Kenntnisnahme - FB 61/1010/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Sachstandsbericht:

Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO (Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 zur Bildung einer Unfallkommission verpflichtet. Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger, Polizei) werden regelmäßig die städtischen Verkehrsplaner, die Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.

 

Die Aufgabe der Unfallkommission besteht darin zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen. Bisher hat die Verwaltung ein Mal pro Jahr eine Unfallkommissionssitzung durchgeführt, in der sie sich sowohl mit den aktuellen Unfällen als auch in der Rückschau mit den Unfällen aus dem Vorjahr befasst hat. Ziel der Unfalluntersuchung war und ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit die Verhinderung von Verkehrsunfällen. In der Nachbetrachtung der Sitzung der Unfallkommission aus dem Vorjahr wurde die Wirksamkeit der dort vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft. Abhängig von der jeweiligen Entwicklung wurde über eine Vorjahresunfallhäufungsstelle auch erneut beraten.

 

Bisher wurden bei der Identifikation der Unfallhäufungsstellen sämtliche Unfälle gleichen Typs (z.B. Abbiegeunfälle) über einen Zeitraum von 12 Monaten ermittelt. Die Festlegung als Unfallhäufungsstelle erfolgte erlasskonform in Abhängig von der täglichen Verkehrsbelastung der jeweiligen Straße.

 

Entsprechend dem neuem Runderlass werden neben den Unfällen gleichen Typs über einen Zeitraum von drei Jahren auch alle Unfälle ungleichen Typs betrachtet, sofern es sich um Unfälle der Kategorie 1 und 2 (Unfälle mit Toten und Schwerverletzten) und/oder um Unfälle der Kategorie 1-3 (Unfälle mit Toten, Schwerverletzten und Leichtverletzten) unter Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern handelt.

 

Nach Identifikation einer Unfallhäufungsstelle ist nun zwingend spätestens nach Ablauf von drei Monaten  eine sogenannte anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen, um möglichst kurzfristig die unfallbegünstigenden Faktoren zu beseitigen. Nach aktueller Einschätzung geht die Verwaltung davon aus,  dass mindestens pro Quartal eine anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen sein wird.

 

Über die erste Sitzung der Unfallkommission am 15.02.2018 hat die Verwaltung bereits berichtet und zugesagt, in kurzen Abständen über die weiteren Sitzungen zu berichten.

 

Am 21.06.2018 hat die dritte anlassbezogene Sitzung der Unfallkommission für das Jahr 2017 stattgefunden. Die Polizei hat im Vorfeld der Sitzung entsprechend dem Runderlass grundsätzliche Unfallhäufungsstellen festgelegt.

 

Die nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in der Sitzung beraten:  

 

 

71/3/17Jülicher Straße / Lombardenstraße / Dennewartstraße

 

Im Abschnitt der Jülicher Straße, auf Höhe der Lombardenstraße/Dennewartstraße, haben sich           insgesamt sechs Verkehrsunfälle ereignet. Insgesamt drei Unfälle ereigneten sich davon bei der Ausfahrt von Pkws aus der Straße Kapuzinergasse, weil die Sichtbeziehung zwischen den Fahrzeugführern und den von links kommenden Radfahrern durch Schalt- bzw. Stromkästen deutlich eingeschränkt ist. Aufgrund der Sichteinschränkungen wurde bereits in der Vergangenheit gegenüber der Einfahrt zur Kapuzinergasse ein Verkehrsspiegel installiert. Um eine Bewertung der Situation in Bezug auf die Unfälle und der Installation des Verkehrsspiegels vornehmen zu können, wird der Zeitpunkt der Aufstellung mit den Daten der Unfalldaten abgeglichen.    

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt, dass die Verwaltung den zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Aufstellen  des Verkehrsspiegels und der Unfalldaten ermittelt. Nach Vorlage der Ergebnisse wird das Thema in  der Verkehrsbesprechung als Unfallkommission nochmals beraten.

