Entscheidungsvorlage - FB 61/1013/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss bis zur Einführung des Bewohnerparkens in der Bewohner-Parkzone BU 2, in der Friedrich-Ebert-Allee vor den Häusern-Nr. 53-57, als Übergangslösung das Kurzzeitparken zu ermöglichen.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bis zur Einführung des Bewohnerparkens in der Bewohner-Parkzone BU 2, in der Friedrich-Ebert-Allee vor den Häusern-Nr. 53-57, als Übergangslösung das Kurzzeitparken zu ermöglichen. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Es liegt ein Antrag des Elternbeirats der integrativen Kindertagesstätte Clara  Fey vor, dem zahlreiche Unterschriften beigefügt sind. (siehe Anlagen)

In dem Antrag wird angeregt, im Umfeld der Kita eine Kurzparkzone bzw. eine Kurzparkmöglichkeit für die

Eltern der Kindergartenkinder zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung hatte für das Bürgerforum am                  29.05.2018 einen Beschlussvorschlag formuliert, der eine Ablehnung vorsah.

Das Bürgerforum nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfahl dem Mobilitätsausschuss,

den Elternwunsch zu berücksichtigen, das Anwohnerparken schnellstmöglich einzurichten und eine Übergangs-

lösung, wie das Kurzzeitparken, zu ermöglichen.

 

Sachverhalt:

 

Die Kindertagesstätte Clara Fey liegt im Stadtteil Burtscheid an der Privatstraße Im Klostergarten, abzweigend von der Friedrich-Ebert-Allee. Bei der Straße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem nur

dort geparkt werden darf, wo die Flächen entsprechend markiert sind. In der Straße sind keine markierten Flächen vorhanden, vielmehr befinden sich die Parkplätze auf den jeweiligen Grundstücken.

Auf dem Grundstück des Kindergartens befinden sich insgesamt 2 Stellplätze für schwerbehinderte Personen, die dort vor Ort ein- bzw. aussteigen können.

 

Nach Auskunft der Einrichtung stehen insgesamt 66 Kindergartenplätze, davon 10 Plätze für Kinder von 2 - 3 Jahren (U3 Kinder) und 56 Plätze für Kinder von 3 - 6 Jahren zur Verfügung. Die Besonderheit des System Clara Fey liegt in der hohen Quote an Förderkindern. So bietet Clara Fey 11 Kindern einen Fink Platz (Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen, FInK), davon muss ein Kind ein U3 Kind sein. Hinzu kommen 16 heilpädagogische Plätze, wovon 2 Plätze mit U3 Kindern belegt werden dürfen. Somit stehen insgesamt 27 Plätze für Förderkinder zur Verfügung. Diese Kinder sollen aus dem näheren Umfeld kommen, jedoch haben sich viele Eltern aus entfernteren Bereichen entschieden, ihre Kinder aufgrund von besonderen Erkrankungen und dem damit verbundenen höheren Förderbedarf, in der Kindertagesstätte Clara Fey anzumelden.

 

Für behinderte Kinder der Einrichtung Clara Fey stehen auf dem Gelände insgesamt zwei Stellplätze zur Verfügung, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind. Dem Kindergarten steht es frei, diese privaten Stellplätze für das Bringen und Holen der behinderten Kinder zu reservieren und ggf. auch zeitlich

zu befristen, um eine höhere Frequentierung zu erreichen.

Darüber hinaus haben die Eltern der behinderten Kinder, die im Besitz eines Behindertenparkausweises sind,

die Möglichkeit unter Nutzung der Parkscheibe im eingeschränkten Halteverbot (Elternhaltestelle im Abzweig

zur Straße Im Gillesbachtal) bis zu 3 Stunden zu parken. 

Auch darf dieser Personenkreis in verkehrsberuhigten Bereichen unter Vorlage des Behindertenparkausweises

in nicht gekennzeichneten Flächen parken, wenn der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.

In der Privatstraße, Im Klostergarten, die als  verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist besteht somit die

Möglichkeit für den o.g. Personenkreis zu parken und die behinderten Kinder zu bringen und abzuholen.

Diese Möglichkeiten gelten jedoch nicht für die Eltern, deren Kinder keine Schwerbehinderung haben.

 

 

Bei Schulkindern wird grundsätzlich die Einrichtung einer Elternhaltestelle befürwortet, weil die Kinder nach Verlassen des Fahrzeuges alleine zur Schule gehen und daher nur ein kurzfristiges Halten erforderlich ist.

