Entscheidungsvorlage - A 61/0201/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 857 – Aachen Arkaden -hier: Abschluss eines 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 31.08. / 07.09.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- B 03/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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29.09.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.10.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss stimmt einer Fristverlängerung zur Einreichung vollständiger und genehmigungsfähiger Bauanträge bzw. Bauvorlagen auf 18 Monate zu und empfiehlt dem Rat, diese Fristverlängerung zum Gegenstand des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Aachen zu machen.
Der Rat nimmt den Beschluss des Planungsausschusses vom 29.09.2005 über die Fristverlängerung zur Einreichung vollständiger und genehmigungsfähiger Bauanträge bzw. Bauvorlagen auf 18 Monate zur Kenntnis und beschließt, diese Fristverlängerung zum Gegenstand des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Aachen zu machen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Durchführungsvertrag vom 31.08. / 07.09.2004 hat sich die
Vorhabenträgerin verpflichtet, innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach
Inkrafttreten der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 857
vollständige und genehmigungsfähige Bauanträge bzw. Bauvorlagen bei der Stadt –
Bauordnungsamt – einzureichen.
Nunmehr hat die Vorhabenträgerin aus ökonomischen und organisatorischen
Gründen um eine Fristverlängerung von 6 Monaten gebeten. Da die Realisierung
des Bauvorhabens auf Grund einer entsprechenden Fristverlängerung keinesfalls
gefährdet ist, kann die Frist zur Einreichung der v. g. Bauanträge bzw.
Bauvorlagen in einem 1. Änderungsvertrag zum bestehenden Durchführungsvertrag
entsprechend verlängert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, einer Fristverlängerung zur Einreichung vollständiger und genehmigungsfähiger Bauanträge bzw. Bauvorlagen auf 18 Monate zuzustimmen und dem Rat zu empfehlen, diese Fristverlängerung zum Gegenstand des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Aachen zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56 kB
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