 

 

30/3/16-17  An der Schanz / Im Johannistal

 

Die zur Einstufung als Unfallhäufungsstelle führenden acht Verkehrsunfälle haben sich alle bis zum Jahr 2016 ereignet und wurden bereits in der letztjährigen Sitzung der Unfallkommission behandelt. Die dort beschlossenen Maßnahmen (Markierungen, ergänzende Beschilderung, Grün-Rückschnitt) sind im 3. Quartal 2017 umgesetzt worden. In 2017 sind keine weiteren Unfälle aufgenommen worden, sodass die vollzogenen Maßnahmen offensichtlich die Unfallhäufungsstelle entschärft haben.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt keine weiteren Maßnahmen, sondern beobachtet die längerfristige  Wirksamkeit der bereits getroffenen Maßnahmen.

 

 

40/3/17 Heinrichsallee zwischen Hansemannplatz und Stiftstraße

 

Im Abschnitt der Heinrichsallee zwischen dem Hansemannplatz und der Stiftstraße haben sich insgesamt sieben Verkehrsunfälle ereignet. Vier Verkehrsunfälle in Richtung Kaiserplatz und drei Unfälle in Richtung Hansemannplatz. Bei den Unfällen handelt es sich um eine Vielzahl von Einzelunfallursachen, bei denen jeweils eine eigene Entwicklung vorausging. Es wurde weiter festgestellt, dass bei der Querung der Busspur in  Mittellage der Heinrichsallee immer noch Fußgänger die Signale der Lichtzeichenanlage falsch deuten und es zu gefährlichen Situationen mit Bussen in der Busspur kommt. Daher ist an der Fußgängerquerung zwischen der Maxstraße und der Promenadenstraße vor den Gittern an der Busspur eine zusätzliche Beschilderung wegen der von rechts bzw. von links herannahenden Omnibussen anzubringen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt an den Gittern zur Busspur in Mittellage sowohl aus Richtung Maxstraße als auch aus Richtung Promenadenstraße jeweils mittig das Verkehrszeichen 101 (Gefahrstelle) mit den Zusatzzeichen 1010-57 (Kraftomnibus) und 1000-10 bzw. 1000-20 (Richtung linksweisend und rechtweisend) aufzustellen. Die Busfahrer der ASEAG sollen darüber hinaus nochmals auf die Gefahrenstelle im Bereich der Fußgängerquerung hingewiesen und sensibilisiert werden.

 

 

49/3/17  Wilhelmstraße / Theaterstraße / Zollernstraße

 

Der Knoten wird derzeit signaltechnisch überplant. Aus dem Gesamtbild treten zwei Rechtsabbiegeunfälle mit querenden Radfahrern an der Ecke Kurbrunnenstraße / Zollernstraße und je zwei Rechtsabbiegeunfälle mit querenden Fußgängern an den Ecken Zollernstraße / Wilhelmstraße und Wilhelmstraße / Theaterstraße hervor. Aus der Zollernstraße sind die an der Wilhelmstraße wartenden Fußgänger wegen der Häuserecke sehr spät zu erkennen. Deshalb vereinbaren die Teilnehmer, die Fußgängerfurt über die wegführende Wilhelmstraße mit je einem Fußgänger-Gelbblinker für die Abbieger aus der Theaterstraße und der Zollernstraße auszustatten.

Der Rechtsabbieger von der Kurbrunnenstraße war zum Zeitpunkt der Unfälle auch wegen der Umleitungsverkehre der wegen Kanalbauarbeiten stadtauswärts gesperrten Kurbrunnenstraße sehr stark belastet. Zwischenzeitlich ist die Baumaßnahme abgeschlossen, so dass die Belastung wieder abgenommen hat. Die Radfahrfurt ist bereits rot eingefärbt. Hier sind aktuell keine weiteren  Verbesserungsmöglichkeiten erkennbar.

