Entscheidungsvorlage - FB 61/0984/WP17-1

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Beschlussvorschlag

Angepasster Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

      Abteiplatz

      Abteistraße

      Am Höfling

      Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7

      Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23

      Im Gillesbachtal

      Im Klostergarten

      In den Heimgärten

      Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33

      Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31

      Klara - Fey - Straße

      Klosterweiher

      Luise - Hensel - Straße Hausnr. 2 - 48

      Mallinckrodtstraße

      Michalesbergstraße

      Rathenauallee

      Schervierstraße

      St. Johann

      Von - Pastor - Straße

      Weingartsberg

      Weingartshof

      Zeise

 

Folgende Parkstände auf den Straßen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert:

-       Friedrich-Ebert-Allee

-       Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51)

-       Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171)

-       Viehhofstraße

-       Viehhofstraße Parkplatz

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6. In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.

 

7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

8.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

 

12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

    Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

      Abteiplatz

      Abteistraße

      Am Höfling

      Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7

      Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23

      Im Gillesbachtal

      Im Klostergarten

      In den Heimgärten

      Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33

      Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31

      Klara - Fey - Straße

      Klosterweiher

      Luise - Hensel - Straße Hausnr. 2 - 48

      Mallinckrodtstraße

      Michalesbergstraße

      Rathenauallee

      Schervierstraße

      St. Johann

      Von - Pastor - Straße

      Weingartsberg

      Weingartshof

      Zeise

 

    Folgende Parkstände auf den Straßen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz

    „Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert:

-       Friedrich-Ebert-Allee

-       Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51)

-       Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171)

-       Viehhofstraße

-       Viehhofstraße Parkplatz

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6. In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.

 

7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

8.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

 

12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.


 

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