Kenntnisnahme - FB 20/0163/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Ent-wurf des Gesamtabschlusses 2013 zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus

 

-der Gesamtbilanz zum 31.12.

-der Gesamtergebnisrechnung und

-dem Gesamtanhang.

 

Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO ein Lagebericht und ein Be-teiligungsbericht sowie gemäß § 47 GemHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Des Weiteren ist dem Gesamtanhang gemäß § 51 GemHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.

 

Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

In Folge der Aufstellung und eingehenden Prüfung des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Aachen für das Jahr 2010 durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt wird der Gesamtabschluss 2013 sowie bereits der Gesamtabschluss 2011 und die darauf folgenden Gesamtabschlüsse bis einschließlich 2014 auf der Grundlage der Erleichterungen des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“ erstellt. Demnach sind gemäß § 1 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 der Aufsichtsbehörde in der vom Oberbürgermeister bestätigten und vom Rat zur Kenntnis genommenen Entwurfsfassung erst im Rahmen der Anzeige des geprüften Gesamtabschlusses 2015 vorzulegen. Aus diesem Grund ist die Kenntnisnahme des beigefügten Gesamtabschlusses 2013 im Entwurf ausreichend.

 

Wie auch im Rahmen der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses, wird zur Aufarbeitung der rück-ständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch die regio iT zurückgegriffen.

 

Der vorliegende Gesamtabschluss 2013 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Die Gesamtergebnisrechnung weist für das Jahr 2013 insgesamt einen Fehlbetrag in Höhe von 63.326.288,64 € aus. Damit hat sich der Gesamtjahresfehlbetrag im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 zwar um 0,2 Mio. € verringert, bei Bereinigung des Vorjahresbetrages um die einmaligen Sondereffekte im außerordentlichen Ergebnis, operativ allerdings um rd. 30 Mio. EUR verschlechtert. Auf das Jahresergebnis haben sich insbesondere gestiegene Transfer- und Personalaufwendungen, höhere Energiebezugs- und Netznutzungsentgelte sowie gestiegene Kosten für die Nutzung von vorgelagerten Netzen bei gleichzeitig nahezu stagnierenden Steuererträgnissen und rückläufigen Landeszuweisungen ausgewirkt.

 

Der im Gesamtabschluss ausgewiesene Fehlbetrag wird im Folgejahr - analog zum Einzelabschluss - mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Ausgleichsrücklage wurde im Gesamtabschluss 2013 mit der Verrechnung des anteiligen Jahresfehlbetrages 2012 vollständig aufgezehrt.

 

Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 3.392.973.602,85 €.

 

Das Eigenkapital beträgt 639.385.158,12 €.

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Anlagen

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