Im Rechtsabbieger von der Wilhelmstraße in die Theaterstraße können die Autofahrer die an der Fußgängerfurt Theaterstraße wartenden Fußgänger unter dem Eckhaus hindurch gut erkennen. Hier ist die Markierung der Fußgängerfurt zu erneuern. Eine zusätzliche Nachrüstung mit einem Gelbblinker an der Fußgängersignalanlage in der Theaterstraße wird in Erwägung gezogen, sofern sich trotz der zuvor beschriebenen Maßnahme weitere Unfälle ereignen sollten.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt, an der Fußgängerfurt über die wegführende Wilhelmstraße für beide Abbieger je einen Fußgänger-Gelbblinker anzubringen. Die Markierung der Fußgängerfurt Theaterstraße ist zu erneuern, sollten dennoch an dieser Stelle in Folgejahren wieder gleichartige Unfälle auftreten, wir auch hier für den rechtsabbiegenden Verkehr ein Gelbblinker nachgerüstet.

 

 

50/3/17  Friedrich-Wilhelm-Platz / Hartmannstraße

 

Im Bereich des Friedrich-Wilhelm-Platzes und der Hartmannstraße (Elisenbrunnen) haben sich insgesamt acht Verkehrsunfälle ereignet. Bei vier dieser Unfälle wurde das Rotlicht der Lichtzeichenanlage durch Fußgänger bzw. einen Radfahrer missachtet.  Es wird vorgeschlagen, eine zusätzliche Querungsstelle  bzw. die Anlage einer Mittelinsel in der Fahrbahn zu schaffen. Allerdings ist der Raum für eine Mittelinsel  dort sehr begrenzt, so dass unter Umständen ein Überholen der Busse nicht mehr möglich wäre.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt, dass die Verwaltung die Möglichkeiten für eine Mittelinsel prüft

und die ASEAG die Busfahrer nochmals auf die Gefahrensituationen an der Örtlichkeit hinweist. Das Ergebnis der Planung wird in der Verkehrsbesprechung als Unfallkommission erneut beraten. 

 

 

51/3/17  Vaalser Straße / Kronenberg

 

Neben einigen unterschiedlichen Unfällen - teils unter Alkoholeinwirkung - bilden die beiden Unfälle an der Ausfahrt Weststraße eine örtliche Häufung. Das Linkseinbiegen in die Weststraße ist wegen der unterbrochenen Sperrfläche zulässig. Die Autofahrer aus Richtung Vaals / BAB müssen aber im linken Fahrstreifen auf Lücken im zwei-streifigen Gegenverkehr warten, biegen zügig ab und können die hinter den parkenden Fahrzeugen aus Richtung Innenstadt ankommenden Radfahrer nur unzureichend sehen. Die dortige Sportanlage ist aufgrund einer Pollerreihe in der Mitte der Weststraße derzeit nur aus Richtung Vaalser Straße anfahrbar. Durch Versetzen der Poller kann man die Erreichbarkeit der Sportanlage aus Richtung Lennéstraße schaffen und das Linksabbiegen der Sportplatzbesucher auf der Vaalser Straße durch Leitschwellen unterbinden. Die Anwohner müssen eine Wendefahrt über den Parkplatz Kronenberg machen, um von rechts in die Sackgasse abzubiegen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt die Verlegung der verkehrlichen Erschließung zum Sportplatz Westwacht Aachen auf die Seite Lennéstraße durch Versetzen der Sperrpoller. Gleichzeitig wird eine innerörtliche Wegweisung zur Sportanlage über Vaalser Straße und Lennéstraße zur Weststraße vorgenommen. Das Linksabbiegen von der Vaalser Straße in die Weststraße ist durch eine Leitschwellenreihe mit Miniwarnbaken auf gesamter Länge der Sperrfläche bis an den Mittelinselkopf zu unterbinden und aus der Weststraße das Rechtsausbiegen durch VZ 209 vorzuschreiben.