Bei Kindergartenkindern ist es zwingend vorgeschrieben, dass die Kinder von ihren Eltern bis in die Kita gebracht werden. Erfahrungsgemäß reicht hierzu ein kurzfristiges Halten nicht aus, sondern es muss geparkt werden.

Auch wurden bisher gleichlautende Anträge anderer Kindertagesstätten im Rahmen einer gleichmäßigen Ermessensausübung ebenfalls abgelehnt vor dem Hintergrund, dass gesamtstädtisch eine Vielzahl an Wünschen auf Reservierung von Parkraum besteht. Aufgrund der Privilegienfeindlichkeit der Straßen-

verkehrsordnung ist eine Parkplatzreservierung für eine bestimmte Einrichtung ausgeschlossen, da eine persönliche Reservierung für Einzelne zu einer Belastung der Allgemeinheit führt.

 

Das verkehrsrechtliche Instrument einer Liefer- und Ladezone ist grundsätzlich nicht geignet, da das Bringen und Holen von Kindergartenkindern nicht als Liefer und Ladevorgang gewertet werden kann, da dieser Vorgang länger als 3 Minuten in Anspruch nimmt.

Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen für 30 Minuten unter Verwendung einer Parkscheibe ist nicht praktikabel, da der Beginn der Parkzeit immer jeweils auf die nächste halbe Stunde einzustellen ist.

(Beispiel: Ankunft 7.20 Uhr, Einstellung Beginn der Parkzeit auf Parkscheibe 7.30 Uhr, mögliche Parkzeit

bis 8.00 Uhr)

Anhand dieses Beispiels ist ersichtlich, dass ein kurzfristiger Wechsel zwischen den an- und abfahrenden Fahrzeugen für Eltern nicht zwangsläufig erfolgt.

Da die Straßenverkehrsordnung privilegienfeindlich gestaltet ist und nicht nur den Eltern die Möglichkeit des Parkens in diesem Bereich einräumt sondern allen weiteren Verkehrsteilnehmern auch, kann kein kurzfristiger Wechsel durch Kurzzeitparkplätze für 30 Minuten erzielt werden.

Aufgrund der örtlichen Lage der Einrichtung Clara Fey im Bereich der Friedrich-Ebert-Allee und dem dortigen Parkdruck müssen alle Eltern für das Bringen und Abholen genügend Zeit einplanen und freie Parkplätze im

Umfeld suchen und nutzen. Die Eltern können selbstverständlich auch im nahen Parkhaus des Marienhospitals parken.

Um die Gesamtparksituation im gesamten Viertel zu entspannen, wird gegen Ende des Jahres 2018 die Bewohner-Parkzone BU 2 eingerichtet. Die Einrichtung der Bewohner-Parkzone soll dazu führen, dass der Parkdruck für Bewohner verringert wird aber auch den Besuchern die Möglichkeit gegeben wird, dort befristet zu parken. Aufgrund von Erfahrungen in anderen Bewohner-Parkzonen ist zu erwarten, dass besonders in den Morgenstunden bzw. in den Nachmittagsstunden ein stetiger Wechsel der abfahrenden und ankommenden Fahrzeuge stattfinden wird, so dass sich mittelfristig auch die Situation für die Eltern entspannen wird.

 

Die Verwaltung hat den Auftrag des Bürgerforums bis zur Umsetzung der Bewohnerparkzone eine Übergangslösung in Form von bewirtschaftetem Parken geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es nachvollziehbar, dass der Parkdruck im Bereich der Kindertagesstätte

Clara Fey recht groß ist. Aufgrund der gesamtstädtischen Behandlung aller Kindertagesstätten und Kindergärten

im Stadtgebiet Aachen kann die Verwaltung Parkplätze nicht auf Dauer für die Kindertagestätte reservieren.

Vor dem Hintergrund aber, dass Ende 2018 Bewohnerparken umgesetzt werden wird, ist die Verwaltung bereit, vom bisherigen Standard abzuweichen und im besonderen Einzelfall bis zur Einführung des Bewohnerparkens in der Parkzone BU 2 insgesamt 3 Parkplätze als Kurzzeitparkplätze einzurichten.

 

 

 

 

Fazit:

Vor dem Hintergrund, dass die Bewohner-Parkzone voraussichtlich Ende 2018 eingerichtet wird empfiehlt die

Verwaltung, eine Kurzparkzone bzw. Kurzparkmöglichkeit für 3 Fahrzeuge bis zur endgültigen Einführung der

Bewohnerparkzone BU 2 auf der Friedrich-Ebert-Allee vor den Häusern 53 bis 57 einzurichten.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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