgruppe 12 TVöD).
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Anforderungen an die Mobilität der Zukunft verändern sich täglich, in absehbarer Zeit werden sich u.a. autonom verkehrende Fahrzeuge im urbanen Raum bewegen. Gleichzeitig entstehen mit zunehmender Digitalisierung vor allem für den Mobilitätssektor zahlreiche systemverändernde Neuerungen. Neue Apps und andere digitale Anwendungen werden die Verkehrsführung, die Parkplatzsuche, Ladevorgänge im e-Mobilitätsbereich, die Routenwahl im Radverkehr und insbesondere auch im ÖPNV beeinflussen. Darüber hinaus gewinnt das Thema umweltfreundliche Mobilität im grenzüberschreitenden Pendlerverkehr zunehmend an Bedeutung.
Um diese Zukunftsherausforderungen bewältigen zu können, müssen entsprechende Rahmenbedingungen gestaltet und geschaffen werden. Aus diesem Grund soll das Programm „mobility as a service“ (maas) für das städtische Mobilitätssystem, bei dem, in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren anderer Institutionen, die digitalen Angebote im Mobilitätssektor weiterentwickelt und für Aachen anschaulich dargestellt und verbreitet werden. Hierbei sollen entsprechende Entwicklungen hinsichtlich ihrer Einsatztauglichkeit im städtischen Verkehrssystem geprüft, bewertet und abschließend eingeführt werden. Diesbezüglich ist es erforderlich, Verkehrsdaten zu analysieren und aufzubereiten. Der Aufbau einer entsprechenden Daten- und Informationsstruktur, vor allem auch als strategische und operative Unterstützung im neu geregelten Verfahren der Straßendatenbank „LOGO“ ist hierbei unabdingbar.
Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen ist mit den aktuell bestehenden Ressourcen in der Abteilung FB 61/300 – Verkehrsmanagement nach Mitteilung der Dienststelle nicht zu bewältigen. Eine Organisationsuntersuchung in der Abteilung FB 61/300 bestätigt diese Einschätzung. Aufgrund der hohen Bedeutung dieses Themas, sowohl national als auch regional, ist es daher notwendig, eine zusätzliche Kapazität im Bereich des Verkehrsmanagements zu schaffen.
Die Stadt Aachen hat sich für die Teilnahme am Projekt Autonome, personenbezogene Organisation des Straßenverkehrs und digitale Logistik (APEROL) beworben. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt der RWTH Aachen mit der Hochschule Trier, welches den Wandel der Mobilitätsgewohnheiten der Bürger durch neue innerurbane Mobilitätskonzepte thematisiert, die neuartige digitale Dienste in das städtische Leben integrieren sollen. Auch hierbei geht es insbesondere um die Themenfelder autonomes Fahren, Datengewinnung und -aufbereitung, digitale Mobilitätsdienstleistungen und urbane Infrastrukturplanung.
Die Bewilligung des Projektantrages ist aktuell erfolgt, der Bewilligungsbescheid ist für Anfang Juli angekündigt. Aufgrund dessen und wegen der bereits vorhandenen Fördermittel im Haushalt 2018 ist es nunmehr erforderlich, diese Stelle unterjährig einzurichten und zu bewirtschaften. Ansonsten können die Fördergelder angesichts der geltenden Finanzierungskonditionen nicht in Anspruch genommen werden.
Durch die bereits bewilligten Fördergelder lässt sich die zunächst für 2,5 Jahre befristete Stelle nahezu vollständig refinanzieren. Wie bei den finanziellen Auswirkungen bereits beschrieben, ist im Hinblick auf die Digitalisierung des Verkehrs von einer Anschlussfinanzierung auszugehen.
Die Beteiligung des Gesamtpersonalrates gemäß § 75 Nr. 1 LPVG (Anhörung) wurde parallel eingeleitet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 93.500 € | 93.500 € | 144.500 € | 144.500 €* | 0 € | 0 € | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 21.900 € | 0 € | 175.200 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Ergebnis | 93.500 € | 71.600 € | 144.500 € | -30.700 € | 0 € | 0 € | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -21.900 € | -175.200 € |
| |||||||||||
| Deckung vorhanden (siehe unten) |
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen Sachbearbeitungsstelle (technischer Dienst), ausgewiesen nach EG 12 TVöD.
Gemäß KGSt-Materialien 2017/2018 sind hierfür jährlich 87.600 € anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten. Es ist für das Jahr 2018 anteilig mit Personalkosten in Höhe von 21.900 € für ein viertel Jahr zu rechnen. Für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 sind Personalkosten in Höhe von insgesamt 175.200 € zugrunde zu legen.
Diesen Mehraufwendungen stehen Fördergelder aus dem Projekt „Autonome, personenbezogene Organisation des Straßenverkehrs und digitale Logistik (APEROL) gegenüber, die zur besseren Übersicht in der nachfolgenden Tabelle separat dargestellt werden.
| 2018 | 2019 | 2020 |
Fördermittel | 93.500 € | 93.500 € | 51.000 €/ 36.600 €* |
Personalkosten | 21.900 € | 87.600 € | 87.600 € |
Die entsprechenden Fördergelder für Personalkosten sind bereits ab dem Haushalt 2018 für 2,5 Jahre
eingeplant (PSP-Element 4-120201-979-5).
*Des Weiteren werden über den GreenCity Masterplan, den die Stadt Aachen bis zum 31.07.2018 fertigstellen wird, weitere Fördermittel akquiriert. Dieser bildet die Fördervoraussetzung für dann folgende Einzelmaßnahmen, u.a. die „Digitalisierung des Verkehrs und Vernetzung des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“. Nach Mitteilung des Städtetages NRW stehen hierfür insgesamt 400 Millionen Euro für alle 28 stickoxidbelasteten Kommunen zur Verfügung. Insofern ist davon auszugehen, dass sich für die zweite Jahreshälfte 2020 mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Anschlussfinanzierung für den Restbetrag in Höhe von 36.600 € ergeben wird.