 

 

52/3/17  Wüllnerstraße / Marienbongard

 

An der Örtlichkeit haben sich insgesamt  sieben verschiedenartige Verkehrsunfälle erreignet, vier davon im Bereich der Ein- bzw. Ausfahrt zum Parkplatz der RWTH.  

Hier ist zu prüfen, ob die dort aufgestellte Packstation der Deutschen Post eine Sichteinschränkung auf die aus dem RWTH-Parkplatz ausfahrenden Fahrzeuge darstellen könnte. Weitere Sichtbehinderungen durch Strauchwuchs bestehen an dem Fußgängerüberweg hinter der Ein- bzw. Ausfahrt zum RWTH-Parkplatz und an der Ecke Wüllnerstraße/Marienbongard. Hier ist  die Sicht für ausfahrende Fahrzeugführer und   Radfahrer in die Wüllnerstraße  erheblich eingeschränkt.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt, die Schließung der Zu- bzw. Abfahrt des RWTH-Parkplatzes an zur Wüllnerstraße zu prüfen. Weiterhin ist der Strauch bzw. Heckenbewuchs an der Ecke Wüllnerstraße/Marienbongard wegen der erheblichen Sichteinschränkung zu entfernen. Der Strauch-

und Grünbewuchs am Fußgängerüberweg ist stark herunterzuschneiden.

 

 

57/3/17Monschauer Straße / Adenauerallee / Siegelallee / Robert-Schuman-Straße

 

Zwei Unfälle sind zwischen Rechtsabbiegern aus der Siegelallee und Fußgängern über die Furt Monschauer Straße geschehen. Die Sicht zwischen dem oftmals sehr starken Rechtsabbiegestrom und den bei gemeinsamem Grünlicht bevorrechtigten parallelen Fußgängern und Radfahrern wird durch eine lange Grünfläche mit hohem Buschwerk verdeckt. Hier ist ein Rückschnitt bzw. eine Entfernung zwischen dem letzten Baum und der Furt zu veranlassen.

Auch im Rechtsabbieger von der Monschauer Straße auf die Adenauerallee wird die Sicht auf Verkehrszeichen durch überwachsendes Grün beeinträchtigt, das zurückzuschneiden ist. Hier ist zunächst der Eigentümer des überwachsenden Grüns zu ermitteln. Schließlich prüft die Verwaltung, ob auf dem Radweg Siegelallee zwischen Robert-Schuman-Straße und Ausbauende eine Benutzungspflicht besteht. Diese Stelle ist in die Liste der generellen Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht aufzunehmen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Grünfläche zwischen Rechtsabbieger aus der Siegelallee und Rad-/Gehweg ist zwischen dem ersten Baum aus Richtung Monschauer Straße  und der Ampel ganz zu entfernen und darüber hinaus bis zum Zugang des Sportplatzes auf 80cm herunterzuschneiden, damit sich Autofahrer und Fußgänger bzw. Radfahrer beim Abbiegen frühzeitig sehen können. Das überwachsende Grün in der Innenkurve Monschauer Straße zur Adenauerallee ist ebenfalls zurückzuschneiden. Die Stimmigkeit der Radwegeführung aus der Adenauerallee in die Siegelallee hinein ist zu überprüfen.

 

 

91/3/12-17  Junkerstraße B1A / Vaalser Straße 

 

Neben einigen nicht nachvollziehbaren Unfällen fallen drei vergleichbare Unfälle zwischen Verkehrsteilnehmern auf der Vaalser Straße mit Querverkehren aus der Junkerstraße auf. Da sich bei der Unfallaufnahme nicht eindeutig zuordnen ließ, wer bei Rotlicht gefahren ist, wird die Verwaltung beauftragt, die Räumzeiten der Signalanlage grundsätzlich zu überprüfen.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Verwaltung wird mit der Prüfung der Räumzeiten der Signalanlage beauftragt. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind nicht erkennbar.

