Entscheidungsvorlage - FB 61/0983/WP17-1

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Beschlussvorschlag

Angepasster Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

  1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU3" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt und die zusätzliche Planung für die Straßen südl. Eynattener Straße, Kamperstraße und Wiesenstraße beauftragt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "BU3" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU3" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

-        Altdorfstraße

-        Amyastraße (gerade Haus Nr. 2 – 36 und ungerade Haus Nr. 3 – 43)

-        An der Ellermühle (gerade Haus Nr. 2 – 4)

-        Benediktinerstraße

-        Berdoletstraße

-        Eckenberger Straße (gerade Haus Nr. 2 – 94 und ungerade Haus Nr. 1 – 85)

-        Eynattener Straße (gerade Haus Nr. 46 – 84 und ungerade Haus Nr. 59 – 77)

-        Gregorstraße

-        Heißbergstraße

-        Kapellenstraße (gerade Haus-Nr. 32 – 44)

-        Klausenerstraße

-        Kleverstraße

-        Kleverstraße (Anliegerfahrbahn)

-        Kleverstraße (Parkpalette oben und unten)

-        Malmedyer Straße (gerade Haus Nr. 2 - 30b und ungerade Haus Nr. 1 – 39)

-        Neustraße

-        Rhein-Maas-Straße (ungerade Haus Nr. 1 – 35)

-        Sebastianstraße

-        Soldatengässchen

 

Folgende Parkstände auf den Straßen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU3“ mit Parkschein“ beschildert:

-        Eupener Straße (gerade Haus Nr. 2 – 30 und ungerade Haus Nr. 1 – 75)

-        Krugenofen

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

7.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

8.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU3“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

9.Die Einführung eines Tagestickets in Höhe von 6 € auf der Parkpalette Kleverstraße.

 

10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU3" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt und die zusätzliche Planung für die Straßen südl. Eynattener Straße, Kamperstraße und Wiesenstraße beauftragt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "BU3" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU3" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

     Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

-        Altdorfstraße

-        Amyastraße (gerade Haus Nr. 2 – 36 und ungerade Haus Nr. 3 – 43)

-        An der Ellermühle (gerade Haus Nr. 2 – 4)

-        Benediktinerstraße

-        Berdoletstraße

-        Eckenberger Straße (gerade Haus Nr. 2 – 94 und ungerade Haus Nr. 1 – 85)

-        Eynattener Straße (gerade Haus Nr. 46 – 84 und ungerade Haus Nr. 59 – 77)

-        Gregorstraße

-        Heißbergstraße

-        Kapellenstraße (gerade Haus-Nr. 32 – 44)

-        Klausenerstraße

-        Kleverstraße

-        Kleverstraße (Anliegerfahrbahn)

-        Kleverstraße (Parkpalette oben und unten)

-        Malmedyer Straße (gerade Haus Nr. 2 - 30b und ungerade Haus Nr. 1 – 39)

-        Neustraße

-        Rhein-Maas-Straße (ungerade Haus Nr. 1 – 35)

-        Sebastianstraße

-        Soldatengässchen

 

Folgende Parkstände auf den Straßen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU3“ mit Parkschein“ beschildert:

-        Eupener Straße (gerade Haus Nr. 2 – 30 und ungerade Haus Nr. 1 – 75)

-        Krugenofen

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

7.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

8.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU3“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

9.Die Einführung eines Tagestickets in Höhe von 6 € auf der Parkpalette Kleverstraße.

 

10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.


 

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