 

 

Neben den vorgenannten Unfallhäufungsstellen hat sich die Unfallkommission mit einer Nachbetrachtung einiger Arbeitsaufträge aus den Unfallkommissionssitzungen vom 15.02.2018 und 12.04.2018 befasst:

 

59/3/17  Jülicher Straße zwischen Passstraße und Thomashofstraße

 

Die Unfallkommission hat die Unfallhäufungsstelle in ihrer ersten Sitzung am 15.02.2018 beraten und zunächst folgenden Beschluss gefasst, den der Mobilitätsausschuss in seiner Sitzung am 03.05.2018 zustimmend zur Kenntnis genommen hat:

 

„Die Unfallkommission beschließt als Sofortmaßnahme im Straßenabschnitt der Jülicher Straße zwischen den Einmündungen der Passstraße und der Thomashofstraße, die zurzeit bestehenden zwei Fahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen in je eine überbreite Fahrspur von 5,50 m umzuwandeln. Der vorhandene Breitstrich ist zu  entfernen, der Radfahrstreifen ist in der Breite von 2 m neu zu markieren.“

 

Nachdem die Verwaltung in die Planung zum o.g. Beschluss eingestiegen war, wurde festgestellt, dass der Beschluss in der Form nicht realisiert werden kann. Die Verwaltung hat daraufhin eine neue Planung erstellt, die in der Unfallkommissionssitzung am 21.06.2018 erneut beraten wurde; der Markierungsplan ist beigefügt:

 

Die Unfälle sind hauptsächlich zwischen Radfahrern und sich öffnenden Autotüren geparkter PKW entstanden, weil sowohl die Breite der beidseitigen Parkstreifen mit 1,80m als auch die Breite der beidseitigen Radfahrstreifen mit 1,34m bzw. 1,38m unter den geltenden Mindestwerten liegen. Die Verwaltung stellt einen Markierungsvorschlag vor, in dem auf den 3,00m breiten Gehwegen jeweils ein Streifen von 0,70m zum aufgeschulterten Parken abmarkiert werden soll. Gleichzeitig wird im vorhandenen baulichen Parkstreifen 0,50m vom Radwegrand entfernt eine weitere Markierung aufgetragen, um als Sofortmaßnahme den Gehweg auf 2,30m einzuengen, einen 2,00m breiten Parkstreifen als aufgeschultertes Parken und einen 0,50m breiten Sicherheitstrennstreifen zum Radfahrstreifen hin zu schaffen. Innerhalb der Fahrstreifen wären auch noch geringfügige Breitenveränderungen denkbar, lassen sich aber auf die aktuell sehr schlechte Fahrbahndecke kaum aufbringen. Da für 2019 ohnehin eine komplette Deckenerneuerung der Jülicher Straße in diesem Bereich durch den Aachener Stadtbetrieb geplant ist, sind die neuen Querschnitte dann auf die neue Decke aufzutragen.

Die Polizei wird gebeten, auch die Unfallsituation für den Abschnitt der Jülicher Straße zwischen Passstraße und Robensstraße sowie gegenüber bezüglich Unfällen zwischen Radfahrern und parkenden Fahrzeugen zu prüfen um bewerten zu können, ob auch in diesen Abschnitten durch Markierungen der Parkstreifen anteilig auf den Gehweg verschoben werden soll.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt die Weiterverfolgung der vorgestellten Markierungsänderungen in den Nebenanlagen und deren möglichst baldige Umsetzung. Sollte die Polizei auch zwischen Passstraße und Robensstraße vergleichbare Unfälle aktenkundig haben, sind diese Ummarkierungen auch dort vorzunehmen.

 

 

54/3/17 Roermonder Straße / Rathausstraße / Schlossparkstraße

 

Die Verwaltung hat die Signaltechnik im Knoten mittlerweile überprüft und bietet an, die stadteinwärtige Fußgängerfurt über die Roermonder Straße einige Sekunden früher mit Grün freizugeben als den Kraftfahrzeugverkehr aus der Schlossparkstraße, damit die querenden Fußgänger beim Auftreffen der Fahrzeuge die Kreuzung schon weitgehend verlassen haben. Weiterhin ist die Radfahrfurt der Roermonder Straße über die Einmündung Rathausstraße neu zu markieren. Schließlich wird die Verwaltung um Prüfung einer eigenen Linksabbiegephase von der Innenstadt in die Rathausstraße gebeten, wobei darauf zu achten ist, dass die Rückstaus in den auch mit Linienbussen befahrenen Fahrbeziehungen nicht noch großer werden.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beauftragt die Verwaltung, die signaltechnischen Möglichkeiten zur  Verbesserung der Verkehrssicherheit an diesem Knoten umzusetzen, solange die Leistungsfähigkeit des Knotens nicht unvertretbar beeinträchtigt wird.

 

Nachtrag aus der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg vom 04.07.2018

Die Bezirksvertretung Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2018 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob auf der Fahrbahn Aufstellflächen für Radfahrer im Bereich der Signalanlagen markiert werden können. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung hierzu berichten.

 

 

84/3/05-17   Turmstraße / Pontwall / Wüllnerstraße

 

Die drei Verkehrsunfälle durch Linksabbieger sind zwischen Oktober und Jahresende bei Dunkelheit -nach 19 Uhr und teilweise bei Nässe geschehen -, also in einer Schwachlastzeit, in der die Abbiegenden nicht als „Lückenhüpfer“ einzustufen sind. Die Verwaltung hat durch die STAWAG die von der Unfallkommission beschlossene Beleuchtungsprüfung durchführen lassen. An einigen Stellen in Nebenrichtungen oder auf Gehwegen ist die Beleuchtung unzureichend, auf den meisten Fahrstreifen aber ist sie durchaus als ausreichend zu bezeichnen. Da der gesamte Knoten eine Unfallhäufungsstelle bildet, wird die STAWAG gebeten, alle unzureichenden Stellen hinsichtlich der Beleuchtung zu verbessern.

 

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beauftragt die STAWAG, alle festgestellten Beleuchtungsdefizite in der Unfallhäufungsstelle  zeitnah zu beheben.

 

 

22/1/17-04  Hansemannplatz

 

Die Verwaltung hat auch hier die Beleuchtung in allen angrenzenden Straßenstücken einschließlich der Busspur in Mittellage der Heinrichsallee durch die STAWAG überprüfen lassen. An verschiedenen  Stellen wurde eine mangelhafte Ausleuchtung festgestellt. Weil auch dieser Knoten insgesamt eine Unfallhäufungsstelle darstellt, sind alle Beleuchtungsmängel zu beheben. Hierzu werden an einigen Stellen Lampen mit Doppelauslegern ergänzt und an anderen Stellen „Maiglöckchen“-Lampen gegen leistungsfähigere Lampen ausgetauscht. Die STAWAG ist hier um bevorzugte Änderung zu bitten, da Maßnahmen der Unfallkommission generell oberste Priorität haben.

 

Beschluss der Unfallkommission:

 

Die Unfallkommission beschließt, dass alle von der STAWAG festgestellten Beleuchtungsdefizite in den zu- und wegführenden Straßen des Hansemannplatzes zeitnah durch zusätzliche Laternen oder bessere Leuchtkörper zu beseitigen sind.

 

 

Fazit:

Der Beschluss der Unfallkommission ist für alle Beteiligten bindend. Das bedeutet, dass die Maßnahmen schnellstmöglich verkehrsrechtlich angeordnet und zeitnah umgesetzt werden sollen. Witterungsbedingte Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind die beschlossenen Planungsaufträge in die Wege zu leiten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

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Investive Auswirkungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

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Anlagen

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